ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich bin es wirklich leid, hier ständig attackiert zu werden. Auch Ihre Äußerung ist ein reiner persönlicher Angriff. Interessanter Weise bekommen Sie @ducnici dafür keinen 'Gegenwind'.
sorry aber bisher hat Sie hier keiner persönlich angegriffen sondern nur Sie gehen in die Angriffsposition und reagieren m.E. sehr dünnhäutig.
zugestanden, so genau hatte ich mir das nicht angeschaut, ich habe da eher die übliche Praxis genommen (in den juristischen Datenbanken und bei der Versendung durch die Gerichte). Da wird das alles anonymisiert. Ich gehe zudem davon aus, dass aus den beteiligten Anwälten und Richtern niemand einen Mehrwert zieht.
Moin, mal eine Frage in die Runde,
ich habe da noch eine Baufinanzierung bei der DiBa aus 1999,
ohne Widerrufsbelehrung, dieser Vertrag wurde 2009 um weitere
10 Jahre verlängert, in der Vertragsverlängerung stand:
" Alle übrigen Vertragsbedingungen haben weiter Gültigkeit "
Ist so ein Vertrag auch widerrufbar?
Moin, mal eine Frage in die Runde,
ich habe da noch eine Baufinanzierung bei der DiBa aus 1999,
ohne Widerrufsbelehrung, dieser Vertrag wurde 2009 um weitere
10 Jahre verlängert, in der Vertragsverlängerung stand:
" Alle übrigen Vertragsbedingungen haben weiter Gültigkeit "
Ist so ein Vertrag auch widerrufbar?
Wie gesagt, die Laufzeit wurde um weitere 10 Jahre verlängert,
der Tilgungssatz von 1% auf 2,5 % erhöht, die Sondertilgungsmögichkeit
von 5% bezogen auf die ursprügliche Darlehenshöhe blieb bestehen.
Wie gesagt, die Laufzeit wurde um weitere 10 Jahre verlängert,
der Tilgungssatz von 1% auf 2,5 % erhöht, die Sondertilgungsmögichkeit
von 5% bezogen auf die ursprügliche Darlehenshöhe blieb bestehen.
Dazu muss man allerdings sagen, dass der DV der DiBa seit mindestens 2009 standardmäßig ein Optionsrecht des DN auf jederzeitige Änderung des Tilgungssatzes zwischen 1 und 10 % vorsieht.
Ob das auch schon in 1999 so war, müsste Dubidu mal nachlesen.
Aber im Fernabsatz und ich denke deshalb hätte die Prolongation belehrt werden müssen.
Wo liest Du was von Fernabsatz? Meinst du wegen DiBa?
Wäre dann natürlich ein gutes Argument.
Zu meinen Fragen, in einer Verhandlung am OLG Bamberg ging es mal um eine ähnliche Frage. Prolongation oder Novation.
Die Richter machten dies u.a. daran fest, ob mehr als der Zinssatz verändert wurde. In Deinem Fall der Tilgungssatz. Wenn das ganze dann noch per Brief zu- und zurück geschickt wurde... Fernabsatz... da hat Noelmaxim recht...
Aber im Fernabsatz und ich denke deshalb hätte die Prolongation belehrt werden müssen.
Fernabsatz ist nicht zwingend gegeben. Wurde der Vertrag durch einen Makler an die DiBa vermittelt oder wurde er unter ausschließlichem Einsatz von Fernkommunikationmitteln (Brief, Telefon, etc.) direkt mit der DiBa abgeschlossen?
Ist bei mir bei zwei alten SSK Darlehen von 2000 auch der Fall. Eines ist in 2005 verlängert worden (in 2015 erledigt), das andere in 2010 (läuft bis 2020), jeweils im Fernabsatz (Brief), jeweils ohne Widerrufsbelehrung (Fortführung.....). Widerrufbar?
Habe den Vertrag eben mal überflogen, im ursprünglichen Vertrag habe ich nichts
über Tilgungsänderung gefunden, auch nichts mit Sondertilgung, da steht nur:
"Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Tilgungsleistungen sind während der Zinsfestschreibung nicht zulässig" muss nochmal das kleingedruckte genau durchlesen.
Wobei ich mitlerweile die Tilgung auf 10% geändert habe und regelmäßig Sondertilgung geleistet habe.
Das passt ja eigentlich nicht, wenn die alten Vertragsbedingungen noch bestand haben sollen !?
Mal was anderes, irgendwo kann ich RAWedind verstehen, er wird ein Profi sein, sein Geschäft verstehen. Da kann man schon mal wahnsinnig werden, was hier alles so spekuliert, verdreht, umgedreht, bis ins kleinste Detail ausdikutiert wird und noch mal verdreht wird. Hatte mich (Herr Wedekind, ja das habe ich oft gemeint und auch angeführt) nicht Juristen auch oft dazu animiert, mal die Luft raus zu nehmen, das mal etwas entspannter zu sehen, insbesondere weil viele neue Leser dadurch nur irritiert wurden, teilweise sogar verschreckt wurden, auch mal was zu schreiben. Eben weil zu spezifisch, zu tiefgründig, zu umständlich, zu viel in eine Richtung - volle Attacke gen letzten Cent, halt als Selbstläufer. Mir geht das in den Threads wo ich der Profi bin genauso und dann habe ich auch selbstbewusst Tacheles geredet, ohne müde zu werden, dass sich letzten Endes alles nur individuell besprechen und lösen lässt. Was hier so ist, kann da bei genauerer Betrachtung woanders schon wieder ganz anders sein, eben weil dieses Forum keine Beratung ersetzen kann, schon gar nicht eine notwendige, individuelle Beratung.
Wärend RAWedekind nach vorne prescht, seine Standpunkte gerne philosophisch dargestellt hat, arrogant wirkend, aber trotz der philosophischen Anbandlungen sehr, sehr fachkundig fundiert seinen Standpunkt dargestellt hat, hat z.B. sebkoch sich immer bedeckt gehalten, oft punktuell den Nagel auf dem Kopf getroffen, wenig an Spekulationen beteiligt und oft den Eindruck erweckend er wäre ebenfalls hier informativ unterwegs. Jeder hat da seine eigen Art, aber beide haben dem Forum sehr genutzt, beide sind mit Sicherheit Profis, ohne sich anzumaßen, alles in der WRJ Thematik zu wissen, richtig zu machen und nicht auch auf Informationen angewiesen zu sein.
Letzten Endes bin ich mir sicher dass es nicht nur auf die Individualität der Ausgangslage des Mandanten ankommt, um wirklich eine fundierte Aussage über die Vorgehensweise tätigen zu können, sondern vieles auch ungeachtet der individuellen Ausgangslage von Taktik geprägt sein muss, Mensch gegen Mensch, Recht haben und Recht bekommen wohl häufiger als einem Lieb sein mag hinten anstehend, ja auch mit Tricks und von hinten durchs Auge argumentierend das Ziel suchend, das beste Urteil suchend und erstreitend!
Eines aber hatten alle Anwälte uns Nichtjuristen hier immer zum Nachteil, nämlich die Haftung! Entsprechend muss man allen - egal wie sie sich nun darstellen - dankbar sein, dass sie sich hier rege beteiligen. Die goldene Lösung gibt es nicht, den Präzedenzfall seitens der Urteile nur einmal, immer lauert die Überraschung, die Enttäuschung, das Unverständis, Ende häufig offen und wenn man es ganz genau betrachtet, eigentlich bei noch allen Fällen völlig offen, es sei denn, der Vergleich beendet das Vorhaben oder aber ein Urteil, wo ein weiter nicht mehr ganz so einfach möglich ist.
Vieles, vieles, vieles bleibt in der WRJ Thematik reine Spekulation, nur so richtig will das keiner wahrhaben, will das keiner merken!!!
Alles wurde mit "Fernkommunikationmitteln" abgewickelt, es war nie ein Vermittler im spiel.
OK, Prolongation im Fernabsatz und Tilgungsvereinbarung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag geändert. Da scheint ein erfolgreicher WR möglich zu sein. Wenn du keine Probleme hast, das Darlehen auch innerhalb 30 Tagen vollständig tilgen zu können (aus Eigenmitteln oder neuen Fremdmitteln), dann solltest du vor dem 21.06.16 unbedingt einen WR erklären.
Dann hast du bis zum 31.12. 2019 Zeit die Angelegenheit in Ruhe zu prüfen / prüfen zu lassen. Bis zum 21.06.16 sind jetzt alle Fachanwälte wohl ziemlich ausgebucht.