Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich kenne da einige Ihrer Kollegen persönlich - die haben von beiden Rechtsgebieten Ahnung

  3. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde nie so eine große Kanzlei beauftragen. Das ist mir zu unpersönlich. Da würde mein Fall komplett untergehen. Ich will meinen Fall auch selbst gestalten. Diese Möglichkeit hat man bei solchen riesen Kanzleien nicht. Da ist man nur eine Nummer.

    Es hört sich gut an, aber die Banken lassen sich davon nicht beeindrucken. Für den DN wird dabei nicht viel rauskommen. Als Werbung für den Widerruf ist es gut.

    Nachtrag: Die Webseite bietet nichts neues an. Außer Werbung für die beteiligten Kanzleien. Es ist nicht zu sehen, dass es da gemeinsame Ziele vereinbart wurden oder ähnliches. Also ich halte nichts davon. Wahrscheinlich steckt ein Finanzierungsberater dahinter der als Gutachter unterwegs ist und kostenlosen Werbung für die Kanzleien macht. Dabei versucht er Geschäfte zu machen.

  4. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das soll es geben😅. Im Übrigen sind da auch kleine und mittelständische Kanzleien dabei. Die ganz großen nicht.

    Nachtrag @ LGSaar. Vermutung ist unbegründet

  5. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das mag ja alles stimmen, aber auf den Klagepunkt "zukünftige Schäden" hat niemand reagiert, oder ?
    Ich gehe, (mein persönliches Risiko, ist mir bewusst) davon aus irgendwann zu obsiegen! Dann bekomme ich doch auch meinen "schönen" Zinsatz vom Zeitpunkt des Widerrufs, richtig?

    gruss

  6. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wichtige Info für Kreditnehmer, die im Zeitraum März bis Oktober 2010 eine Baufinanzierung bei der ING Diba geschlossen haben (Widerrufsbelehrung mit dem Verweis auf die "Aufsichtsbehörde des Kreditnehmers"): Bei diesen Widerrufsbelehrung haben wir es bei der Interessengemeinschaft Widerruf jetzt erstmals geschafft, außergerichtliche Vergleiche zu erzielen, die die Zinsen der Kreditnehmer deutlich reduzieren. Das Ganze ist auch möglich ohne Kostenrisiko für den Verbraucher, nämlich auf Basis eines reinen Erfolgshonorars.

    Mehr dazu hier:

    Widerrufsjoker: Falsche Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen der ING Diba aus dem Jahr 2010

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Streitwert festsetzen und auf Rechtsmittel verzichten (wichtig, denn sonst kann danach immer noch Streitwertbeschwerde erfolgen)
    Nochmals vielen Dank für den Hinweis! Aber doch erst, nachdem der niedrigere Streitwert feststeht, also nach BGH-Beschluss vom März 2016 (primäre Hauptforderung des DN = dessen geleistete Zahlungen; und nicht die ganze Darlehenssumme als Streitwert).

    Kann man im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs das Gericht um Festsetzung des Streitwerts bitten, ohne dass ein Urteil ergeht? Ist das dann ein Beschluss? Ein Protokoll oder was genau? Oder steht der Streitwert im Vergleich selbst konkret drin? Was ist mit einem erweiterten Vergleich? Also 1 streitgegenständlicher DV, aber ein Vergleich über 3 DV? Streitwert dann? Gerichtskosten dann?

    Zitat Zitat von ducnici
    plus aufnehmen lassen, dass damit [nur] die streitgegenständlichen Forderungen abgegolten wurden... nicht alle [möglichen] Forderungen aus dem streitgegenständlichen Vertrag... ;-)
    Was genau ist damit gemeint?

    Zitat Zitat von sebkoch
    Das soll es geben. Im Übrigen sind da auch kleine und mittelständische Kanzleien dabei. Die ganz großen nicht.

    Nachtrag @ LGSaar. Vermutung ist unbegründet
    Der Name aus dem Impressum taucht jedoch in etlichen ähnlichen Seiten auf.

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum werden in Vergleichen (außergerichtlich, mit oder ohne RA, aber auch gerichtlich) immer wieder Tilgungssätze von nur 1% angeboten? Bei einem Annuitätendarlehen bedeutet das bei sehr niedrigen Zinssätzen wie wir sie aktuell haben eine extrem langsame Tilgung mit zum Ende der Zinsbindung noch sehr hoher Restschuld.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aus der Chronik von test.de:
    19.05.2016 Rechtsanwalt Arnim Kunzenbacher berichtet: Wird im Streit um den Kreditwiderruf auch die Freigabe der Grundschuld beantragt, ist laut Oberlandesgericht Hamm das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Immobilie steht. Die Oberlandesrichter in Hamm haben zum wiederholten Male das Landgericht Bielefeld in die Schranken gewiesen. Die Richter dort wollten sich Kreditwiderrufsfälle vom Hals schaffen, indem sie sich für unzuständig erklärten. Kunzenbacher hatte für seine Mandanten an deren Heimatgericht Klage erhoben. Er beantragte unter anderem, die Grundschuld freizugeben. Gleichwohl meinte das Landgericht: Es handele sich nicht um eine Streitigkeit um eine Reallast eines Grundstücks im Sinne der Zivilprozessordnung. Zuständig sei deshalb in erster Linie das Gericht am Sitz der beklagten Bank. Das ist falsch, hat jetzt auch der 31. Zivilsenat in Hamm entschieden (Beschluss vom 25.04.2016, Aktenzeichen: 31 W 88/15). Zuvor hatte bereits der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einer anderen Sache ebenso entschieden (Beschluss vom 28.01.2016, Aktenzeichen: I – 32 SA 75/15). Der besondere „Gerichtsstand der Belegenheit der Sache“, wie Juristen das nennen, verbessert die Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung des Kreditwiderrufs für Kunden von Banken oder Sparkassen, die ihren Sitz im Bezirk bankenfreundlich urteilender Landgerichte haben.

  10. Avatar von vissbuslabi
    vissbuslabi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ganz spannend:

    https://www.capital.de/immobilien/anwaelte-schmieden-mega-allianz-gegen-banken.html
    auf diese Internetseite steht folgendes drin:
    Für Kreditverträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen worden sind, gilt diese Frist nicht, sondern eine Frist von einem Jahr und 14 Tage ab Gesetzeskraft der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
    ?!? stimmt diese Info?

    Auf den anderen Internetseiten steht aber dass Kredite nach 10.06.2010 bis 2015 immer noch kraft ewiges Widerrufsrechts widerrufbar sind "Das bedeutet für alle Verträge nach dem 10.06.2010, ist ein Widerruf vom Darlehen auch nach dem 21.06. 2016 möglich! ( "Quelle https://mingers-kreuzer.de/category/widerruf-darlehen/)

    oder Vertragsschlusses nach dem 10.06.2010 bis zum 20.03.2016
    Hier greift das Gesetz nicht; es gilt weiterhin das „ewige Widerrufsrecht“. Deshalb können diese Verträge auch nach dem 21.06.2016 noch widerrufen werden. (Quelle https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M1293-Alles-hat-ein-Ende-%96-auch-das--ewige-Widerrufsrecht--bei-Immobilienkrediten-.php)


    Wer hat nun Recht? Muss man einen Kredit mit Abschluss vom 1.2011 nun vor 21.06.2016 widerrufen oder hat man kann man auch nach 21.06.2016 widerrufen?!?

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Artikel ist leider insgesamt ziemlich schlecht ("Um das Widerspruchsrecht auszubremsen", was ein quatsch). Ich glaube kaum, dass das so gesagt wurde.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen!
    Zitat Zitat von sebkoch
    Streitwert festsetzen und auf Rechtsmittel verzichten (wichtig, denn sonst kann danach immer noch Streitwertbeschwerde erfolgen)
    Nochmals vielen Dank für den Hinweis! Aber doch erst, nachdem der niedrigere Streitwert feststeht, also nach BGH-Beschluss vom März 2016 (primäre Hauptforderung des DN = dessen geleistete Zahlungen; und nicht die ganze Darlehenssumme als Streitwert).

    Kann man im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs das Gericht um Festsetzung des Streitwerts bitten, ohne dass ein Urteil ergeht? Ist das dann ein Beschluss? Ein Protokoll oder was genau? Oder steht der Streitwert im Vergleich selbst konkret drin? Was ist mit einem erweiterten Vergleich? Also 1 streitgegenständlicher DV, aber ein Vergleich über 3 DV? Streitwert dann? Gerichtskosten dann?

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    gelöscht, hat sich erledigt

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Warum werden in Vergleichen (außergerichtlich, mit oder ohne RA, aber auch gerichtlich) immer wieder Tilgungssätze von nur 1% angeboten? Bei einem Annuitätendarlehen bedeutet das bei sehr niedrigen Zinssätzen wie wir sie aktuell haben eine extrem langsame Tilgung mit zum Ende der Zinsbindung noch sehr hoher Restschuld.
    Das hat mir ein Banker mal erläutert. In der Regel gibt es ja einen gewissen Zinsaufschlag bei diesen Umfinanzierung der Bank, bei der widerrufen wird. Um sich diese Kompensation möglichst schön zu rechnen, müssen sie die Tilgung möglichst gering ansetzen, denn bei hoher Tilgung weniger Zinsen und weniger Kompensation. Allerdings bieten viele Banken zusätzlich ein Tilgungsanpassungsrecht an, dass man im nächsten Kalenderjahr sofort ziehen kann und dann die Tilgung häufig bis auf 10 % hochsetzen kann. Wirtschaftlich ist das für den DN völlig okay und die Bank kann es irgendwie besser (intern) verkaufen.

  15. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAWedekind
    Ich kenne die Details Ihres Falles nicht. Wenn jemand schreibt, er sei "geknickt", klingt das für mich nach einer unangenehmen Überraschung. Das ist m.E. bei rechtzeitiger Klarheit über die Spruchpraxis des Gerichts vermeidbar.
    Aber selbst der beste Anwalt kann nicht alles vorher sehen ... Also, wenn es schlecht läuft, nicht zurück schauen, sondern nach vorn. Also auf die Frage schauen, was jetzt (noch) geht?

    Hierbei gilt m.E. grundsätzlich: Wer z.B. in zwei Jahren eh alles abbezahlt hat, dem entgeht voraussichtlich nur der Zinsvorteil, den er hätte, wenn jetzt zinsgünstig umfinanziert werden könnte. (Das ist ggf. gar nicht so wenig, siehe Beispiel unten *)

    Wenn aber in zwei Jahren noch nicht alles abbezahlt sein kann, entgeht für die dann verbleibende Restschuld ggf. desweiteren die Möglichkeit, jetzt günstige Zinsen für die Zukunft langfristig festschreiben zu können. Die Fed wird ggf. im Juni eine Zinsanhebung vornehmen, man wird sehen müsse, wann auch hier die Zinsen wieder steigen.

    Wer Pech hat, zahlt dann in 2 Jahren wieder einen höheren Zins als jetzt vereinbart werden könnte. Nehmen wir z.B. an, es wären dann noch 18 Jahre nach, ergibt sich z.B. bei einer dann bestehenden Restschuld von z.B. 100.000 EUR je Prozentpunkt, den das Zinsniveau in 2 Jahren höher wäre als heute, ein entgehender Zinsvorteil von ca. 9.000 EUR = ((100.000 + 0)/2 * 1,0% p.a. * 18 Jahre).

    Grds. wäre es möglich zu einem Termin in 2 oder 3 Jahren ein Forwarddarlehen abzuschließen, was ggf. einen geringen Forwardaufschlag kostet. Problem ist, dass man dafür ein exaktes Datum braucht, zu dem das Forwarddarlehen bereitsteht. Solange der Rechtsstreit schwebt, ist dieses Datum ungewiss.

    Fazit:
    Der Vorteil des Widerrufsjokers liegt bei fortlaufenden Verträgen in:
    • Zinsersparnis*) bis zum Ende d. aktuellen Zinsbindung (oder 10,5 Jahre nach letzter Auszahlung, wenn das früher ist)
    • Zinsersparnis ab diesem Zeitpunkt bis zur Volltilgung (was eine Prognose beinhaltet) bzw.
    • Planungssicherheit wenn man jetzt - ggf. bis zur Volltilgung - Zinsen (niedrige Zinsen zudem) festschreiben kann
    • (der sog. Vorteil d. Rückabwicklung ist m.E. als 'Bonus' zu sehen, nice to have, aber ggf. nicht leicht zu bekommen)


    *)Also nochmals konkret zum Zinsvorteil für die Zukunft:

    Nehmen wir an, der aktuelle Vertragszins liegt 3,0 Prozentpunkte über dem derzeitigen Marktniveau, geht es für z.B. die 2 Jahre bis zum (ohne Widerruf) frühestmöglichen VFE-freien Ausstieg um rd. 6.000 EUR Zinsvorteil, die ggf. verloren gehen zzgl. z.B. rd. 9.000 EUR für die daran anschließenden z.B. 18 Jahre bis zur Volltilgung.
    Diesen z.B. rd. 15.000 EUR wären dann die Summe aus der anteiligen VFE und den eigenen selbst zu zahlenden Kostenanteilen gegenüber zu stellen.

    Ich bin immer wieder erstaunt, dass hier seitenweise Diskussionen erfolgen, ohne dass konkrete Zahlen genannt werden zur Zinsersparnis bis frühestmöglichem VFE-freien Ausstieg (kann ziemlich exakt berechnet werden) zzgl. Zinsersparnis für die Restdauer bis Volltilgung (kann nur aufgrund einer Prognose der Zinsentwicklung geschätzt werden, ist m.E. aber eine wichtige Kalkulationsgröße).

    Die Frage ist doch nicht, ob man 50% Prozent VFE zahlt oder nicht, sondern ob nach Zahlung von x % VFE 'unterm Strich' noch ein Zinsvorteil für die Zukunft übrig bleibt. Diese Zahlen sollten m.E. ganz am Anfang stehen und schon für die Frage eine Rolle spielen, ob man 'in die Schlacht' zieht und wann es ggf. wirtschaftlich Sinn macht, den Exit zu wählen, sprich 'den Sack zu' und 'Kasse zu machen'.
    Also noch eine Anmerkung zu diesem Beispiel, dann hake ich das ab. Von den 15.000 "Ersparnis" resultieren 9.000 aus einer Spekulation über die Zinsentwicklung der Zukunft und auch das nur, weil man gleich mal die nächsten 18 Jahre ansetzt (eher untypischer Zeitraum für eine vereinbarte Zinsbindung). Ersparnis bis zum Zinsende sind 6.000 und im Beispiel zahle ich dann noch eine VFE von 5.000.

    Dann kann ich aber auch gleich ein Forwarddarlehen für das Ende in 2 Jahren abschließen (Aufschlag ca. 0,3 %-Punkte gegenüber den Konditionen heute), zahle statt der VFE einfach die 6.000 höheren Zinsen bis zum Laufzeitende, muss keine VFE finanzieren, keinen Anwalt bezahlen und habe überhaupt keinen Stress mit einem Widerruf. Und den spekulativen Zinsanstieg habe ich auch eingefangen (jedenfalls zu 70 % im Beispiel).

    Ich stelle mich da gerne der Kritik, aber nach Abzug der Kosten (bei RVG sicher € 3.000) und des Stresses müsste man dem Darlehensnehmer doch sagen, dass er den Widerruf doch dann ggfs lieber lässt.

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute müsste doch spätestens die Absage für den BGH-Termin am 24.5. kommen............Sollte der dieses Mal wirklich stattfinden? Viele OLGs (Berlin, Nürnberg, Köln) warten auf diese Entscheidung, vorher entscheiden die nichts).

  17. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    offenbar spricht doch einiges dafür, dass es diesmal kommt. Gerade für den Rechtsmißbrauch warte ich gespannt darauf und auch der 19. Senat in Frankfurt, der trotz VIII ZR 146/15 am Rechtsmißbrauch bei laufenden Verträgen festhält

  18. Avatar von RAWedekind
    RAWedekind ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Also noch eine Anmerkung zu diesem Beispiel, dann hake ich das ab. Von den 15.000 "Ersparnis" resultieren 9.000 aus einer Spekulation über die Zinsentwicklung der Zukunft und auch das nur, weil man gleich mal die nächsten 18 Jahre ansetzt (eher untypischer Zeitraum für eine vereinbarte Zinsbindung). Ersparnis bis zum Zinsende sind 6.000 und im Beispiel zahle ich dann noch eine VFE von 5.000.

    Dann kann ich aber auch gleich ein Forwarddarlehen für das Ende in 2 Jahren abschließen (Aufschlag ca. 0,3 %-Punkte gegenüber den Konditionen heute), zahle statt der VFE einfach die 6.000 höheren Zinsen bis zum Laufzeitende, muss keine VFE finanzieren, keinen Anwalt bezahlen und habe überhaupt keinen Stress mit einem Widerruf. Und den spekulativen Zinsanstieg habe ich auch eingefangen (jedenfalls zu 70 % im Beispiel).

    Ich stelle mich da gerne der Kritik, aber nach Abzug der Kosten (bei RVG sicher € 3.000) und des Stresses müsste man dem Darlehensnehmer doch sagen, dass er den Widerruf doch dann ggfs lieber lässt.
    1.
    Ja, es gibt etliche Fälle, wo sich der Widerruf ggf. rein wirtschaftlich betrachtet nicht lohnt. Im Gegensatz zu einigen anderen Anwälten machen wir unseren Mandanten gegenüber daraus auch keinen Hehl. Und ja, ein Forwarddarlehen ist eines der ggf. zu rechnenden Alternativszenarien. (Oder ist das bei Ihnen nicht regelmäßig Thema in der Erstberatung? ;-)

    2.
    "Spekulation" klingt mir etwas negativ gefärbt. Ich nenne es Szenario-Analyse oder schlicht Prognose.
    Genau genommen ist jede Festzinsvereinbarung eine "Zinswette". Genauso üblich ist es von "Versicherung" zu sprechen (jede Versicherung besteht aus 'Wetten').

    3.
    Auch wenn sie nur auf Basis einer 10-jährigen Zinsbindung eine Prognose anstellen, verschieben sich durch eine z.B. 2 oder 3 Jahre frühere Umfinanzierung die Zinsbindungsausläufe auf der Zeitachse, d.h. der DN rutscht sozusagen in ein anderes zeitliches Segment der Zinskurve, und das bleibt bis zum Ende 'verschoben'. Daher ist es m.E. vertretbar, den Zinsvorteil bis Volltilgung zu prognostizieren (mit all den Unbekannten die das hat). Wenn Sie z.B. statt mit 18 Jahren mit 10 Jahren rechnen, verringert sich der Zinsvorteil, aber nicht linear (wenn es eine annuitätische Rate ist), denn aufgrund der Tilgungswirkung sinkt mit Zeitablauf der Zinsanteil und damit auch der betragsmäßige Zinsvorteil. Kann man mit einem Tilgungsrechner alles einfach berechnen. Nur die Zinsentwicklung muss halt irgendwer prognostizieren. Es geht mir auch weniger um die Zahl als darum bewusst zu machen, dass eine vorgezogene Zinsbindungsvereinbarung, die ggf. eben heute (bei dem niedrigen Zinsniveau) möglichst nicht nur mit 10 Jahren abgeschlossen werden sollte (sondern oft tatsächlich bis Volltilgung abgeschlossen werden kann), wahrscheinlich bis zur Volltilgung wirkt - sicher wissen kann man das erst in der Rückschau. Klar. Aber die Zinsen werden wieder steigen, und das ggf. über viele Jahre hinweg ... (siehe auch gleich Nr. 5)

    4.
    Für normale Privatkreditnehmer ist Sicherheit ein wichtiges Bedürfnis. Sonst gäbe es ja auch nicht so viele Zinsbindungsvereinbarungen. Jede Festzinsvereinbarung schreit geradezu "Sicherheit!". Auch annuitätische Raten entspringen i.d.R. einem Sicherheitsbedürfnis, nämlich für z.B. die nächsten 10 Jahre den gleichen Monatsbetrag zahlen zu müssen. Vielfach ist in den Medien bei Erfolgsmeldungen die Rede davon, um wieviel die "monatliche Belastung" reduziert werden konnte. Die allerwenigsten verstehen doch wirklich, wie ein Annuitätendarlehen funktioniert, sondern schauen nur auf die monatliche Rate und nicht so sehr auf den Zinssatz, oder?

    5.
    Ich kann mich noch an meine Jugend in den 1980er Jahre erinnern - da waren die Bauzinsen oberhalb 9% !!!
    Da haben viele das Heizen eingestellt und frierend mit dicken Pullovern in eiskalten Häusern gelebt, Zeitungsabos und Sportvereinmitgliedschaften wurden gekündigt etc., weil jeder Pfennig zählte. Das kann sich heute kaum einer mehr vorstellen ...
    Und es gab auch etliche, die ihre Häuser nicht halten konnten. Bitter ...
    Und wer kann sicher ausschließen, dass in z.B. 5 Jahren die Zinsen nicht wieder extrem hoch sind? Oder in 10 Jahren oder 15 Jahren. Wirtschaft bewegt sich in Wellen. Irgendwann haben wir vielleicht wieder Bauzinsen über 9%. Wer kann das ausschließen?

    6.
    Bei privaten Baufinanzierungen ist m.E. viel Psychologie im Spiel. Forwarddarlehen mag übrigens nicht jeder. Und z.B. es einfach darauf ankommen zu lassen, wie die Zinsen sind, wenn man z.B. in 3 Jahren oder 5 Jahren oder 7 Jahren eine Anschlusszinsvereinbarung braucht, kann auch kräftig daneben gehen.

    Fazit: Ja, Anwalt sollte Kredite rechnen können. Ja, Mandanten sollten rechnen. Ja, bezahlte Erstberatung sollte auch die Möglichkeit erfassen, dass im konkreten Fall der Widerrufsjoker sich nicht 'rechnet'. Und: Ja. Meine obige Berechnung halte ich für vertretbar und um ein Vielfaches seriöser als die 'Mondzahlen', die z.T. kursieren, wo maximale Rückgewährvorteile und oft nicht näher dargelegte 'aktuelle oder zukünftige Zinsvorteile' zu astronomischen Vorteilen addiert werden. Da ich meine 'Rechenspiele' erläutere, kann jede/r selbst beurteilen, ob er/sie das überzeugend findet.

    7.
    In der Regel macht der Widerrufsjoker ohne Rechtsschutzversicherungsdeckung finanziell wenig Sinn (wenn man mit den m.E. realistischen Zahlen rechnet).

    Auch die Angaben des Anwalts über das, was ggf. 'wirtschaftlich drin' ist, beinhalten 'Prognose', 'Wette' was auch immer.
    Mein Motto ist: Transparenz schaffen und den Mandanten entscheiden lassen. Wenn mir jemand sagt "ich glaube, das rechnet sich für mich nicht", sehe ich das gelassen. Das ist der Grund warum ich Erstberatungen durchführe ... und sie mir bezahlen lasse. 'Kostenlose Beratung' ist eben doch manchmal nur ein 'Verkaufsgespräch' ... 'Kostenlose Beratung' (man denke an Kapitalanlagen) kann manchmal im Ergebnis sehr teuer werden ...

  19. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Und nochmal Rechtsnews, leider keine guten, betrifft folgende Belehrung:

    "der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem mir
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurde. ..."

    Nun auch nach OLG Saarbrücken, 4 U 56/15, nicht zu beanstanden.
    Schaue hier nur noch gelegentlich vorbei.
    Habe genau diesen Wortlaut von Deutsche Bank im Fernabsatz. Bin vor Gericht . Sieht gut aus. Zeugen werden demnächst vom Gericht zwecks Prüfung Fernabsatz vorgeladen (Bank dementiert heftigst und lügt, indem Sie einen Ortstermin ni einer Filiale - in der es um was ganz anderes ging nämlich WP-Anlage - als Beratungsgespräch vor Darlehensabschluss darstellt).
    Also: Fernabsatz hat diese Belehrung sehr gute Erfolgschancen.

    Auch wenn ich für diese Aussage schon heftigst hier von einem speziellen Anwalt angegangen wurde ...
    Aber mittlerweile gibt dieser Anwalt anscheinend selbst zu, dass im Fernabsatz deise Belehrung Erfolgsaussichten hat Das ist ja schon mal ein Fortschritt

  20. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    Schaue hier nur noch gelegentlich vorbei.
    Habe genau diesen Wortlaut von Deutsche Bank im Fernabsatz. Bin vor Gericht . Sieht gut aus. Zeugen werden vom Gericht zwecks Prüfung Fernabsatz (Bank dementiert heftigst).
    Also: Fernabsatz hat diese Belehrung sehr gute Erfolgschancen.

    Auch wenn ich für diese Aussage schon heftigst hier von einem speziellen Anwalt angegangen wurde ...
    Aber mittlerweile gibt dieser Anwalt anscheinend selbst zu, dass im Fernabsatz deise Belehrung Erfolgsaussichten hat Das ist ja schon mal ein Fortschritt
    könntest du deine WRB hier einstellen?

  21. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hab ich schon längst ... inkl. meiner schreiben an ombudsmann ... etc.
    bitte einfach mal über Suche von ich_sparmir_vfe meine gesammelten Werke hier anzeigen lassen
    wenn ich später zeit habe mache ich aber gerne noch ein foto der passage und lade es hoch

    *** nachträglicher edit *** habs doch per screenshot gemacht, da ich widerrufsbelehrung natürlich immer dabei habe ***
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Widerrufsbelehrung Deutsche Bank.JPG 
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