ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Vielen Dank für die zahlreichen ausführlichen Antworten und Argumente zu meinem Post. Allerdings bin ich wohl von Ihnen, @ducnici zumindest in Teilen missverstanden worden. Wir wollen NICHT auf Rückabwicklung klagen. Es geht mir lediglich darum, die VFE zu sparen und sofort abzulösen (dafür wäre keine Finanzierung nötig). Meine Frage zielte darauf, ob es realistisch ist, das ohne Anwalt zu erreichen. Gerade weil es sich um "Peanuts" handelt, hatte ich das (etwas naiv) gehofft. @noelmaxim sagt ja klar nicht ohne erfahrenen Anwalt - der Hinweis mit dem erfolgsorientierten Honorar ist eine Überlegung wert, vielen Dank. Es ist jedenfalls sehr gut zu wissen, dass die R+V die VFE bereis mehrfach komplett erlassen hat, zumal sie in unserem Fall ja eher gering ausfallen würde.
Vielen Dank für die zahlreichen ausführlichen Antworten und Argumente zu meinem Post. Allerdings bin ich wohl von Ihnen, @ducnici zumindest in Teilen missverstanden worden. Wir wollen NICHT auf Rückabwicklung klagen. Es geht mir lediglich darum, die VFE zu sparen und sofort abzulösen (dafür wäre keine Finanzierung nötig).
User ducnici hatte dich schon richtig verstanden. Er wollte dir nur eindrucksvoll vor Augen führen, dass du dich mit "Kleingeld" von 6.000 EUR zufrieden geben willst, während du das "Großgeld" aus einer Rückabwicklung von bestenfalls 30.000 EUR ausschlägst.
Ich weiß, wovon ich rede, denn auch ich habe mein Darlehen mit hohen Tilgungsraten sehr schnell getilgt. Ich würde dir zu einer Prozessfinanzierung raten, wenn du das Risiko ausschließen willst. Die Reaktion der R+V zeigt, dass deine Erfolgsaussichten als sehr gut einzuschätzen sind.
Richtig. "Geringe" VFE bedeutet auch nur "geringer" Benefit für den DN.
Dazu den Aufwand mit RA und Anschlussfinanzierung.
Strategisch wäre die Überlegung richtig, wenn man noch 10-15 Jahre oder länger bräuchte um zu tilgen...und sich jetzt! das aktuelle Zinsniveau unbedingt sichern will. Da kann es Sinn machen, ohne VFE aus dem Vertrag herauszugehen, auf die RAW zu verzichten und sich lieber am ersparten Zins bzw. nicht mehr vorhandenen Risiko eines steigenden Zinsniveaus sich zu erfreuen...
Ich empfinde die Urteile, Erfahrungen und unterschiedlichen und willkürlichen Handhabungen der Gerichte, die hier ja ausführlich besprochen, diskutiert und dokumentiert werden nicht unbedingt so appetitlich, als dass man den Eindruck erwecken sollte, das wäre alles ein Selbstläufer. Nicht dass das einer unbedingt so beschreibt, aber mit dem was man bekommen kann so "rum zu fuchteln", das so schmackhaft zu machen deckt sich nicht mit den 13505 Posts die alleine dieser Thread ausmacht.
Gier frisst manchmal Hirn, insbesondere aufgrund der komplexen Problematik in der Widerrufsthematik soll das wohl durchdacht sein. Schon so manch einer der sich erschrocken hat, so manch einer der in den 3 reichsten Börsenmakler Hätte, Wenn und Aber seine besten Partner gewählt hatte.
Bleibe wie vom ersten Tag dieses Threads an dabei, alles kein Selbstläufer und ohne RSV ist der aussergerichtliche Vergleich "sofort raus ohne VFE" immer noch ein Segen, bedenkt man doch welche Vorteile einem durch die Dummheit der Banken unverhofft geschenkt wurde! Sage aber auch, wohl dem der eine RSV hat bzw. die Deckungszusage hat, da kann es dann heissen bis zum bitteren Ende, das ist dann aber ggf. der BGH und noch wissen wir nicht, was da so alles noch kommt. Mag sein das man am Ende keine Kosten gehabt hat, aber auch dass in dem ein oder anderen Fall der Vorteil des ein oder anderen Vergleichers ohne RSV aussergerichtlich größer war. Wir werden es ja gespannt weiter verfolgen, so manche Überraschung wird wohl aufgrund der schon oft gezeigten und gelebten Willkür noch geben, vielleicht ja sogar positive. Kosten tut das dann ja nichts und ich denke darauf legen viele Widerrufer wert, insbesondere dass das alles nicht aus den Rudern läuft und unkalkulierbar wird.
Sorry für das Missverständnis! Es stimmt, und ich sage auch nicht, dass es mich nicht manchmal in den Fingern juckt. Aber mein Mann schließt eine Klage kategorisch aus. Und 30.000 halte ich zudem für seehr optimistisch gerechnet.
Worauf spekulieren Banken? Dass Kunden ohne VFE aus einem laufenden Vertrag aussteigen wollen? Banken spekulieren nicht, sie erwarten dass Kunden einen - aus ihrer Sicht - gültigen Darlehensvertrag einhalten.
Wo wir dann wieder bei dem Punkt wären, wo zu klären ist, ob der Vertrag nach Widerruf bzw. dieser noch rechtskräftig ist.
Banken wollen soviel Geld wie möglich von Ihren Kunden kassieren (siehe Dispo-Zins-Untersuchung von Stiftung Warentest) - auch wenn es unrechtmäßig ist. Wie beispielswiese beim zulässigen Widerruf.
RAM wird gemeint haben das Banken (gerade wenn sie schon wissen das ihre WRB fehlerhaft ist) darauf spekulieren das Kunden vor Klagen zurück schrecken aufgrund der vermeintlichen Kosten. Ich schätze daher auch die "netten" Antwortbriefe auf ausgeprochene Widerrufe: "Verwirkung, Rechtsmissbrauch ect."
Wenn von 100 Kunden dann "nur" die Hälfte Zweifel bekommt und dann ihren Fall doch nicht vor Gericht bringen hat die Bank gewonnen !!
[...] Und 30.000 halte ich zudem für seehr optimistisch gerechnet.
Wie ich sagte: bestenfalls, d.h. 5% über Basiszins bei 200.000 EUR Nominaldarlehen und Rechenmethode gemäß BGH-Vorgabe. Bei 2,5% natürlich entsprechend weniger.
Warum lässt du denn nicht deine Zahlen mal durch einen Rückabwicklungrechner laufen? Dann musst du nicht auf dein Bauchgefühl vertrauen:... "sehr optimistisch gerechnet", sondern hast konkrete Zahlen.
Warum lässt du denn nicht deine Zahlen mal durch einen Rückabwicklungrechner laufen? Dann musst du nicht auf dein Bauchgefühl vertrauen:... "sehr optimistisch gerechnet", sondern hast konkrete Zahlen.
Dazu gehört aber auch, sich die Kostenseite, das Kostenrisiko auszurechnen und immer die Willkür zu bedenken, die unterschiedlichsten Rechtssprechungen vor Augen zu führen. Ich denke auch viele die sich mit dem Widerruf beschäftigen - vor allem die die sich anwaltlichen Rat schon gesucht haben - werden das getan haben und ihre Entscheidung getroffen haben.
@dogfight76
Gewonnen haben aber auch die, die einem Prozeß aus dem Weg gegangen sind, der so geendet wäre wie bei denen, die mit der Klage - erst Recht ohne RSV - nichts aber auch gar nichts erreicht haben.
Ändert ja alles nichts an der Tatsache, wie die Banken die Verbraucher in Teilen überforden, ja ihre Macht ausspielen und dass es eine Frechheit ist, dass das von der Politik auch noch unterstützt wird! Und da sich da so schnell nichts dran ändern wird, gilt es sich diese einmalige Chance zu Nutze machen, jeder entsprechend seiner Ausgangslage und seiner Risikomentalität. Die Macht und Gewalt der Banken wird nicht dadurch unterbrochen/beendet, dass sie jetzt offensichtlich und zumindest einmal höchstrichterlich abgestraft Fehler zugeben müssten! Die Macht und die Gewalt bleibt, die Kunst dürfte es sein, sich den Fehler entsprechend seiner Möglichkeiten, Sichtweisen und der Risikomentalität zum Vorteil zu machen. Vielleicht ist es dann nicht der ganze Kuchen, aber ein Stück - auch ein größeres - kann es dann sehr wohl werden.
@ducnici: Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hierzu den Fragen:
1. Frage: wann wurde der WR erklärt? - am 20.4.2016
2. Frage: was wurde ca. in den Jahren seit 02-2009 an Zins- und Tilgungsraten gezahlt? 177.676 (davon 65.500 Sondertilgungen)
3. Frage: wie hoch ist die Grundschuld: 210.000
4. Frage: wäre für eine Ablösung die Herausgabe der Grundschuld notwendig? - Nein
5. Wann wurde das Darlehen vollständig ausbezahlt? - 02/2009 (da das Darlehen in 03/2019 vollständig getilgt sein wird, ist eine vorzeitige Kündigung nicht nötig)
6. Frage: Wohnort bei Vertragsschluss - Düsseldorf
7. Frage: R+V Versicherung, an welchen Sitz wurde der Widerruf hin erklärt? - Wiesbaden
Heute Abend kann ich leider nichts merh hochladen, evtl kann ich mich morgen daran versuchen.
Vielen Dank und gute Nacht
gibt doch deine Zahlen in meinem Rückabwicklungsrechner ein.
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Dabei gibst du bitte nur 2,5% über Basiszinssatz ein. Das ist das was du so ziemlich sicher bekommen würdest. Die Bank kann ihren Vertragszinssatz haben.
Du erhälst die Restschuld die sich nach der Rückabwicklung sich ergibt. Wenn dieser Betrag unter 50.000€ wäre und die Bonität stimmt würde ich einen Ratenkredit ohne Grundschuld aufnehmen und der Bank einfach überweisen. So einen Kredit bekommt man bei der CreditPlus Bank für 2,5%, oder bei der Ingdiba für 3,6%. Man kann es auch jeder Zeit wieder zurückzahlen.
Wenn die Bank das Geld nicht annimmt, dann gerät sie garantiert in Annahmeverzug. Diesen Zahlungsvorgang aufheben für spätere Klage. Das Geld, dass die Bank zurückzahlt wieder der anderen Bank zurückgeben. Dann kannst du ruhig deine weiteren Raten bis 2019 oder bis die Rechtslage sich geklärt hat weiter bezahlen. Dafür würden keine Zinsen mehr anfallen, wegen Annahmeverzug.
Ich denke die Bank wird sich gut überlegen ob sie das Geld doch annimmt, oder dir einen Angebot macht.
Wenn die Bank das Geld annimmt, dann muss sie die Grundschuld freigeben und du kannst wieder einen Baudarlehen beantragen und den Raten-Kredit ablösen. Damit wäre die Rückabwicklung durch.
Um diesen Schritt zu tun muss man keinen Anwalt haben.
Das habe ich in meinem Fall gemacht. Mein Fall ist ein wenig komplizierter, aber ich habe dadurch meine Grundschuld teilweise freibekommen und konnte umschulden. Über den Rest streiten wir noch. Ich habe mir die niedrigen Zinsen für die nächsten 10 Jahre gesichert. Ich hätte das gleich nach dem Widerruf machen sollen, aber damals wusste ich zu wenig von dem Thema.
Bei diesem Vorgehen wäre das Risiko ziemlich klein bis 0. Denn tiefer als die 2,5% über Basiszinssatz als gezogene Nutzungen wird es nicht geben. Nach den Zahlen die du hier angegeben hast dürften einige Tausender rauskommen.
1. Frage: wie viel nimmt der von Dir vermittelte Anwalt für die außergerichtliche Tätigkeit? Was nimmt er als Basis für das Honorar?
2. Frage: was passiert, wenn die Bank, auch wenn man bisher mit ihr entsprechende gute Erfahrungen bzgl. außergerichtlichen Vergleich machte, nicht einlenkt?
Wird dann das Honorar nur im Erfolgsfall berechnet?
Vielen Dank für die zahlreichen ausführlichen Antworten und Argumente zu meinem Post. Allerdings bin ich wohl von Ihnen, @ducnici zumindest in Teilen missverstanden worden. Wir wollen NICHT auf Rückabwicklung klagen. Es geht mir lediglich darum, die VFE zu sparen und sofort abzulösen (dafür wäre keine Finanzierung nötig). Meine Frage zielte darauf, ob es realistisch ist, das ohne Anwalt zu erreichen. Gerade weil es sich um "Peanuts" handelt, hatte ich das (etwas naiv) gehofft. @noelmaxim sagt ja klar nicht ohne erfahrenen Anwalt - der Hinweis mit dem erfolgsorientierten Honorar ist eine Überlegung wert, vielen Dank. Es ist jedenfalls sehr gut zu wissen, dass die R+V die VFE bereis mehrfach komplett erlassen hat, zumal sie in unserem Fall ja eher gering ausfallen würde.
Hallo Andrea,
Bin mit meinem Vertrag (04/2009) bei R+V -ohne Anwalt- rausgekommen. In der Regel bieten die einem an, mit einer abgesenkten VFE von ca. 40 %, aus dem Vertrag zu kommen. Habe ca. 10 % Vorfälligkeitsentschädigung -freiwillig- angeboten. Die sind darauf eingegangen.Dafür spare ich jeden MOnat nun 3 % Zinsen. 2 weitere mir bekannte Fälle der R+V sind ebenfalls rausgekommen. Mache denen einen konkreten Vorschlag, was für Dich tragbar ist.
Das heisst mit der Überweisung ist das Urteil schon gesprochen, ok, das wusste ich noch nicht.
Man lernt nie aus!
Mit der Überweisung ist der Annahmeverzug sicher. Das kann keine mehr vor Gericht anfechten.
Mit der Annahme des Betrages auch die Sache so ziemlich geklärt. Natürlich muss man die Bank darauf hinweisen dass es sich um Rückerstattung aus dem Rückgewäherschuldverhältnis handelt.
Was soll den die Bank machen wenn sie den Betrag annimmt? VFE einklagen? Damit wird sie nicht durchkommen. Denn es hat sie keine gezwungen den Betrag zu akzeptieren.