ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Highway69 schrieb am 15.06.2016 um 11:09 Uhr bei test.de:
Re: Probleme bei zusätzlich eingetragene Grundschu
Die nachrangige Grundschuld für eine andere Bank ist als solche zwar kein Problem. Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich jedoch vom Darlehensnehmer (Sicherungsgeber) regelmäßig die Rückgewähransprüche für die Vorranggrundschuld zur Verstärkung ihres nachrangigen Rechts abtreten. Die Abtretung der Vorranggrundschuld an eine andere Bank zur Sicherung der Ablösung einer nach dem Widerruf verbleibenden (saldierten) Rückabwicklungsschuld ist dann nur mit Zustimmung des Nachranggläubigers möglich. Ist der Nachranggläubiger hierzu nicht bereit, wird es ebenfalls schwieriger (ggf. unmöglich) eine Anschlussfinanzierung für das widerrufene Vorrangdarlehen zu erhalten. Auch in einer solchen Konstellation ist daher qualifizierte Rechtsberatung vor Erklärung des Widerrufs geboten.
Hallo, hab diese Woche mein widerruf erklärt. zwei Darlehen
1. Sch.Hall Vorausdarlehen 1.Dez 2009 mit Muster Belehrung zwei Wochen Frist Kapital am 28.Dez. erhalten am gleiche Woche auch meine Vertrag. Von meine Sicht ist Frist
bereits abgelaufen Raiffeisen. Fillialleiter hat Notizen in mein Vertrag geschrieben für sich -ERG. wir haben Kapital bereits ausbezahlt.
2. Raiffeisenbank mit zwei Wochen( einem Monat) Frist Vertrag auch später erhalten.
Guten Abend.
Ich lese hier schon seit einigen Tagen interessiert mit. Ich bin leider erst vor kurzem auf das Thema Widerrufsjoker aufmerksam geworden.
Ich habe zwei Darlehensverträge bei der Sparkasse (Sparkasse und KFW), beide aus 2008. Der große der Sparkasse wurde 2010 verlängert( unecht).
Die Widerrufsbelehrungen habe ich zwischenzeitlich vom Verbraucherschutz und einem Anwalt prüfen lassen. Beide kommen zu dem Urteil, dass die Widerrufsbelehrungen deutliche Fehler aufweisen. Es besteht z.Z. keine RSV, diese wurde aber für den Fall der Fälle letzte Woche abgeschlossen.
Angebote bei anderen Banken habe ich auch schon eingeholt und wurde dort durch die Aussage einer Kundenberaterin verunsichert.
Diese hatte mir mitgeteilt, dass für mich nur eine Chance auf eine Anschlussfinanzierung bestünde, wenn ich mich außergerichtlich mit meiner Bank einige.
Diese Aussage gibt mir allerdings zu denken.
Morgen habe ich nun einen Termin bei meiner Sparkasse um zu schauen, inwiefern diese zu einer Einigung bereit ist. Anschließend wollte ich sofort meinen Widerruf erklären.
Nun zweifle ich etwas, da für mich der Widerruf bedeutet, dass beide Darlehensverträge ggf. rückabgewickelt würden und für mich alles auf 0 gesetzt wäre.
Die nette Dame von der anderen Bank hatte mir aber nur Forwarddarlehen in Höhe der aktuellen Schulden ausgerechnet. Mir war aber auch eine Version mit den Daten von 2008 wichtig. Sie sagte, es wäre mehr als unwahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt und hat kein weiteres Angebot unterbreitet.
Lange Rede kurzer Sinn. Wie wahrscheinlich ist diese Aussage? Ist überhaupt damit zu rechnen, dass die Sparkasse einlenkt? Widerrufen oder nicht?
Den Klageweg wollte ich eigentlich vermeiden, einen netten Brief vom Anwalt sollte es aber im Zweifel schon geben um die Sparkasse ggf. zu überzeugen. Ohne Anschlußfinanzierung könnte ich die beiden Darlehen der Sparkasse nicht tilgen. Sorry für das lange Geseiere.
Über Eure Meinung würde ich mich freuen.
Gruß,
bleem
€: Was mir noch einfällt. Nach Prüfung meiner Unterlagen sieht es momentan so aus, als ob der Vertrag für das KFW- DArlehen nie von mir unterschrieben wurde.
Vielmehr habe ich den Darlehensvertrag der Sparkasse zwei mal unterschrieben ( zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen aber gleiche Darlehensnummer).
Dies ist momentan aber noch leicht spekulativ von meiner Seite.
Für mich als Laie.... Ich dachte gegen die DKB wird zumeist in Berlin oder Brandenburg verhandelt? Wie kommts denn da zu Nürnberg? Und dann wahrscheinlich nicht freiwillig, oder?
Habe soeben mein Urteil des LG Bielefeld über meinen Anwalt erhalten. So erfreulich das Urteil auch im Hinblick auf die Wirksamkeit meines Widerrufs (keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch) ist, so unerfreulich ist die vom Gericht vorgenommene Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens und die teilweise Zurückweisung der Haupt- und Hilfsanträge sowie die damit verbundene Quotenregelung (1/4 zu 3/4). Auch sind die mir zugestandenen 2,5 % über BZ statt der geforderten 5 % über BZ unerfreulich. Ebenso ist der vom LG festgesetzte Wertersatz für Verbrauchsvorteile des DG der noch offenen Darlehensvaluta in Höhe der "vertraglich vereinbarten" 4,75 % statt der hilfsweise beantragten 2,5 % trotz des wirksamen Widerrufs zum 25.08.2014 für mich nicht nachvollziehbar. Ich überlege daher in Berufung zu gehen, obwohl ich keine RSV habe. Die nächsthöhere Instanz wäre das OLG Hamm, was allgemein als verbraucherfreundlich gilt.
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Berufung würde ich gerne einmal den Rat der vielen hier im Forum versammelten Experten zu folgenden Fragen hören:
1. Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein.
2. Wie würde sich der Streitwert für den abgewiesenen Teil der Klage in der nächsthöheren Instanz ermessen oder bleibt es bei dem jetzigen Streitwert von € 39.498,48?
3. Sollte ich die noch offene Darlehensvaluta in Höhe von ca. € 70.000,00 umgehend der Sparkasse überweisen und diese im Falle der Nichtannahme des Betrages in Annahmeverzug setzen? (Die sofortige Rückzahlung der Darlehensvaluta bereitet mir keine Schwierigkeiten)
4. Kann ich die immer noch laufende Einzugsermächtigung für die laufenden Annuitätsraten nach Ausgleich der offenen Darlehensvaluta sofort widerrufen oder besteht die Gefahr einer Zwangsvollstreckung?
5. Ist die vom Gericht vorgenommene Quotelung der Kosten (1/4 zu 3/4) nachvollziehbar?
Selbstverständlich habe ich alle diese Fragen auch meinem Anwalt gestellt, der allerdings im Moment sehr gestresst ist aufgrund zahlreicher Aufträge und Anfragen aufgrund des zum 21.06.2016 auslaufenden Widerrufsrechts vieler Immobiliendarlehen. Dennoch bin ich sehr interessiert an den Meinungen und Kommentaren der hier im Forum vertretenen exzellenten Experten und bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung der vorgenannten Fragen.
Für mich als Laie.... Ich dachte gegen die DKB wird zumeist in Berlin oder Brandenburg verhandelt? Wie kommts denn da zu Nürnberg? Und dann wahrscheinlich nicht freiwillig, oder?
neg. Feststellungsklage = am Wohnort des Klägers
herauszugebende GS = Gerichtsstand wo sich die GS befindet
;-)
am Gerichtsstandort Nürnberg geht es fixer als am überlasteten LG PD oder B
Morgen habe ich nun einen Termin bei meiner Sparkasse um zu schauen, inwiefern diese zu einer Einigung bereit ist. Anschließend wollte ich sofort meinen Widerruf erklären.
Nun zweifle ich etwas, da für mich der Widerruf bedeutet, dass beide Darlehensverträge ggf. rückabgewickelt würden und für mich alles auf 0 gesetzt wäre.
Die nette Dame von der anderen Bank hatte mir aber nur Forwarddarlehen in Höhe der aktuellen Schulden ausgerechnet. Mir war aber auch eine Version mit den Daten von 2008 wichtig. Sie sagte, es wäre mehr als unwahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt und hat kein weiteres Angebot unterbreitet.
Lange Rede kurzer Sinn. Wie wahrscheinlich ist diese Aussage? Ist überhaupt damit zu rechnen, dass die Sparkasse einlenkt? Widerrufen oder nicht?
Den Klageweg wollte ich eigentlich vermeiden, einen netten Brief vom Anwalt sollte es aber im Zweifel schon geben um die Sparkasse ggf. zu überzeugen. Ohne Anschlußfinanzierung könnte ich die beiden Darlehen der Sparkasse nicht tilgen.
Mit dem Werfen von Wattebäuschen wirst Du nicht viel erreichen. Die Sparkassen sind nach unserer Erfahrung bei der IG Widerruf in den vergangenen Monaten sehr zäh und wenig kompromissbereit. Wenn Du aber eine RSV hast, dann stehen Dir doch alle Wege offen. Ohne ein gesundes Maß an Konfliktbereitschaft muss man sich mit dem Widerrufsjoker gar nicht näher beschäftigen.
Und was die Anschlussfinanzierung angeht: Da wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Solange Deine Bonität stimmt und deine Immobilie werthaltig ist, wirst Du - falls es überhaupt notwendig wird - auch eine Anschlussfinanzierung bekommen. Erstmal solltest Du Dich aber um die Umsetzung des Widerrufs kümmern - es sei denn, es gibt Faktoren, die Deine Bonität beeinträchtigen (Arbeitslosigkeit, sinkende Umsätze als Selbständiger, mangelnde Werthaltigkeit der Immobilie). Ich habe das Ganze auch hier schon vor längerer Zeit beschrieben:
Ich habe beide Verträge widerrufen und auch bereits die ablehnende Antwort von der Bank erhalten. Bis es nun anwaltlich weitergeht werden wohl Monate vergehen. Habe zwei Kanzleien angefragt, aber da ist überall Land unter angesagt.....
Hier bist Du richtig. In aller Bescheidenheit kann ich sagen, dass wir mit der meines Wissens einzigen Kanzlei zusammenarbeiten, die diese Verträge derzeit außergerichtlich verglichen bekommt. Falls Dir also eine Reduzierung der Zinsen ausreicht, guckst Du hier:
Falls eine RSV greift, geht natürlich mit Hilfe einer Klage unter Umständen auch noch mehr...
Ach so: Das mit dem Vertragsangebot ist bei der Diba ganz normal. Das ist der Darlehensvertrag, der für Prüfung und Widerruf relevant ist.
Danke für die schnelle Antwort. Das hilft mir schon mal weiter.
Eine Frage stellt sich mir noch. Die Dahrlehensnummern der Originalverträge stimmen nicht mit den Nummern aus meinem Onlinebanking überein, was mich doch sehr verwundert. Bis auf die Prolongation des einen Vertrages hat sich schließlich nichts geändert. Da hat sich jedoch eine zusätzliche Zahl eingeschlichen. Widerrufen muss ich doch aber wohl die Nummern der Original-Verträge oder etwa die aktuellen? Habe zur Sicherheit beide Varianten angefertigt.
Danke, RAM, das brachte mich auf ein Urteil des OLG FFM vom 27.04.2016 - 23 U 50/15, wo es u.a. um die RAW (5% üBZ) geht, aber es ist auch ansonsten lesenswert (Hilfswiderklage etc.).
Danke, RAM, das brachte mich auf ein Urteil des OLG FFM vom 27.04.2016 - 23 U 50/15, wo es u.a. um die RAW (5% üBZ) geht, aber es ist auch ansonsten lesenswert (Hilfswiderklage etc.).
Das ist ein ganz starkes Stück. Es folgt dem LG Berlin.
Da kann man lesen warum die 2,5% über Basiszinssatz ein Justizskandal sind. Ein richterlicher Irrtum, der dem Verbraucher den grössten Schaden aller Zeiten zu unrecht zugefügt hat.