ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Unterschrieben wird Morgen schon mal gar nix. Aber für uns ist es interessant erst mal zu hören ob sie uns überhaupt entgegen kommen würden.
Wie ist die Einstellung der Sparkasse? klagen kann ich immer noch, falls sie sich quer stellen. Ihnen klar machen das wir bereit sind auch weiter zu gehen.
Vielleicht machen Sie uns ja doch ein Angebot mit dem wir glücklich sind und ersparen uns den langen Rechtsweg.
Die Gesprächspartner morgen können auch Entscheidungen treffen. Hab mich darüber schon schlau gemacht.
Unser Gedanke war der Sparkasse erst mal die Möglichkeit zu geben einzulenken, bevor wir mit der Keule zuschlagen.
Mir ist nur wichtig zu wissen, ob wir auf dem Rechtsweg mit o.g. Krediten Chance hätten...
Wieso denn nicht?
Anhören, über Konditonen feilschen und JA NIX unterschreiben
T.
Ja genau. Die Justiziarin entlockt dann noch den Grund für den Widerruf, dass man ja eigentlich mit der Sparkasse zufrieden wäre und "nur" vom günstigen Zinsniveau profitieren möchte....
Die zweite Beteiligte fungiert als weiter Zeugin und schon hat man ggf. einen Grund um den Rechtsmissbrauch vor Gericht anführen zu können.
Kann sein, muss nicht.
Ich wüsste nicht, worüber ich mich mit der Sparkasse unterhalten mögen würde. Der Widerruf wurde erklärt und dann gibt es eine Frist, dass sie den schriftlich anerkennen. Dann gehts nur noch um die Rückabwicklung.
Vor allem...alles mündliche ist schwer nachzuweisen...
Und der Satz ist doch aussagekräftig genug
"bin schon ganz schön aufgeregt....wir treffen uns erstmal ohne Anwältin mit dem Leiter der Abteilung und der Justiziarin. ich bin keine Anwältin und hoffe ich bin genuf vorbereitet."
Sorry, da will ein Laie den Profis ans Bein pissen. Was meinst, was die mit einem machen?
Die hauen ein paar Fachbegriffe um die Ohren, merken der/die Gegenüber hat wenig bis keine Ahnung, zitieren vielleicht noch ein paar Urteile die pro Sparkasse geurteilt haben und fertig...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sagen "liebe Darlehensnehmerin, ja, da haben Sie Recht, wir haben da Fehler gemacht, wir erkennen Ihren Widerruf an, was stellen Sie sich vor? Hätten Sie vielleicht noch gerne Häppchen und Champagner dazu?",
und wenn man dann ins schriftliche übergeht, heisst es "Wir haben keine Fehler gemacht, Sie sind in der Beweislast."
Ich ziehe das bewusst ins lächerliche. Weil es die Realität ist. Bis auf Häppchen und Champagner.
Alles, was dort besprochen wird, kann man auch mit einem Anwalt besprechen.
Genau das ist eben der Punkt. Warum ist die Anwältin nicht dabei? Weil man sich die Gebühren sparen möchte? Sorry, da würde ich als Justiziar der Sparkasse genau hellhörig werden. Aja, keine Anwältin eingeschaltet? Vielleicht kein Geld zum klagen? Was will die denn dann überhaupt, die lassen wir ins Leere laufen...
Ich lass mich da gerne eines besseren belehren. Wir hatten hier vor einem halben Jahr genau so einen Fall hier, die Teilnehmerin war glaube ich "visbussylaby" oder so ähnlich. Wollte auch das Gespräch persönlich suchen und erhoffte sich davon einiges. Man hat dann nichts mehr davon gehört.
Unterschrieben wird Morgen schon mal gar nix. Aber für uns ist es interessant erst mal zu hören ob sie uns überhaupt entgegen kommen würden.
Wie ist die Einstellung der Sparkasse? klagen kann ich immer noch, falls sie sich quer stellen. Ihnen klar machen das wir bereit sind auch weiter zu gehen.
Vielleicht machen Sie uns ja doch ein Angebot mit dem wir glücklich sind und ersparen uns den langen Rechtsweg.
Die Gesprächspartner morgen können auch Entscheidungen treffen. Hab mich darüber schon schlau gemacht.
Unser Gedanke war der Sparkasse erst mal die Möglichkeit zu geben einzulenken, bevor wir mit der Keule zuschlagen.
Mir ist nur wichtig zu wissen, ob wir auf dem Rechtsweg mit o.g. Krediten Chance hätten...
Ja schön, berichte dann doch morgen bitte wie das Gespräch gelaufen ist. Bin gespannt.
Wetten, dass die Dir ein Neuangebot über 10 Jahre machen mit einem um 100% überhöhten Zins? Die rollen Dich ohne dass Du es merkst. Das hört sich zuerst gut an. Aber du kannst eh in zwei Jahren aus dem Vertrag raus und in einem Jahr ein FWD ohne Aufschlag abschliessen, hast also ggf. nur noch für ein Jahr das Zinsrisiko.
Vielleicht erlassen Sie Dir noch großzügiger Weise 50% der VFE. Weil sie ja soooo nett sind....
Danke für die Ausführungen...wir werden uns dann Morgen sehr zurück halten und anhören was sie uns zu sagen haben.
Jeder weitere Schritt dann nur noch mit Anwältin.
Ich werde Morgen berichten.
Ja haben wir! Keine Vergleichsbereitschaft, da die MüHyp durch die Münchener Gerichte (LG und OLG) ordentlich Rückwind hat. Vertreten wird die Kanzlei in Gerichtsverfahren durch "Anwaltskontor" vertreten durch RA Reinald Harnisch, der auf die Anfrage sich erstmal zum angestrebten Berufungsverfahren vor dem OLG München nicht zu bestellen, zum Besten gegeben hat, dass er es quasi als Unverschämtheit empfindet, wie seine Mandantin, die MüHyp, immer wieder hartnäckig von allen Seiten angegriffen wird. Aus diesem Grunde sehe er es auch als seine Pflicht an, sich sofort zu bestellen.
Anmerkung von mir: und Kosten zu produzieren. Angesichts einer solchen Arroganz kann ich nur kotzen, zu Mal der Mann von den Verfahrensgebühren sicherlich extrem gut lebt.
Es sind schon mehrere Vergleiche der Münchener Hypothekenbank bekannt geworden, scheinbar (in manchen Fällen) doch Vergleichsbereitschaft vorhanden. Aber egal, vielleicht hat sich das auch irgendwann geändert...
Warum sollte die Münchener Hypothekenbank durch OLG oder LG München Rückenwind haben? Kennst du da irgendwelche Urteile für die Münchener Hypothekenbank? Welche WRB der Münchener Hypothkenbank wurde durch LG München oder OLG München für richtig befunden?
Oder ist das deine persönliche Meinung (ohne Fakten), die du natürlich gerne haben darfst...
Ich kann dir da leider nichts genaues sagen, da wir bisher auch nur den Widerruf erklärt haben und die Münchener Hypo diesen abgelehnt hat. Nun liegt der Vorgang beim Anwalt und dieser wird sich dann in Kürze mit der Münchener Hypo in Verbindung setzen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein Vergleich möglich ist, da es auch um die Rückforderung einer bezahlten Vorfälligkeitsentschädigugn geht...
Aktuelle Erfahrung:
Klageeinreichung im April 2015 - Gerichtstermin im Spätherbst 2015 bei Gericht 1
Im SpätSommer 2015 nach etwas hin und her mit Klageerwiderung und Fristverlängerung zur Klageerwiderung erfolgt die Nichtzuständigkeitserklärung von Gericht 1 und Verweis an Gericht 2, das sich dann seinerseits erst mal 12 Monate genehmigt bis zum Klagetermin.
Um diesen nach Ablauf von 11 Monaten und drei Wochen 1 Woche vor Verhandlungstermin mit der Begründung auf unvorhersehbaren Urlaub abzusagen
und einen neuen Termin leider erst nach Neuberufung der Kammer in einem Völlig unvorhersehbaren Zeitraum in unbestimmter´Zukunft anberaumen zu können!
In der Zwischenzeit haben andere Forumsmitglieder hier 4 Monate später die Klage beantragt und 4 Monate vor mir den Gerichtstermin erhalten.
Ich glaub, ich bin im falschen Film!
Und die Aktivität des RA beschränkt sich dann dabei auf die lapidare und kommentarlose Weiterleitung dieser Information des abgesagten Termins an mich.
Schreit das nicht nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen offenkundiger Verfahrensverschleppung?
Und die Aktivität des RA beschränkt sich dann dabei auf die lapidare und kommentarlose Weiterleitung dieser Information des abgesagten Termins an mich.
Schreit das nicht nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen offenkundiger Verfahrensverschleppung?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde bringt nix, hat vielleicht etwas pädagogische Wirkung. Pflicht in einer solchen Konstellation allerdings & ein Haftpflichtfall, wenn der Anwalt sie versäumt: Die Verzögerungsrüge nach § 198 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz.
Jetzt würde ich ihn wahrscheinlich gewähren lassen. Und ganz am Ende mal fragen, wie es denn jetzt mit einer Entschädigung wegen Verfahrensverzögerung aussieht...
@baumaus: welche Bank, welche WRB ? Ich bin auch am LG Hannover mit 2 Klagen. Einmal gegen SK Hannover mit WRB aus 2004 und gegen ING Diba mit WRB aus 2010. Dauert auch so seine Zeit bei mir.
Danke für die Ausführungen...wir werden uns dann Morgen sehr zurück halten und anhören was sie uns zu sagen haben.
Jeder weitere Schritt dann nur noch mit Anwältin.
Ich werde Morgen berichten.
Ich bin auch am LG Hannover mit 2 Klagen. Einmal gegen SK Hannover mit WRB aus 2004 und gegen ING Diba mit WRB aus 2010. Dauert auch so seine Zeit bei mir.
Wie hast du es geschafft, dass die ING-DiBa den Gerichtsstand Hannover nicht gerügt hat oder hat das LG die Rüge abgewiesen und sich für zuständig erklärt?
Auch ich habe jetzt - 14 Tage vor dem 1. Gerichtstermin -von der ING-DiBA eine Anfrage bekommen, ob ich mir einen Vergleich vorstellen könnte.Das Angebot war für mich inakzeptabel ( Auflösung des Altvertrages mit Teilerlassung VFE oder neuer Vertrag mit einem "deutlch günstigerem Zinsatz" als bei meinem Altvertrag). Ich habe abgelehnt. VFE Entschädigung steht denen ohnehin nicht zu und ich verlange in jedem Fall die RAW.
Wenn Du (aus welchen Gründen auch immer) eine gerichtliche Entscheidung scheust und daher einen Vergleich vorziehst - wie wäre es hiermit: Für Dich selbstverständlich keine VFE, 30% der Prozesskosten, Reduktion der aktuellen Restschuld um einen Betrag X (z.B. 50% von dem, was Dir nach einer echten RAW mit 5% üBZ zustünde), neuer Zinssatz fest für sagen wir 10 Jahre (bzw. je nach dem, was Du halt brauchst), Tilgung zunächst 1% (das ist zu wenig, aber das ist wohl das, was die ING-DiBa generell anbietet, wobei Du den Tilgungssatz 2x in der Zinsfestschreibungszeit kostenlos ändern kannst zwischen 1% und 10% der Darlehenssumme, also u.U. auch einen Volltilger draus machen). Über den Zinssatz kannst Du Dir anhand der aktuellen Lage Gedanken machen. Und dann schlägst Du bzw. Dein RA das der DiBa vor und schaust, wie die reagieren. Wenn Dir das dann zu wenig ist, warte die Verhandlung ab, das macht die Banken meist vergleichsbereiter. Und wenn Dir das dann immer noch nicht zusagt und Du das Prozess(kosten)risiko als für Dich erträglich einschätzt, wartest Du eben auf die gerichtliche Entscheidung.
Und es kommt hier wohlgemerkt sehr auf die persönliche Situation an. Wer z.B. mehrere DVe bei derselben Bank widerrufen hat, die aber alle zu unterschiedlichen Zeiten "fällig" werden oder wer sein Haus jetzt verkaufen will ohne große Scherereien mit den Käufern, Notartermin etc., wer dabei keine RSV hat und die Sache also möglichst "reibungslos" und vor allem auch schnell über die Bühne bekommen möchte, wird sich eher mit einem Vergleich einigen wollen. Aber wie gesagt, das kommt auf die persönliche Situation an. Wem die aktuelle Rate etc. egal ist und wer Zeit, Geduld und RSV (oder Eigenkapital, was er zunächst vorstrecken müsste) über 1-2-3(?) Jahre bis zum BGH hat, kann das auch gerichtlich "aussitzen". Dies sind alles theoretische Überlegungen.
Zitat von Madlen79
Danke für die Ausführungen...wir werden uns dann Morgen sehr zurück halten und anhören was sie uns zu sagen haben.
Jeder weitere Schritt dann nur noch mit Anwältin.
Ich werde Morgen berichten.
Und, wie war's? Wurde Stillschweigen vereinbart?
Zitat von Harley
Zitat von kreis96
@baumaus: welche Bank, welche WRB ? Ich bin auch am LG Hannover mit 2 Klagen. Einmal gegen SK Hannover mit WRB aus 2004 und gegen ING Diba mit WRB aus 2010. Dauert auch so seine Zeit bei mir.
Wie hast du es geschafft, dass die ING-DiBa den Gerichtsstand Hannover nicht gerügt hat oder hat das LG die Rüge abgewiesen und sich für zuständig erklärt?
@Harley, doch die ING-Diba hat den Gerichtsstand gegenüber dem Landgericht bereits einmal gerügt. Der Status Quo hier ist, dass mein RA und ich die Klageerwiderung des gegnerischen RA vorliegen haben. Die Klageerwiderung beeinhaltet noch einmal die Aufrechterhaltung der Rüge bezüglich der örtlichen Zuständigkeit. Mein RA hat zunächst Fristverlängerung beantragt und den nächsten Schritt angekündigt (Gegenschreiben). Vom Landgericht selbst haben wir noch keine Stellungnahme/Entscheidung oder Beschluss. Sobald es hierzu etwas Neues gibt, berichte ich.
Zitat von Harley
Wie hast du es geschafft, dass die ING-DiBa den Gerichtsstand Hannover nicht gerügt hat oder hat das LG die Rüge abgewiesen und sich für zuständig erklärt?