Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es geht um die neue Richtlinie. Keine Ahnung, was genau davon alles betroffen ist, aber lest Euch mal den Artikel und ggf. andere Quellen durch. Es ist wirklich bedenklich... Durch diesen "Nebeneffekt" könnte der WRJ durchaus leiden, nämlich wenn es viel schwieriger wird, Anschlussfinanzierungen zu bekommen. Ich will hier keinesfalls den Teufel an die Wand malen, aber es ist zumindest gut, über die Situation Bescheid zu wissen. Weitere Meinungen dazu?

  3. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist der Fluch der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, dass der Darlehensnehmer jetzt faktisch tot beraten werden muss. Zudem wird das auch zu einer deutlich restriktiveren Darlehensvergabe führen.

  4. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Was ich bei diesen geplatzten BGH-Terminen nicht verstehe: Warum machen die Banken die Rücknahmen und Einigungen denn nicht früher - das kostet doch nur Zinsen bis zum letzten Drücker.
    Oder kommt es denen darauf auch gar nicht mehr an....

    weil die Kreditwirtschaft doch so wunderbar den BGH am Nasenring durch die Manege führen kann. So wird eine Sache terminiert und der BGH wartet dann erstmal, weil er dort ja alles entscheiden kann. Dann wird erst im letzten Moment die Sache anderweitig erledigt, so dass wieder eine neue Sache herausgesucht und terminiert wird usw.

    Warum der BGH nicht endlich mal (wie vorgeschlagen) mit der Terminierung einen umfangreich begründeten Hinweis mit seiner Rechtsauffassung absetzt, bleibt mir ein echtes Rätsel. Insbesondere die Instanzgerichte warten darauf und der Kollege Strube hat das in seinem Kommentar in der BKR 2016, 200 (Ziffer 2 seiner Anmerkung) ja auch genauso vorgeschlagen

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... oder wenigstens eine Abhandlung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters des BGH. Die sind doch wochen- oder gar monatelang mit den Vorbereitungen beschäftigt. Und am Ende soll alles für die Katz gewesen sein? Die tun mir echt leid...

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Viel Neues bei test.de von heute:


    BBBank eG, Vertrag vom 11.11.2009
    Vergleich vor dem Landgericht Landau in der Pfalz
    Aktenzeichen: 4 O 300/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    [neu 24.05.2016]


    BBBank eG, Verträge vom 23.03.2010 und 01.04.2010
    Vergleich vor dem Landgericht Karlsruhe
    Aktenzeichen: 6 O 152/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    [neu 24.05.2016]


    DKB Deutsche Kreditbank AG, Vertrag vom 12.07./23.07.2007
    Landgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2016
    Aktenzeichen: 21 O 141/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass der Kreditvertrag durch Widerruf unwirksam geworden ist. Die Bank muss dem Kläger Nutzungen in Höhe von 6 504,47 Euro herausgeben und ihm außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 954,52 Euro ersetzen.
    [neu 24.05.2016]


    DSL Bank, Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 28.08.2008
    Landgericht Bonn, Urteil vom 11.02.2016
    Aktenzeichen: 21 O 141/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass der Kreditvertrag durch Widerruf unwirksam geworden ist.
    [neu 24.05.2016]


    Kreissparkasse Heilbronn, Vertrag vom 28.05.2008
    Vergleich vor dem Landgericht Heilbronn
    Aktenzeichen: 6 O 394/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    Besonderheit: Die Sparkasse verpflichtet sich, dem Kläger Nutzungen in Höhe von 6 000 Euro herauszugeben.
    [neu 24.05.2016]


    Liga Bank eG, Verträge vom 04.07.2007, 22.02.2008 und 23.10.2008
    Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.01.2016
    Aktenzeichen: 4 O 393/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Brückner, Kandel
    Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass die Verträge durch Widerruf unwirksam geworden ist. Die Bank muss dem Kläger Nutzungen in Höhe von 19 504,88 Euro herausgeben und ihm außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2 348,94 Euro ersetzen.
    [neu 24.05.2016]


    Liga Bank eG, Vertrag vom 22.02.2008
    Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.01.2016
    Aktenzeichen: 4 O 297/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Brückner, Kandel
    Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass der Vertrag durch Widerruf unwirksam geworden ist. Die Bank muss dem Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 27 390,05 Euro sowie Nutzungen in Höhe von 17 375,99 Euro herausgeben und ihm außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2 480,44 Euro ersetzen.
    [neu 24.05.2016]


    Sparkasse Baden Baden Gaggenau, Vertrag vom 21.08.2007
    Vergleich vor dem Landgericht Baden Baden
    Aktenzeichen: 2 O 244/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Brückner, Kandel
    Besonderheit: Die Bank verpflichtet sich, dem Kläger Nutzungen in Höhe von 6 000 Euro herausgeben.
    [neu 24.05.2016]


    Sparkasse Hanau, Verträge aus 2004 und 2005
    Oberlandesgericht Frankfurt, Urteile vom 18.05.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 17 U 67/15
    Klägervertreter: Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt
    Besonderheit: Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt seine zuletzt verbraucherfreundliche Linie, nur der 19. Senat des Gerichts weist Klagen oft noch wegen Verwirkung oder Rechtsmissbrauch ab. Das Landgericht Hanau hat Kreditwiderrufsklagen die Sparkasse Hanau bislang regelmäßig abgewiesen. Das dürfte sich nach den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt zu den Verträgen der Sparkasse jetzt ändern. Detaillierter Bericht auf der Homepage der Kläger-Anwälte.
    [neu 24.05.2016]


    Sparkasse Südliche Weinstraße, Kreditvertrag vom 24.07.2008
    Amtsgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 13.08.2015
    Aktenzeichen: 3 C 276/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
    Besonderheit: Das Amtsgericht stellte fest, dass der Vertrag durch Widerruf unwirksam geworden ist. Die Sparkasse muss Nutzungen in Höhe von 4 700,66 Euro herausgeben. Das Landgericht hat die Berufung der Sparkasse inzwischen durch einstimmigen Beschluss nach § 522 ZPO zurückgewiesen.
    [neu 24.05.2016 Rechtskraft nach Zurückweisung der Berufung]

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist bekannt, wie hoch eine "Teil-Rückabwicklung" bei einem Vergleich sein kann, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren vor einem Landgericht angelaufen, es aber noch nicht zu einer Entscheidung gekommen ist?

    Gemeint ist die Reduzierung der Restschuld um einen Betrag X für eine Anschlussfinanzierung (VFE ist nicht das Thema).

    Kann sich jemand zur Höhe der Reduzierung in Relation zur tatsächlichen Restvaluta äußern? Danke.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Heftig. Man bekommt jetzt auf die schnelle auch keine Angebote mehr zugesandt. Erst nach einer entsprechenden Überprüfung hieß es. Also alle Unterlagen samt Kontoauszüge einreichen.
    Kann diese Erfahrungen aus der Praxis überhaupt nicht bestätigen. Es gibt ca. 350 systemrelevante Banken in der Auswahl, jede hat ihre eigenen Herauslagekriterien und Anforderungen an die Bonität, da lässt sich insbesondere für diejenigen die wenig EK haben immer eine Bank finden, die das Vorhaben begleiten will/wird. Dabei rede ich noch nicht mal von Banken aus dem unteren Drittel der günstigsten Anbieter, im oberen Drittel finden sich diese Banken alle wieder.

    Da geht einer zu seiner Hausbank und bekommt eine Ablehnung, geht dieser Kunde zu einem unabhängigen Finanzeirungsmakler öffnen sich ihm alle Türen, in Teilen war das schon immer so.

    Für mich unerklärlich, was da so für Erfahrungsberichte geschrieben werden, sie entsprechen nicht der täglichen Praxis eines unabhängigen Finanzierungsmaklers, ganz und gar nicht!!!

  9. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Es geht um die neue Richtlinie. Keine Ahnung, was genau davon alles betroffen ist, aber lest Euch mal den Artikel und ggf. andere Quellen durch. Es ist wirklich bedenklich... Durch diesen "Nebeneffekt" könnte der WRJ durchaus leiden, nämlich wenn es viel schwieriger wird, Anschlussfinanzierungen zu bekommen. Ich will hier keinesfalls den Teufel an die Wand malen, aber es ist zumindest gut, über die Situation Bescheid zu wissen. Weitere Meinungen dazu?
    Ob es schwieriger wird, Anschlussfinanzierungen zu bekommen, weiss ich nicht, aber aus meinem persönlichen Umfeld kann ich von folgender Erfahrung berichten: Es ging um eine gewöhnliche Anschlussfinanzierung bei der selben Bank, die wenige Monate vor Inkrafttreten der neuen Wohnimmobilienrichtlinie abgeschlossen wurde. Widerrufsjoker war und ist kein Thema gewesen. Was die Bank an Nachweisen - mit Verweis auf die neue Gesetzeslage - haben wollte, kommt einem Neuvertrag gleich. Komplett alles an nur erdenklichen Unterlagen: aktuelle Gehaltsnachweise, falls Mieteinnahmen aktueller Mietvertrag, ggf. Nachweis sonstiger Nebeneinkünfte, Vollmacht für Abschriften Grundbuchamt etc., Sicherungsvereinbarung Grundschuld, Gebäudeversicherungsnachweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Flurkarte, Gebäudeschnitt, umbauter Raum, aktuelle Fotos von jedem einzelnen Raum (wurde ein Gutachter damit beauftragt, allerdings erst nach Vertragsschluss).

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kann diese Erfahrungen aus der Praxis überhaupt nicht bestätigen. Es gibt ca. 350 systemrelevante Banken in der Auswahl, jede hat ihre eigenen Herauslagekriterien und Anforderungen an die Bonität, da lässt sich insbesondere für diejenigen die wenig EK haben immer eine Bank finden, die das Vorhaben begleiten will/wird. Dabei rede ich noch nicht mal von Banken aus dem unteren Drittel der günstigsten Anbieter, im oberen Drittel finden sich diese Banken alle wieder.

    Da geht einer zu seiner Hausbank und bekommt eine Ablehnung, geht dieser Kunde zu einem unabhängigen Finanzeirungsmakler öffnen sich ihm alle Türen, in Teilen war das schon immer so.

    Für mich unerklärlich, was da so für Erfahrungsberichte geschrieben werden, sie entsprechen nicht der täglichen Praxis eines unabhängigen Finanzierungsmaklers, ganz und gar nicht!!!

    Meine Erfahrung, nichts anderes. Bisher habe ich immer auf Anfrage per Mail sofort aktualisierte, unverbindliche Angebote bekommen, sobald sich die Konditionen änderten. Jetzt eben nicht mehr, Unterlagen beibringen, etc. Das wäre jetzt eben Pflicht.

    Mehr hab ich nicht geschrieben. Was ist daran "unerklärlich"? Daher stelle ich mal die Antwort von der Banksachbearbeiterin hier anonymisiert ein:


    Hallo Herr .....,

    aufgrund des neuen Gesetztes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie darf ich Ihnen keinen Finanzierungsvorschlag ohne ein persönliches Beratungsgespräch mit Dokumentation und Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit übersenden.

    Das Gespräch muss persönlich mit dem Darlehensnehmer - in diesem Fall Frau ..... - in unseren Geschäftsräumen erfolgen, um unter anderem die Beratungsdokumentation unterzeichnen zu können und notwendige Unterlagen zur Beratung, welche gesetzlich vorgeschrieben sind, ausgehändigt zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    ............

    i.A.

    Bankfachwirtin (FS)
    Kundenberaterin Baufinanzierung
    __________________________________________________ __

    ..........
    ..........
    90402 Nürnberg

    Tel.: 0911 / .......
    Fax: 0911 / ........
    Warum Du nun hier das anzweifelst, versteh ich nicht. Aber gut, vielleicht musst Du Dich jetzt auf mich einschiessen.


    Deine Erfahrungen hingegen bezweifle ich nicht. Die glaube ich Dir sofort. Allerdings wirst auch Du als unabhängiger FM nun in der Pflicht stehen, sich dem Verbraucher entsprechend beratend anzunehmen.

    Oder wie setzt Du die neue Richtlinie um?

  11. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici und alle:
    Heisst das etwa, dass selbst Vermittler für ein unverbindliches Angebot zu sich ins Büro bitten müssen? Bisher schickten Dr. Klein, Interhyp und wie sie alle heißen per Email Angebote zu, nachdem sie von mir die Eckdaten erhalten hatten. Erst wenn es zum verbindlichen Angebot einer Bank XYZ ging, sollte ich diverse Nachweise (auch Fotos) vorlegen. An sich ist das ja kein Problem, weil man die Sachen eh parat haben muss, aber man müsste sie laufend aktualisieren, selbst wenn man nur an unverbindlichen Angeboten (oder sollte ich es besser Konditionsauskünfte nennen?) interessiert ist? Sorry, falls ich hier einige Fachbegriffe durcheinanderwerfe - ich weiß es nicht besser.

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gerade in ZDF-Heute, 17.00: Widerrufe und BGH......Motto: Darum einigen Banken sich regelmässig kurz vor dem Termin mit den Klägern....

  13. Avatar von msno
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe vor ca. 8 Wochen meinen Darlehensvertrag bei der IngDiba mit der Widerrufsbelehrung „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unter*schriebenen Darlehns*vertrages bei der ING-DiBa AG " widerrufen. Nachdem die Bank den Widerruf abgelehnt hat habe ich den Fall meinem Anwalt übergeben(mit Deckung der RSV) nach dem Brief meines Anwaltes hat jetzt die Bank geantwortet das sie mir ohne Schuldanerkennung eine Neufinanzierung mit 2% Zinsen anbieten, was für mich aber nicht annehmbar ist. Jetzt habe ich heute mit meinem Anwalt gesprochen und er hat gesagt das er schon denkt das man mit der Bank noch verhandeln kann er aber nicht glaubt das sie unter 1,5% Zinsen gehen werden. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich trotzdem noch weiterverhandeln sollte, eine Beendigung des Darlehensverhältnisses ohne VFE anstreben sollte oder direkt Klage einreichen soll.

    Gibt es vielleicht Meinungen zu meinem Fall oder vielleicht auch Beispiele wo man mit der IngDiba vielleicht doch ein besseres Ergebnis als 1,5% erreichen konnte?

  14. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von msno
    Ich habe vor ca. 8 Wochen meinen Darlehensvertrag bei der IngDiba mit der Widerrufsbelehrung „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unter*schriebenen Darlehns*vertrages bei der ING-DiBa AG " widerrufen. Nachdem die Bank den Widerruf abgelehnt hat habe ich den Fall meinem Anwalt übergeben(mit Deckung der RSV) nach dem Brief meines Anwaltes hat jetzt die Bank geantwortet das sie mir ohne Schuldanerkennung eine Neufinanzierung mit 2% Zinsen anbieten, was für mich aber nicht annehmbar ist. Jetzt habe ich heute mit meinem Anwalt gesprochen und er hat gesagt das er schon denkt das man mit der Bank noch verhandeln kann er aber nicht glaubt das sie unter 1,5% Zinsen gehen werden. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich trotzdem noch weiterverhandeln sollte, eine Beendigung des Darlehensverhältnisses ohne VFE anstreben sollte oder direkt Klage einreichen soll.

    Gibt es vielleicht Meinungen zu meinem Fall oder vielleicht auch Beispiele wo man mit der IngDiba vielleicht doch ein besseres Ergebnis als 1,5% erreichen konnte?

    Also diese Widerrufsbelehrung ist eindeutig fehlerhaft.


    2% für wie lange? 10 Jahre? Das ist in der Tat schlecht.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von msno
    ... Jetzt habe ich heute mit meinem Anwalt gesprochen und er hat gesagt das er schon denkt das man mit der Bank noch verhandeln kann er aber nicht glaubt das sie unter 1,5% Zinsen gehen werden. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich trotzdem noch weiterverhandeln sollte, eine Beendigung des Darlehensverhältnisses ohne VFE anstreben sollte oder direkt Klage einreichen soll.

    Gibt es vielleicht Meinungen zu meinem Fall oder vielleicht auch Beispiele wo man mit der IngDiba vielleicht doch ein besseres Ergebnis als 1,5% erreichen konnte?
    Ja, gibt es - aber erst nach Klageerhebung. 2% sind zienlich viel, aber das kommt auch auf die Rahmenbedingungen an. Welche Angebote hast Du denn von anderen Banken? Die solltest Du einholen (wenn auch unverbindlich). Ist die Immobilie im Zuständigkeitsbereich des LG FFM? Du solltest mit Deinem RA besprechen, ob es evtl. Sinn macht, u.a. auch auf Löschung der GS zu klagen, falls Du damit vor einem anderen LG streiten könntest, welches Dein RA als verbraucherfreundlicher einschätzt. Da Du Glückspilz eine RSV im Boot hast, sehe ich keinen Grund für Dich, keine Klage einzureichen. Was meint denn Dein RA dazu, dass es bisher nur 2% waren? Ein solches Angebot hatte ich schon einmal von dieser Bank auch ohne RA erhalten - und dankend abgelehnt und Klage eingereicht. Ich versichere Dir, dass Du mit einer anhängigen Klage gegen die Bank bessere Chancen hast - zumal mit RSV... Habe ich sonst noch etwas übersehen?

    Wie Colonia schon fragte: Zinsfestschreibung 10 Jahre oder evtl. länger? Falls länger, würde das die 2% evtl. erklären, aber ich kenne die aktuellen Konditionen für >10 Jahre nicht, sorry. Wie hoch soll die Tilgung sein? Ich nehme 1% an, mit dem kostenfreien Recht auf zweimalige Änderung des Tilgungssatzes innerhalb der Zinsfestschreibung (zwischen 1% und 10% der Darlehenssumme) sowie der Möglichkeit von Sondertilgungen (max. 5% der Darlehenssumme p.a.). Verlangt die DiBa eine VFE von Dir? Sie hat keinen Anspruch darauf. Du hast vielmehr Anspruch auf eine komplette RAW, und da ist deutlich mehr drin. Bonität gut? Die sollte natürlich absehbar auch so bleiben für eine Anschlussfinanzierung (egal, ob bei derselben oder einer anderen Bank). Ist es ein DV oder mehrere?

    Sorry, dass ich jetzt so einiges durcheinander geschrieben habe...

  16. Avatar von msno
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also noch mal zusammenfassend: das Angebot von 2% war bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren, es wird keine VFE verlangt, das Angebot ist bei 3%iger Tilgung und kostenfreier zweimaliger Änderung. Die Bonität ist kein Problem und es handelt sich nur um einen Darlehensvertrag.

  17. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Gerade in ZDF-Heute, 17.00: Widerrufe und BGH......Motto: Darum einigen Banken sich regelmässig kurz vor dem Termin mit den Klägern....
    Nun auch im heute-journal

  18. Avatar von o13o
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also wenn ich das mit der ING-DiBa lese mache ich mir ja echt schlechte Hoffnung. Mein Anwalt hat gestern ebenfalls an die DiBa Rechtsabteilung geschrieben und darin letztmalig einen außergerichtlichen Vergleich "angeboten". Aber für 2% - puh... Das ist ein Witz. Und ich habe keine RSV, das weiß die Bank (da Neubau).

    Grrr...

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du kannst doch abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Klar, vielen fehlt die Geduld (mir zeitweise auch ). Ich klage ohne RSV und weiß, wie weit ich gehen kann. Hierzu fällt mir der von RAWedekind verwendete Begriff "Exit-Strategie" ein: Man sollte die mit seinem RA angestimmt haben und auch fortlaufend überprüfen und ggf anpassen.

    Hast Du einen oder mehrere DV?

  20. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Nun auch im heute-journal
    mit Herrn Herrmann von Stiftung-Warentest.

  21. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Exit-Strategie kannst du vergessen.

    Wenn man geklagt hat, kann man nicht mehr zurück, sonnst hat man verloren. Man muss sich vorher im klaren sein, ob man das durchhält oder nicht. Wenn man gleich nach dem Widerruf einen vernünftigen vergleich erzielen kann, dann ist das immer das beste. So ist man dem Thema Annahmeverzug aus dem Weg gegangen.

    Das meiste Geld steckt in dem Annahmeverzug, während des Verfahrens. Mit einem Vergleich geht man diesem Problem aus dem Weg. Den wenn die Bank sich nicht in Annahmeverzug befindet, ist meistens der Rückabwicklungsvorteil spätestens nach einem Jahr weg. Dazu kommt der Ärger.

    Wer glaubt er kann eine Exit-Strategie planen, der täuscht sich. Man weis ja nie wie der Gegner reagiert.

    Ich will niemandem Angst machen, aber so wie die Gerichte zur Zeit, für die Zeit nach dem Widerruf entscheiden ( meiner Meinung nach rechtswidrig, willkürlich und Sittenwidrig zu Gunsten der Banken), ist ein Vergleich sofort nach dem Widerruf rechnerisch gesehen in Abwägung zu ziehen.

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