ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
interessant, es wurde Erledigung erklärt, das lässt noch einen Funken Hoffnung, dass der BGH ggfs doch was sagen darf (im Rahmen der Kosten, 91 a ZPO), allerdings wird man sich darüber vermutlich auch verständigt haben
da das Gestänkere ja erkennbar mir gilt, schau einfach mal in #7373. Dass die Belehrung im Fernabsatzgeschäft falsch ist, ist offensichtlich und das hatte ich auch vor Monaten so bestätigt. Darum ging es in der Diskussion aber nie
Nun, ich habe nur reagiert ohne Namen zu nennen. Da Sie nun mich direkt ansprechen:
Bemerkenswert: Mein erster Absatz war rein inhaltlich. Beim 2. habe ich einen namentlich nicht erwähnten Anwalt gespiegelt.
Die beleidigte Floskel "Auch wenn ich für diese Aussage schon heftigst hier von einem speziellen Anwalt angegangen wurde ..." habe ich Ihrem Quote entnommen und
wollte sehen, wie Sie reagieren.
Professionelle Anwälte bleiben rein inhaltlich und werden nicht persönlich. Persönliche Befindlichkeiten und dann persönliche Reaktionen bringen niemand weiter, weder vor Gericht noch im Forum.
Daher:
@Inhalt: Soll ich eine Auswertung Ihrer Post mit # << #7373 und #>>#7373 machen? Diese Arbeit mache ich mir - vorausgesetzt Sie ändern jetzt nicht alle Ihre Posts zu dem Thema - und sollte dann meine Erinnerung belegen können, dass Sie
1. die Widerrufsbelehrung "mein schritlicher..." mit einer niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Verbraucherklage belegt haben
und erst später in Ihren Posts
2. die Einschränkung gemacht habne, dass dies im Fernabsatz anders sein könne.
Aus meiner Erinnerung haben Sie in Ihren Posts Ihre Aussagen nicht differenziert nach Präsenzgeschäft und Fernabsatzgeschäft.
Ergo gelten diese Aussagen für beide. Wenn die Aussage sein soll, dass WRB mit "mein schriftlicher ..." sehr warhscheinlich bei Präsenzgeschäften niedrige Erfolgsaussichten für den Verbraucher behaftet sind , dann hätten wir eine Meinung gehabt. Diese Differenzierung haben Sie aber nicht gemacht, sondern stets WRB mit "mein schritlicher..." allgemein mit einer niedrigen Erfolgsaussicht bewertet.
Soll ich Ihre Posts diesbezüglich inhaltlich auswerten?
Bin mal gespannt , ob Sie nun inhaltlich bleiben.
interessant, es wurde Erledigung erklärt, das lässt noch einen Funken Hoffnung, dass der BGH ggfs doch was sagen darf (im Rahmen der Kosten, 91 a ZPO), allerdings wird man sich darüber vermutlich auch verständigt haben
Wird wohl nix: Test.de/kreditwiderruf Chronik. Warum verstehe ich auch nicht. Und: Wieo hat die Bank nicht die Revision zurückgenommen?
Nun, ich habe nur reagiert ohne Namen zu nennen. Da Sie nun mich direkt ansprechen:
Bemerkenswert: Mein erster Absatz war rein inhaltlich. Beim 2. habe ich einen namentlich nicht erwähnten Anwalt gespiegelt.
Die beleidigte Floskel "Auch wenn ich für diese Aussage schon heftigst hier von einem speziellen Anwalt angegangen wurde ..." habe ich Ihrem Quote entnommen und
wollte sehen, wie Sie reagieren.
Professionelle Anwälte bleiben rein inhaltlich und werden nicht persönlich. Persönliche Befindlichkeiten und dann persönliche Reaktionen bringen niemand weiter, weder vor Gericht noch im Forum.
Daher:
@Inhalt: Soll ich eine Auswertung Ihrer Post mit # << #7373 und #>>#7373 machen? Diese Arbeit mache ich mir - vorausgesetzt Sie ändern jetzt nicht alle Ihre Posts zu dem Thema - und sollte dann meine Erinnerung belegen können, dass Sie
1. die Widerrufsbelehrung "mein schritlicher..." mit einer niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Verbraucherklage belegt haben
und erst später in Ihren Posts
2. die Einschränkung gemacht habne, dass dies im Fernabsatz anders sein könne.
Aus meiner Erinnerung haben Sie in Ihren Posts Ihre Aussagen nicht differenziert nach Präsenzgeschäft und Fernabsatzgeschäft.
Ergo gelten diese Aussagen für beide. Wenn die Aussage sein soll, dass WRB mit "mein schriftlicher ..." sehr warhscheinlich bei Präsenzgeschäften niedrige Erfolgsaussichten für den Verbraucher behaftet sind , dann hätten wir eine Meinung gehabt. Diese Differenzierung haben Sie aber nicht gemacht, sondern stets WRB mit "mein schritlicher..." allgemein mit einer niedrigen Erfolgsaussicht bewertet.
Soll ich Ihre Posts diesbezüglich inhaltlich auswerten?
Bin mal gespannt , ob Sie nun inhaltlich bleiben.
Was ich bei diesen geplatzten BGH-Terminen nicht verstehe: Warum machen die Banken die Rücknahmen und Einigungen denn nicht früher - das kostet doch nur Zinsen bis zum letzten Drücker.
Oder kommt es denen darauf auch gar nicht mehr an....
da das Gestänkere ja erkennbar mir gilt, schau einfach mal in #7373. Dass die Belehrung im Fernabsatzgeschäft falsch ist, ist offensichtlich und das hatte ich auch vor Monaten so bestätigt. Darum ging es in der Diskussion aber nie
Absolute Formulierungen wie "nie die Rede" oder "immer" etc. mag ich nicht (besser meist nicht ... oder meist), aber das mag mein persönlicher Geschmack sein und nicht inhaltlich.
Wen WRB "mein schriftlicher ..." interessiert sowie Urteile und Argumente gegen die Bank der sei verwiesen auf die Posts:
#4186
#5180
#7916
#8117
Das Thema war aber viel früher (nachträglicher edit: August 2015) erledigt durch meinen Post #1077 im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam" und die sehr konstruktive Antwort von Hanomag im Post #1079.
1077 und #1079 bezog sich auf Fernabsatz.
Stein des Anstoßes war hier viel später dann:
#7731 und #7732
wobei die von mir zitierten Urteil sich meist auf "Fernabsatz" bezogen.
Mag sich nun der geneigte Leser selbst eine Meinung bilden.
Absolute Formulierungen wie "nie die Rede" oder "immer" etc. mag ich nicht (besser meist nicht ... oder meist), aber das mag mein persönlicher Geschmack sein und nicht inhaltlich.
Wen WRB "mein schriftlicher ..." interessiert sowie Urteile und Argumente gegen die Bank der sei verwiesen auf die Posts:
#4186
#5180
#7916
#8117
Das Thema war aber viel früher (bereits im Jahr 2014) erledigt durch meinen Post #1077 im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam" und die sehr konstruktive Antwort von Hanomag im Post #1079.
1077 und #1079 bezog sich auf Fernabsatz.
Stein des Anstoßes war hier viel später dann:
#7731 und #7732
wobei die von mir zitierten Urteil sich meist auf "Fernabsatz" bezogen.
Mag sich nun der geneigte Leser selbst eine Meinung bilden.
Was soll das?
Jetzt war einige Wochen Ruhe. Und nun geht es wieder los.
Sind sie wirklich der Meinung man ruft sich die ganzen Posts auf und liest sie noch einmal?
Ich halte Herrn Koch für einen kompetenten Fachmann.
Vielleicht hält man es wieder so und schaut nur noch glegentlich vorbei.
Jetzt war einige Wochen Ruhe. Und nun geht es wieder los.
Sind sie wirklich der Meinung man ruft sich die ganzen Posts auf und liest sie noch einmal?
Ich halte Herrn Koch für einen kompetenten Fachmann.
Vielleicht hält man es wieder so und schaut nur noch glegentlich vorbei.
Netter Vorschlag
ich denke auf die Historie hinzuweisen wird als Reaktion noch gestattet sein ... und weiter ... das Thema wurde nicht von mir wieder aufgewärmt ...
bitte hier nicht die tatsachen verdrehen...
und ja .. .warum sollten neue leser, die diese WRB haben und danach suchen, nicht die o.g. historie ansehen und sich ein bild machen?
Kompetent oder nicht ist meinungssache ... eine stichprobe zu eigenen bewertung hat man ja hier im forum zu genüge ...
ich weiß nicht ob schon bekannt, aber hier ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil gegen meine WRB von der Volksbank. Frage mich warum ich sowas besorgen muss und mein RA nicht selber vorträgt !
ich weiß nicht ob schon bekannt, aber hier ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil gegen meine WRB von der Volksbank. Frage mich warum ich sowas besorgen muss und mein RA nicht selber vorträgt !
Dein Anwalt wird es nicht kennen. Es ist doch unmöglich für Anwälte alle diese Fälle zu bearbeiten, Fristen einzuhalten und dann auch noch Urteile zu suchen und sie zu lesen. Ich stelle mir das ziemlich schwer vor. Ich beschäftige mich nur mit meinem Fall und verliere manchmal den überblick. Aber wenn ich denke ich hätte noch weitere 20 Fälle bei denen ich etwas Fristgerecht vortragen müsste dann wird es echt schwer. Deshalb denke ich ein Anwalt der viele Fälle hat kann leicht den Überblick verlieren. Du musst ihn unterstützen.
Der RA der Bank hat dann wohl "mehr Zeit" , denn der hat etliche Urteile vorgetragen. Auch wenn diese schon älter waren.
Von daher bin ich etwas enttäuscht
Der RA der Bank hat dann wohl "mehr Zeit" , denn der hat etliche Urteile vorgetragen. Auch wenn diese schon älter waren.
Von daher bin ich etwas enttäuscht
Gruss
1.
Viele Urteile werden nicht veröffentlicht.
2.
Urteilszitate ersetzen keine rechtliche Argumentation.
Ob der Anwalt etwas taugt, sollte man also nicht danach bemessen, ob er ähnliche 'Telefonbücher' an Kopien von Urteilen ans Gericht sendet wie es die Bankenseite z.T. tut. Da steckt auch Psychologie dahinter - mit Masse den anderen zu 'erschlagen'.
Aber wie man so schön sagt: "Getretener Quark wird breit und nicht stark." Und Masse ist nicht gleich Klasse:
Ggf. kann man solch ein 'Telefonbuch' angeblich für die Bankenseite günstiger Urteile mit einem einzigen guten Argument (und ggf. einen einzigen Urteilszitat) entkräften.
Umso wichtiger übrigens, dass hier eine gut geordnete Liste von Entscheidungen geführt wird.
Dafür insbesondere an @eugh der da offenbar viel Zeit investiert, nochmals: Herzlichen Dank, @eugh.