ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Kopfschmerzen bereitet betroffenen Rechtsanwälten die Vorstellung, dass die Bank Berufung einlegt & dann die zweite Instanz die Verurteilung der Bank aufhebt. Was ist dann mit der Verurteilung des Klägers auf die Widerklage hin? Fällt die auch einfach weg, weil sie ja unter der prozessualen Bedingungen der Verurteilung der Bank erfolgte? Ist es nötig, Anschlussberufung einzulegen? Ist das zulässig? Ich vermute: Letzteres müsste der Weg sein. Sicher bin ich mir da aber nicht. Jedenfalls wird gegen Anerkenntnisurteile normalerweise keine Berufung eingelegt...
Meine Meinung ohne die prozessualen Gesetzte zu kennen, einfach aus der Logik.
Wenn das Berufungsgericht die Verurteilung der Bank aufhebt, dann ist auch die Widerklage hin. Denn die Wiederklage kann in diesen Fällen nur für den Fall, dass der Kläger obsiegt beantragt werden. Ansonsten wäre sie unzulässig. Wenn der Kläger verliert und es besteht keine Rückgewährschuldverhältnis dann ist auch die Widerklage nicht begründet und somit abzuweisen. Die Bank kann nur Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis geltend machen, wenn ein solches besteht.
Diese WRB wurde vom LG Bonn sowie OLG Köln nicht beanstandet. Bin mit dieser WRB auch in Bonn und kann nur auf den BGH hoffen, falls meine Beschwer ausreicht.
danke.
hast du noch aktenzeichen?
sind dazu urteile veröffentlicht?
[...] Wenn der Kläger verliert und es besteht keine Rückgewährschuldverhältnis dann ist auch die Widerklage nicht begründet und somit abzuweisen. Die Bank kann nur Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis geltend machen, wenn ein solches besteht.
Na ja, die Widerklage wird ja nur hilfsweise für den Fall erhoben, dass die Klage auf Umwandlung des DV in ein Rückabwicklungsverhältnis erfolgreich ist. Kommt das Gericht der 1. Instanz zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf RAW besteht, wird die Widerklage nicht abgewiesen, sondern es wird nicht mehr darüber entschieden, weil die Bedingung unter der sie erhoben werden soll, nicht eingetreten ist.
Die Frage ist jetzt, was passiert mit einer anerkannten Forderung aus der 1. Instanz, wenn die Bedingung, die zum Wirksamwerden der Widerklage geführt hat in der 2. Instanz wieder entfällt.
So wie ich das Problem mit der Anerkennung einer Forderung verstanden habe, kann man grundsätzlich auch vollkommen unberechtigte Forderungen anerkennen. Das Gericht kümmert sich darum aber nicht mehr, sondern verurteilt antragsgemäß, auch wenn seine Entscheidung eigentlich ganz anders ausgefallen wäre. Im Fall, dass der Hauptantrag auf RAW erst in der 2. Instanz zurückgewiesen würde, könnte nun wohl die Gefahr bestehen, dass der einmal in der 1. Instanz anerkannte Anspruch bestehen bliebe. Ein natürlich völlig unakzeptabeles Ergebnis.
Da die Frage aber noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, scheuen viele RAe offensichtlich den Weg juristisches Neuland zu betreten, wenn das Problem auch einfacher ggf. auf die RSV abgewälzt werden kann.
Die Frage ist jetzt, was passiert mit einer anerkannten Forderung aus der 1. Instanz, wenn die Bedingung, die zum Wirksamwerden der Widerklage geführt hat in der 2. Instanz wieder entfällt.
Das stimmt. Habe ich nicht ganz zu Ende gedacht. Es ist in der Tat schwierig.
@bluespeed75:
Danke für die Blumen, die allen gebühren, die sich hier so prima einbringen! Danke also auch meinerseits.
Deine Beiträge finden sich nun ab Beitrag #1430 im anderen Thread, wo es konkret um die Unwirksamkeit etlicher WRBen geht.
Fernabsatz wie zustande gekommen? War das Angebot von der Bank schon unterschrieben oder war das komplett ohne Unterschriften?
Konntet Ihr den Vertragsschluss bestimmen?
Danke ducnici!
Das Angebot der Bank habe ich per E-Mail erhalten und zwar ohne jegliche Bank-Unterschriften.
Das war von mir zu unterschreiben und zwecks Postident zur Post zu bringen.
Was haltet ihr von der Idee, wenn ein neuer Thread aufgemacht wird, der sich ausschließlich mit jetzt noch zu widerrufenden Darlehensverträgen nach 2010 beschäftigt?
Grundsätzlich hier ja auch mal die Frage, bei welchen Banken gilt es da jetzt anzusetzen? Welche WRB von welchen Banken sind nach 2010 weiterhin fehlerhaft und sind zu widerrufen? Erfahrungen?
Die Idee finde ich gut.
Viele Sparkassen haben da Probleme, weil die von ihnen aufgeführten Beispiele als Pflichtangaben nicht dem amtlichen Muster Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit entsprechen, wie es bei grundpfandrechtlich abgesicherten Verträgen passend ist.
Die Idee finde ich gut.
Viele Sparkassen haben da Probleme, weil die von ihnen aufgeführten Beispiele als Pflichtangaben nicht dem amtlichen Muster Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit entsprechen, wie es bei grundpfandrechtlich abgesicherten Verträgen passend ist.
Die WI mit Beispielen der Pflichtangaben halten einige Gerichte, darunter das OLG Nürnberg für grundsätzlich falsch. Weil der DN nicht auf einem Blick erkennen kann, welche Pflichtangaben denn überhaupt im Vertrag sein müssen um den Fristbeginn eindeutig bestimmten zu können.
Aufhebung der Schutzwirkung gibt es durch vom Mustertext abweichende Pflichtangaben als auch andere Abweichungen.
Der Fall, in dem Angaben aufgenommen worden sind, die in dem jeweiligen Fall gar keine Pflichtangaben sind, ist natürlich klar falsch. Fehlerhaft und Aufhebung der Schutzwirkung in einem.
Was haltet ihr von der Idee, wenn ein neuer Thread aufgemacht wird, der sich ausschließlich mit jetzt noch zu widerrufenden Darlehensverträgen nach 2010 beschäftigt?
Grundsätzlich hier ja auch mal die Frage, bei welchen Banken gilt es da jetzt anzusetzen? Welche WRB von welchen Banken sind nach 2010 weiterhin fehlerhaft und sind zu widerrufen? Erfahrungen?
Feel free, aber ich kann da keine "Moderation" übernehmen, sorry. Außerdem weise ich gerne darauf hin, dass die Frage schon einmal gestellt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war meine Antwort, dass ich den Sinn nicht so wirklich erkenne, einen neuen "Erfahrungen"-Thread zu neueren (ab 2010) Verträgen aufzumachen. Es sind ja schon jetzt einige Threads, wo man nachlesen kann/muss, wenn man über alles informiert bleiben will. Aber wie gesagt, Ihr könnt das machen, wenn Ihr wollt.