ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Wo steht denn, dass der Immobilienwert bei der Kreditvergabe kaum noch eine Rolle spielen darf - ich dachte, die Immobilie sei vor allem die Sicherheit für die Bank!!!
Ich habe übrigens von einem Banker gehört, dass jetzt grundsätzlich das 100fache des monatlichen Nettoeinkommens als Maximalkredit gilt. In jedem Fall.
Berichtete ich ja bereits. Die schicken nicht mal mehr einfache Angebote raus um einen Zins zu erfahren...
wenn die sich jetzt ins Hemd kacken, weil ein Bundeswehrsoldat "nur" einen befristeten Vertrag von 10 Jahren hat... ja dann sollen die ihren Laden halt zusperren...
Wie wär´s wenn in Zukunft ein Darlehensnehmer keine Sicherheit in Form von Goldreserven im Schliessfach der Bank nachweisen kann, bekommt einfach keinen Kredit mehr...
Problem erkannt, Problem gebannt.
*Ironiemodus aus*
Ja, dazu hatte ich hier schon einen Artikel verlinkt:
Zitat von eugh
Übrigens hier ein interessanter Artikel in der FAZ vom 07.09.2016 mit dem Titel "Enttäuschte Träume vom Eigenheim".
Es geht um die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit Ende März in Deutschland gilt.
Auszug aus dem Artikel:
Bestimmte Kundengruppen haben es schwerer
Noch ist es zu früh, um eindeutige Zahlen zu nennen. Darauf weist auch Interhyp, der größte Kreditvermittler am deutschen Markt, hin. Dort heißt es, man habe keine höhere Ablehnungsquote, doch dauere die Bearbeitung der Kreditanfragen aufgrund der neuen Rechtslage länger.
Das deckt sich mit meinen Bedenken, dass vor allem ältere Kunden/Rentner, welche sich (z.B. auch aufgrund eines Widerrufs mangels EK) nach einer Anschlussfinanzierung umschauen.
Und schon vorher hatte ich einmal angefragt, ob jemand Probleme beobachten könne. Ich meine, dass noelmaxim hier im Thread auch darauf geantwortet hat - einfach einmal ein paar Seiten zurückblättern. Jedenfalls ist das alles ziemlicher Mist...
Ganz herzlichen Dank, ducnici, für Deine neuste Berichterstattung! Hierzu eine Frage zur Klarstellung:Worauf bezieht sich das "wurde nicht statt gegeben"? Auf beides?
Rückforderung der Versicherungsprämien, die in der Rate mit enthalten war
Berechnung auf Basis der Gesamtversicherungsleistung durch die Ratenanzahl
Zitat von ducnici
Anteilig nach Widerruf (oder vorzeitiger Tilgung, das ist mir nicht ganz klar) hat die Versicherung Prämien zurück gezahlt.
Der Betrag war geringer als wenn die Gesamtprämien durch die Anzahl der Raten geteilt und mit den Monaten bis WR multipliziert worden wäre... dem wurde nicht statt gegeben, da eine bestimmte Formel in den AGB´s im Falle einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung eine Rückzahlung der Prämien erforderlich macht...irgendwie so...
Es geht m.E. um folgendes:
Vergleichbar mit den Prämien einer widerrufenen Lebensversicherung hat der widerrufende Verbraucher keinen Anspruch darauf, die Prämien zu 100% zurückzuerhalten, sondern nur auf den Zeitanteil bezogen, der nach dem WR liegt. Grund: Für die Zeit davor hatte er ja aus der Lebens- bzw. Raten-/Restschuldversicherung einen Vorteil. Allerdings gab es mindestens ein BGH-Urteil, nach dem der Lebensversicherer von den Prämien auch noch den Verwaltungsaufwand abziehen musste, welche der Verbraucher dann noch schuldete, d.h. letzterer bekam doch einen guten Teil der Prämien aufgrund des WR zurückerstattet. Ensprechend gilt m.E. bei Raten-/Restschuldversicherungen, wenn sie mit einem Ratenkredit verbundene Geschäfte darstellen, dass der Kreditgeber (welcher an die Stelle des Versicherers tritt, so dass sich der Verbraucher nicht mit 2 Parteien herumschlagen muss) dem Verbraucher einen Anteil der Prämien erstatten muss, weil die Raten-/Restschuldversicherung mit dem WR des Ratenkredit (sofern verbunden, s.o.) ebenfalls "beendet" wird. Nun ist es so, dass die Prämien für eine solche Versicherung offenbar nicht jeden Monat dieselbe Höhe haben, denn es ist sicherlich nachvollziehbar, dass das Ausfallrisiko für den Versicherer bei fortlaufender Abzahlung und damit geringer werdenden Restschuld gegenüber dem Kreditgeber geringer wird. Allerdings wird nicht aus jedem Vertrag klar, ob das tatsächlich so geregelt bzw. wie es geregelt ist.
Nun fragte ich ja, worauf sich Deine Aussage "wurde nicht statt gegeben" bezog: Wurde die Rückerstattung von Prämien komplett abgelehnt, d.h. gab es auch keine Teilerstattung? Sorry, dass ich meine Frage nicht eingangs so präzise formulierte. Nochmals danke.
D.h. die Prämien wurden zusammen mit der RAW zurückgezahlt und deshalb nicht nochmal extra? Wäre ja auch unsinnig, sie 2x zurückzuerstatten. Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Grund meines Nachbohrens ist, dass ich einen Ratenkredit mit Restschuldversicherung widerrufen habe, das Gericht sich aber nicht auf eine anteilige Prämienerstattung einließ. Gut, der WR fand statt, nachdem der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt worden war, aber mein Argument war, dass der Kreditgeber schließlich ebenfalls einen Vorteil aus der Restschuldversicherung hatte (zu 50%) und ich diesen daher erstattet haben wollte. Dazu gibt es auch ein Urteil, ich meine vom LG Berlin; leider erinnere ich das Az. nicht.
D.h. die Prämien wurden zusammen mit der RAW zurückgezahlt und deshalb nicht nochmal extra? Wäre ja auch unsinnig, sie 2x zurückzuerstatten. Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Grund meines Nachbohrens ist, dass ich einen Ratenkredit mit Restschuldversicherung widerrufen habe, das Gericht sich aber nicht auf eine anteilige Prämienerstattung einließ. Gut, der WR fand statt, nachdem der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt worden war, aber mein Argument war, dass der Kreditgeber schließlich ebenfalls einen Vorteil aus der Restschuldversicherung hatte (zu 50%) und ich diesen daher erstattet haben wollte. Dazu gibt es auch ein Urteil, ich meine vom LG Berlin; leider erinnere ich das Az. nicht.
Nein, irgendwie wurden von der Versicherung vorab schon 1500Euro zurück erstattet. Auf Basis der Formel in den AGB´s.
Im Urteil vom LG Berlin vom 30.3.2016 zum Aktenzeichen: 38 O 172/15 heißt es:
"Indessen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Darlehen um ein KfW-Darlehen handelt, was zur Folge hat, dass kein Anspruch der Klägerin auf Herausgabe von Nutzungsersatz besteht. Denn die Beklagte hat die jeweiligen Raten unmittelbar an die Förderbank weitergereicht. Damit steht fest, dass diese Beträge der Beklagten nicht zur Verfügung standen; Nutzungen kann sie nicht tatsächlich gezogen haben und auch ein Fall des § 347 BGB liebt nicht vor ..."
Ich frage mich nun, ob ich vielleicht vorsichtshalber den Vertrag auch noch einmal gegenüber der KfW widerrufen sollte? Wenn, dann ist ja nur noch ein paar Tage Zeit ...
Die variable zeitabschnittsweise Berechnung wird im Übrigen abgelehnt
Im Urteil vom LG Berlin vom 30.3.2016 zum Aktenzeichen: 38 O 172/15 heißt es:
"Indessen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Darlehen um ein KfW-Darlehen handelt, was zur Folge hat, dass kein Anspruch der Klägerin auf Herausgabe von Nutzungsersatz besteht. Denn die Beklagte hat die jeweiligen Raten unmittelbar an die Förderbank weitergereicht. Damit steht fest, dass diese Beträge der Beklagten nicht zur Verfügung standen; Nutzungen kann sie nicht tatsächlich gezogen haben und auch ein Fall des § 347 BGB liebt nicht vor ..."
Ich frage mich nun, ob ich vielleicht vorsichtshalber den Vertrag auch noch einmal gegenüber der KfW widerrufen sollte? Wenn, dann ist ja nur noch ein paar Tage Zeit ...
Die variable zeitabschnittsweise Berechnung wird im Übrigen abgelehnt
Du hast kein eigenes Vertragsverhältnis mit der KfW, sondern der Vertragspartner der KfW ist dein DG. Insofern kannst du m.E. gegenüber der KfW keinen wirksamen WR erklären. Dementsprechend ist auch keine Zustelladresse der KfW angegeben an die du den WR erklären könntest. Natürlich schadet es nicht, wenn du es trotzdem machst.
Im übrigen halte ich die Aussage, dass die Geschäftsbanken die Erträge aus den KfW - Darlehen zu 100% an die KfW weiter geleitet haben zumindest für falsch um nicht strafrechtlich relevante Begriffe zu verwenden. Selbstverständlich bearbeiten die Geschäftsbanken die Anträge auf KfW - Darlehen nicht kostenlos, sondern erhalten dafür von der KfW eine Provision. In Höhe dieser Provision haben sie damit Erträge erzielt. Dass diese Erträge tatsächlich erzielt werden, sieht man auch daran, dass verschiedene Banken ihren DN sogar einen Nachlass von 0,25% p.a. auf die offizielle KfW - Kondition einräumen. Geht man von einer üblichen Bankmarge von 1% p.a. im Baufi-Bereich aus und unterstellt man weiter dass die KfW Großkundenkonditionen erhält, dann dürfte die Provision irgendwo zwischen 0,5 und 1% p.a. liegen.
Wer kennt eine Bank mit Konditionen unter1 % bei 10 Jahre zinsbindung ?
Sparda Nürnberg ist sicher ein guter Tipp für DN aus Franken. Außerhalb ihres Geschäftsgebiets ist diese Sparda aber nicht tätig. Andere Sparda Banken haben abweichende, (schlechtere) Konditionen.
Z.Z. bietet bundesweit z.B. die Degussa Bank 0,95% für 10J. bis 60% Beleihung.
"Rendite 10-jähriger Bundesanleihen fällt auf null Prozent........
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik liegt die Rendite der zehnjährigen Staatsanleihen bei null Prozent. Damit leihen Anleger dem Bund ihr Geld umsonst."
Da kann jeder froh sein, der sein Tagesgeldkonto bei der Justiz führt.
hier tummeln sich ja ganz viele, die bereits Erfahrung haben. Ich hatte hier eine zeitlang viel mitgelesen, mich dann aber erstmal gegen den Widerrufsjoker entschieden, weil ich das Gefühl hatte, dass es bei der DiBa nicht einfach wird. Nun hat man ja nur noch die Möglichkeit bis zum 21.6. und jetzt frag ich mich, ob wir nicht doch noch sollten...
Die Eckdaten:
- nach meiner Prüfung ist die WB fehlerhaft (aus 2007)
- wir könnten ab jetzt ein Forwarddarlehen für 2019 abschließen und uns die Zinsen sozusagen reservieren, das heißt in 2019 können wir eh umschulden
- nach kurzem Check hatte mein Finanzberater ein Angebot mit 2,09% für 15 Jahre in petto, dann wären wir fertig (haben bisher noch kein Vergleich gemacht, erscheint mir nämlich etwas viel)
- unsere jetzige Finanzierung ist bei der DiBa
- RS deckt nicht, da Neubau
EDIT: - evtl. auch wichtig für die Anschlussfinanzierung, mein Mann hat ab 01.07. eine neue Arbeitsstelle und somit ein hlabes Jahr Probezeit
Was sagt ihr, lohnt sich das noch das Ganze anzugehen oder sollten wir jetzt einfach bis 2019 warten bzw, wenn die Zinsen drohen zu steigen, vorher reservieren und es dabei belassen? Unser Nachbar hat es letztes Jahr mit einem Anwalt hingekriegt, allerdings nicht bei der DiBa... aber dann würde ich morgen noch zu seinem Anwalt rennen.
wenn ihr in 2019 umschulden könnt (bitte den Termin genau berechnen!)
und jetzt bis zum 21.06. ´2016 widerruft, habt Ihr bis zum 31.12.2016 eine Klage einzureichen.
Da dann das Darlehen Ihr durch eine ordentliche&hilfsweise! Kündigung umschulden konntet, wäre es dann eine Leistungsklage.
D.h. Ihr fordert dann eine bestimmte Summe zurück, die Ihr meint, die Euch zusteht und das wäre dann auch der Streitwert.
Ihr würdet dann drei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
1. Bis Ende 2019 kann sich am BGH noch was tun
2. Wesentlich geringerer Streitwert durch die Leistungsklage anstatt bei einer Feststellungsklage (dort, Summe Z&T plus Nennwert GS, bei Neubau heftig!)
3. Leistungsklage wirkt verjährungshemmend
Alternativ wäre eine sofortige Feststellungsklage. Hier wäre der Vorteil zu nennen, dass bei einer Klageabweisung wegen Rechtsmissbrauch oder Verwirkung oder augenscheinlich fehlerfreier WRB die Hürde für die Nichtzulassungsbeschwerde (20.000Euro) beim BGH problemlos überschritten werden würde...
Stell doch bitte ein Foto oder Scan in den anderen Thread ein, damit wir die WRB auch einschätzen können.
Und Deinen ungefähren Wohnort z.Zp. des Vertragsabschlusses, bzw. welches LG da zuständig wäre...
Du meinst also, es lohnt sich noch jetzt zum RA zu gehen und zu widerrufen? Ich habe immer Angst, auf den RA-Kosten sitzen zu bleiben. Das wäre mehr als ärgerlich.
Wie rechnen wir denn die Summe aus, die uns zustehen könnte? Und haben wir keine Nachteile durch den Widerruf/Klage bei der Anschlussfinanzierung?
Wie hat sich das denn in letzter Zeit mit der DiBa bzgl. Widerruf entwickelt?
Achtung: immer selbst widerrufen! Nicht den Anwalt widerrufen lassen. Den auch nicht vor! einer Ablehnung des WR mandatieren!!!
Sonst bekommst die außergerichtlichen Kosten auf keinen Fall erstattet.
Zur Berechnung gibts den Rechner von LGSaar.
zur DiBa/IngDiba gibts soviel Erfahrungswerte, da musst Du hier mal nachlesen. Wir kennen aber immer noch nicht Deine WRB und Deinen Gerichtsstandort...