Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    ...
    Ah, es ging um einen Kredit über 8.000 Euro zur Finanzierung eines Fondsbeitritts. Laut Kläger war der in einer Haustürsituation geschlossen worden und deshalb widerruflich. Das haben die Instanzgerichte offengelassen und die Klage jedenfalls wegen Treuwidrigkeit abgewiesen. Quelle: test.de

    Anbei der Link zum erstinstanzlichen Volltext: LG Hamburg 1. Zivilkammer, Urteil vom 15.04.2015, 301 O 156/14
    Viel Spaß beim Lesen!

    Was meint Ihr, ob es evtl. hierzu eine Entscheidung geben wird?

  3. Avatar von o13o
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ok, Ende Februar 2016 nehme ich an, Zinsbindung läuft bis Ende 2018, dann umschulden, und dann hast Du Zeit bis Ende 2019 eine Leistungsklage mit Rückforderungsansprüchen geltend zu machen.
    Angenehmer Nebeneffekt: Streitwert wird dann wohl nur in Höhe der Rückforderung sein. Eine herauszugebende Grundschuld gibt es auch nicht mehr.

    Das einzige ist, dass man jetzt nicht sofort umschulden kann. Hier aber einfach das Zinsniveau beobachten und ggf. über Forward für 2018 absichern. Ein Jahr davor kostet oft keinen Aufschlag.

    Und ggf. ist bis dahin die Rechtslage klarer, wobei ich, wie vorher geschrieben, nicht daran glauben mag, dass der BGH sich über ein Urteil äussern werden darf. Aber, es gibt ja Beschlüsse etc.

    Wenn Du Glück hast, kommt das Thema Annahmeverzug mal durch, dann könnte es durchaus sein, dass Du für die Zeit ein zinsloses Darlehen hattest.


    Dein Risiko besteht darin, dass ggf. der BGH über diese Belehrung irgendwann urteilen dürfte und das Urteil zu Gunsten der IngDiba ausfällt. Wie wahrscheinlich ist das? Das ist Dein Risiko.

    ;-)
    Hey ducnici, vielen Dank. Das könnte man sich in der Tat mal durch den Kopf gehen lassen, wenns außergerichtlich gar nicht geht.

  4. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Der für morgen angesetzte Verkündungstermin in der Sache 3 U 173/15 OLG Celle, erstinstanzlich 4 O 333/14 LG Verden,

    gegen die Hypothekenbank Frankfurt, Stichwort "zwei Verträge, eine Belehrung"

    wurde auf den 22.06.2016 verlegt.

    Rettet man sich damit über den 21.06.?

    hi ducnici,

    danke für die infos.

    bleibst du dran und informierst uns, wenn du neuigkeiten hast?
    danke.

    wj

  5. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    gelöscht weil schon geklärt

  6. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Natürlich wird am 12.7 nichts verhandelt - wer zum BGH kommt, holt nur noch den Scheck ab. Keine Bank oder Sparkasse lässt Dr. Ellenberger mehr darlegen, als er in den bekannten Beschlüssen (Rückabwicklung) schon getan hat. Es gibt dafür auch gar keinen Grund......

    Wer es zum BGH schafft, hat gewonnen!!!
    Kann der BGH nicht wie das OLG durch einen Beschluss ohne mündliche Verhandlung entscheiden? Oder durch Hinweisbeschluss vor der mündlichen Verhandlung seine Position darlegen und die Bank darauf hinweisen sie könne die Kosten senken wenn sie die Revision zurück nehme? Das machen doch viele OLGs. Wäre das bei der Revision nicht möglich?

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @WR jetzt,

    ja, mach ich. Schon aus Eigennutz. Mit dem KV bin ich auch in Kontakt.


    LGSaar, der BGH ist doch kein Pillepalle Verein. Wenn die sich äussern, dann fundiert. Und ich denke, dass die sich denken, wenn eine Bank die Revision einlegt und einen dieser knapp 50 BGH Anwälte beauftragt...dann werden die schon wissen was sie tun...und wenn gibts einfach einen Beschluss und eine BüdNZdR wird zurück gewiesen. Wie im Fall der DKB.


    Also ich finde das gut, wenn sich die Kläger kaufen lassen und der Druck im Kessel bestehen bleibt...

    LGSaar, was ist Dir lieber... Rechtsgeschichte schreiben oder Scheck kassieren und jedes Mal wenn Du ein rotes "S" siehst, grinsen...?

  8. Avatar von HenryJones
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe nun Rückmeldung vom Anwalt. Die VB würde auf VFE verzichten. Nachverhandeln würde nichts bringen. Es heißt also akzeptieren oder Klagen.
    Im ersten Moment dachte ich, ne da muss mehr sein. Dann war aber der Gedanke, wenn sich das wirklich 1 Jahr ziehen sollte, in der Zeitverliere ich ja auch Zinsvorteil, den ich jetzt wahrnehmen könnte, was mir eine etwaige zusätzliche Nutzungsentschädigung nicht ausgleicht.
    Überschlagen wäre das für die letzten 3 Jahre des Vertrages~ 7500 € an Zinsvorteil mit neuem Darlehen wenn ich mich jetzt entscheide. Nutzungsentschädigung kommen 5.000 € raus, bei 2,5%, wie das LG St. ja normalerweise entscheidet.D.h. es geht um 5.000 € zusätzlich. Und wenn ich ein Jahr brauche für Klageetc., gehen mir dafür 2.500 € Zinsvorteil verloren. Gut, für das hätte ich auch noch Nutzungsausfallentschädigung, aber weiß nicht wie hoch.
    Oder habe ich da einen Denkfehler?
    Daten waren 2009 130T€ Kredit, Restschuld 88T€ derzeit. ~4% Zinssatz.

    Was würdet Ihr sagen? Wie fallen die Gerichtsurteile derzeit aus?

    p.s. Falls die Schrift komisch aussieht, der Rechner hier spinnt, sorry



  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klassische Frage: Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach? Raten kann ich Dir nichts, aber Deine Gedanken durchaus bestätigen, d.h. ich sehe es ähnlich. Auch mir ist bewusst, dass man auf einen Teil verzichtet, obwohl man (womöglich) auch einen Zinsschaden ersetzt bekäme. Aber frage Dich auch noch, ob Du schon jetzt von niedrigeren Raten profitieren willst (es sei denn, Du nutzt den niderigeren Zinssatz für eine größere Tilgung, was auch anzuraten wäre), oder ob Du größere Ausgaben planst, oder ob Du das noch eine Weile aussitzen möchtest.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rechtschutz vorhanden, welche WRB? Urteile bekannt?

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    ......Nachverhandeln würde nichts bringen. .........

    Wer sagt das? Dein Anwalt oder der Anwalt der VB?

    Mein Vergleichsgegenangebot würde so aussehen:

    - Berechnung der NWE auf Basis der 2,5% üBZ, die sind am LG und OLG S ohne weiteres erzielbar

    - Ab WR werden die Raten von Dir zu 100% als Tilgung angesetzt, d.h. die Bank bekommt ab WR keine Verzinsung mehr

    - Übernahme der Kosten zu 100%


    Das wäre m.M. nach, ein fairer Vergleich und würde der bisherigen Verweigerung der Anerkennung des WR durch die VB Rechnung tragen.

    Du hättest ja sofort umgeschuldet, die Bank ab dem Zeitpunkt keine weiteren Zinsen mehr erwirtschaften können und Dir wäre der Gang zum Anwalt erspart geblieben, wenn denn die VB den WR entsprechend anerkannt hätte.

    Das würde ich meinen Anwalt schreiben. Mit Bitte um Mitteilung an den Anwalt der VB.

    Man muss! nicht immer sofort das erste Angebot der Bank annehmen.

    Und ganz klar reinschreiben lassen, dass wenn der WR wirksam war weil die WRB falsch ist, dann gibts keine Verhandlung darüber ob VFE oder nicht. Dann gibt es einfach keine. Dann kann man sich nur! über die Modalitäten der Rückabwicklung unterhalten. Die bleiben bei dem Vergleichsvorschlag ja bisher komplett aussen vor...


    Im übrigen, das OLG S hat auch den Annahmeverzug bestätigt.

    https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...8&pos=0&anz=10

    Rdnr. 101


    Das Urteil würde ich an den Bankenanwalt in Kopie dem Schriftsatz mitsenden lassen.

  12. Avatar von HenryJones
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    oder ob Du das noch eine Weile aussitzen möchtest.
    Mich stört derzeit vor allem, dass ich lange Zeit durch die Geschichte gebunden bin. Das wären mir die 2.500 € Differenz evtl. nicht wert, wenn meine Überschlagung richtig wäre. Muss ich mir noch überlegen.

    Rechtsschutz noch vorhanden, https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post117652

    @Ducnici:
    Sagt mein Anwalt, der den Du mir empfohlen hattest. NWE schließt die Bank angeblich kategorisch aus.

    "die sind am LG und OLG S ohne weiteres erzielbar"
    ist das derzeit immer noch so?

    "- Ab WR werden die Raten von Dir zu 100% als Tilgung angesetzt, d.h. die Bank bekommt ab WR keine Verzinsung mehr

    - Übernahme der Kosten zu 100%"

    Guter Punkt mit der Verzinsung. Welche Kosten meinst Du genau, Anwalt? RSV wird vllt. nämlich auch erstmal meckern, bei einem Vergleich muss sie ja mehr tragen.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei einem außergerichtlichen Vergleich mehr tragen als bei einer Klage?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Welchen Anwalt empfiehlst du denn so?

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Welchen Anwalt empfiehlst du denn so?

    Du meinst "welche Anwälte"? Mehrzahl. Deren drei. U.a. einen der uns hier aus dem Forum bekannt ist.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ok, das wollte ich hören ;-))

    Hätte mich sonst auch etwas gewundert, geärgert.

  17. Avatar von Brazz
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo an alle. Ich musste mich eben anmelden, um eure Diskussion ein wenig zu stören.
    Bis Seite 6xx (Ende März) habe ich mal zurückgelesen, hat ganz schön gedauert.
    Ich will hier niemanden mit meinem Fall langweilen, aber fragen, ob es im finanz-forum oder ähnlichen auch solche umfassenden Threads im Bereich der Lebensversicherung gibt. Im dafür vermutet zugehörigen Unterforum Altersvorsorge scheint das Thema Widerruf nicht übermäßig vertreten, oder weilen die LV-Kunden auch in diesem Thread?

  18. Avatar von atlas1404
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Brazz
    Ich bin in der gleichen Situation. Leider wird hier WR von RV und LV nicht so intensiv behandelt. Trotzdem ist die WR-Thematik in diesem Forum - für mich - immer lesenswert. Ich habe mir einen RA gesucht, der mit diesem Thema vertraut ist und dann den WR erklärt.

  19. Avatar von bolek75
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    Standard WRE der Sparda Bank Berlin

    Bin neu hier und schon viele interessante Sachen gelesen. Danke schon mal dafür!
    Ich habe einen Darlehehensvertrag bei der Sparda Bank Berlin vom 03/2010 mit fehlerhafter WRE.
    Vertrag ist von einem RA hier in Berlin geprüft worden, WRE in mehreren Punkten als fehlerhaft eingestuft.
    Widerruf erklärt und von der Bank mit den Standard-Floskeln abgewiesen.
    RA hat die Deckungszusage von der RSV bekommen und wird jetzt aktiv.
    Mal sehen was da bei der SB Berlin geht, wobei diese nach Auskunft des RA erfahrungsgemäß wenig vergeleichsbereit ist.
    Ich werde euch auf dem laufenden halten und mit Sicherheit desöfteren um Rat bitten.

  20. Avatar von Brazz
    Brazz ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielen Dank an meine Vorposter.
    In meinem Fall geht es um das Produkt "Bundeswehr-Rahmenvertrag", das von der DBV federführend für eine Gruppe von Versicherern verwaltet wird. Februar diesen Jahres habe ich durch unterschiedliche, aber eher einschlägige, Quellen im Netz festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist ("sein dürfte").
    Daraufhin habe ich mithilfe eines Musterformulars und eigener Begründung widerrufen. Mit Fristsetzung. Erst nach dem Dritten Schreiben antwortete die Gegenpartei Ende Mai mit einem kurzen Schreiben mit Copy-and-paste-Fehlern (die Mitarbeiter haben wohl viel zu tun...) mit Verweis auf Treu und Glauben (venire contra factum proprium nemini licet ~ Widersprüchlichkeit des eigenen Verhaltens). Das war so die einzige Begründung, warum man meiner Forderung leider nicht stattgeben könne.

    Mittlerweile warte ich auf Antwort der IG Widerruf, welcher ich die Papiere habe zukommen lassen, weil mein Termin bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin in weiter Ferne lag (14.06.), um zu sehen, zu welcher Meinung diese gelangt.

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @bolek75: Danke, für Neuigkeiten dieser Art sind wir immer recht dankbar.

    @Brazz & atlas1404: Ich verstehe Eure Frage nach einem extra Forum/Thread gut, aber das wäre dann ggf. auch eine Frage für den Admin dieses Forums, denn ich kann außerhalb des Forums zur Baufinanzierung nichts anlegen/ändern, sorry. Aber Ihr seid sicherlich gut beraten, wenn Ihr auch bzgl. Versicherungen mitlest und Eure Fragen stellt. Und schaut auch immer einmal bei test.de rein, wo zwar auch hauptsächlich zu Immobilienkrediten (und deren Widerruf) Infos ausgetauscht werden (man kann dort auch nach Anmeldung per Kommentar Fragen stellen etc.), sicherlich aber auch Nützliches bzgl. Versicherungen zu finden ist. Und dann fallen mir als weitere externe Info-Quellen noch Finanztip.de (dort auch speziell zum Widerspruch von Versicherungsverträgen) und natürlich dejure.org mit kostenlosem Zugang zu sehr vielen Gerichtsentscheidungen, Gesetzestexten etc ein. Und schließlich gibt es in meiner Signatur noch ein paar weitere Links (teils innerhalb dieses Forums).

    Weiterhin viel Spaß hier und natürlich auch Erfolg!

    Und Brazz, schreib doch mal (wenn Du darfst/möchtest), was die IG Widerruf (bzw. Roland Klaus) zu Deinem Fall meinen. Er schreibt hier ja auch immer mal wieder zum Thema Widerruf. Danke.

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