Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici

    Hier fehlt meines Erachtens der Hinweis, dass auch Kilometerverträge widerrufen werden können (meist geschlossen mit einer Leasingbank).

  3. Avatar von OnkelP
    OnkelP ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Hallo,

    müssen bei der Rückabwicklung auch gewährte Zuschüsse (KfW und L-Bank) zurückgezahlt werden? Bank sagt ja, mein Anwalt sagt nein.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Rechtlich sind das eigenständige Verträge, KfW wohl auch noch mal anders als Landesfördermittel zu sehen.

    Grundsätzlich wird die Bank - wenn nicht widerrufen - mit ihrem durchgeleiteten KfW Darlehen für das sie im Obligo steht den ersten Rang besetzen, was sich an sich für eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ungünstig darstellen kann.

    L-Bank hat ja an sich mit der zu finanzierenden Bank nichts zu tun, das haben sie ja in der Regel separat und losgelöst von der Hauptfinanzierng beantragt und besetzt den Nachrang.

    Sind diese Darlehen nicht wirksam widerrufen, behalten sie auch ihre Rechtmäßigkeit.

  5. Avatar von OnkelP
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Danke für Ihre Antwort. Ich habe insgesamt 6 Kreditverträge, zwei davon direkt mit der L-Bank und vier mit der Sparkasse, wobei davon drei mit KfW-Mitteln finanziert wurden.
    Zuschüsse habe ich für einen der L-Bank Kredite (Optionsdarlehen) und für einen der Spk Kredite (Kfw Energieeffizient sanieren) erhalten. Eine Rückabwicklung dieser Kredite würde sich nur lohnen, wenn ich die Zuschüsse nicht zurückzahlen müsste.
    Die beiden L-Bankkredite sind mit einer Erstrangigen Grundschuld gesichert. Ich habe den Widerruf noch nicht erklärt sondern zunächst versucht, mich ohne widerruf zu einigen.

    Jetzt muss ich mich entscheiden, welche Kredite ich widerrufe, da ohne widerruf wohl nicht genug Anreiz für eine Einigung besteht. Zu der Frage ob eine Anschlussfinanzierung möglich ist, wenn die Grundschuld der L-Bank weiterbesteht habe ich unterschiedliche Infos erhalten. Eine Teilabtretung der Grundschuld ist wohl möglich, aber ich weiß nicht ob die Bank das machen muss. Ein Risiko ist das ganze wohl.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Noelmaxim


    Frage an Dich als Finanzierungsspezialist:

    ist ein, von einer Bausparkasse im Rahmen eines gewährten Bauspardarlehens in einem Vertragsdokument mit dem Bauspardarlehen mit enthaltener und gleichzeitig vereinbarte(r) "Vorabfinanzierung/Zwischenkredit"

    als eigenständiger Kredit anzusehen?


    Nummer Darlehenskonto gleich mit Bausparvertragsnummer und Bauspardarlehensnummer.


    BSK spricht unterschiedlich davon, dass
    - „nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Kredit vom zinsgünstigen Bauspardarlehen abgelöst. „

    - „Ihr Bausparvertrag wird am tt.mm.200x zugeteilt. Zu diesem Zeitpunkt verrechnen wir das Guthaben mit dem Zwischenkredit und führen den übersteigenden Teil dieses Kredits in Zukunft als Bauspardarlehen."

    - „aufgrund der Zuteilung Ihres Bausparvertrags zum 31.08.2009 haben wir Ihren Zwischenkredit teilweise durch das Guthaben abgelöst und den Rest in ein Bauspardarlehen umgewandelt.“

    - im Kontoauszug wird die Auszahlung des BSD mit „Zwischenkredit-Umschuldung“ in Höhe der 6.xxx Euro geführt

    - Die Auszahlung der 1x.xxx Euro wird dagegen im Bauspar- und Darlehenskonto zur Bausparvertragsnummer xxxxxxxxx/-xxx nicht aufgeführt.

    - in einem Extra Kontoauszug „Zwischenkredit“ wird sagen die Auszahlung über 1x.xxx Euro und die "Umbuchung des Sparguthabens" in Höhe von 5.xxx Euro als auch die "Umschuldung in Bauspardarlehen" in Höhe von 6.xxx Euro angeführt, ebenso ja der Vermerk „Zwischenkredit abgelöst"




    Eine Ablösung des Zwischenkredites in Höhe von 1x.xxx Euro ist meines Erachtens eine klare Aussage. 1x.xxx Euro wurden abgelöst. Egal durch was.

    Lt. Duden ist "Ablösung" synonym zu "Tilgung"


    https://www.duden.de/rechtschreibung/Abloesung

  7. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, falls dies schon bekannt ist: LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15

    PS: Ich "fand" es bei dejure, und habe eben auch festgestellt, dass es auch bei test.de aufgelistet wird:

    DSL Bank, Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Verträge vom 22.04.2005 und vom 15.09.2010
    Landgericht Bonn, Urteil vom 09.11.2015
    Aktenzeichen: 17 O 206/15 (nicht rechtskräftig, die Bank hat Berufung eingelegt)
    Klägervertreter: MZS Rechtsanwälte, Düsseldorf

    Wie es da wohl weiter gegangen ist?

  8. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,

    ich hatte diese Woche Termin beim LG Bonn gegen die DSL-Bank. Leider nicht so gelaufen, wie ich und der Anwalt es erwartet habe. Wir hatten auf ein kompromissfähiges Angebot der Bank ohne VFE gesetzt.

    Das LG Bonn hat sich auf Grund eines noch nicht veröffentlichtes OLG Köln Urteil von April 2016 ihre Einschätzung geändert. Sprich mein Verfahren ist ein wenig zu spät.
    Ich berate mich nun mit meinem Anwalt, wie es nun weiter geht. Ich habe RSV, und hoffe die spielt in der nächsten Instanz mit.

    Bin ein wenig frustriert, denn ich hatte auf ein schnelles Ende gehofft. Ich habe noch genug andere Baustellen....

    Schönes Wochende

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    ........

    Das LG Bonn hat sich auf Grund eines noch nicht veröffentlichtes OLG Köln Urteil von April 2016 ihre Einschätzung geändert. .......
    das heisst?

    Zitat Zitat von Geldsparer 1

    Bin ein wenig frustriert, denn ich hatte auf ein schnelles Ende gehofft. ....


    Schönes Wochende

    Ebenfalls...

  10. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    das heisst?




    Ebenfalls...
    Ich habe bis jetzt nur die Info, das sich die Einschätzung zur WRB sich wegen OLG Köln geändert hat. Wir haben jetzt 2 Wochen Zeit unsere Sichtweise zu erklären. Bis Dahin wissen wir über das OLG Urteil bescheid. Vielleicht kann mein Anwalt die Sichtweise des LG Bonn noch ändern.

    Nächste Woche mehr. Hoffentlich mit Aktenzeichen.
    Wie geschrieben, ich hatte auf den schnellen Spatz gehofft. Die aube ist nicht mein Ziel.

  11. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich schenke Dir ein "T" und wünsche Dir trotzdem weiterhin viel Erfolg, Geduld und gute Nerven.
    Und Euch allen einen schönen Sonnabend + Sonntag!

  12. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich schenke Dir ein "T" und wünsche Dir trotzdem weiterhin viel Erfolg, Geduld und gute Nerven.
    Und Euch allen einen schönen Sonnabend + Sonntag!

    Mit dem Smartphone ist es nicht so einfach.
    Trotzdem vielen Dank für das "T". Ich werde es ehren!

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin, das kenne ich. Zumal der Editor zumindest auf meinen moblen Geräten zeitweise etwas eigenwillig ist. Da hilft es manchmal, auf den sog. Standard-Editor zu wechseln (über das A/A-Symbol in der Ecke links oben vom Editor). Vor allem beim Einfügen von Text funktioniert es bei mir nur damit auf mobilen Geräten.

    Sorry, dass ich vom Thema abgelenkt habe...


    Kannst Du uns bitte evtl. noch mitteilen, was das LG (bzw. OLG/Senat) bei Deiner WRB nun nicht mehr für fehlerhaft ansieht? Danke!

  14. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Melde mich im Laufe der Woche und berichte

  15. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley
    welche Bank in Dänemark macht das konkret ?
    Zitat Zitat von Harley
    In Dänemark sind die kurzfristigen Hypothekenzinsen schon negativ. Bei -2% für 30 J. fest greife ich dann auch zu.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    @Harley
    welche Bank in Dänemark macht das konkret ?
    Ich habe das aus einem Artikel im Handelsblatt. (vorletzter Absatz) Ein konkretes Institut wird nicht genannt.

    https://www.handelsblatt.com/politik/...2966772-2.html

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was hat eigentlich eine Bank davon, Geld zu verleihen und dabei auch noch dem Kunden dafür Zinsen zu zahlen? Ich kapiere das nicht.

  18. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Was hat eigentlich eine Bank davon, Geld zu verleihen und dabei auch noch dem Kunden dafür Zinsen zu zahlen? Ich kapiere das nicht.
    Es geht in unserer verrückten Zinswelt wohl nicht mehr darum Gewinn zu machen, sondern nur noch den Verlust zu minimieren.
    Dänemarks Zentralbank hat mit - 0,75% neben der Schweiz den höchsten Negativzins in Europa. Eine Bank, die hohe Bargeldbestände hortet, kommt also mit weniger Verlust raus, wenn sie es z. B. zu - 0,05% verleiht als bei der Zentralbank auf dem Konto zu halten.

    So zumindest denke ich mir den Hintergrund.

  19. Avatar von Dubidu
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,



    habe eine schlechte Nachricht vom 23. OLG FFM bekommen.

    Im Beschluss gegen die DiBa stand:

    Das mein Widerruf zwar nicht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich sei,

    aber im Ergebnis die Berufung unbegründet sei.

    Da nur geringe inhaltliche und grammatikalische Anpassung vorliegen.
    Eine Textbearbeitung wie Änderung der Wortwahl aber nicht gegeben ist.

    Sie können = Ich kann/wir können
    zwei = 2

    E-Mail = e-mail

    uns = der ING-DiBa AG


    Unschädlich ist auch, das die Überschrift “Widerrufsbelehrung” außerhalb

    des Rahmen steht.


    Der Senat hat mir also angeraten die Berufung zurück zu nehmen.


    Mein Anwalt ist gerade im Urlaub, konnte mit ihm noch nicht sprechen.


    Bin am überlegen, ob man die Sache mit der Vertragsurkunde noch ins
    Spiel bringen kann, da ich ja nur im Besitz eines“ Vertragsangebotes” bin.

    Über Meinungen oder Anregungen würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Dubidu

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Dubidu
    Hallo zusammen,



    habe eine schlechte Nachricht vom 23. OLG FFM bekommen.

    Im Beschluss gegen die DiBa stand:

    Das mein Widerruf zwar nicht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich sei,

    aber im Ergebnis die Berufung unbegründet sei.

    Da nur geringe inhaltliche und grammatikalische Anpassung vorliegen.
    Eine Textbearbeitung wie Änderung der Wortwahl aber nicht gegeben ist.

    Sie können = Ich kann/wir können
    zwei = 2

    E-Mail = e-mail

    uns = der ING-DiBa AG


    Unschädlich ist auch, das die Überschrift “Widerrufsbelehrung” außerhalb

    des Rahmen steht.


    Der Senat hat mir also angeraten die Berufung zurück zu nehmen.


    Mein Anwalt ist gerade im Urlaub, konnte mit ihm noch nicht sprechen.


    Bin am überlegen, ob man die Sache mit der Vertragsurkunde noch ins
    Spiel bringen kann, da ich ja nur im Besitz eines“ Vertragsangebotes” bin.

    Über Meinungen oder Anregungen würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Dubidu

    RSV mit Deckungszusage
    vorhanden?

  21. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Dubidu
    Hallo zusammen,



    habe eine schlechte Nachricht vom 23. OLG FFM bekommen.

    Im Beschluss gegen die DiBa stand:

    Das mein Widerruf zwar nicht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich sei,

    aber im Ergebnis die Berufung unbegründet sei.

    Da nur geringe inhaltliche und grammatikalische Anpassung vorliegen.
    Eine Textbearbeitung wie Änderung der Wortwahl aber nicht gegeben ist.

    Sie können = Ich kann/wir können
    zwei = 2

    E-Mail = e-mail

    uns = der ING-DiBa AG


    Unschädlich ist auch, das die Überschrift “Widerrufsbelehrung” außerhalb

    des Rahmen steht.


    Der Senat hat mir also angeraten die Berufung zurück zu nehmen.


    Bin am überlegen, ob man die Sache mit der Vertragsurkunde noch ins
    Spiel bringen kann, da ich ja nur im Besitz eines“ Vertragsangebotes” bin.
    Ob diese Änderungen nun unschädlich sind oder nicht ist ja letztlich eine Wertungsfrage, die jedes Gericht anders beurteilen kann. Da du ja bestimmt eine RSV hast, solltest du, falls die Beschwer 20.000 EUR übersteigt, doch noch den BGH um seine Meinung mittels NZB - ich gehe davon aus, dass Revision nicht zugelassen wird - dazu bitten. Der kommt ja häufig zu ganz anderen Wertungen als die Damen und Herren bei den OLGs.

    So hat der BGH bereits entschieden, - Urteil v. 1.12.2010 - VIII ZR 82/10 - dass bei Weglassen der Überschrift: Widerufsbelehrung, sowie der Zwischenüberschriften die WRB unwirksam ist. Zur Frage, ob die Überschrift auch außerhalb des Rahmens stehen darf, hat er sich, soweit mir bekannt, noch nicht geäußert.

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