Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nee, die 0,3 Punkte beziehen sich in der Bänkersprache auf 0,3 Prozent, die Punkte geben den Zinssatz, den Zinsaufschlag in Prozent wieder!!!

    Bei den besten Anbietern Aufschlag 0,02 % pro Monat Forwardzeit. Dies bei 6 abgezogenen, geschenkten Monaten.

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mag sein, dass "Bänker" umgangssprachlich das so handhaben. Aber es ist falsch. Finanzmathematisch und auch rechtlich.

    Ein Aufschlag von 0,3% bei einem aktuellen Zins von 1% würde einen Zins von 1,003% bedeuten.

    Ein Aufschlag von 0,3%punkten dann aber 1,3%.


    Dieser Fehler bei der Unterscheidung ist aber auch dem BGH schon unterlaufen...

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Ein Aufschlag von 0,3% bei einem aktuellen Zins von 1% würde einen Zins von 1,003% bedeuten".

    Wo hast du denn das her????

  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    "Ein Aufschlag von 0,3% bei einem aktuellen Zins von 1% würde einen Zins von 1,003% bedeuten".

    Wo hast du denn das her????

    Rechnen kannst aber schon noch, oder?

    Wie viel sind denn 0,3% von 1?


    https://de.wikipedia.org/wiki/Prozentpunkt

  6. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    "Ein Aufschlag von 0,3% bei einem aktuellen Zins von 1% würde einen Zins von 1,003% bedeuten".

    Wo hast du denn das her????

    Das nennt sich Mathematik...

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Totaler Blödsinn, der Zins Aufschlag wird total benannt, sprich in Summe, die zu addieren ist.

    Der Zinsaufschlag ist kein zu berechnender Teil von etwas, sondern ein kalkulierter Aufschlag in Summe von einem vorher festgelegten Wert.

    Die Basispunkte sind festgelegte, im Vorfeld definierte Werte. Ein Basispunkt sind 0,1%.

  8. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich glaub, alle wissen, was gemeint ist. Es ist doch völlig überflüssig, sich jetzt über die korrekten Termini zu streiten.

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Totaler Blödsinn, der Zins Aufschlag wird total benannt, sprich in Summe, die zu addieren ist.

    Der Zinsaufschlag ist kein zu berechnender Teil von etwas, sondern ein kalkulierter Aufschlag in Summe von einem vorher festgelegten Wert.

    Die Basispunkte sind festgelegte, im Vorfeld definierte Werte. Ein Basispunkt sind 0,1%.


    "Beispiel 1Angenommen, der Zinssatz für Spareinlagen wird von 4 % auf 5 % erhöht. Man sagt, er wird um einen Prozentpunkt erhöht. Alternativ sagt man, er wird um 25 % erhöht (bezogen auf den vorherigen Zinssatz).
    Falsch wäre in diesem Fall die Formulierung, der Zinssatz sei um 1 % erhöht worden. Korrekt berechnet betrüge der Zinssatz dann lediglich 4,04 %. Möglich ist hingegen die Aussage, dass der absolute Zinsbetrag (nicht der prozentuale Zinssatz) um 1 % der Einlage erhöht wurde."
    https://de.wikipedia.org/wiki/Prozentpunkt

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich glaub, alle wissen, was gemeint ist. Es ist doch völlig überflüssig, sich jetzt über die korrekten Termini zu streiten.
    Finde ich nicht. Der Fehler wird nahezu öfters gemacht...
    "In § 288 BGB heißt es: „Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“. Bei einem Basiszinssatz von drei Prozent ergeben sich also Verzugszinsen von insgesamt acht Prozent. In einer Klage sollten Verzugszinsen daher auch in Höhe von fünf Prozentpunkten und nicht in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz beantragt werden. Anderenfalls verlangt der Kläger regelmäßig deutlich weniger als ihm zusteht. Ob das Gericht auch auf einen Antrag, der „Prozent“ formuliert, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zusprechen kann, ist wegen des prozessrechtlichen Grundsatzes ne ultra petita umstritten (dafür OLG Hamm, Urteil vom 5. April 2005 – 21 U 149/04, NJW 2005, S. 2238 [2239]; dagegen LAG Nürnberg, NZA-RR 2005, S. 492 [495], OLG Koblenz, NJOZ 2005, S. 2919 [2925] und NJW-RR 2007, S. 813 [815], LG Stralsund, Beschluss vom 20. Dezember 2010 – 6 O 290/10, zweifelnd auch BAG, NZA 2004, S. 852 ff.)."



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  11. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    danke sebkoch. Ich habe zwar keine Ahnung, aber wusste wie es gemeint war. (Rein mathematisch hat ducnici natürlich recht)

    Nochmal zum Punkt "zukünftige Schäden" in meiner Klageschrift:
    Wenn ich eventuell irgendwann gewinnen sollte muss die Bank doch den eventuellen Zinsaufschlag seit dem getätigtem Widerruf ausgleichen, oder ?
    Sagen wir ich habe zum Zeitpunkt des Widerrufs ein schriftliches Angebot einer Bank mit 2% und am Ende des Rechtsstreits liegen die Zinsen bei 6%, dann müsste die unterlegene Bank doch den Unterschied ausgleichen, oder ?

    Gruss

  12. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Finde ich nicht. Der Fehler wird nahezu öfters gemacht...

    be Ducnici, die Nummer ist seit Jahren durch und wird selbst bei unzutreffender Titulierung vom Gerichtsvollzieher korrigiert

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    be Ducnici, die Nummer ist seit Jahren durch und wird selbst bei unzutreffender Titulierung vom Gerichtsvollzieher korrigiert

    Als wir in einem unserer Fälle einen Abzug einer auf 0,5%punkte geschätzten Gewinnmarge ins Spiel gebracht haben, hat die Gegenseite gemeint, ja, die wäre allenfalls in Abzug zu bringen...als gezogene Nutzung...

    Die Gegenseite hat dann aber nicht die 0,5%Punkte von der Zinsleistung in Abzug gebracht, sondern 0,5% von der Zinsleistung.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    langsam wird es echt spannend, sollte der Termin am Dienstag echt stattfinden??? Hatte schon überlegt, hinzufahren

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bisher wurde immer spätestens eine Woche vorher über Terminsaufhebungen informiert und vorher schon immer spekuliert. Hier scheint die Verhandlung wohl wirklich stattzufinden.......

  17. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wenn der Rechtsmissbrauch fällt, gewinne ich meine zwei Verfahren beim 19. Senat in Frankfurt,

  18. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann wird der Termin halt Montag abgesagt.
    Bin ja ein "Unwissender", aber ich glaube nicht das die Banken das passieren lassen.

    Gruß

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also bei der Sache, die letztes Jahr zum 23.Juni terminiert war, ging bezüglich der Rücknahme der Revision eine Pressemitteilung am 19.Juni raus

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ked=pm&Blank=1


    Also am Freitag vor der Verhandlung am Dienstag...

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Freitag ist aber auch schon vorbei.......

  21. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    .......also die Spannung steigt

    gruss

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