I.
Ich habe eine Frage und ggf. eine Anregung zu zwei bestimmten WRB-Varianten die sinngemäß lauten:
1. alles 'hinter' "..belehrung" unbestimmt z.B. ".. Belehrung ... eine ... der ... oder eine ... der ... des" etc. wie z.B.:
"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer
diese Belehrung mitgeteilt
und eine Vertragsurkunde,
der schriftliche Darlehensantrag
oder eine Abschrift
der Vertragsurkunde
oder des Darlehensantrages
zur Verfügung gestellt wurde." z.B. (BGH, Urteil vom 10. März 2009 – XI ZR 33/08 –, BGHZ 180, 123-134, Rn. 3)
vs.
2. Bezug beim "..antrag" zum DN, also z.B. "... eine .. mein .. oder eine Abschrift der .. meines .."
wie z.B.
"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir
ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
eine Vertragsurkunde,
mein schriftlicher Vertragsantrag
oder eine Abschrift
der Vertragsurkunde oder
meines Vertragsantrages
zur Verfügung gestellt wurden." z.B. LG Itzehoe, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 O 161/14 –, juris
II.
Die Rechtsprechung differenziert offenkundig zwischen Variante 1 (wie z.B. vielfach bei Instituten aus dem Volksbanken-/Raiffeisenbereich zu finden) und Variante 2 (wie sie z.B. die Commerzbank verwendet hat)
Des weiteren wird z.T. noch differenziert, ob es sich um
- Präsenzgeschäft - beide Seiten unterschreiben in denselben (Bankgeschäfts??-) Räumen zur gleichen Zeit - handelt oder
- "Angebotsverfahren": Bank unterschreibt zuerst und gibt damit im Rechtssinne das Angebot ab; Kunde unterschreibt (Annahme) später oder
- "Antragsverfahren": Kunde unterschreibt zuerst und gibt damit im Rechtssinne "Antrag" oder "Angebot" ab; Bank erklärt dann später die Annahme
III.
Mich interessiert derzeit vorrangig die Konstellation I. 1.,
wo also "mein Antrag", "Antrag des Darlehensnehmer" oder Ähnliches steht, was klar macht, dass der Antrag des Verbrauchers gemeint ist.
Ich habe bislang nur zwei Urteile gefunden wo der Widerruf bejaht wurde und bitte um Hinweise, wer noch weitere Urteile oder Beschlüsse kennt. Bzw. wenn es hier schon ein Posting dazu gibt, bitte Hinweis darauf.
Die aus Verbrauchersicht positiven Urteile die ich kenne, sind:
LG Itzehoe, Urteil vom 25. Juni 2015 – Az.: 7 O 161/14 –, juris (nach meiner Kenntnis nicht rkr.) und
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.09.2014 - Az.: 2-07 O 448/13 (ID 48788 FIS-Datenbank) - wohl auch nicht rkr.
Wer hat dazu weitere Urteile oder Beschlüsse? Und weiß ggf. jemand etwas zum aktuellen Stand bei den vorgenannten Urteilen?
Danke schön.
PS: Einen Überblick aus Sicht eines eher auf Bankenseite argumentierenden Anwalt findet man z.B. hier (Link ohne mir die verlinkten Inhalte zu eigen zu machen; Klicken auf eigenes Risiko; ohne jede Gewähr!):
https://blog.fc-heidelberg.de/2015/12...chtswirksam-2/