ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Dienstag schreibt Frank Pöpsel im Leitartikel des Focus Money:
"Seit vergangener Woche kauft die Europäische Zentralbank mit ungedecktem Papiergeld jetzt auch Unternehmensanleihen
auf: ein bisher nie da gewesenes Experiment im Umfang von 660 Milliarden Euro. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie das
wohl enden wird?"
Ob es hier einen Zusammenhang gibt ?
Zitat von Hein1708
Umlaufrendite DE bei -014%. Wahnsinn, wann bekommen wir endlich für unsere Darlehenskredite auch eine Vergütung von unseren Banken?
Ceterum censeo: Der Berufung auf den WRJ steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen.
Revision kann nicht zugelassen werden, da bereits höchstrichterlich geklärt ist, dass im Privatrecht grundsätzlich jedem Anspruch der Einwand des Rechtsmissbrauch entgegen gehalten werden kann. LoL
(NZB natürlich ausgeschlossen wegen Nichterreichens der Beschwergrenze von 20.000 EUR.) Ätsch...
Unglaublich, wie dieses Urteil des OLG HH dem BGH eine lange Nase in dem Wissen dreht, dass dieser sich aus formalen Gründen nicht damit beschäftigen darf.
Weiß hier niemand, wie der Stand in dem weiter oben geschilderten Fall ist, wo RA Arne Schültge Verfassungsbeschwerde eingereicht hat? Es ging um das OLG Bremen.
Achtung, wichtig für Kunden der ING-DiBa, welche Ihren Vertrag per Fax widerrufen wollen - Info von test.de:
(Ich übernehme keine Gewähr dafür, dass die u.g. neue Fax-Nummer reibungslos funktioniert. Die Info ist von test.de zitiert.)
17.06.2016 Kreditwiderruf mit Hindernissen: Die ING Diba hat verschiedene Faxnummern abgeschaltet, die sie früher in Widerrufsbelehrungen genannt hat. „Wir haben in den letzten Jahren aufgrund der insgesamt rückläufigen Nutzungszahlen des Telefax die Zahl der Fax-Eingangskanäle reduziert“, erklärte ING-Diba-Sprecher Patrick Herwarth von Bittenfeld. Rechtsanwältin Andrea Burghard von Baum Reiter & Collegen hatte erfolglos versucht, die Erklärung des Widerrufs 2007 geschlossener ING Diba-Verträge per Fax an die in den Widerrufsbelehrungen genannte Faxnummer 0 69 / 27 22 26 62 89 zu übermitteln. „Wir finden es ungeheuerlich, wenn die ING DiBa sich Widerrufler vom Hals halten will, in dem Sie ihr Fax einfach abschaltet“, hatte die Rechtsanwältin die Bank kritisiert. test.de meint: Wenn eine in der Widerrufsbelehrung genannte Faxnummer oder Adresse nicht mehr gilt und es Verbraucher deshalb nicht schaffen, den Widerruf rechtzeitig zu übermitteln, darf die Bank sich wahrscheinlich nicht darauf berufen, dass die Widerrufserklärung sie nicht rechtzeitig erreicht hat. Darauf sollten Betroffene sich allerdings nicht verlassen, sondern unbedingt versuchen, die Widerrufserklärung an eine aktuell gültige Faxnummer oder Adresse zu schicken. ING Diba-Kunden verweist Bank-Sprecher von Bittenfeld auf die zentrale Telefax-Nummer 0 69 / 27 222 27. Welche Faxnummern die ING Diba noch abgeschaltet hat, sagte von Bittenfeld nicht.
Sind jemandem hier positive Urteile des OLG München bekannt? D.h. kein Rechtsmissbrauch, kein Verstoß gegen Treu und Glauben, keine Verwirkung sowie eine strikte Auslegung der Gesetzlichkeitsfiktion (nach der gemäß BGH eine inhaltliche Bearbeitung den "Musterschutz" entfallen lässt). Danke.
Guten Morgen,
hat jemand Erfahrungen mit der Bankkontakt AG in Berlin. Diese fungiert als Vermittler und Prozesskostenfinanzierer.
Desweiteren, gibt es Urteile bzgl. Sparkasse Aachen?
MfG
highfligher
@highfighter: Willkommen im Forum! Schau doch mal in die Liste bei test.de rein (Punkt 6 Gerichtliche & außergerichtliche Erfolge) und unter Punkt 2 (Chronik der Ereignisse) findest Du einige Hinweise zur Bankkontakt AG. Ich habe dazu leider keine Erfahrungen.
Etwas anderes - krass dieser Kommentar von lemminghz. Er schrieb am 18.06.2016 um 16:57 Uhr bei test.de:
Von Bank verklagt nach erfolglosem Widerruf
Liebe Experten, bereits im Jahr 2014 habe ich mit Hilfe eines Anwaltes versucht meinen 2008 geschlossenen Immobilienkredite zu widerrufen. Der Widerruf wurde abgelehnt, der Anwalt empfahl, trotz seiner vorherigen Empfehlung den das Darlehen zu widerrufen, auf eine Klage zu verzichten, da die Widerrufsbelehrung wohl doch nur geringe Mängel enthält. Die Anwaltskosten beliefen sich auf 2300,- Euro. Nun hat die Bank eine Klage gegen mich angestrengt, in der das unwiderruflichere Fortbestehen des Darlehesvertrages festgestellt werden soll. Gerichtskosten von 5700,- wurden von der Bank bereits bezahlt, der Streitwert wurde natürlich möglichst hoch angesetzt. Ich habe den bereits 2014 von mir hinzugezogenen Anwalt über die Klage informiert.
Es scheint so, als ob der Tipp von FINANZTEST bzgl. des Widerrufjokers mich sehr teuer zu stehen kommt. Leider wurde auf diese Klagemöglichkeit seitens der Bank nach einem versuchten Widerruf nicht hingewiesen.
Etwas anderes - krass dieser Kommentar von lemminghz. Er schrieb am 18.06.2016 um 16:57 Uhr bei test.de:
Für mich sieht das eher nach einem typischen Foren-Troll aus, der eine klammheimliche Freude dabei empfindet andere Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Heute erst neu angemeldet und dann gleich eine Horrorstory in die Welt gesetzt ohne auch nur den geringsten Anschein von Glaubwürdigkeit zu bieten. Noch nicht mal die Bank, die ihm dieses angeblich angetan hat wird namentlich genannt. Dafür kennt er aber genau den Gerichtskostenvorschuss den die klagende Bank geleistet hat. Soweit mir bekannt, wird die vorläufige Kostenfestsetzung nur dem Kostenschuldner nicht aber dem Beklagten, der ja nicht vorleistungspflichtig ist, mitgeteilt.
Kranke Geister, die selbst nichts auf die Reihe kriegen, denen aber einer abgeht, wenn andere sich Sorgen machen.
Bei "finanztip" tummeln sich auch gerade 2 "Experten", jeweils Erstposter, die berichten, dass nach Widerruf angeblich - wieder mal - bis auf weniger Ausnahmen sich alle Banken verschworen hätten Widerrufern keine Anschlussfinanzierung mehr zu gewähren.
Für mich sieht das eher nach einem typischen Foren-Troll aus, der eine klammheimliche Freude dabei empfindet andere Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen.
Kann sein, muss aber nicht. Tatsächlich sind inzwischen etliche Fälle bekannt, siehe test.de-Kreditwiderrufschronik 8. und 11.04.2016.
test.de hat inzwischen reagiert:
Zitat von test.de-Redakteur_Herrmann
Re: Von Bank verklagt nach erfolglosem Widerruf
In der Tat: Auf das Risiko, dass Sparkassen und Landesbanken ihre Kunden verklagen, wenn diese sich auf ihr Widerrufsrecht berufen. haben wir zu Beginn unserer Berichterstattung über den Kreditwiderruf nicht hingewiesen. Das war in der Form noch nie vorgekommen. Es macht auch keinen Sinn. Selbst wenn die Sparkasse oder Landesbank die Klage gewinnt, ist das für sie mit zusätzlichem Aufwand verbunden, den ihr niemand bezahlt. Ich denke: Es handelt sich um den verzweifelten Versuch einzelner Kreditinstitute aus dem Sparkassenlager, andere Kreditnehmer vom Widerruf abzuhalten. Als wir im April von solchen Präventivklagen erfahren haben, haben wir in unserer Chronik, Link im Kasten ganz oben links, am 8. und 11. April berichtet. Wir nennen Anwaltskanzleien, die betroffene Kreditnehmer gegen eine solche Klage verteidigen, ohne einen Vorschuss zu kassieren. Sollte die Verteidigung ausnahmsweise tatsächlich zu wenig Aussicht auf Erfolg bieten, ist es bei sofortiger Beratung zumindest möglich, die Gerichtskosten noch deutlich zu senken. Umgekehrt gilt: Wenn sich die Widerrufsbelehrung zu ihrem Vertrag doch als fehlerhaft erweist, hat das Kreditinstitut Ihnen alle Schäden zu ersetzen und alle Kosten zu übernehmen. Einzige Ausnahme: Rechtsanwaltshonorare, die durch Einschaltung eines Anwalts vor Verweigerung des Widerrufsrechts entstanden sind, zahlen Sie stets selbst. Noch zu berücksichtigen: Hat Ihr damaliger Anwalt Sie falsch beraten, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden.
Kann sein, muss aber nicht. Tatsächlich sind inzwischen etliche Fälle bekannt, siehe test.de-Kreditwiderrufschronik 8. und 11.04.2016.
test.de hat inzwischen reagiert:
Ja, theoretisch hast du recht. Es ging um 11 Fälle der LBBW, die bisher fast alle Verfahren an Ihrem Sitz Stuttgart verloren hat und deshalb verzweifelt versucht an ein anderes Gericht zu kommen.
Auf mich macht das Posting bei Würdigung aller Umstände dennoch den Eindruck eines Scary-Fakes.
Ja, theoretisch hast du recht. Es ging um 11 Fälle der LBBW, die bisher fast alle Verfahren an Ihrem Sitz Stuttgart verloren hat und deshalb verzweifelt versucht an ein anderes Gericht zu kommen.
Genau das ist ja der Sinn der präventiven (positiven) Feststellungsklagen. Darlehensnehmer, die ihren Wohnsitz im OLG-Bezirk der Bank haben, müssen sich da von vornherein keine Sorgen machen.
Darf ich nochmal fragen, ob bekannt ist, wie das OLG München so tickt? Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen Treu und Glauben, Verwirkung? Musterschutz eng oder locker? Danke.
Ceterum censeo: Der Berufung auf den WRJ steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen.
Revision kann nicht zugelassen werden, da bereits höchstrichterlich geklärt ist, dass im Privatrecht grundsätzlich jedem Anspruch der Einwand des Rechtsmissbrauch entgegen gehalten werden kann. LoL
(NZB natürlich ausgeschlossen wegen Nichterreichens der Beschwergrenze von 20.000 EUR.) Ätsch...
Unglaublich, wie dieses Urteil des OLG HH dem BGH eine lange Nase in dem Wissen dreht, dass dieser sich aus formalen Gründen nicht damit beschäftigen darf.
Versteht jemand die Streitwertberechnung in diesem Urteil? Runtergerechnet um den NZB-Wert nicht zu erreichen. Das ist wirklich Rechtsbeugung