Ich hatte meine Bank per Mail angeschrieben mit dem Hinweis auf die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Ich wollte einfach nur ins Gespräch kommen um eventl eine gütliche Einigung zu erreichen. Entgegen den hier geäußerten Vermutungen hat die Bank reagiert und recht zügig geantwortet. Allerdings: Sie lehnen den Widerruf ab, den ich noch gar nicht "ausgesprochen" hatte :eek:.
Interessant ist diese Formulierung der Ablehnung:
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... Soweit Sie hinsichtlich der Formulierungen der Widerrufsbelehrungen
bezüglich der finanzierten Geschäfte Abweichungen monieien ist anzumerken, dass ein solches Geschäft nicht vorlag. Auf die Abweichungen bei diesem Passus kommt es deshalb nicht an (vergl. OLG Frankfurt vom 07.07.2014, 23 U 172113, Rand-Nr. 50)
Daneben ist lhr Verhalten aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlich. ...
"
Ich hatte es bisher so verstanden, das es eher zum Nachteil der Bank ist wenn der Passus in der Widerufsbelehrung ist, obwohl kein solches Geschäft vorlag !?!?
Sie schreiben aber nun sinngemäß, das Änderungen in diesem Passus egal sind, weil der Passus eh nicht "dazugehört"
Gruß Andy