ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich bin baff, exakt diese Diskussionen habe ich mir vor 2 Jahren und danach immer mal wieder als das Thema aufkam parallel zu den ganzen Paragraphen-, und Urteilsdiskussionen gewünscht und auch angeschoben, selten wurde drauf eingegangen, viel mehr wurden diese Beiträge noch als Bankenlobbyismus verschrien.
die Forwarddiskussion als Sicherheit zum Widerruf
den Finanzierer an der Seite zur anwaltlichen Mandatierung
die Risken/die Chancen
Verhalten ohne RSV/Verhalten mit RSV - sprich die unterschiedliche Vorgehensweise hinsichtlich des Schutzes in Bezug auf das Kostenrisiko
der WRJ als absolute Chance der Zinsersparnis, ja von einem Geschenk durch die Dummheit der Banken habe ich gesprochen
dem sensiblen Umgang damit
den Chancen eines vergleichsweise einfachen Vergleichs "raus ohne VFE"
usw. usw. usw. alles nachlesbar und nun kurz vor Ende des WRJ bis 2010 keimt diese Diskussion auf und selbst die Anwälte beteiligen sich? Erstaunlich, echt erstaunlich.
...und das kommt dabei raus, wenn man sich nicht an einen Anwalt hält, der sich mit 50% Erlass der VFE zufriedenstellt....
"Erneut zog Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen für Herbertz vor Gericht, erneut gewann er. Er profitiert jetzt nicht nur von den gesunkenen Zinsen, sondern erhält auch im Zuge der Rückabwicklung der Verträge noch Geld. Für den ersten Kredit, über den bereits rechtskräftig entschieden ist, muss die Sparkasse Nutzungen in Höhe von genau 22 173,19 Euro herausgeben.
Das Urteil zur Rückabwicklung des zweiten Vertrags ist noch nicht rechtskräftig. Herbertz Anwalt schätzt: Die Sparkasse muss seinem Mandanten weitere 25 000 Euro zahlen. Das erste Darlehen hat Herbertz inzwischen getilgt. Für die beim zweiten Vertrag noch offene Restschuld zahlt er jetzt nur noch einen Zinssatz von 1,5 statt zuvor 4,8 Prozent und spart auf diese Weise noch einmal Tausende von Euro."
Nicht böse gemeint, aber mich nervt es langsam. Kennen sie die Hintergründe? Die WRB? Rechtschutz vorhanden? Vermögender Mandant?
Deine Stellungnahme liest sich, als wäre das die logische Konsequenz, unabkömmlich und jedesmal erzielbar. Das was da geurteilt wurde, ist ein Urteilsausgang von vielen möglichen. Das Risiko hat der Mandant in Absprache und nach Informationsaustausch mit dem Anwalt getragen, übrigens selbst dann, wenn er eine RSV hat. Denn diese mag dem Mandanten zwar das Kostenrisiko nehmen, aber eine falsche Strategie kann selbst bei RSV Mandaten zu einem Schaden führen, nämlich dem schlechteren Ergebnis. Auch hier kann ein vorheriger, gesunder Vergleich mehr erwirken, als die Startegie "bis zum bitteren Ende". Nichts ist vorhersehbar, noch nicht mal der Ausgang beim BGH!
1. Es ist keine "Stellungnahme" von mir sondern ich habe aus dem Test-Artikel zitiert.
2. Es gibt Banken, die sind unter keinen Umständen zu außergerichtlichen Vergleichen bereit! Das ist deren Strategie! Kannst auch dem Artikel so entnehmen!
Da nützt Dir die beste Vergleichs-Strategie nichts. Dann heisst es klagen oder sein lassen, ggf. noch ne Zeit abwarten und auf den BGH hoffen...
Ich würde es dann besser finden wenn man schreibt, das kann ein mögliches Ergebnis sein, wenn man sich im Vorfeld nicht vergleicht.
Vor allem, warum gibt sich eigentlich ein Anwalt mit etwas zufrieden? Seit wann bestimmt dieser denn, was zu tun ist? Er schlägt ggf. was vor, weisst auf die Chancen und Risiken hin, zeigt mögliche Verfahrensläufe auf, berät, gibt zu bedenken, aber bestimmen tut der den Vergleich bestimmt nicht und ganz ehrlich, wenn ich als Anwalt merken würde, der Mandant ist überfordert, dann ist es meines Erachtens völlig ok, wenn der Anwalt innerhalb des möglich besten Ergenisses eine Empfehlung ausspricht.
Nichts anderes mache ich als Finanzierungsmakler im Übrigen auch, nichts anderes und die Haftungsfragen stellen sich uns mittlerweile - sogar schärfer als vorher u.a. auch wegen der neuen Wohnimmilienkreditrichtlinie - genauso. Man muss - je nach Ausrichtung des Intellektes und der Auffindungsgabe des Kunden - auch Einfluss auf die Vorgehensweise und Stretegie nehmen, mal mehr, mal weniger. Aber immer unter haftungstechnischen Gesichtspunkten, kontrollierte Verantwortung nenne ich das.
Butter bei die Fische, RA Wedekind hat ja meine Frage danach galant umschifft...
Wie viel außergerichtliche "einfache" Vergleiche habt "Ihr" mit der DKB, Commerzbank und Sparkassen schliessen können, im Verhältnis zu allen Anfragen an diese Banken?
Also, wie hoch liegt hier bei den vorgenannten Banken die Erfolgsquote für einen "einfachen Vergleich"?
Und... ist RA Wedekind ein Anwalt mit dem Sie zusammen arbeiten?
Er ist wirklich gut. Die Gefahr besteht aber aufgrund von Überlastung nachzulassen und den einen oder anderen Fehler zu machen.
Ich hoffe es gelingt ihm das zu vermeiden.
Butter bei die Fische, RA Wedekind hat ja meine Frage danach galant umschifft...
Wie viel außergerichtliche "einfache" Vergleiche habt "Ihr" mit der DKB, Commerzbank und Sparkassen schliessen können, im Verhältnis zu allen Anfragen an diese Banken?
Also, wie hoch liegt hier bei den vorgenannten Banken die Erfolgsquote für einen "einfachen Vergleich"?
Und... ist RA Wedekind ein Anwalt mit dem Sie zusammen arbeiten?
Ich arbeite mit keinem Finanzberater oder -vermittler zusammen. Wir sind unabhängig.
Wir weisen bei der Erstberatung auf die 30-Tage-Frist zur Rückgewähr hin.
Unsere Mandanten gehen damit sehr unterschiedlich um: z.B.
- einige gehen zu den Banken und Sparkassen 'am Platz' und stellen Finanzierungsanfragen,
- andere konsultieren 'große' Vermittler,
- andere sprechen Direktbanken an und
- einige vertrauen auf ihre Bonität und stellen keine Finanzierungsanfrage etc.
Wir mischen uns da nicht ein.
Und es gibt natürlich auch diejenigen, die das Geld verfügbar haben: z.B.
- aus Abfindungen,
- Erbschaften,
- Lebensversicherungen,
- frei werdenden (oder frei machbaren) Kapitalanlagen,
- aus Zuwendungen (schenk- oder leihweise) aus der Familie etc.
Mit Herrn Wedekind verbindet mich kein geschäfliches Interesse. Aus der Historie heraus liegen die Mandate meiner Kunden bei 3 Rechtsanwaltskanzleien, wovon sich einer als ganzheitlicher Partner der letzten 30 Mandate herauskristalisiert hat. Dieser ist den Forumsteilnehmern bekannt.
Bei vielen Fällen laufen die Verhandlungen noch, es handelt sich dabei aber ausschließlich um aussergerichtliche Vergleiche/Verhandlungen. Mit der DKB konnte 2 mal der Zinssatz ohne VFE (Mandate ohne RSV) verbessert werden, gegen die Commerzbank und Sparkassen laufen diverse Klagen, sowie wie erwähnt Vergleichsverhandlungen (Mandate ohne RSV). Ergebnisse erwarte ich jetzt laufend, im Hinblick auf das "Auslaufen des ewigen Widerrufsrecht" hatten wir aber auch keine Eile. WR ausgesprochen, jetzt heißt es die Entwicklung abwarten und dann den Sack zu machen.
Alle 3 Banken sind für mich als Finanzierungsmakler, mit einem hohen Anspruch an ganzheitlichen Finanzierungskonzepten, nicht meine favorisierten Banken und waren es auch nie. Zu dem ist die Comerzbank mein altes Haus, diese kann ich gelegentlich für die Auswahl in Betracht ziehen und die ein oder andere Finanzierung habe ich dort auch mal platziert.
Heute müsste doch spätestens die Absage für den BGH-Termin am 24.5. kommen............Sollte der dieses Mal wirklich stattfinden? Viele OLGs (Berlin, Nürnberg, Köln) warten auf diese Entscheidung, vorher entscheiden die nichts).
Zitat von sebkoch
offenbar spricht doch einiges dafür, dass es diesmal kommt. Gerade für den Rechtsmißbrauch warte ich gespannt darauf und auch der 19. Senat in Frankfurt, der trotz VIII ZR 146/15 am Rechtsmißbrauch bei laufenden Verträgen festhält
Wann genau läuft denn die "Frist" ab, bis zu der entschieden sein muss, ob der Termin stattfindet? Das kann doch auch noch 1 Minute vor der Verhandlung sein, oder irre ich mich?
Zitat von sebkoch
Das hat mir ein Banker mal erläutert. In der Regel gibt es ja einen gewissen Zinsaufschlag bei diesen Umfinanzierung der Bank, bei der widerrufen wird. Um sich diese Kompensation möglichst schön zu rechnen, müssen sie die Tilgung möglichst gering ansetzen, denn bei hoher Tilgung weniger Zinsen und weniger Kompensation. Allerdings bieten viele Banken zusätzlich ein Tilgungsanpassungsrecht an, dass man im nächsten Kalenderjahr sofort ziehen kann und dann die Tilgung häufig bis auf 10 % hochsetzen kann. Wirtschaftlich ist das für den DN völlig okay und die Bank kann es irgendwie besser (intern) verkaufen.
Nochmals danke für den Hinweis - vor allem, dass das (teils kostenlose) Recht zur Änderung des Tilgungssatzes erst im Kalenderjahr möglich ist, welches auf das Jahr des neuen Vertrags folgt. So ist es m.E. auch bei Sondertilgungen.
Zitat von RAWedekind
...
3.
... Es geht mir auch weniger um die Zahl als darum bewusst zu machen, dass eine vorgezogene Zinsbindungsvereinbarung, die ggf. eben heute (bei dem niedrigen Zinsniveau) möglichst nicht nur mit 10 Jahren abgeschlossen werden sollte (sondern oft tatsächlich bis Volltilgung abgeschlossen werden kann), wahrscheinlich bis zur Volltilgung wirkt - sicher wissen kann man das erst in der Rückschau. Klar. Aber die Zinsen werden wieder steigen, und das ggf. über viele Jahre hinweg ... (siehe auch gleich Nr. 5)
...
Gibt es denn Banken, welche im gerichtlichen Vergleich ein Angebot mit einer Zinsfestschreibung von über 10 Jahren (sagen wir 15 Jahren) machen? Dann auch als Volltilger?
Welchen Vorteil hat ein Volltilger im Vergleich zu einem Nicht-Volltilger, bei dem man aber mittels Änderung des Tilgungssatzes (und ggf. zusätzlich mittels Sondertilgungen) letzten Endes auch auf eine Restschuld von Null zum Ende der Zinsfestschreibung kommen kann?
Hat der Volltilger nicht sogar eher den Nachteil, dass es (m.E.) kaum/keine Angebote zu Volltilgern gibt, welche auch eine Option von Sondertilgungen enthalten?
PS (auch an ale gerichtet):
Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß, also nicht nur Vergleiche, wo einem Mandaten/Kläger nur die VFE erlassen wurde bzw. Urteile, wo einem Kläger eine komplette und maximal mögliche RAW ermöglicht wurde, sondern auch etwas dazwischen: Die Bank reduziert die Restschuld um einen Betrag X (VFE fällt natürlich keine an) und offeriert auf die neue reduzierte Restschuld einen Zinssatz, der ggf. um 0,2% über dem aktuell Marktüblichen liegt, inkl. Sondertilgungsmöglichkeiten und Änderung des Tilgungssatzes während der Zinsfestschreibung (letztere beiden Punkte entsprechen ohnehin aktuellen Bedingungen, denke ich). Dass dann der Tilgungssatz im Angebot nur 1% beträgt, ist wohl nicht weiter problematisch - siehe Beitrag von sebkoch und meine Sätze dazu oben. Oder irre ich hierin?
... Dass dann der Tilgungssatz im Angebot nur 1% beträgt, ist wohl nicht weiter problematisch - siehe Beitrag von sebkoch und meine Sätze dazu oben. Oder irre ich hierin?
Bei allem was Zahlen betrifft, liegt man 'vom Gefühl her' oft komplett daneben.
Wer weiß schon, dass bei einem annuitätischen Darlehen niedrige Zinsen (wie jetzt marktüblich) in Kombination mit z.B. 1% anfänglicher Tilgung zu einer extrem verlängerten Laufzeit führen?
Ich empfehle immer: stur rechnen. Zahlen lügen nicht.
Tilgungspläne selbst erstellen ist mit entsprechenden frei verfügbaren Internettools nicht schwer.
Wer heute eine 1% Tilgung vereinbart und darauf seine Finanzplanung einrichtet, wird ggf. noch unangenehme Überraschungen erleben.
Die Möglichkeit zu einseitigen Tilgungssatzanpassungen muss man vereinbaren ... und auch finanziell einplanen.
Aber ich bin kein Finanzberater. Sinnvolle Finanzierungen zu schneidern ist nicht mein Job.
In der Regel ist die attraktivste Einigungslösung oft eine, wo die Bank gewechselt wird. Warum auch nicht? Das gilt ja bei vielen Vertragsarten, dass man gelegentlich wechseln muss, um weiterhin gute Konditionen zu bekommen. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Banken ein besonderes Interesse hätten, die Kunden zu halten. Einige machen es sogar zur Bedingung, dass die Geschäftsbeziehung insgesamt beendet wird.
Wann genau läuft denn die "Frist" ab, bis zu der entschieden sein muss, ob der Termin stattfindet? Das kann doch auch noch 1 Minute vor der Verhandlung sein, oder irre ich mich?
Haben die Banken diesen Termin nicht angeleiert ? Ich hoffe das der BGH diesmal zum Zuge kommt und verbraucherfreundlich urteilt ...
Und noch eine Rechtsnews zum WE: das LG Hamburg hält die Belehrung mit der "falschen" Pflichtangabe (Aufsichtsbehörde...) für richtig, (BeckRS 2016, 08753).