Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Dubidu
    Dubidu ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bin Selbstzahler, aber BGH ist eingeplant.
    Beschwer liegt über 20.000,--

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Dubidu
    Bin Selbstzahler, aber BGH ist eingeplant.
    Beschwer liegt über 20.000,--

    ok, da das schon fast die Antwort ist.... nun die Frage, wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die IngDiBa samt restlicher Bankenwelt den BGH über diese Belehrung urteilen lassen wird?

    Insofern... würde ich dann nach dem Motto "Jetzt erst Recht!" agieren....

    Und klar das mit dem Vertragsangebot mit einbringen.... der BGH kann nur das überprüfen was vorher angebracht wurde....

    Also jetzt alles mögliche an Rechtsvortrag noch reinpacken...

  4. Avatar von Dubidu
    Dubidu ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So wollte ich auch in der Sache weiter machen,

    daher bin ich auch für alle Tipps, bzw. Urteile in die Richtung dankbar.

  5. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ok, da das schon fast die Antwort ist.... nun die Frage, wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die IngDiBa samt restlicher Bankenwelt den BGH über diese Belehrung urteilen lassen wird?
    Das trifft des Pudels Kern. Eigentlich sollte man die Frage noch dahin erweitern: "Gibt es überhaupt eine WRB, die die Bankenwelt durch den BGH überprüft sehen möchte?"

    Die selbst gegebene Antwort lässt mich auch ganz zuversichtlich meinem Verfahren entgegen sehen. Sollte man in FRA tatsächlich mal eine Instanz gewinnen, muss man das wohl eher wie einen Lotterietreffer ansehen.

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Spannendes Zahlenwerk (Rückabwicklungsvolumen von rund 190 Millionen allein bei 25 RA-Kanzleien):

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/wi...en_083143.html

    Da müssen die Banken ja noch jahrelang BGH-Termine verhindern und Schecks überreichen.


    Und daran ändert auch der 21. Juni nichts!!!

  7. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ok, da das schon fast die Antwort ist.... nun die Frage, wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die IngDiBa samt restlicher Bankenwelt den BGH über diese Belehrung urteilen lassen wird?

    Insofern... würde ich dann nach dem Motto "Jetzt erst Recht!" agieren....

    Und klar das mit dem Vertragsangebot mit einbringen.... der BGH kann nur das überprüfen was vorher angebracht wurde....

    Also jetzt alles mögliche an Rechtsvortrag noch reinpacken...
    gibt es schon erkenntnisse, welche bgh anwälte
    schon revisionen zum thema wrb geführt und begleitet haben?

    bin am überlegen wie man einen bgh anwalt findet / auswählt.

    wj

  8. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen, zum Beispiel die Kanzlei MENNEMEYER & Rädler ( www.BGH-Anwalt.de), die sich auf Revisionen im Zivilprozess konzentrieren. Bis vor kurzem hatten sie noch eine Auflistung der Verfahren, bei denen sie beteiligt waren, veröffentlicht. Finde ich auf deren Seite jedoch nicht mehr. Da waren auch Streitigkeiten gegen Banken und Bausparkassen genannt.

    Gruß

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier im Thread hatten wir schon einmal einige Anwälte für den BGH aufgelistet. Vielleicht findet man die Beiträge über die SuFu.

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ist der Verfahrensablauf beim BGH sehr schön dargestellt:

    https://www.ra-nassall.de//r...verfahren.html



    Zitat:

    "Der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist kein Fachanwalt für bestimmte Rechtsgebiete. Das ist auch sinnvoll: In den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geht es zu einem großen Teil um Rechtsfortbildung. Die Aufgabe des BGH-Anwaltes ist es dabei, den mit Spezialisten besetzten Senaten des BGHs Entwicklungen in anderen Rechtsgebieten, die ihnen weniger oder nicht vertraut sind, zu vermitteln. Auf diese Weise kommt es vor dem Bundesgerichtshof zu einem Zusammenspiel von Spezialisten und Generalisten, welches der Wahrung der Einheit der Rechtsordnung dient und das Entstehen zahlloser "Sonderrechte" verhindert."

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues von heute bei test.de:

    13.06.2016 Strube Fandel Rechtsanwälte nennen Beispiele für Fehler in Widerrufsbelehrungen zu nach Juni 2010 abgeschlossenen Verträgen: So übernehme etwa die VR-Bank Rhein-Sieg eG zu einem Vertrag von Februar 2011 zwar die gesetzlichen Muster-Widerrufsinformationen weitgehend wörtlich, es fehle jedoch der Hinweis auf das Recht des Kunden nachzuweisen, dass die Bank einen höheren als den marktüblichen Zinssatz fordere. Anderes Beispiel: Die Sparkasse Südliche Weinstraße verwende bei einem im November 2010 geschlossenen Vertrag eine Widerrufsinformation mit folgender Formulierung: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“ Die genannten Beispiele seien falsch. So habe der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass Banken und Sparkassen bei Abschluss von Immobiliendarlehen die „Aufsichtsbehörde“ anzugeben haben. Verschiedene Oberlandesgerichte haben diese Formulierung deshalb bereits als unzulässig verworfen. Die Formulierung findet sich bei zahlreichen Sparkassen-Belehrungen. Nach 10. Juni 2010 und vor 21. März 2016 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sind auch nach 21. Juni 2016 noch widerrufslich. Nur für bis 10. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge erlischt das Widerrufsrecht an diesem Tag.

  12. Avatar von fomega
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nun in meiner Widerrufsinformation steht:

    Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.


    Wäre hier ein Widerruf erfolgversprechend?

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von fomega
    Nun in meiner Widerrufsinformation steht:

    Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.


    Wäre hier ein Widerruf erfolgversprechend?
    Stell Deine WRB (ggf. anonymisiert) bitte im Thread "Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?" ein. Dann können wir dort entsprechend gerne antworten. Danke!

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Komme gerade vom OLG Nürnberg.

    Dort war ein Verfahren gegen die Teambank (easy credit), vermittelt über eine Volksbank oder Raiffeisenbank. Vertrag nicht grundpfandrechtlich abgesichert, verbundenes Geschäft da Restschuldversicherung inkludiert.

    Kläger begehrte die Rückabwicklung.

    Vertrag aus 2011, Widerrufsinformation mit Beispielen für die Pflichtangaben in Klammer. Die Beispiele wichen vom Mustertext ab.

    Der Senat hält diese Widerrufsinformation grundsätzlich für fehlerhaft, da die Pflichtangaben "im Gesetz weit verstreut wären" und der Kläger die Frist nicht klar und deutlich bestimmen könne.
    Denn er könne nicht wissen, welche Pflichtangaben denn vorhanden sein müssen damit die Frist beginnt.


    Kurzum, man hat sich verglichen, der Streitwert war gering (12.000Euro) so dass klägerseitig es wohl keine Möglichkeit gegeben hat, zum BGH zu gelangen.

    Man einigte sich auf eine Erstattung von ca. 3.300Euro. Eine Rückforderung der Versicherungsprämien, die in der Rate mit enthalten war, Berechnung auf Basis der Gesamtversicherungsleistung durch die Ratenanzahl wurde nicht statt gegeben, da in den AGB´s eine Berechnungsformel verankert war, die eine von Monat zu Monat sinkende Restschuldprämie, eben analog der Restschuld des Darlehens, vorsieht. Die Prämie wäre also nicht jedes Monat gleich.


    Entsprechend der Quote Kostenteilung, Streitwert ca. 13.000Euro


    Der Beklagtenvertreter hat schnell erkannt, dass er den Senat nicht überzeugen kann, dass der Widerruf nicht wirksam war.

    Meines Erachtens hätte man hier auch ein Urteil riskieren können, da dann die Teambank in Zugzwang gekommen wäre, ein Rechtskräftigwerden des OLG Urteils zu verhindern. Die Sache war ja dem Grunde nach klar, ebenfalls dann wohl der Höhe nach. Denn dass der Senat hier die Revision zugelassen hätte, wäre zu bezweifeln gewesen und auch für die Teambank wäre es wegen des geringen Streitwertes wohl nicht möglich gewesen, zum BGH zu gelangen. Somit wäre ein Verhindern nur durch eine gütliche Einigung zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung möglich.

    @fomega

    grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen ja oder nein?

    Abschluss wann?

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Grundsätzlich ist das Bauspardarlehen ein eigenständiges Darlehen. Wird der Bausparvertrtag zugeteilt, erfolgt die Prüfung des zu gewährenden Bauspardarlehens und bei positivem Votum erhält der Kunde einen eigenständigen Darlehensvertrag für das Bauspardarlehen mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Es gibt einen Kontoauszug für das Vorausdarlehen/den Zwischenkredit und einen für das Bausparguthaben. Bausparguthaben und Bauspardarlehen lösen dann bei Zuteilung das Vorausdarlehen ab.

    War das deine Frage?

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Grundsätzlich ist das Bauspardarlehen ein eigenständiges Darlehen. Wird der Bausparvertrtag zugeteilt, erfolgt die Prüfung des zu gewährenden Bauspardarlehens und bei positivem Votum erhält der Kunde einen eigenständigen Darlehensvertrag für das Bauspardarlehen mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Es gibt einen Kontoauszug für das Vorausdarlehen/den Zwischenkredit und einen für das Bausparguthaben. Bausparguthaben und Bauspardarlehen lösen dann bei Zuteilung das Vorausdarlehen ab.

    War das deine Frage?
    Ja, so ungefähr, Danke.

    Im Fall der LBS war (mal wieder) alles in einem Vertrag. Nur eine WRB. Dazu noch eine Lebensversicherung, die zwar nicht ausgefüllt aber trotzdem abgeschlossen wurde (von uns aber damals widerrufen, Kackendreist die LBS mit Bay.Versicherungskammer)

    Getrennte Kontoauszüge von BSV/BSD und Zwischendarlehen gibt es, aber gleiche Nummer.


    Dein letzter Satz ist auch das was ich meine, Zwischendarlehen wird durch Guthaben und BSD abgelöst.

    Nun der Fall: Mitte 2009 aufgenommen, 1 Monat später durch BSD/BSGH abgelöst, 2016 widerrufen. Würde bedeuten: NWE auf die Summe der Tilgung des abgelösten Zwischenkredites bis Widerruf.


    Davon getrennt dann das Bauspardarlehen....

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @fomega

    grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen ja oder nein?

    Abschluss wann?
    @fomega & abcd123:
    Seid bitte so gut und stellt Eure Fragen bzgl. der (Un-)wirksamkeit Eurer WRBen im Thread "Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?", welcher eigens diesem Zweck dient. Danke. Ich habe Eure letzten Beiträge bereits dorthin verschoben.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz herzlichen Dank, ducnici, für Deine neuste Berichterstattung! Hierzu eine Frage zur Klarstellung:
    Zitat Zitat von ducnici
    ... Eine Rückforderung der Versicherungsprämien, die in der Rate mit enthalten war, Berechnung auf Basis der Gesamtversicherungsleistung durch die Ratenanzahl wurde nicht statt gegeben, da in den AGB´s eine Berechnungsformel verankert war, die eine von Monat zu Monat sinkende Restschuldprämie, eben analog der Restschuld des Darlehens, vorsieht. Die Prämie wäre also nicht jedes Monat gleich. ...
    Worauf bezieht sich das "wurde nicht statt gegeben"? Auf beides?

    • Rückforderung der Versicherungsprämien, die in der Rate mit enthalten war
    • Berechnung auf Basis der Gesamtversicherungsleistung durch die Ratenanzahl

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ganz herzlichen Dank, ducnici, für Deine neuste Berichterstattung! Hierzu eine Frage zur Klarstellung:Worauf bezieht sich das "wurde nicht statt gegeben"? Auf beides?

    • Rückforderung der Versicherungsprämien, die in der Rate mit enthalten war
    • Berechnung auf Basis der Gesamtversicherungsleistung durch die Ratenanzahl
    Anteilig nach Widerruf (oder vorzeitiger Tilgung, das ist mir nicht ganz klar) hat die Versicherung Prämien zurück gezahlt.

    Der Betrag war geringer als wenn die Gesamtprämien durch die Anzahl der Raten geteilt und mit den Monaten bis WR multipliziert worden wäre... dem wurde nicht statt gegeben, da eine bestimmte Formel in den AGB´s im Falle einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung eine Rückzahlung der Prämien erforderlich macht...irgendwie so...

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Folgen der neuen Kreditrichtlinie:

    https://www.biallo.de/baukredit/finan...richtlinie.php

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die Folgen der neuen Kreditrichtlinie:

    https://www.biallo.de/baukredit/finan...richtlinie.php

    Berichtete ich ja bereits. Die schicken nicht mal mehr einfache Angebote raus um einen Zins zu erfahren...

    wenn die sich jetzt ins Hemd kacken, weil ein Bundeswehrsoldat "nur" einen befristeten Vertrag von 10 Jahren hat... ja dann sollen die ihren Laden halt zusperren...


    Wie wär´s wenn in Zukunft ein Darlehensnehmer keine Sicherheit in Form von Goldreserven im Schliessfach der Bank nachweisen kann, bekommt einfach keinen Kredit mehr...

    Problem erkannt, Problem gebannt.


    *Ironiemodus aus*

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