Zitat von
Domei
So....
Angst.... Unsicherheit....
Sollte man Widerrufen oder nicht.. (Deutsche Bank - Baufinanzierung)
Auch nach Prüfung von nun 6 Anwälten, die alle sagen das ein widerruf möglich ist, aber dennoch nicht von Erfolg gekrönt ist.
Empfehlung der Anwälte, ich sollte den Widerruf schriftlich (eigenhändig) der Bank gegenüber einreichen.. Erst dann würden sie eine Anwaltliche Vertretung übernehmen.
Jetzt bin ich mehr und mehr verunsichert und gleichzeitig Läuft die Zeit (21.Juni).
Ratschläge würde ich gerne entgegennehmen...
hier mal ein kleiner Auszug von einer Anwaltskanzlei...
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und die Informationen zu Ihrer Immobilienfinanzierung. Wir haben Ihre Angaben geprüft.
Unsere Ersteinschätzung hat ergeben, dass die Widerrufsbelehrungen Ihrer Darlehensverträge Fehler aufweisen, sodass ein Widerruf rechtlich möglich ist. Daneben prüfen wir in jedem Einzelfall allerdings auch, ob ein Vorgehen gegen das finanzierende Kreditinstitut aus wirtschaftlichen und auch aus sonstigen allgemeinen Gründen sinnvoll ist. In Ihrem Fall kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf Ihrer Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt – nicht zuletzt unter Einbeziehung der Kosten der Rechtsverfolgung – im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens für Sie nicht lohnenswert erscheint. Denn in vergleichbaren Parallelfällen ist Ihr Kreditinstitut aktuell nicht einigungsbereit. Vielmehr müssten Ihre Rechtsansprüche in einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Angesichts des Kostenrisikos können wir Ihnen ein solches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung nicht uneingeschränkt empfehlen bzw. müssen wir nach Ihren Angaben davon ausgehen, dass Ihre Versicherung diese Rechtsangelegenheit nicht deckt und daher keine Verfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung reguliert werden können.
Wir bieten Ihnen allerdings Folgendes an:
Gemeinsam mit Kooperationskanzleien „sammeln“ wir einschlägige Widerrufsfälle, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt „gebündelt“ an das jeweilige, aktuell nicht einigungsbereite Kreditinstitut heranzutragen. Parallel führen wir in überwiegend rechtsschutzversicherten Widerrufsfällen Klageverfahren, um auch dadurch den Druck auf die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass sich durch ein solches Vorgehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung deutlich verbessern. Denn aus zeitlichen Gründen und aufgrund der viel geringeren Kostenrisiken ist aus unserer Sicht eine außergerichtliche Einigung einem ggf. langwierigen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorzuziehen.
Die Dauer und die konkreten Erfolgsaussichten dieser Vorgehensweise können wir derzeit allerdings nicht abschließend beurteilen. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt bessere Erfolgsaussichten sehen, gegen Ihr Kreditinstitut mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, würden wir unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie informieren.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
Hinweise:
Unser Service ist im vorgenannten Umfang für Sie kostenfrei.
Gestatten Sie uns allerdings den Hinweis, dass zwischen Ihnen und unserer Kanzlei aktuell kein Mandatsverhältnis zustande kommt, auch wenn wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal kontaktieren sollten, um Sie bei einer – aus unserer Sicht – verbesserten Chance erneut zu informieren. Ein Mandat kommt erst dann zu Stande, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, für Sie in einem Verfahren tätig zu werden. Demgemäß „überwachen“ wir Ihren Fall aktuell auch nicht und prüfen keine gesonderten Fristen und Ansprüche.
Sollten Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut bereits signalisiert haben, dass Sie Ihre Darlehensverträge wegen einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann teilen Sie uns das bitte mit. Denn es ist möglich, dass ein Widerrufsrecht „verwirkt“, wenn dem Kreditinstitut gegenüber mitgeteilt wurde, dass ein Widerrufsrecht besteht, dann aber der Widerruf längere Zeit nicht ausgeübt wird.
Mit freundlichen Grüßen