ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Auch ich habe jetzt - 14 Tage vor dem 1. Gerichtstermin -von der ING-DiBA eine Anfrage bekommen, ob ich mir einen Vergleich vorstellen könnte.Das Angebot war für mich inakzeptabel ( Auflösung des Altvertrages mit Teilerlassung VFE oder neuer Vertrag mit einem "deutlch günstigerem Zinsatz" als bei meinem Altvertrag). Ich habe abgelehnt. VFE Entschädigung steht denen ohnehin nicht zu und ich verlange in jedem Fall die RAW.
Das kann ich bestätigen.Wenn jedoch auch zäh, ist die DSL auch bereit zu einem Vergleich.Wir machen noch Feintuning und dann denke ich das wir den Vorschlag akzeptieren werden.
Ich kann das auch bestätigen. Ganz wichtig. Mit jedem Schreiben deutlich machen, dass keine Vorfälligkeit geschuldet ist aufgrund der Fehlerhaftigkeit der WRB, auch immer wieder unterstreichen, dass nach Scheitern der Vergleichsverhandlungen der Klageweg bestritten wird. Kurze Fristen setzen!
"Die Anwaltssozietät Streitbörger Speckmann entstand aus einem Zusammenschluss der Wirtschaftskanzleien Streitbörger, Maaß, Stange und Gördes, Bielefeld, und Rinsche, Speckmann, Batereau und Schlüter, Hamm, Potsdam, Düsseldorf. Sie ist mit mehr als 60 Rechtsanwälten eine der größten Anwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg."
Solche Anwaltsfabriken fabrizieren immer solche riesigen Schriftsätze. Motto: Totschlag mit Papier. Letztendlich kochen aber auch die nur mit Wasser.
Also nicht beeindrucken lassen!!!
@RAM: genau. Wie sagt man es im Fußball: Angriff ist die beste Verteidigung !
Zitat von RAM
Ist klar:
Zitat:
"Die Anwaltssozietät Streitbörger Speckmann entstand aus einem Zusammenschluss der Wirtschaftskanzleien Streitbörger, Maaß, Stange und Gördes, Bielefeld, und Rinsche, Speckmann, Batereau und Schlüter, Hamm, Potsdam, Düsseldorf. Sie ist mit mehr als 60 Rechtsanwälten eine der größten Anwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg."
Solche Anwaltsfabriken fabrizieren immer solche riesigen Schriftsätze. Motto: Totschlag mit Papier. Letztendlich kochen aber auch die nur mit Wasser.
Also nicht beeindrucken lassen!!!
Generell gilt, je weniger Urteile es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich vor Gericht vergleicht....
Ja, das ist mir schon klar. Vielleicht habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt: mir ging es eigentlich darum, ob jemand im Forum schon praktische Erfahrungen hinsichtlich der Vergleichsbereitschaft der Münchener Hypothekenbank gemacht hat.
Maik Winneke nimmt im Aufsatz von VuR 07-2016, 266, Stellung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf v. 21.01.2016, Az. 6 U 296/14, das Rechtsmissbräuchlichkeit bei einem WR annahm und die Klage abgewiesen hat...
Bei der Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren hat die BHW von sich aus Nutzungsersatz berechnet und seinen Kunden erstattet.
In dem Anschreiben hat die BHW Bausparkasse auch Ausführungen zu dem Zinssatz gemacht, die bei der Berechnung des Nutzungsersatzes zugrunde gelegt wurde.
Frage: Wer hat dieses Schreiben noch und könnte es kurzfristig zur Verfügung stellen?
Diese Unterstützung hilft bei der Durchsetzung eines bahnbrechenden OLG-Urteils zugunsten aller, die ein BHW-Darlehen widerrufen haben!
Hallo zusammen.
bei uns geht's jetzt so langsam ans eingemachte.
Kurz zu uns:
Sparkasse Oder Spree, 2 Verträge von 07/08 und 1 Vertrag 05/09.
Fehler: *frühestens (in den 07/08), *innerhalb von zwei Wochen__weißes lehres Kästchen________ (in dem 05/09),
Absatz Finanzierte Geschäfte (in beiden Verträgen),
Widerruf fristgerecht abgeschickt. Eine Antwort kam nach 12 Tagen:
"der von Ihnen erklärte Widerruf der Darlehensverträge ist unwirksam. Die von uns eingesetzte Widerrufsbelehrung entsprach den jeweils bei
Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Im weiteren ist festzustellen, dass bezüglich des Darlehens ...(05/09) im März 2014 eine Vereinbarung zur Weiterführung des Darlehens nach Ablauf der Zinsfestschreibung
zustande kam und Sie somit weiterhin ausdrücklich an diesem Darlehen festhalten wollten.
Sofern Ihr Widerruf im Zusammenhang mit dem deutlich gesunkenen Zinsniveau erklärt wurde,
bieten wir Ihnen aufgrund der langjährigen vertrauensvollen Geschäftsbeziehung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, bezüglich des Darlehens 07/08 (hier ist aber nur einer der beiden Verträge genannt , die wir haben) Konditionsverhandlungen zu führen."
daraufhin habe ich einfach mal angerufen, klar gemacht dass ich damit nicht so ganz einverstanden bin und um ein persönliches Gespräch gebeten.
Da ja auch wir gerne bei der Sparkasse bleiben würden.
Nun ist der Termin von der Sparkasse recht kurzfristig angesetzt, Morgen!
jetzt bin ich weiter dabei mich vorzubereiten....
Beim Kredit 09/05 gab es nach den 5 Jahren der Zinsfestschreibung keinen neuen Darlehensvertrag. ich habe damals lediglich ganz formlos geschrieben das ich gerne
ein neues Angebot (welches mir vorher zugeschickt wurde) annehme. Danach habe ich nie wieder etwas gehört. erst auf dem Jahreskontoauszug war die Änderung zu sehen.
Meine Widerrufsbelehrungen habe ich vom Anwalt prüfen lassen und die Rechtschutzversicherung würde zahlen. gerne würde ich mich aber außergerichtlich einigen. habe ich bei dem Kredit 05/09 trotzdem eine Chance. zumal da in der WB nicht der Fehler *frühestens ist.
ich hoffe ich konnte mich klar genug ausdrücken? ;-)
bin schon ganz schön aufgeregt....wir treffen uns erstmal ohne Anwältin mit dem Leiter der Abteilung und der Justiziarin. ich bin keine Anwältin und hoffe ich bin genuf vorbereitet.
vielleicht hat noch jemand einen Tip für mich?
Mit einer Rechtschutz im Nacken und dieser WRB würde ich mir den Termin auch ersparen. Alles was dann später - auch bei Gericht im Vergkleich folgt - wird besser sein als dass, was die Sparkasse ihnen jetzt anbietet!
Was soll ihnen dieser Termin bringen? Was erwarten sie? Wozu soll er für irgendetwas was nützen?
Ui da ist einer Faul
Ernsthaft. Selbst mit RSV - der Nachteil ist, via Gerichts-Instanzen dauert das halt VIEL länger und man hat noch mehr Arbeit, nicht nur der eigene Anwalt.
Man muss halt für sich selbst überlegen, ob und zu welchen Kompromissen man bereit ist. Dazu braucht man dann schon mal eine Ansage der Bank.
btw. Wenn der Gesprächspartner der Bank Entscheidungsbefugnisse hat, ist das ja mal nicht so schlecht. Die Rechtsabteilung der Bank könnte da ganz ander Ansicht sein und dann alle Instanzen durchboxen. Sind ja alles nur Menschen....