ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich habe eine erste Einschätzung von Vertragswertcheck erhalten. Hier eine kleine Zusammenfassung
Die Verwendung des Wortes "frühestens" verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot. Der Beginn der Widerrufsfrist ist nicht eindeutig zu erkennen.
Die Bank hat die damals gültige Musterwiderrufsbelehrung weitestgehend verwendet. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass die Bank statt "Sie" die Worte "Ich kann/Wir können" verwendet hat. Die Bezeichnung "Der Verbraucher" hätte dagegen bemängelt werden können.
Einzig das fehlen des Abschnitts "Besondere Hinweise" ist zu bemängeln. Hier hätte aufgeführt sein müssen "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben." Dieser Umstand könnte im Falle eines Widerrufs erfolgsversprechend sein.
Insgesamt sieht man die Chancen, ein für mich positives Gerichtsurteil zu erstreiten. jedoch bei weniger als 50%.
Es könnte versucht werden, eine außergerichtliche Lösung herbei zu führen. Viele Banken seien für das Thema sensibilisiert und wären vermehrt an außergerichtlichen Lösungen interessiert.
Später kam dann noch eine Mail. Eine nochmalige Durchsicht habe ergeben, dass die Widerrufsbelehrung möglicherweise zu früh erteilt wurde und damit ebenfalls nicht dem Deutlichkeitsgebot entsprechen könnte.
Mein persönliches Fazit:
Eine gerichtliche Klärung kommt für mich nicht in Frage. Das Prozesskostenrisiko ist zu hoch.
Eventuell werde ich das Angebot von VWC annehmen und einen außergerichtlichen Vergleich (d. h. Anpassung des Vertrages an den aktuellen Zinssatz) versuchen. Das Kostenrisiko scheint mir überschaubar.
"Laut Verbraucherzentralen sind in Immobiliendarlehensverträgen eine Vielzahl der Widerrufsbelehrungen unrichtig und damit unwirksam.
Dadurch besteht die Möglichkeit den Kredit vorzeitig aufzulösen und eine Umfinanzierung zu nutzen-ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Ebenfalls zu überprüfen sind bereits getilgte Immobilienfinanzierungen bzw. gekündigte Verträge um einen Notverkauf zu tätigen. Auch wenn in dem Zuge eine Vorfälligkeit gezahlt wurde oder noch zur Zahlung ansteht. (Verträge ab 2002)
Selbst gegen "angedrohte" Vorfälligkeitsentschädigungen kann vorgegangen werden.
Sie sind in einer solchen Situation?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Insgesamt sieht man die Chancen, ein für mich positives Gerichtsurteil zu erstreiten. jedoch bei weniger als 50%.
Es könnte versucht werden, eine außergerichtliche Lösung herbei zu führen. Viele Banken seien für das Thema sensibilisiert und wären vermehrt an außergerichtlichen Lösungen interessiert.
(.....)
Mein persönliches Fazit:
Eine gerichtliche Klärung kommt für mich nicht in Frage. Das Prozesskostenrisiko ist zu hoch.
Eventuell werde ich das Angebot von VWC annehmen und einen außergerichtlichen Vergleich (d. h. Anpassung des Vertrages an den aktuellen Zinssatz) versuchen. Das Kostenrisiko scheint mir überschaubar.
Schade, dass die Chance doch relativ gering ist, aber das hast du ja zuerst auch erwartet. Meine Erfahrung mit der D*B zeigt, dass der außergerichtliche Lösungsversuch sicherlich scheitern wird, wenn du ihn selbst anleierst. Meine Bank schreibt jedenfalls Antworten, die an der Realität vorbei gehen. Einen Versuch ist es dennoch wert, es kostet dich ja nichts weiter als ein bisschen Zeit, um ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.
Danach kannst du immernoch auf die kostenpflichtige Hilfe von VWC zurückgreifen, wie teuer schlüge dies hier zu Buche? Jedenfalls nicht annähernd so schlimm, wie ein Fachanwalt und Streit vor Gericht.
haben die Dir auch gesagt warum der Besondere Hinweis in der Widerrufsbelehrung stehen muss? Mein Anwaltsgutachten sagt nämlich aus, dass der Besondere Hinweis nicht erforderlich ist.
Es ist schon komisch, dass sich sogar die sogenannten Experten widersprechen!
Meines Erachtens ergibt sich aus der BGB-InfoVerordnung, dass der Besondere Hinweis dann erforderlich ist, wenn es sich um ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB handelt. Dieses hat man aber laut Absatz 5 von § 312d nur, wenn man nicht schon ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB hat (Verbraucherdarlehensvertrag). Dieses hat man bei einem Annuitätendarlehen.
Also im Ergebnis: Kein Widerrufsrecht nach § 312d => kein Besonderer Hinweis!
Ich würde mich gegenüber der Bank nicht darauf berufen.
ja ja, Jura ist nicht einfach und schon gar nicht eindeutig. Ihr kennt doch sicher den Spruch "drei Anwälte - vier verschiedene Meinungen"!
Gerade beim Thema "Widerruf" gehen die Meinungen derart auseinander, dass noch nicht einmal alle Richter den Durchblick haben. Da habe ich schon die haarsträubensten Argumente gehört und gelesen.
Zum Fall von melobo.
Die Aussage bezüglich der besonderen Hinweise kann ich nachvollzihen. Bei der DiBa handelt es sich fast immer um Fernabsatzverträge. Handelt es sich um einen solchen, findet meiner Meinung nach §312d Anwendung. Und zwar in der 2007 gültigen, alten Fassung. Dies aber nur unter Vorbehalt. Ich bin kein Anwalt.
Die Aussage, dass die Belehrung zu früh erteilt wurde kann ich auch nachvollzihen. Da bei Fernabsatzverträgen immer eine gewisse Zeit zwischen der Zu- und Rücksendung der Verträge vergeht, hätte die Bank meiner Meinung nach darauf hinweisen müssen, dass die Widerrufsfrist erst mit der Unterzeichnung des Vertrages beginnt oder sie hätte melobo erneut eine Belehrung erteilen müssen.
Wie gesagt, das ist meine eigene Interpretation der Rechtslage. Eine klare Aussage kann sowieso nur ein Rechtsanwalt tätigen.
So, dann denke ich, sollte ich mich auch mal einklinken.
Hallo an alle. Ich lese hier seit einigen Wochen mit, da ich auch zu den eventuell Betroffenen zähle. Ich hoffe, dass ich hier viel lernen kann, die richtigen Schlüsse daraus ziehe und im Umkehrschluss mit den Erfahrungen, die ich machen werde, anderen helfen kann.
Mein Szenario: Ich habe 2007 baufinanziert. Per Fernabsatz bei einer recht großen Bank holländischen Ursprungs. Vom Fernsehen aufgeweckt, hab ich den Test bei der VZ HH machen lassen. Ergebnis: Widerrufsbelehrung ist falsch. Als nächstes zum spezialisierten Anwalt. Sein Fazit: Widerrufsbelehrung ist falsch. Soweit, so gut.
Aber die vielen Fragezeichen, die auch hier in der Diskussion immer wieder auftauchen, machen mich stutzig. Als da wären:
1.) Die VZ HH moniert den mittlerweile berühmten Passus "beginnt frühestens mit", der aber ja genauso im Muster steht. Meiner Meinung nach entspricht die Belehrung zumindest in Wort exakt der Musterbelehrung.
2.) Der Anwalt schrieb nur, dass er zum gleichen Ergebnis kommt, aber wegen anderer Gründe. Mehr Details hat er noch nicht verraten. Und ich hatte noch nicht genug Wissen, um danach zu fragen.
Ich denke, es liegt auch bei mir wegen des Fernabsatzes an der Zusatzformulierung (ich glaube, das ist Ziffer acht), die fehlt. Falls meine nun grafisch von der Musterbelehrung abweicht, kann das auch sein, aber da hab ich keinen Plan, ab wann was genug abweicht. Find ich alles ziemlich schwammig.
Jedenfalls rät mir mein Anwalt zur Klage. Und zwar ganz klar. Ich hingegen bin sehr skeptisch. Wenn ich die erste Runde gewinnen sollte, wird meine Bank sehr wahrscheinlich in Revision gehen und dann haben wir schon Kosten in Höhe der neuen C-Klasse.
Im Dezember 2013 ist ja genau das passiert und der Kläger ist dann weiter zum BGH gegangen (XI ZR 20/13), wo die Bank (allerdings eine andere) dann zurückgezogen hat. Ob ich das durchstände?
In einer Mitteilung des deutschen Anwaltsvereins (find ich leider gerade nicht) geben diese sich überrascht, dass die Bank zurückgezogen hat.
So klar scheint die Sache also doch nicht zu sein.
Aber vieles verstehe ich auch einfach (noch) nicht:
-Es gibt ältere BGH-Urteile, die auch hier immer wieder zitiert werden und der Anwaltsverein ist im Dezember 2013 überrascht? Was ist mit den älteren Urteilen?
- Meine Widerrufsbelehrung scheint eine Art Klassiker zu sein (übrigens exakt die, die das Handelsblatt im Januar als falsch bezeichnet und abgedruckt hat. Gibt es denn nicht zu exakt diesem Vertrag schon Urteile? Bei all diesen Kleinigkeiten, die es zu beachten gilt, ist der Laie doch chancenlos. Viele oft zitierte Urteile stützen sich auf Widerrufsbelehrungen von ebay-Käufern. Auf so etwas baue ich kein Risiko von mehreren zehn tausend Euro auf.
So, das ist der derzeitige Stand: Ich grüble.
Momentan denke ich, dass mir ein außergerichtlicher Versuch mehr zusagt. Ein Vergleich, mit dem ich meine Kosten senken könnte, ohne natürlich auf den heutigen Traumzins zu kommen, wäre ja schon etwas. Die Frage ist, was man überhaupt angeboten bekäme.
Hat einer schon Erfahrungen mit der gleichen Bank und evtl. sogar mit der gleichen Widerrufsbelehrung gesammelt, so wäre ich über Kontaktaufnahme sehr dankbar.
Oder weiß einer einen, der einen kennt, dessen Anwalt genau das..... dann wäre das auch gut.
Wenn einer Fragen zu Dingen hat, die ich nun schon hinter mir und verstanden habe, werde ich natürlich gern jede Frage beantworten. Auch wenn ich glaube, dass sich hier User tummeln, die mich da komplett in die Tasche stecken.
Herzliche Grüße aus dem Bergischen Land,
Tom
ich habe auch seit 02/2008 eine Finanzierung durch die DKB laufen und befinde mich seit Ende letzten Jahres in der Klärung wegen eines Widerrufes.
Nach Prüfung meiner Unterlagen kam die Kanzlei TREWIUS auch zum Ergebnis, daß die Belehrung anfechtbar ist und meine Rechtsschutzversicherung hat Deckungszusage erteilt. Aktueller Stand ist, dass sich die DKB mit Schreiben vom 25.02.14 eine Fristverlängerung der Prüfung bis zum 11.03.2014 erbeten hat und ich natürlich bis zum heutigen Datum noch immer keine Antwort habe. Auf der Homepage von Trewius wird darauf hingewiesen, dass die DKB angeblich die Erhebung gerichtlicher Klagen unbedingt vermeiden möchte und daher in allen Fällen ein Vergleichsangebot erfolgen wird. Nun da bin ich mal gespannt wie lange es noch dauert. Mit der Betreuung duch Trewius bin ich soweit zufrieden, man bekommt immer zeitnah Rückmeldung, sowie den Schriftverkehr und Antworten zur Info zugeschickt.
haben die Dir auch gesagt warum der Besondere Hinweis in der Widerrufsbelehrung stehen muss? Mein Anwaltsgutachten sagt nämlich aus, dass der Besondere Hinweis nicht erforderlich ist.
Es ist schon komisch, dass sich sogar die sogenannten Experten widersprechen!
Meines Erachtens ergibt sich aus der BGB-InfoVerordnung, dass der Besondere Hinweis dann erforderlich ist, wenn es sich um ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB handelt. Dieses hat man aber laut Absatz 5 von § 312d nur, wenn man nicht schon ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB hat (Verbraucherdarlehensvertrag). Dieses hat man bei einem Annuitätendarlehen.
Also im Ergebnis: Kein Widerrufsrecht nach § 312d => kein Besonderer Hinweis!
Ich würde mich gegenüber der Bank nicht darauf berufen.
Gruß
Frape
Hallo Frape,
eine besondere Begründung haben sie nicht zu diesem Punkt angegeben.
ja ja, Jura ist nicht einfach und schon gar nicht eindeutig. Ihr kennt doch sicher den Spruch "drei Anwälte - vier verschiedene Meinungen"!
Gerade beim Thema "Widerruf" gehen die Meinungen derart auseinander, dass noch nicht einmal alle Richter den Durchblick haben. Da habe ich schon die haarsträubensten Argumente gehört und gelesen.
Zum Fall von melobo.
Die Aussage bezüglich der besonderen Hinweise kann ich nachvollzihen. Bei der DiBa handelt es sich fast immer um Fernabsatzverträge. Handelt es sich um einen solchen, findet meiner Meinung nach §312d Anwendung. Und zwar in der 2007 gültigen, alten Fassung. Dies aber nur unter Vorbehalt. Ich bin kein Anwalt.
Die Aussage, dass die Belehrung zu früh erteilt wurde kann ich auch nachvollzihen. Da bei Fernabsatzverträgen immer eine gewisse Zeit zwischen der Zu- und Rücksendung der Verträge vergeht, hätte die Bank meiner Meinung nach darauf hinweisen müssen, dass die Widerrufsfrist erst mit der Unterzeichnung des Vertrages beginnt oder sie hätte melobo erneut eine Belehrung erteilen müssen.
Wie gesagt, das ist meine eigene Interpretation der Rechtslage. Eine klare Aussage kann sowieso nur ein Rechtsanwalt tätigen.
Gruß
Der Bankenschreck
Hallo Bankenschreck,
insbesondere Deine Aussagen zum Vertragsbeginn sehe ich genauso. In dem Vertragsangebot der Bank heisst es auch:
"An dieses Angebot halten wir uns 14 Tage ab Datum dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertrags-Angebot unterschrieben von allen Darlehensnehmern bis zum 10.06.2007 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreiben stellen einen neuen Darlehensantrag dar.
Sofern Sie noch nicht Kunde/n der Bank sind, hängt der Vertragsabschluss zudem von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie zusammen mit diesem Vertrags-Angebot."
Wenn man das so liest, hört es sich ganz so an, dass der gültige Vertragsabschluss erst später erfolgte, d. h. nach Eingang des unterschriebenen Vertragsangebot bei der Bank.
Insofern ist mir der genaue Tag des Vertragsabschlusses nicht bekannt, da ich nicht weiß, wann der Vertrag bei der Bank eingegangen ist. Ergo kann ich als Verbraucher auch nicht das Ende der Widerspruchsfrist errechnen.
ich habe auch seit 02/2008 eine Finanzierung durch die DKB laufen und befinde mich seit Ende letzten Jahres in der Klärung wegen eines Widerrufes.
Nach Prüfung meiner Unterlagen kam die Kanzlei TREWIUS auch zum Ergebnis, daß die Belehrung anfechtbar ist und meine Rechtsschutzversicherung hat Deckungszusage erteilt. Aktueller Stand ist, dass sich die DKB mit Schreiben vom 25.02.14 eine Fristverlängerung der Prüfung bis zum 11.03.2014 erbeten hat und ich natürlich bis zum heutigen Datum noch immer keine Antwort habe. Auf der Homepage von Trewius wird darauf hingewiesen, dass die DKB angeblich die Erhebung gerichtlicher Klagen unbedingt vermeiden möchte und daher in allen Fällen ein Vergleichsangebot erfolgen wird. Nun da bin ich mal gespannt wie lange es noch dauert. Mit der Betreuung duch Trewius bin ich soweit zufrieden, man bekommt immer zeitnah Rückmeldung, sowie den Schriftverkehr und Antworten zur Info zugeschickt.
Guten Morgen,
wir sitzen demnach im selben Boot und es ist sehr interessant für mich, was du schreibst.
Warum hat deine RS Deckungszusage erteilt, beruht die Finanzierung nicht auf einem Haus, das du gebaut hast/bauen lassen hast?
Welche Frist hatten deine Anwälte der DKB gesetzt? Ich habe bisher auf meine eigenen Schreiben hirnlose Ablehnungen erhalten und auf die Schreiben meines Anwalts aus Februar und März mit eindeutiger Klageandrohung GAR KEINE Antwort. Ich sehe mich schon klagen.
Hat die von dir gewählte Kanzlei etwas zur Rückrechnung des Darlehens bei erfolgreichem Widerruf gesagt? Auf deren Homepage liest man immer nur, dass Vergleiche dahingehend abgeschlossen werden, dass der aktuelle Saldo auf ein Darlehen zu heutigen Konditionen umgeschuldet wird. So gesehen bringt jeder Monat Verzögerung der Bank bares Geld... weil wir den alten/widerrufenen Vertrag weiter bedienen.
Es würde mich freuen, von deinen weiteren Ergebnissen/Erkenntnissen zu lesen.
Hallo, dann springe ich mal mit ins Boot, Finanzierung DKB 2007.
FA gratis prüfen lassen, nach positivem Befund inkl. Mwst 960€ bezahlt.
Nach diversen ping-pong spielen zwischen Bank und Anwalt sind wir jetzt bei der letzten Fristsetzung gg. der Bank.
Für unser gekauftes Haus gibt es eine Zusage der RV für die erste Instanz (vom Anwalt eingeholt). Meine max. Kosten beziffere ich so auf die geleisteten 960€.
Wir möchten die Neuvalutierung ab sofort, nicht rückwirkend, da dies wohl nicht so einfach sei.
Ich bin gespannt, ob die DKB die letzte Frist verstreichen lässt.
Bei mir ist selbst das Ping-Pong-Spielen ausgeblieben...
Für gekaufte Häuser soll das relativ problemlos gehen, die Rechtsschutz zu beanspruchen. Laut meiner bisherigen Recherchen hat derjenige Pech, der ein Haus finanziert, was er selbst eines Tages bauen ließ (ich zum Beispiel).
Meld dich mal wieder, wenn es was neues gibt. Man fühlt sich doch gleich nicht mehr so allein
...wir haben von denen jetzt auch das Ersuchen um Fristverlängerung bekommen. Bis Mai wollen sie den Sachverhalt noch gemütlich prüfen.
Klar, dann zahle ich einen weiteren Monat die "alte" Rate - genau das will die Bank sicher. Verschleppen, dass man noch das Maximum rausholt.
Ich bin sauer. Im Januar habe ich meinen Widerruf erklärt und seitdem schon drei Raten gezahlt und mindestens eine weitere wird zum nächsten Monatswechsel hinzukommen.
Meine Kanzlei hat der DKB am 12.02.2014 gesechrieben. Daraufhin hat die DKB am 25.02.2014 um Fristverlängerung bis zum 11.03.2014 gebeten und bis heute noch keine Antwort. Mene Finanzierung beruht auf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
...und da du nicht als Bauherr für das Mehrfamilienhaus aufgetreten sein wirst, funktioniert das mit der RS. Alles klar.
Reichen deine Anwälte jetzt Klage ein?
Und kannst du noch sagen, ob sie eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages als Widerrufsfolge zu erreichen versuchen? Oder ist Umschuldung zu heutigen Konditionen das einzige Ziel?
erst mal bin ich sehr beeindruckt was für ein Erfahrungsaustausch hier stattfindet.
Auch ich möchte meinen Fall hier beschreiben und hoffe auf ein paar Tipps von Euch.
Ich habe am 18.03.2008 ein Zwei-Familienwohnhaus gekauft, dies habe ich über die Bank Finanziert mit einen Katastrophalen Zinssatz eine Vorfälligkeitszahlung kann ich mir nicht leisten.
Meine Widerrufsbelehrung sieht wie folgt aus:
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und - die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für ein Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen __________________________________________________ __________________________________________________ _________________________________________
Die Widerrufsbelehrung habe ich von der Verbraucherzentrale Hessen prüfen lassen mit folgenden Ergebnis:
Dass die Widerrufsbelehrung nicht ganz den Erfordernissen entspricht, die zum vorbezeichneten aktuellen Belehrungszeitpunkt nach der Gesetzeslage zu beachten waren und wir somit gewisse Chancen sehen, die Belehrung insgesamt als nicht wirksam betrachten zu können, so dass der Widerruf noch heute erklärt werden könnte.
Ich habe der Bank noch nicht widerrufen, weil ich mir vorher nach der Richtigen Strategie Gedanken mache. Ich habe in diesem Forum oft gelesen, dass es mehr oder weniger keinen Sinn macht selbst zu widerrufen, weil die Bank sich mit Händen und Füßen dagegen wären wird.
Jetzt zu meinen Fragen:
Hat jemand von Euch genau die gleiche Widerrufsbelehrung und seid Ihr Erfolgreich gewesen, wenn ja würde ich Euch bitten mir mitzuteilen, wie Ihr vorgegangen seid.
-Könnt Ihr mir einen Juristen empfehlen in Raum Frankfurt und Umgebung, der schon mal Mandanten Erfolgreich sich durchgesetzt hat?
Ich Freue mich auf die Antworten und bedanke mich im Voraus.
Du kannst erstmal selbst den Wortlaut der Belehrung gegenprüfen. Gib bei Goggle einfach ein: "muster widerrufsbelehrung 2008 bgb-infov" und wähle den zweiten Treffer, beck-online. Da siehst du die verschiedenen Belehrungen, suche die raus, die zum Datum des Vertragsschlusses passt.
Weiterhin könntest du es wie melobo machen und bei Vertragswertcheck auch anfragen, die erste Einschätzung da ist doch kostenlos, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn dein Ziel das Erreichen eines Vergleiches zum Einsparen der Vorfälligkeitsentschädigung ist, wird dir dort sicherlich für einen schmalen Taler geholfen. So sehe ich das jedenfalls.... mag mich bitte jemand berichtigen, wenn ich falsch liege.
den Widerruf habe ich schon von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Mit dem Ergebnis das dieser Fehlerbeinhaltet. ( Siehe mein Beitrag)
Mein Ziel wäre eine Rückabwicklung des Vertrags und benötige wie erwähnt einen Juristen aus Frankfurt oder Umgebung der Mandanten Erfolgreich begleitet hat.
Hallo, auch ich bin stiller Mitleser und betroffener Themeninteressierter, daher mal ein Hinweis, den glaube ich nicht alle kennen/gelesen/verfolgt haben.
Eine Info warum überall mit Fristverlängerungen und Zeitaufschub taktiert wird, denn heute gibts in HH eine konzertierte Aktion von Verbraucherschützern , Bänkern und deren Juristengarde...im Radisson.
Das Treffen zwischen Verbraucherschützern, Anwälten und Banken in Hamburg soll diskret ablaufen. Die Presse ist ausgeschlossen, obwohl es sich offiziell lediglich um ein "Immobilienfachgespräch" handelt. Im Hotel Radisson Blu wurden Räumlichkeiten für bis zu 130 Teilnehmer von der Verbraucherzentrale Hamburg gebucht. Das Thema, das Verbraucherschützer und Banker am 2. April ungestört diskutieren wollen, ist sehr brisant...
Quelle s.u.
Mal sehen, welche Justitia-Vertreter da vielleicht die kleine Nasenspitze vorn liegen werden...
Leider darf ich den Link nicht posten, daher als Text:
w w w . abendblatt.de/wirtschaft/article124607653/Wie-man-teure-Baukredite-guenstig-los-wird.html
Da ich sehe, dass andere hier den Namen der Bank reinschreiben, was ich mich vorgestern nur verklausuliert getraut habe, hier noch mal konkret:
Wer hat selbst Erfahrung oder Infos von Dritten über das Verhalten der ING DiBa zu dem Thema? Lassen die eiskalt abtropfen und warten auf die Klage oder sind die gesprächsbereit?
Vielen Dank im Voraus, falls einer helfen mag.
Gruß,
Tom