Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Dubidu
    Dubidu ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist eigentlich mein Plan, einfach widerrufen und abwarten.
    Nur gibt es für meinen Fall ein Musterschreiben? Damit ich
    es bezügl. Annahmeverzug richtig Formulieren.

    Wollte eigenlich erst mal meine Hauptsache gegen die DiBa abarbeiten,
    warte auf ein Termin beim 23. OLG FFM die haben es sich zum nächsten Monat
    zur Beratung gezogen.

    Danke für Eure Antworten

    Gruß Dubidu

  3. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Dubidu
    Das ist eigentlich mein Plan, einfach widerrufen und abwarten.
    Nur gibt es für meinen Fall ein Musterschreiben? Damit ich
    es bezügl. Annahmeverzug richtig Formulieren.
    Annahmeverzug ist eine ganz schwierige Kiste. Wird in aller Regel von den Instanzgerichten nicht anerkannt. Nur sehr wenige für den DN erfreuliche Ausnahmen sind bekannt.

    Das Thema hatten wir hier gerade vor ein paar Tagen. Blättere mal einige Seiten zurück. Sebkoch hatte da seinen Vorschlag zur Diskussion gestellt. Das klang mir unter den gegebenen Umständen sehr vernünftig.

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @noelmaxim und alle:

    Ich hatte nur die Frage gestellt, ob ein Vergleich auch die Vertragsunterlagen enthalten sollte. Ich bin an einer Antwort auf diese Frage interessiert und bringe nichts Bestimmtes damit zum Ausdruck. Was bitteschön bietet den Stein des Anstoßes?

    Ich bin gelinde gesagt erstaunt, dass diese einfache Frage so gründlich missverstanden und verdreht wird. Die Fachkompetenz habe ich niemandem und nirgendwo abgesprochen und verstehe nicht, weshalb das nun wiederholt anklingt. Außerdem sollte man mich inzwischen gut genug kennen, dass ich das nicht mache.

    Cui bono?

    Wenn das so weitergeht, muss ich mir überlegen, ob ich noch weiter hierin soviel Zeit investieren möchte. Ich bin nicht beleidigt, aber mir geht gerade der Spaß abhanden. Schade.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Einfach widerrufen, Annahmeverzug uns sowas hat in dem Widerruf nichts zu suchen!!

    Gleiches gilt für Triple, beide Male hätte nach Fernabsatz belehrt werden müssen!

    Ürbigens, selbst wenn ein Vermittler dazwischen geschaltet wurde, sagt das nicht aus, dass ein Widerruf zwecklos ist ider gesagt ist, dass dieser nicht wirksam sein kann.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Eugh

    Mein Beitrag bezog sich nicht auf deine Frage, vielmehr auf die Reaktionen darauf. Auch ein mit deulichen und klaren Worten schreibender RAWedind muss nicht zerissen werden!

    Ich kann deine Frage - sie ist keineswegs einfach gestellt - auch nicht nachvollziehen. Was meinst du mit Vertragsunterlagen? Auf diese wird Bezug genommen, aber je nach Vergleich dann ja hinfällig.

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich kann deine Frage - sie ist keineswegs einfach gestellt - auch nicht nachvollziehen. Was meinst du mit Vertragsunterlagen? Auf diese wird Bezug genommen, aber je nach Vergleich dann ja hinfällig.
    Sorry, dass ich das nicht deutlich geschrieben habe. Gemeint ist folgendes:

    Ein Dokument (ich nennen es hier einfach "der Vergleich"), welches die Vereinbarung zur Beilegung des Rechtsstreits regelt, enthält die neuen Eckpunkte, über welche sich die Parteien einigen (Darlehenssumme x, Zinssatz x%, Tilgungssatz x%, Zinsfestschreibung für x Jahre, x-maliges kostenfreies Recht innerhalb der Zinsfestschreibung zur Änderung des Tilgungssatzes x-y% in Bezug auf die neue Darlehenssumme, Möglichkeit der Sondertilgung iHv max. x% p.a. der neuen Darlehenssumme, monatliche Ratenzahlung; und schließlich keine VFE bei der jetzigen Ablösung des streitgegenständlichen, alten Vertrags). Außerdem enthält der Vergleich den Hinweis, dass der neue Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen wird, welche die Bank aktuell im Rahmen von Neufinanzierungen regelmäßig vereinbare.

    Frage:

    Ist es üblich,
    1. dass im Vergleich neben den o.g. Eckpunkten auf die Bedingungen des neuen Vertrags nur verwiesen wird, welche die Bank aktuell im Rahmen von Neufinanzierungen regelmäßig vereinbart (ohne dass diese konkret im Vergleich selbst mit angehängt werden),
    2. oder dass der Vergleich selbst (neben den o.g. Eckpunkten) auch die kompletten neuen Vertragsunterlagen und sonstigen Bedingungen (z.B. SIcherungsvereinbarung, AGB, EU-Infoblatt) enthält?


    Ich denke, dass der Kläger mit Variante (2) sich vor der Zustimmung zum Vergleich ein besseres Bild machen könnte, aber vielleicht sind meine Bedenken diesbzgl. auch unbegründet.

    Und dazu müssen doch Leute hier im Forum Erfahrungen haben. Ob sie die (z.B. aufgrund von Verschwiegenheitsklauseln) nennen dürfen oder wollen, ist nicht sicher. Aber ich hatte ja nett gefragt (wenn evtl. auch nicht verständlich genug).


    Allen einen schönen Feiertag!

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin & happy cadaver!

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es wird einen Vergleich geben und komplett neue Verträge. Der Vergleich lässt den alten Vertag null und nichtig werden. Anders kann sich die Bank gar nicht refinanzieren, als neue Verträge zeichnen zu lassen. Zu dem muss auch dieser neu belehrt werden.

    Möglicherweise kann das von der ein oder anderen Bank auch anders gehandhabt werden, wie das dann rechtlich haltbar ist wird sich dann zeigen, so wie es sich bei dem WRJ später ja auch gezeigt hat.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich verstehe den Ablauf so:

    1. Kläger erhält Entwurf des Vergleichs
    2. Kläger stimmt Vergleich zu (ggf. nach Anpassungen)
    3. Kläger erhält gemäß Vergleich einen neuen Vertrag [EDIT: bei derselben Bank!] - sieht den aber erst dann, wenn er dem Vergleich bereits zugestimmt hat
    4. Kläger und Bank schließen neuen Vertrag ab


    Punkt (3) sah ich bisher etwas kritisch, wenn das Vergleichsdokument (welches vom Gericht protokolliert wird und wohl nur 1-2 Seiten lang ist) eben nicht die neuen Vertragsunterlagen etc. enthält. Aber wie gesagt, sind die Bedenken evtl. übertrieben.

    Aber meine Frage ist nun verständlich, oder?

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich verstehe den Ablauf so:

    1. Kläger erhält Entwurf des Vergleichs
    2. Kläger stimmt Vergleich zu (ggf. nach Anpassungen)
    3. Kläger erhält gemäß Vergleich einen neuen Vertrag - sieht den aber erst dann, wenn er dem Vergleich bereits zugestimmt hat
    4. Kläger und Bank schließen neuen Vertrag ab


    Punkt (3) sah ich bisher etwas kritisch, wenn das Vergleichsdokument (welches vom Gericht protokolliert wird und wohl nur 1-2 Seiten lang ist) eben nicht die neuen Vertragsunterlagen etc. enthält. Aber wie gesagt, sind die Bedenken evtl. übertrieben.

    Aber meine Frage ist nun verständlich, oder?
    Verständlich ja, aber unverständlich, dass Du da eigentlich noch weiter fragst oder Dich rechtfertigst. Du musst Dich für keine Frage rechtfertigen.

    Ich hab doch einen abstrakten Lösungsansatz vorgeschlagen. Einfach mit in den Vergleich aufnehmen lassen, dass die Bank ein vollständiges Vertragsangebot bis zu einer bestimmten Frist dem DN vorzulegen hat, natürlich schon mit ihrer Unterschrift drauf.... und der DN hat dann zwei Wochen Zeit, dieses Angebot anzunehmen ansonsten gilt der Vergleich als widerrufen bzw. der DN kann bis zwei Wochen nach Erhalt des Angebotes widerrufen.

    Dann hast Du alles in der Hand. Eckdaten des Vertrages wie Zins, Laufzeit etc. in den Vergleich mit aufnehmen, restliche Überprüfung dann zu Hause und ggf. kann man auch noch der Bank sagen, dies oder jenes passt nicht, bitte nachbessern.

    Die Bank wird dann hoffentlich schon aus eigenem Interesse schauen, dass es passt, will sie ja selbst den Vergleich...

    Deine Bedenken sind nicht übertrieben. Denn die Frage ist doch, kann man Banken eigentlich grundsätzlich trauen oder muss man ihnen erstmal grundsätzlich misstrauen? Die Erfahrung zeigt: letzteres.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In dem Vergleich sind die vertraglichen Parameter doch enthalten, festgehalten. Der Vergleich wird doch erst gefertigt, wenn sich die Parteien bezüglich der Parameter einig sind, entsprechend muss doch dann der Vertrag auch gestaltet sein, denke mal sonst wäre der Vergleich ja auch ungültig.

    Einen Vergleich wo dem Verbraucher z.B. der Ausstieg ohne VFE eingeräumt wird, wird der Verbraucher ja wohl auch erst unterzeichnen, wenn er die Anschlussfinanzierung gesichert hat, entsprechend wird der Vergleich wohl auch erst gezeichnet, wenn der eigentliche Vertrag mit den neuen Bedingungen vorliegt, andernfalls hätte man wohl auch noch Widerrufsfristen bzw. Fristen, wann der Vergleich rechtskräftig ist.

    Mal allgemein die Frage, welche Bank wäre denn so blöd sich zu vergleichen um dann den Vertag so auszugestalten, als dass da dann alles anders als verglichen aussieht? Da ist doch dann jeder froh, wenn das Drama ein Ende hat.

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sagen wir mal, der neue Vertrag ist bei derselben Bank, aber der Kläger wird nur den Vergleich mit den Eckdaten vorgelegt bekommen, nicht aber den ausgefertigten neuen Vertrag. Sagen wir weiter, dass der Kläger dem Vergleich zustimmt, dh er ist mit den vereinbarten Eckdaten einverstanden. Dann erhält er den neuen Vertrag und stellt fest, dass da etwas nicht für ihn akzeptabel ist, was nichts mit den vereinbarten Eckdaten aus dem Vergleich zu tun hat. Dann steckt der Kläger in der Klemme und muss doch den Vertrag wie er ist anschließen (wie gesagt, vorausgesetzt, dass die im Vergleich vereinbarten Eckdaten stimmen - aber etwas anderes missfällt).

    Das Problem wäre nur zu vermeiden, wenn der Kläger (siehe Vorschlag von ducnici - danke) bereits zusammen mit dem Vergleich auch die neuen Unterlagen zum Vertrag (dieselbe Bank!) erhält.

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    jetzt geb ich halt doch noch meinen Senf dazu.

    Ich habe im gerichtlichen Bereich eigentlich bislang noch nie eine Fortführung der Finanzierung bei der beklagten Bank vereinbart. Entweder wollte die Bank nicht oder der Mandant. Dann haben wir in der Regel eine Valuta Stand X zum Zeitpunkt Y vereinbart (je nach Nutzungsersatz und Verzinsung seit Widerruf) und diese wird dann idR mit 2,5 % über Basis verzinst und der Mandant hat diese in einem Zeitfenster von 3 (oder abweichend) Monaten abzulösen. So gibt es keinen Stress, die weitere Verzinsung ist moderat und es kann natürlich auch schneller abgelöst werden, wenn er es hinbekommt. Die 2,5 % über Basis werden eigentlich immer akzeptiert und macht es der Bank meist leichter, als wenn man auf 0 besteht. Der wirtschaftliche Unterschied ist für die meist 4 bis 8 Wochen sowieso minimal.

    Wenn eine Fortsetzung der Finanzierung bei derselben Bank (häufig im außergerichtlichen Bereich) vereinbart werden soll, dann kann man das doch gut als aufschiedende oder auflösende Bedingung vereinbaren. Die Bank braucht ja idR einen neuen Vertrag und dann ist dessen Unterzeichnung eben eine Bedingung im Rahmen des Vergleichs. Kommt die Bank dann mit seltsamen Regelungen im Vertrag um die Ecke, kommt es eben nicht zur Unterzeichnung und der Vergleich ist dann auch nicht zustande gekommen bzw. fällt wieder weg. Dann streite ich mich halt weiter. Allerdings muss man auch sagen, dass ich in der Abwicklung von Vergleichen im außergerichtlichen Bereich (sicher schon inzwischen an die 100) eigentlich noch keinerlei relevante Probleme hatte. Das läuft bei den meisten Instituten reibungslos und inzwischen kennt man sich bei den meisten Banken (in seiner Region jedenfalls) auch und das läuft recht professionell.

    Das ist erneut keine Beratung oder Anleitung, sondern nur ein Erfahrungsbericht

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke sebkoch, das finde ich mal eine anständige Aussage über Ihre Erfahrungen und das! hilft uns hier weiter!


  16. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch meinerseits ganz herzlichen Dank dafür, sebkoch!

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So sieht das nämlich aus

    Spitzfindig könnte man meinen am Anfang macht die Bank Zicken, in dem sie auf einen rechtskräftigen Vertrag besteht. Dieses ist dieser ja auch erstmal, solange nichts anderes beschieden wird únd das ist es höchstrichterlich erst ein einziges Mal, dies für einen von unzählig verschiedenen Konstellationen der Widerrufsbelhrungen und Ausgangslagen. Sollte es nicht zu einem Vergleich kommen, macht der Kunde die meisten Zicken, in dem das Ding - was aber völlig ok ist - bis zum bitteren Ende durchzieht.

    Bei einem Vergleich zeigt sich die Bank kooperativ und legt auch keine Steine mehr in den Weg. Das lässt sich wunderbar abwickeln und händeln, auch für mich als Anschlussfinanzierer.

    Ich weiß was jetzt kommt......natürlich zeigt sie sich kooperativ, muss sie ja auch, denn sie spart Geld. Leider steht das gar nicht fest wer den besseren Schnitt macht, wer was spart und vor allem wer im Recht ist. Man kennt lediglich die Erfahrungen, lebt von und mit Spekulationen und die zeigen mir nicht mit Eindruck, dass das bittere Ende die bessere Lösung ist. So kommen viele - für mich zurecht - zu der Erkenntnis, dass der Vergleich eine angenehme Lösung ist. Eine Lösung wo ich weiß was ich an Vorteilen habe und unter dem Strich ist das mehr, was ich seinerzeit mal gezeichnet hatte.

  18. Avatar von Stesra
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das stellt sich mir als (absolutem) Laien auch so dar. Wie seht ihr das denn? Ist es nicht wahrscheinlich, dass viele Banken nach dem 21. Juni ihre Strategie ändern werden, da sie dann definitiv wissen, mit wie vielen Fällen sie es zu tun haben und sie den "Kram" vom Tisch haben wollen?
    Zitat Zitat von LGSaar
    vielleicht ändert sich das nach dem 21.06. Die Banken haben danach nicht mehr als so viel zu befürchten. Auf jeden Fall mal weniger.

  19. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Auch meinerseits ganz herzlichen Dank dafür, sebkoch!
    Ich hoffe du bist jetzt zufrieden, und das Thema durch!
    Besser kann man es nicht erklären.
    Ich wollte die ganze Zeit auch meinen Senf dazu geben, aber sebkoch hat jetzt nichts mehr übrig gelassen. Es gibt keinen Senf mehr dazu.

  20. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Falls noch nicht bekannt:

    Es gibt eine neue Entscheidung des LG Freiburg vom 04.05.2016 AZ.
    5 0 27/16, in der eine Rechtsmißbräuchlichkeit abgelehnt wurde.

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Am kommenden Dienstag soll die nächste BGH-Verhandlung vor dem Bankensenat stattfinden!

    Gibt es Wetten?

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