Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von torkap
    torkap ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Die Sparkassen im Norden berufen sich neuerdings bei Widerrufsbelehrungen, die die beiden Fußnoten


    1. „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ und
    2. „Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z. B. Darlehensvertrag vom …“


    beinhalten, auf einen Beschluss des OLG Celle vom 18.05.2016, Az. 3 U 45/16.

    Darin soll das OLG Celle entschieden haben, dass aus der Sicht eines hinreichend aufmerksamen und verständigen Verbrauchers erkennbar sei, dass die Fußnoten lediglich Arbeits- bzw. Verwendungshinweise für den Mitarbeiter der Sparkasse darstellen und ihnen kein eigener aufzuklärender Aussagegehalt für die Ausübung des Widerrufsrechts zukomme.

    Ist dieser Beschluss des OLG Celle schon jemandem bekannt?


    Dem steht u.a. entgegen die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf:


    siehe: https://steinruecke-sausen.de/olg-due...10-fehlerhaft/
    OLG Düsseldorf: Sparkassen-Widerrufsbelehrung aus den Jahren 2008-2010 fehlerhaft
    Ich habe auch kürzlich mein Darlehen widerrufen (Sparkasse, Fassung Juli 2008) und mich neben anderen Beispielen auch auf den Beschluß des OLG Celle vom 18.01.16 (Az. 3U 148/15). Unterschied bei meiner Widerrufserklärung ist, dass bei mir eine echte Anschrift und kein Postfach genannt ist. Ansonsten: Fußnoten, weißes Feld... alles vorhanden.

    In der kürzlich erhaltenen Antwort und Ablehnung beruft sich die Sparkasse auf zwei ältere Beschlüsse des OLG Celle (3 U 157/15 und 3 U 198/14), sowie im wesentlichen auf eine angebliche Klarstellung vom 17.02.16 des OLG zum Urteil vom 18.01.16. Hierzu kann ich so garnichts finden, um die Behauptung der Sparkasse verifizieren zu können.

    Zitat: [...] Mit Beschluss vom 17.02.2016 (Az. 3 U 148/15) hat das Gericht klargestellt, dass es an den am 18.01.2016 aufgestellten Maßstäben nicht mehr festhält. Der von Ihnen zitierte Beschluss ist damit nicht einschlägig. Die Widerrufsbelehrung wäre nur nicht ordnungsgemäß, wenn die ladungsfähige Anschrift durch eine Postfachadresse ersetzt worden wäre. [...]

    Klingt wichtig und vielleicht auch richtig (mal abgesehen davon, dass ich auch andere Urteile zitiert habe). Wie ist Eure Einschätzung zu dem Thema? Ist das nur eine Masche, um den Widerruf abzuwehren, oder handelt es sich um fundierte Argumente? Hat jemand Zugriff auf den v. g. Beschluss vom 17.02.16?

    Danke für Eure Hilfe und die tolle Arbeit hier im Forum.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @torkap

    welche WRB der SPK genau?

    die mit Fußnote "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" und der Fristangabe mit "zwei Wochen (1 Monat)"?

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :


    § 141 ZPO
    Anordnung des persönlichen Erscheinens


    (1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.
    (2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.
    (3) Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.

    In einer Ladung die uns gerade ins Haus geflattert ist, wird ebenfalls das "persönliche Erscheinen" angeordnet.

    Weiter unten heißt es aber u.a.
    "Ist die geladene Person nicht in der Lage, dem Gericht die erforderlichen Auskünfte zu geben (insbesondere bei größeren Firmen oder bei Behörden), so ist es zweckmäßig, diejenige Person als Vertreter zu entsenden, die am besten über den Sachverhalt informiert ist. Ist dieser Vertreter auch zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt, so ist das Erscheinen der geladenen Person entbehrlich"

  5. Avatar von torkap
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @torkap

    welche WRB der SPK genau?

    die mit Fußnote "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" und der Fristangabe mit "zwei Wochen (1 Monat)"?
    Hallo ducnici,

    genau die WRB ist es. Sparkasse Peine.

    Gruß torkap

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag: Hi, willkommen zurück!

  7. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici, das ist die "abgeschwächte" Variante, nach meinem Verständnis musst du dann jedenfalls nicht kommen, der Anwalt muss sich nämlich nicht komplett zum Sachverhalt erklären können, sondern "nur" für Vergleiche bevollmächtigt sein.

    @dogfight, dann dürftest du nach meinem Verständnis für das Klageverfahren den Anwalt wechseln können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; der "neue" Anwalt würde dann nur das Klageverfahren zuständig.

  8. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Naja, mein Draht beschränkt sich auf das regelmäßige Studium der Kanzlei-Homepage, die die DSL-Bank vertritt, https://www.ditges.de/infothek/urteile/

    Sind schon Entscheidungen bekannt gegen die DSL Bank betreffend die Widerrufsbelehrung aus Juli 2008? In der mir hier vorliegenden Widerrufsbelehrung ist einerseits von „ Widerspruch“" statt richtig „Widerruf“" die Rede. Außerdem finden sich umfangreiche Belehrungen zu verbundenen Geschäften, obwohl ein solches nicht vorlag. Den Hinweisen ist dann noch der Satz vorangestellt: „ Der nachfolgende Hinweis ist nur einschlägig, wenn ein verbundenes Geschäft vorliegt.“ Der Darlehensnehmer muss also eine eigene juristische Einschätzung und Prüfung vornehmen. Das ist meines Erachtens klar fehlerhaft. Gibt es dazu schon Urteile? Ist insbesondere bekannt, wie das meist zuständige LG Bonn dazu urteilt? wj

    Zitat von okerke
    Diese WRB wurde vom LG Bonn sowie OLG Köln nicht beanstandet. Bin mit dieser WRB auch in Bonn und kann nur auf den BGH hoffen, falls meine Beschwer ausreicht."


    stimmt es denn, dass diese wrb nicht beanstandet worden ist?

    ich konnte keine urteile finden...

    wj

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    @dogfight, dann dürftest du nach meinem Verständnis für das Klageverfahren den Anwalt wechseln können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; der "neue" Anwalt würde dann nur das Klageverfahren zuständig.
    Leider haben ich und meine RSV erst kürzlich eine andere Erfahrung machen müssen.

  10. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Beim unterliegen der Bank (halte ich bei der Fülle an Urteilen gegen die WRB für sehr gut möglich), müsste dann die Bank auch die vorgerichtlichen Kosten tragen ? Sogar für den 1. RA ?

    Gruss


    Zitat Zitat von illusive
    @dogfight, dann dürftest du nach meinem Verständnis für das Klageverfahren den Anwalt wechseln können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; der "neue" Anwalt würde dann nur das Klageverfahren zuständig.

  11. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi Hanomag,

    berichte mal genauer, bitte

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hi Hanomag,

    berichte mal genauer, bitte
    Da gibt es nicht viel zu berichten. Ich habe dem ersten Anwalt nach einem Jahr das Mandat entzogen. Zuvor habe ich von der RSV erfahren, dass ich bei Beauftragung eines weiteren Anwaltes mehr als die Hälfte der Kosten des ersten selbst tragen muss. Nachdem der Zweite sein Honorar und die Gerichtskosten von der RSV abgerufen hat, hat diese ihm und mir mitgeteilt, dass ich für die zuvor gekürzte Differenz zuständig sei.

  13. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der "Sparkassen-Angelegenheit" habe ich nichtmal eine RSV

    Gruss

  14. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von torkap
    Ich habe auch kürzlich mein Darlehen widerrufen (Sparkasse, Fassung Juli 2008) und mich neben anderen Beispielen auch auf den Beschluß des OLG Celle vom 18.01.16 (Az. 3U 148/15). Unterschied bei meiner Widerrufserklärung ist, dass bei mir eine echte Anschrift und kein Postfach genannt ist. Ansonsten: Fußnoten, weißes Feld... alles vorhanden.

    In der kürzlich erhaltenen Antwort und Ablehnung beruft sich die Sparkasse auf zwei ältere Beschlüsse des OLG Celle (3 U 157/15 und 3 U 198/14), sowie im wesentlichen auf eine angebliche Klarstellung vom 17.02.16 des OLG zum Urteil vom 18.01.16. Hierzu kann ich so garnichts finden, um die Behauptung der Sparkasse verifizieren zu können.

    Zitat: [...] Mit Beschluss vom 17.02.2016 (Az. 3 U 148/15) hat das Gericht klargestellt, dass es an den am 18.01.2016 aufgestellten Maßstäben nicht mehr festhält. Der von Ihnen zitierte Beschluss ist damit nicht einschlägig. Die Widerrufsbelehrung wäre nur nicht ordnungsgemäß, wenn die ladungsfähige Anschrift durch eine Postfachadresse ersetzt worden wäre. [...]

    Klingt wichtig und vielleicht auch richtig (mal abgesehen davon, dass ich auch andere Urteile zitiert habe). Wie ist Eure Einschätzung zu dem Thema? Ist das nur eine Masche, um den Widerruf abzuwehren, oder handelt es sich um fundierte Argumente? Hat jemand Zugriff auf den v. g. Beschluss vom 17.02.16?

    Danke für Eure Hilfe und die tolle Arbeit hier im Forum.
    hatten wir hier schon diskutiert, dass das olg celle tatsächlich betr. die leerstelle im selben verfahren seine meinung innerhalb eines monats wieder geändert hat !!!!!!!!!!!!!!

    zitat:
    "Soweit es die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung wegen der Leerstelle nach der Nennung der Frist betrifft, hält der Senat an seiner in dem Hinweisbeschluss vom 18. Januar 2016 geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr fest."

    immer noch unglaublich
    siehe anhang

  15. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nach meinen erfahrungen in den letzten wochen zeichnet sich klar ein trend zu außergerichtlichen vergleichsangeboten bei den banken ab, insbes. sparda bank, aber auch z.b. sparkasse, hann leben

    gibt es ähnliche erfahrungen ?

    wj

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren hat die BHW von sich aus Nutzungsersatz berechnet und seinen Kunden erstattet.

    In dem Anschreiben hat die BHW Bausparkasse auch Ausführungen zu dem Zinssatz gemacht, die bei der Berechnung des Nutzungsersatzes zugrunde gelegt wurde.



    Frage: Wer hat dieses Schreiben noch und könnte es kurzfristig zur Verfügung stellen?



    Diese Unterstützung hilft bei der Durchsetzung eines bahnbrechenden OLG-Urteils zugunsten aller, die ein BHW-Darlehen widerrufen haben!

  17. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    @ducnici, das ist die "abgeschwächte" Variante, nach meinem Verständnis musst du dann jedenfalls nicht kommen, der Anwalt muss sich nämlich nicht komplett zum Sachverhalt erklären können, sondern "nur" für Vergleiche bevollmächtigt sein.
    und der Satz "Erklärung zum Sachverhalt" steht in meiner Ladung.

  18. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    nach meinen erfahrungen in den letzten wochen zeichnet sich klar ein trend zu außergerichtlichen vergleichsangeboten bei den banken ab, insbes. sparda bank, aber auch z.b. sparkasse, hann leben

    gibt es ähnliche erfahrungen ?

    wj

    Das kann ich bestätigen.Wenn jedoch auch zäh, ist die DSL auch bereit zu einem Vergleich.Wir machen noch Feintuning und dann denke ich das wir den Vorschlag akzeptieren werden.

  19. Avatar von Cookiemonster
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin in die Runde,

    hat eigentlich jemand schon Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank gemacht? Ich habe nach dem Widerruf nur ein Schreiben mit der Ablehnung bekommen, danach blieben alle weiteren Schreiben unbeantwortet. Jetzt steht die Klage an. Sind die dann vergleichbereit? Urteile scheint es jedenfalls nicht viele zu geben, ich habe nur zwei aus 2015 gefunden.

    Danke.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Cookiemonster
    Moin in die Runde,

    hat eigentlich jemand schon Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank gemacht? Ich habe nach dem Widerruf nur ein Schreiben mit der Ablehnung bekommen, danach blieben alle weiteren Schreiben unbeantwortet. Jetzt steht die Klage an. Sind die dann vergleichbereit? Urteile scheint es jedenfalls nicht viele zu geben, ich habe nur zwei aus 2015 gefunden.

    Danke.

    Generell gilt, je weniger Urteile es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich vor Gericht vergleicht....

  21. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    soweit bin ich noch nicht. Allerdings stelle ich mir selber die Frage, was ich eigentlich von der Klageerwiderung des RA der Beklagten SK Hannover zu der WRB aus 2004 (frühesten, Fussnote) halten soll. Diese umfasst sage und schreibe 85 Seiten mit einer Auflistung unzähliger Urteile. Da werden die Backen aufgeblasen, was das Zeug hält. Der arme Richter tut mir schon leid, denn mein RA wird ja demnächst mit nicht weniger Munition aufkommen.
    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    nach meinen erfahrungen in den letzten wochen zeichnet sich klar ein trend zu außergerichtlichen vergleichsangeboten bei den banken ab, insbes. sparda bank, aber auch z.b. sparkasse, hann leben

    gibt es ähnliche erfahrungen ?

    wj

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