@Noelmaxim
Frage an Dich als Finanzierungsspezialist:
ist ein, von einer Bausparkasse im Rahmen eines gewährten Bauspardarlehens in einem Vertragsdokument mit dem Bauspardarlehen mit enthaltener und gleichzeitig vereinbarte(r) "Vorabfinanzierung/Zwischenkredit"
als eigenständiger Kredit anzusehen?
Nummer Darlehenskonto gleich mit Bausparvertragsnummer und Bauspardarlehensnummer.
BSK spricht unterschiedlich davon, dass- „nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Kredit vom zinsgünstigen Bauspardarlehen abgelöst. „
- „Ihr Bausparvertrag wird am tt.mm.200x zugeteilt. Zu diesem Zeitpunkt verrechnen wir das Guthaben mit dem Zwischenkredit und führen den übersteigenden Teil dieses Kredits in Zukunft als Bauspardarlehen."
- „aufgrund der Zuteilung Ihres Bausparvertrags zum 31.08.2009 haben wir Ihren Zwischenkredit teilweise durch das Guthaben abgelöst und den Rest in ein Bauspardarlehen umgewandelt.“
- im Kontoauszug wird die Auszahlung des BSD mit „Zwischenkredit-Umschuldung“ in Höhe der 6.xxx Euro geführt
- Die Auszahlung der 1x.xxx Euro wird dagegen im Bauspar- und Darlehenskonto zur Bausparvertragsnummer xxxxxxxxx/-xxx nicht aufgeführt.
- in einem Extra Kontoauszug „Zwischenkredit“ wird sagen die Auszahlung über 1x.xxx Euro und die "Umbuchung des Sparguthabens" in Höhe von 5.xxx Euro als auch die "Umschuldung in Bauspardarlehen" in Höhe von 6.xxx Euro angeführt, ebenso ja der Vermerk „Zwischenkredit abgelöst"
Eine Ablösung des Zwischenkredites in Höhe von 1x.xxx Euro ist meines Erachtens eine klare Aussage. 1x.xxx Euro wurden abgelöst. Egal durch was.
Lt. Duden ist "Ablösung" synonym zu "Tilgung"
https://www.duden.de/rechtschreibung/Abloesung