Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Noni
    Noni ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann mir mal einer erklären wie so eine Verhandlung abläuft
    Was genau ist die Grundlage worauf soll man sich einlassen wie kann man mehr Druck aufbauen
    Was sind keine überzogenene Forderungen
    Danke
    Liebe Grüße
    Noni

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist der Grund, weshalb Klagen, die nur die Feststellung der Wirksamkeit des WR beinhalten, auch weniger zielführend sind. Hat man zwar bei dieser Klage etwas an Prozesskosten eingespart, gibt man das Geld bei der nächsten Klage aus, wenn es um die RAW bzw. die Höhe des Restsaldos nach Aufrechnung geht. Ich vermag nun nicht zu überblicken, ob man dabei doch ein paar Euro spart. LGSaar hat ja schon angedeutet, dass man den Restsaldo - ich nehme an, er meinte den gemäß Kontoauszügen - zahlt, aber nur unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung wegen der noch ausstehenden gegenseitigen Herausgabe der Nutzungen/des Gebrauchsvorteils. In der Tat sollte hier der RA wissen, was als nächstes zu tun ist. Ist eine RSV vorhanden? Hat die womöglich diese Art von Klage "vorgeschrieben"? In dem Fall müsste man ihr das "um die Ohren hauen" (nicht wörtlich gemeint).

  4. Avatar von brandesa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich denke auch das ich es erstmal so laut letztem Kontostand rauslösen werde. Ich spreche mich mit meinem RA nochmal ab ob er versucht rückwirkend zum Tage des Widerrufes die zu dem Zeitpunkt gültigen Zinsen zu fordern. Von mir aus auch ohne Verzinsung. Wenn er davon abrät mache ich es so und werde mich erkundigen wegen einer Folgeklage auf Rückzahlung.

    Ist keine RSV dazwischen. Musste erstmal selber in Vorleistung treten. Hatte damals mit dem RA besprochen das ich den vetrag widerrufen möchte um Anschlussfinanzieren. Ich bin davon ausgegangen das es dann automatisch rückgerechnet wird. So kann man sich irren. Einerseits bin ich froh das ich gewonnen habe, andererseits ist ein fader Beigeschmack vorhanden weil mehr drin gewesen wäre. Im Prinzi stehe ich jetzt genauso wie die da wo die Bank den Widerruf sofort angenommen hat, bloss das ich 17 Monate darauf warten musste mir Gerichtstermin usw.....

  5. Avatar von brandesa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Andererseits, hätte die Bank damals gleich angenommen hätte ich Anschlussfinanzierung zu 2,01 % abgeschlossen. Nun bekomme ich eine zu 1,21 % mit Volltigung nach 12 Jahren. Ist ja auch ein Gewinn!

    Zitat Zitat von brandesa
    Hallo,

    ich denke auch das ich es erstmal so laut letztem Kontostand rauslösen werde. Ich spreche mich mit meinem RA nochmal ab ob er versucht rückwirkend zum Tage des Widerrufes die zu dem Zeitpunkt gültigen Zinsen zu fordern. Von mir aus auch ohne Verzinsung. Wenn er davon abrät mache ich es so und werde mich erkundigen wegen einer Folgeklage auf Rückzahlung.

    Ist keine RSV dazwischen. Musste erstmal selber in Vorleistung treten. Hatte damals mit dem RA besprochen das ich den vetrag widerrufen möchte um Anschlussfinanzieren. Ich bin davon ausgegangen das es dann automatisch rückgerechnet wird. So kann man sich irren. Einerseits bin ich froh das ich gewonnen habe, andererseits ist ein fader Beigeschmack vorhanden weil mehr drin gewesen wäre. Im Prinzi stehe ich jetzt genauso wie die da wo die Bank den Widerruf sofort angenommen hat, bloss das ich 17 Monate darauf warten musste mir Gerichtstermin usw.....

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Richtig, da hast Du tatsächlich einen Vorteil, d.h. Du ersparst eine Menge an Zinsen für die kommenden 12 Jahre. Aber die RAW solltest Du wirklich noch mit Deinem RA besprechen. Selbst wenn Du einmal davon ausgehst, dass Du statt eines marktüblichen Zinssatzes den vertraglich vereinbarten als Gebrauchsvorteil an die Bank zahlen musst (was Du mittels Deiner Raten ja bereits erledigt hast), dann hat Dir die Bank noch Nutzungen auf Deine Raten iHv 5% üBZ (ggf. nur 2.5% üBZ) herauszugeben. Es wäre schade, ohne Abstimmung mit dem RA kategorisch darauf zu verzichten. Wenn der allerdings mit Dir zum Schluss kommt, dass das Risiko zu hoch ist... Ich kann Dir dazu keinen Rat geben.

  7. Avatar von superas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von brandesa
    Hallo,

    ich denke auch das ich es erstmal so laut letztem Kontostand rauslösen werde.
    Ich denke auch, dass hier das Vorgehen mit dem Anwalt besprochen werden sollte. Aber nur so allgemein: Die DKB erhebt ja regelmäßig Widerklagen und legt damit auch Berechnungen für die Rückabwicklung vor. Das erfolgt nach der BGH-Rechtsprechung, allerdings nur 2,5 % über Basiszinssatz, durchgehend bis zur Rückzahlung. Jedenfalls diese Ansprüche müssten ja ohne Streit durchsetzbar sein.

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von superas
    Ich denke auch, dass hier das Vorgehen mit dem Anwalt besprochen werden sollte. Aber nur so allgemein: Die DKB erhebt ja regelmäßig Widerklagen und legt damit auch Berechnungen für die Rückabwicklung vor. Das erfolgt nach der BGH-Rechtsprechung, allerdings nur 2,5 % über Basiszinssatz, durchgehend bis zur Rückzahlung. Jedenfalls diese Ansprüche müssten ja ohne Streit durchsetzbar sein.
    Aber wie geht man da "ohne Streit" vor? Ruft der RA bei der DKB/deren PV an und fragt, ob man sich darüber ohne eine erneute Klage verständigen kann? So würde ich es zumindest anstreben, falls möglich. Klar, dass der RA dann auch sein Honorar dafür bekommt und er mit seinem Mandanten und der DKB und deren PV hoffentlich auch eine gute Lösung für die Kostenaufteilung finden kann (da brandesa ohne RSV unterwegs ist).

    Ohne erneutes Urteil fallen bei einem gerichtlichen Vergleich (ist der bzgl. der RAW denn jetzt noch möglich?) m.E. geringere Gerichtsgebühren an. Dafür erhielten die RÄ (beider Seiten) ein etwas höheres Honorar durch die Vergleichsgebühr bedingt. Was wäre da möglich: Kostenaufhebung? Quotelung?

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @superas

    Kann man so eine DKB-Rückabrechnung mal einsehen - gerne auch als PN. Oder gibt es die in einem Urteil im Netz?

  10. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Schlechte Nachrichten für alle, die zwei unterschiedliche WRB von der IngDiba haben (vertraglich und aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt). Das OLG Hamm hat keine Probleme damit. Es hat einen entsprechenden Hinweisbeschluß erlassen, den ich unten angehängt habe. Und dieser Hinweisbeschluss trifft genau auf meine WRB und meinen Gerichtsstand zu

    Die entsprechenden WRB habe ich auch beigefügt (ich gehe jedenfalls davon aus, dass sie es sein müssten). Das LG Münster habe ich gebeten, das entsprechende Urteil in die Datenbank einzupflegen. Ist bisher aber noch nicht passiert. Da ich zusätzlich noch ein KfW-Darlehensvertrag habe, bei dem die WRB definitiv falsch ist, habe ich noch die Möglichkeit, mich vor dem LG Dortmund zu vergleichen. Beim OLG Hamm würde ich also definitiv verlieren. Und mit der WRB zum BGH zu gehen, ist für mich viel zu risikoreich. Vor allem gibt mir denken, dass, selbst wenn ich obsiege, es nicht sichergestellt ist, dass ich die gezahlten Zinsen wieder zurückbekomme (also Gläubigerverzug angenommen wird). Dann lieber jetzt einen Vergleich schließen.

    Gibt es eventuell Erfahrungen von denen, die die gleiche Konstellation haben?

    Anhang 2536Anhang 2537


    Ich habe hier zwischenzeitlich weiterrecherchiert, bin aber nicht weitergekommen. Das LG Münster hat das Urteil leider bis heute nicht in die Datenbank eingestellt. Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob der Sachverhalt im Hinweisbeschluss auf meinen Sachverhalt zutrifft, weil ja in meinem Fall der Fristbeginn nicht eindeutig bestimmbar ist, und in dem Hinweisbeschluss wird nicht darauf eingegangen. Trotzdem bin ich kurz davor, einen Vergleich abzuschließen, der in die Richtung Neuabschluss zu aktuellen Konditionen hingeht (so ähnlich wie der von EUGHen beschriebene Vergleich mit der InGDiba). Auch wenn ich eine RSV habe, bin ich nicht sicher, ob ich vor dem BGH vollständig obsiegen würde. Mit der Gesetzesänderung 2010 galten andere Regeln, was der BGH ja auch mit seinem Urteil bezüglich der äußeren Gestaltung angedeutet hat. Ich kann daher auch nicht sicher sein, dass sich die IngDiba von einem BGH-Urteil "freikaufen" würde. Und selbst wenn ich vor dem BGH obsiegen würde, ist immer noch fraglich, ob der BGH Annahmeverzug annehmen würde. Wenn ich einen Vergleich abschließe, habe ich dann zwar zwei Jahre den "hohen" Zinssatz gezahlt; allerdings hätte ich zu 2,9 % umgeschuldet, wenn die IngDiba meinem Widerruf in 2014 akzeptiert hätte. Jetzt wäre der Zinsatz nur noch etwa halb so hoch. Und wie hoch die Zinsen in einem oder zwei Jahren sind, steht in den Sternen.

    Hat noch jemand Infos, Ratschläge, sachdienliche Hinweise für mich, bevor ich den Vergleich abschließe? Wäre ich echt dankbar für.
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  11. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bietet die ING in dieser Konstellation Vergleiche an? Ich nehme mal an, dass das im gerichtlichen Verfahren erfolgt, denn außergerichtlich wäre mir das neu.

  12. Avatar von superas
    superas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Aber wie geht man da "ohne Streit" vor? Ruft der RA bei der DKB/deren PV an und fragt, ob man sich darüber ohne eine erneute Klage verständigen kann? So würde ich es zumindest anstreben, falls möglich. Klar, dass der RA dann auch sein Honorar dafür bekommt und er mit seinem Mandanten und der DKB und deren PV hoffentlich auch eine gute Lösung für die Kostenaufteilung finden kann (da brandesa ohne RSV unterwegs ist).
    Ja, so ähnlich würde ich das machen. Einfach bei dem Anwalt der DKB unter Hinweis auf das Urteil melden. Und dann muss man halt taktisch überlegen, ob man erstmal hoch rechnet und damit evtl. etwas rausschlagen kann. Die DKB / RAe Noerr rechnen aber relativ nachvollziehbar Vertragszins zu Gunsten der DKB und 2,5 % üBZS zu Gunsten des Darlehensnehmers, bei KfW kein Nutzungsersatz für den DN.

    Und ganz ehrlich: Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass man die Regelung der Rückabwicklung als gesonderte Sache abrechnen kann. Für mich würde das relativ selbstverständlich zu der alten Sache dazu gehören. Das sollte man dann besser vorab mit dem Anwalt klären...

    @RAM: Ich muss mal schauen, ob ich sowas anonymisiert einigermaßen schlüssig zusammenbasteln kann.

  13. Avatar von Domei
    Domei ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So....
    Angst.... Unsicherheit....
    Sollte man Widerrufen oder nicht.. (Deutsche Bank - Baufinanzierung)
    Auch nach Prüfung von nun 6 Anwälten, die alle sagen das ein widerruf möglich ist, aber dennoch nicht von Erfolg gekrönt ist.
    Empfehlung der Anwälte, ich sollte den Widerruf schriftlich (eigenhändig) der Bank gegenüber einreichen.. Erst dann würden sie eine Anwaltliche Vertretung übernehmen.
    Jetzt bin ich mehr und mehr verunsichert und gleichzeitig Läuft die Zeit (21.Juni).
    Ratschläge würde ich gerne entgegennehmen...


    hier mal ein kleiner Auszug von einer Anwaltskanzlei...

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage und die Informationen zu Ihrer Immobilienfinanzierung. Wir haben Ihre Angaben geprüft.
    Unsere Ersteinschätzung hat ergeben, dass die Widerrufsbelehrungen Ihrer Darlehensverträge Fehler aufweisen, sodass ein Widerruf rechtlich möglich ist. Daneben prüfen wir in jedem Einzelfall allerdings auch, ob ein Vorgehen gegen das finanzierende Kreditinstitut aus wirtschaftlichen und auch aus sonstigen allgemeinen Gründen sinnvoll ist. In Ihrem Fall kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf Ihrer Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt – nicht zuletzt unter Einbeziehung der Kosten der Rechtsverfolgung – im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens für Sie nicht lohnenswert erscheint. Denn in vergleichbaren Parallelfällen ist Ihr Kreditinstitut aktuell nicht einigungsbereit. Vielmehr müssten Ihre Rechtsansprüche in einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Angesichts des Kostenrisikos können wir Ihnen ein solches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung nicht uneingeschränkt empfehlen bzw. müssen wir nach Ihren Angaben davon ausgehen, dass Ihre Versicherung diese Rechtsangelegenheit nicht deckt und daher keine Verfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung reguliert werden können.
    Wir bieten Ihnen allerdings Folgendes an:
    Gemeinsam mit Kooperationskanzleien „sammeln“ wir einschlägige Widerrufsfälle, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt „gebündelt“ an das jeweilige, aktuell nicht einigungsbereite Kreditinstitut heranzutragen. Parallel führen wir in überwiegend rechtsschutzversicherten Widerrufsfällen Klageverfahren, um auch dadurch den Druck auf die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass sich durch ein solches Vorgehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung deutlich verbessern. Denn aus zeitlichen Gründen und aufgrund der viel geringeren Kostenrisiken ist aus unserer Sicht eine außergerichtliche Einigung einem ggf. langwierigen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorzuziehen.
    Die Dauer und die konkreten Erfolgsaussichten dieser Vorgehensweise können wir derzeit allerdings nicht abschließend beurteilen. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt bessere Erfolgsaussichten sehen, gegen Ihr Kreditinstitut mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, würden wir unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie informieren.
    Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
    Hinweise:
    Unser Service ist im vorgenannten Umfang für Sie kostenfrei.
    Gestatten Sie uns allerdings den Hinweis, dass zwischen Ihnen und unserer Kanzlei aktuell kein Mandatsverhältnis zustande kommt, auch wenn wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal kontaktieren sollten, um Sie bei einer – aus unserer Sicht – verbesserten Chance erneut zu informieren. Ein Mandat kommt erst dann zu Stande, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, für Sie in einem Verfahren tätig zu werden. Demgemäß „überwachen“ wir Ihren Fall aktuell auch nicht und prüfen keine gesonderten Fristen und Ansprüche.
    Sollten Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut bereits signalisiert haben, dass Sie Ihre Darlehensverträge wegen einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann teilen Sie uns das bitte mit. Denn es ist möglich, dass ein Widerrufsrecht „verwirkt“, wenn dem Kreditinstitut gegenüber mitgeteilt wurde, dass ein Widerrufsrecht besteht, dann aber der Widerruf längere Zeit nicht ausgeübt wird.
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    bietet die ING in dieser Konstellation Vergleiche an? Ich nehme mal an, dass das im gerichtlichen Verfahren erfolgt, denn außergerichtlich wäre mir das neu.
    Sorry, dass ich jetzt nicht genau auf dem Radar habe, welche Konstellation Du meinst, kann Dir aber folgende Info geben:

    Von der ING-DiBa erhielt ich ohne anwaltlichen Rat nach mehrmaligen hartnäckigen Schreiben tatsächlich einige Angebote, welche mancher evtl angenommen hätte. Es waren diverse Varianten: reduzierte VFE, einmal auf Null, Zinssätze zwischen ca. 1,8% und 2%, und einmal auch die Entlassung aus dem Vertrag mit der Möglichkeit, zu einer anderen Bank zu gehen (allerdings mit höherer VFE). Letzten Endes wurden wir uns nicht einig, so dass Klage geboten war.

    Dies soll keine Ermunterung darstellen, das alles ohne anwaltlichen Beistand zu tun, denn es mag da auch Gefahren geben. Das muss jeder selbst für sich prüfen. Gerichtlich und damit (ab dem LG) mit RA lässt sich mE mehr erreichen - im Falle eines Vergleichs ohne RSV abzüglich des vereinbarten Anteils der Prozesskosten.

  15. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat zwischenzeitlich jemand OLG Düsseldorf, I-17 U 182/15 bekommen? Betrifft ja "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"-Fußnote, und wäre daher sehr interessant.

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Domei
    So....
    Angst.... Unsicherheit....
    Sollte man Widerrufen oder nicht.. (Deutsche Bank - Baufinanzierung)
    Auch nach Prüfung von nun 6 Anwälten, die alle sagen das ein widerruf möglich ist, aber dennoch nicht von Erfolg gekrönt ist.
    Empfehlung der Anwälte, ich sollte den Widerruf schriftlich (eigenhändig) der Bank gegenüber einreichen.. Erst dann würden sie eine Anwaltliche Vertretung übernehmen.
    Jetzt bin ich mehr und mehr verunsichert und gleichzeitig Läuft die Zeit (21.Juni).
    Ratschläge würde ich gerne entgegennehmen...


    hier mal ein kleiner Auszug von einer Anwaltskanzlei...

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage und die Informationen zu Ihrer Immobilienfinanzierung. Wir haben Ihre Angaben geprüft.
    Unsere Ersteinschätzung hat ergeben, dass die Widerrufsbelehrungen Ihrer Darlehensverträge Fehler aufweisen, sodass ein Widerruf rechtlich möglich ist. Daneben prüfen wir in jedem Einzelfall allerdings auch, ob ein Vorgehen gegen das finanzierende Kreditinstitut aus wirtschaftlichen und auch aus sonstigen allgemeinen Gründen sinnvoll ist. In Ihrem Fall kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf Ihrer Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt – nicht zuletzt unter Einbeziehung der Kosten der Rechtsverfolgung – im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens für Sie nicht lohnenswert erscheint. Denn in vergleichbaren Parallelfällen ist Ihr Kreditinstitut aktuell nicht einigungsbereit. Vielmehr müssten Ihre Rechtsansprüche in einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Angesichts des Kostenrisikos können wir Ihnen ein solches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung nicht uneingeschränkt empfehlen bzw. müssen wir nach Ihren Angaben davon ausgehen, dass Ihre Versicherung diese Rechtsangelegenheit nicht deckt und daher keine Verfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung reguliert werden können.
    Wir bieten Ihnen allerdings Folgendes an:
    Gemeinsam mit Kooperationskanzleien „sammeln“ wir einschlägige Widerrufsfälle, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt „gebündelt“ an das jeweilige, aktuell nicht einigungsbereite Kreditinstitut heranzutragen. Parallel führen wir in überwiegend rechtsschutzversicherten Widerrufsfällen Klageverfahren, um auch dadurch den Druck auf die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass sich durch ein solches Vorgehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung deutlich verbessern. Denn aus zeitlichen Gründen und aufgrund der viel geringeren Kostenrisiken ist aus unserer Sicht eine außergerichtliche Einigung einem ggf. langwierigen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorzuziehen.
    Die Dauer und die konkreten Erfolgsaussichten dieser Vorgehensweise können wir derzeit allerdings nicht abschließend beurteilen. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt bessere Erfolgsaussichten sehen, gegen Ihr Kreditinstitut mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, würden wir unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie informieren.
    Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
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    Gestatten Sie uns allerdings den Hinweis, dass zwischen Ihnen und unserer Kanzlei aktuell kein Mandatsverhältnis zustande kommt, auch wenn wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal kontaktieren sollten, um Sie bei einer – aus unserer Sicht – verbesserten Chance erneut zu informieren. Ein Mandat kommt erst dann zu Stande, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, für Sie in einem Verfahren tätig zu werden. Demgemäß „überwachen“ wir Ihren Fall aktuell auch nicht und prüfen keine gesonderten Fristen und Ansprüche.
    Sollten Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut bereits signalisiert haben, dass Sie Ihre Darlehensverträge wegen einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann teilen Sie uns das bitte mit. Denn es ist möglich, dass ein Widerrufsrecht „verwirkt“, wenn dem Kreditinstitut gegenüber mitgeteilt wurde, dass ein Widerrufsrecht besteht, dann aber der Widerruf längere Zeit nicht ausgeübt wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    WRB in dem anderen Thread einstellen (WRB unwirksam?)

    Keiner hier hat eine Kristallkugel.

  17. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Domei
    So....
    Angst.... Unsicherheit....
    Angst braucht niemand zu haben. Die Unsicherheit, was bei einem Gerichtsverfahren passiert, kann Dir aktuell niemand nehmen. Die Empfehlung der Rechtsanwaltkanzlei, die Deine Belehrung geprüft hat, halte ich für genau richtig: Du widerrufst selbst & wartest dann ab. Du musst ja nicht gleich vor Gericht ziehen, sondern kannst in Ruhe abwarten, wie die Rechtsprechung sich weiter entwickelt und was dann eines Tages der BGH sicher doch noch sagen wird. Dass die Bank den Widerruf akzeptiert, ist annähernd ausgeschlossen. Soweit bekannt ist es auch noch nie passiert, dass eine Bank oder Sparkasse von sich aus gegen einen Kreditwiderrufler vor Gericht zieht & so eine sofortige Klärung der Sache erzwingt. Das entspricht auch den Last-Minute-Widerrufs-Empfehlungen bei test.de.

  18. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber wäre es nicht wenigstens angebracht, sich vorher 1-2 unverbindliche Angebote für eine Anschlussfinanzierung einzuholen (in Höhe der Restschuld zum Zeitpunkt des Widerrufs)? So hat man eine Idee, ob/zu welchen Konditionen man ablösen könnte und auch etwas in der Tasche, wenn die Bank den WR ablehnt und die Zinsen steigen (als Beleg für eine Klage auf Schadenersatz wegen eines Zinsschadens, sollte er entstehen).

  19. Avatar von brandesa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also mein RA hat jetzt die Bank aufgefordert nach dem das Urteil rechtskräftig ist mir eine Endabrechnung zukommen zu lassen und meine annuitätischen Zahlungen rückwirkend mit 2,5% zu verzinsen. Ich bin gespannt...

  20. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier noch Rechtsnews aus Dortmund:

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/d..._20160520.html

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Autsch, das ist bitter. Da kann man nur hoffen, dass der Kläger eine RSV hat - bei dem Streitwert...

    @ducnici: Soll ich Deinen Beitrag richtig löschen?


    PS: Was ist eigentlich mit Hanomag los? Seit Anfang April habe ich von ihm nichts mehr gelesen...

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