ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ja, es gab ein paar Briefwechsel und wohl Telefonate. Aber ist nichts bei rum gekommen.
Aber wenn ich jetzt den Anwalt wechseln möchte dann kostet es mich doch so einiges, oder ? Denn er wird ja für die Tätigkeit die er gemacht hat einiges an Euro verlangen.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor ? Denn mit der WRB sollte ich doch TOP Chancen haben.......
Falls er auf schöneres Wetter wartet, habt ihr dieses Jahr schlechte Karten.
Ich sage dir nur, dass mein Anwalt im Februar die Bank zum ersten mal angeschrieben hat und Anfang April nachdem die Bank alles abgelehnt hatte haben wir Klage eingereicht. Im gleichen Jahr 2014. Das verfahren dauert doch noch Jahre, und wenn du Pech hast, dann zahlst du für die ganze Zeit den Vertragszinssatz und du hast von der ganzen Sache nichts.
Hat er die Bank wenigstens in Annahmeverzug gesetzt?
Nach Rücksprache mit dem LG Bonn ist entgegen der hier herrschenden Meinung mein persönlichens Erscheinen vom Richter angeordnet. Ein Fernbleiben bedarf einer schriftlichen Begründung an das Gericht.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :
§ 141 ZPO
Anordnung des persönlichen Erscheinens
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.
(2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.
(3) Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.
Nach Rücksprache mit dem LG Bonn ist entgegen der hier herrschenden Meinung mein persönlichens Erscheinen vom Richter angeordnet. Ein Fernbleiben bedarf einer schriftlichen Begründung an das Gericht.
Ich denke, ein kommentarloses Wegbleiben wäre zumindest ein grobe Unhöflichkeit dem Gericht gegenüber und für die Atmosphäre belastend. Der Richter hat sich ja etwas bei seiner Verfügung gedacht und darf erwarten, dass man Gründe angibt, warum man den Termin nicht wahrnehmen kann bzw. will.
Sehr wahrscheinlich sieht er bei deinem Fall einen Ansatz für einen erfolgreichen Vergleichsvorschlag. Sollte es dazu kommen, solltest du dem Gericht allerdings klar sagen, dass du dich in der Hektik eines Termins nicht in der Lage siehst die finanziellen Konsequenzen an Ort und Stelle vollständig zu durchblicken und daher keinem unwiderruflichen Vergleich zustimmen kannst.
Sollte das Gericht bzw. die Beklagte dazu nicht bereit sein, dürfte klar sein, dass es darum geht den Kläger über den Tisch zu ziehen. Ein guter Vergleich wird nicht dadurch zu einem schlechten, dass man sich die Zeit nimmt nochmal ein paar Tage darüber nachzudenken.
Wie RAM schon darauf hingewiesen hat, kann man zwar seinen Anwalt mit einer Terminsvollmacht "losschicken" und selbst nicht erscheinen. Der Vertreter muss aber zur Aufklärung des Sachverhalts befähigt sein, d. h. sein Kenntnisstand muss dem des Vertrenen entsprechen, was nicht ganz unproblematisch ist, da der Anwalt den Sachverhalt ja nicht aus seiner eigenen Wahrnehmung kennt. Lücken in der Aufklärung des Sachverhalts können zu Lasten des Vertretenen gewertet werden. Der Anwalt könnte an der Stelle gewaltig ins Schwitzen kommen, wenn es das Gericht darauf anlegt.
Einige Gerichte reagieren ausgesprochen allergisch, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde und der Kläger "nur" einen bevollmächtigten Anwalt schickt. Der Königsweg dürfte der vorherige Anruf beim Richter sein (durch den Anwalt).
@Okerke: Das LG Bonn will wahrscheinlich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und entsprechend auf dich (persönlich) einwirken, dass du den Vergleich annimmst. Bei der Sachlage in deinem Fall könnte ich mir einen Verzicht seitens der DSL-Bank auf 20% der Vorfälligkeitsentschädigung vorstellen.
@Okerke: Das LG Bonn will wahrscheinlich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und entsprechend auf dich (persönlich) einwirken, dass du den Vergleich annimmst. Bei der Sachlage in deinem Fall könnte ich mir einen Verzicht seitens der DSL-Bank auf 20% der Vorfälligkeitsentschädigung vorstellen.
werde ich sofort annehmen... nein Verzicht der VFE kommt für mich nicht infrage. Für mich ist halt der formelle Weg überraschend. Ich war bisher der Meinung dass ich mich durch meinen RA als Prozessbevollmächtigen vertreten lassen kann ohne selber eine schriftliche Begründung meines Fernbleibens ans Gericht schicken zu müssen.
Ups....sieh mal einer an.
2 tage vor termin meldet sich die bank, ob man sich nicht entgegen kommen kann und die weitere finanzierung dort vornehmen möchte.
Gelächter.Diese chance hatten sie bereits .......und verspielt.
der Streitwert nach dem BGH schon, aber reicht der Wert der Beschwer?
Streitwert und Beschwer sind regelmäßig deckungsgleich, gerade weil man ja leider davon ausgehen muss, dass du mit allen Anträgen vor dem LG/OLG unterliegen wirst.
Hannoversche Lebensversicherung AG, Vertrag vom 28.11./30.11.2007
Vergleich vor dem Landgericht Hannover
Aktenzeichen: 18 U 418/15
Klägervertreterin: Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz
Besonderheit: Gegenstand des Verfahren war die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehens mit einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz.
[neu 28.06.2016]
L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg, Vertrag vom 04.04.2007
Verbrauchervertreter: Rechtsanwalt Felix Fehrenbach, Waldshut-Tiengen
Besonderheit: Die Bank verzichtet auf die Vorfälligkeitsentschädigung und übernimmt die Hälfte der Kosten für die Rechtsanwälte des Verbrauchers.
[neu 28.06.2016]
Ja, es gab ein paar Briefwechsel und wohl Telefonate. Aber ist nichts bei rum gekommen.
Und damit hat der Anwalt bereits das Anrecht auf die Verfahrensgebühr von 1,3.
Zitat von dogfight76
Aber wenn ich jetzt den Anwalt wechseln möchte dann kostet es mich doch so einiges, oder ? Denn er wird ja für die Tätigkeit die er gemacht hat einiges an Euro verlangen.
Richtig und der Neue kann das Gleiche noch einmal einfordern, wobei die RSV nicht für beide zahlen wird.
Zitat von dogfight76
Wie gehe ich da jetzt am besten vor ? Denn mit der WRB sollte ich doch TOP Chancen haben.......
Ruf ihn ständig an, bis er genervt ist und entweder etwas tut oder von sich aus das Mandat niederlegt. Im letzteren Fall sind seine Ansprüche relativ gering.
Ich finde es schnöde, dass Anwälte die Möglichkeit haben, schon nach dem ersten Kontakt - ohne wirklich eine Leistung abgeliefert zu haben - eine Honorarforderung ausstellen dürfen. Die armen Handwerker dagegen, müssen Baustellen aufsuchen, Angebote erstellen, mit dem Bauherrn oder Architekten verhandeln und gehen dennoch oft leer aus.