ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hier die Widerrufsbelehrung 05.09.2008 Sparkasse Alzey Ried !!
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen :-)
Hallo zusammen
Ich habe mein Vertrag von der Sparkasse ( vom 05.09.2008 ) schon mehrmals prüfen lassen. Es wurden viele unterschiedliche Fehler entdeckt. Doch diese Aussage hat mir die Chance auf einen Widerruf genommen. Ich zitiere !!
Ihre Widerrufsbelehrung entspricht dem für eine Übergangsfrist bis 30.09.2008 noch verwendbaren seinerzeitigem Muster, abgedruckt im Bundesgesetzblatt 2004, Seite 3110.
Die Anlehnung an dieses Muster entfaltet für die Sparkasse eine Schutzwirkung zu ihren Gunsten, weshalb Sie, obwohl die Widerrufsbelehrung falsch ist, keinen Widerruf mehr erklären können.
Kennt sich da jemand aus ??? Hatte jemand schon so eine Aussage
Ich habe soeben meine Widerrufsbelehrung bei der IG Widerruf zur weiteren Prüfung hochgeladen. Zum Schluss kam die Info, dass die Wartezeit auf Grund der großen Nachfragen etwa drei bis vier Wochen dauern kann. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Frist am 15.02.2015 abläuft. Schafe ich das dann überhaupt noch....?
die Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 gab es. Allerdings nur dann, wenn die WRB auch wirklich dem Mustertext nach BGB entsprach.
In diesem/deinem Fall wurden aber zahlreiche Änderungen vorgenommen so dass eine Schutzwirkung/Gesetzlichkeitsfiktion nicht zum Tragen kommen kann...
Keine Schutzwirkung => keine Übergangsfrist => "Frühestens" laut BGH Urteil unzulässig...
Zu der SPK Belehrung wurde hier und im anderen Thread ausführlichst diskutiert und Urteile genannt. Bitte lesen!
ich nehme an, die Aussage wurde von der Sparkasse getätigt. War in unserem Fall ebenso, da musste ich nur lachen!
Auf Deiner WRB steht links sogar "für den Verbraucher"... und der Verbraucher wird mit "Sie" im ersten Satz angeredet, somit richtet sich die Fußnote 2 "Frist im Einzelfall prüfen" an den Verbraucher und nicht an einen Sachbearbeiter.
Der Verbraucher soll demnach in einer WRB seine Frist selbst prüfen...aha...
die Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 gab es. Allerdings nur dann, wenn die WRB auch wirklich dem Mustertext nach BGB entsprach.
In diesem/deinem Fall wurden aber zahlreiche Änderungen vorgenommen so dass eine Schutzwirkung/Gesetzlichkeitsfiktion nicht zum Tragen kommen kann...
Keine Schutzwirkung => keine Übergangsfrist => "Frühestens" laut BGH Urteil unzulässig...
Zu der SPK Belehrung wurde hier und im anderen Thread ausführlichst diskutiert und Urteile genannt. Bitte lesen!
ich nehme an, die Aussage wurde von der Sparkasse getätigt. War in unserem Fall ebenso, da musste ich nur lachen!
Auf Deiner WRB steht links sogar "für den Verbraucher"... und der Verbraucher wird mit "Sie" im ersten Satz angeredet, somit richtet sich die Fußnote 2 "Frist im Einzelfall prüfen" an den Verbraucher und nicht an einen Sachbearbeiter.
Der Verbraucher soll demnach in einer WRB seine Frist selbst prüfen...aha...
da meine Widerrufsbelehrung wohl anfechtbar ist, habe ich eben mal bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und gefragt, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Da es sich aber um eine Neubaufinazierung handelt, würde die Versicherung erstmal nicht zahlen. Sollte ich aber meinen Vertrag widerrufen und die Bank dies ablehnen, würde die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Beim herunterladen des Musterbriefs der Stiftung Warentest ist mir dann folgendes aufgefallen....
Wenn Sie den Widerruf über*eilt erklären und nicht das Geld haben, um die zum Zeit*punkt des Widerrufs noch offene Rest*schuld auszugleichen, kann die Bank Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwangs*versteigern lassen.
??? Bei erfolgreichem Widerruf würde ich gerne Umschulden. Jetzt habe ich aber Angst, dass die Bank ans Haus geht.
da meine Widerrufsbelehrung wohl anfechtbar ist, habe ich eben mal bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und gefragt, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Da es sich aber um eine Neubaufinazierung handelt, würde die Versicherung erstmal nicht zahlen. Sollte ich aber meinen Vertrag widerrufen und die Bank dies ablehnen, würde die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Beim herunterladen des Musterbriefs der Stiftung Warentest ist mir dann folgendes aufgefallen....
??? Bei erfolgreichem Widerruf würde ich gerne Umschulden. Jetzt habe ich aber Angst, dass die Bank ans Haus geht.
Die Gefahr einer Zwangsversteigerung ist eigentlich nur bei schlechter Planung gegeben.
D.h. bevor du den Widerruf aussprichst, musst du unbedingt mit dem neuen Finanzierer eine schriftliche Übereinkunft erzielen, dass er grundsätzlich bereit ist dir z.B. innerhalb der nächsten 6 Monate den Kredit zu den dann jeweils aktuellen Zinskonditionen zu gewähren. Hinsichtlich der Zinsen wird sich natürlich keine Bank länger als 1-2 Wochen in voraus festlegen.
Aber unbedingt zu vermeiden ist es sich gegenüber der neuen Bank fest zu binden. Wenn der Widerruf scheitern sollte, dann hast du andernfalls 2 Finanzierungen an der Backe mit sehr nachteiligen finanziellen Folgen. Stichwort: Nichtabnahmeentschädigung.
Ein kleines Restrisiko bleibt allerdings dennoch, wenn sich nämlich nach dem Widerruf deine Bonität stark verschlechtert, z.B. weil du inzwischen arbeitslos geworden bist, dann könnte die neue Bank trotz grundsätzlicher Zusage noch vom Vertrag zurück treten. Aber in dem Fall hättest du höchst wahrscheinlich auch mit deiner alten Finanzierung ein Problem.
P.S. Hinsichtlich der Deckungszusage deiner RSV würde ich mir auch eine schriftliche Bestätigung geben lasse. Nicht, dass es da ein Missverständnis gegeben hat. Dass bei einem Neubau die Versicherung eintreten will, ist zumindest sehr ungewöhnlich. Normalerweise sind Finanzierungen von Neubauten nicht im Versicherungsumfang abgedeckt. Einzige Ausnahme wäre, du hättest einen sehr, sehr alten Vertrag aus den 70iger oder 80iger Jahren.
ich habe gestern meinen Vertrag bei der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. WRB ist falsch.
Ich habe von dem Anwalt erfahren das eine Rechtschutzversicherung auch heute noch abgeschlossen werden kann und dann auch greift. Der abgelehnte Widerruf ist erst der Rechtsschutzfall und nicht der abgeschlossene Darlehensvertrag. War mir total neu.
Gleiches schrieb auch IG WIderrufer.
Jetzt habe ich 2 Fragen.
Welche Rechtschutzversicherung muß ich haben (Familie, Haus, Wohnen)?
Auto und Beruf habe ich funktioniert nur nicht
Welche Rechtschutzversicherung verzichtet auf eine Wartezeit bzw. max 3 Monate.
Hat einer einen Tipp?