In den letzten 2 Tagen war Herr Herrmann bei
test.de wieder sehr aktiv (danke!):
DSL Bank, Geschäftsbereich der
Deutsche Postbank AG, Verträge aus den Jahren 2005 und 2006
Landgericht Bonn, Urteil vom 19.05.2016
Aktenzeichen: 17 O 399/15
Klägervertreter:
Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt
Besonderheit: Neben der Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis durch die Kläger stellte das Landgericht Bonn fest,
dass die Darlehensnehmer ab dem Widerruf im März 2015 Zinsen in Höhe von nur noch 2,5 Prozentpunkte über Basiszinssatz als Nutzungsersatz leisten müssen.
[neu 25.05.2016]
Sparkasse Hochrhein, Vertrag vom 24.05.2011
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 17.08.2015
Aktenzeichen: 1 O 35/15
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2016
Aktenzeichen:
4 U 174/15 (nicht rechtskräftig, die Sparkasse kann sich noch beim BGH darüber beschweren, dass das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen hat)
Klägervertreter:
Rechtsanwalt Christoph Ruther, Überlingen
Besonderheit: Es ging um einen
Vertrag mit Checkboxen-Belehrung. Das Landgericht hat festgestellt, dass der Vertrag durch den Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde. Außerdem verurteilte das Oberlandesgericht
die Bank auch zur Abrechnung verurteilt und stellte fest, dass sich die Bank mit der Rückabwicklung seit dem 18.02.2015
in Verzug befindet.
[neu 26.05.2016 Oberlandesgericht weist Berufung zurück]
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