Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das nennt man richterliche Unabhängigkeit. Und ja, es gibt zu ähnlichen Fällen konträre gerichtliche Entscheidungen, zwischen LGs untereinander, zwischen OLGs untereinander, zwischen LGs und OLGs und sogar zwischen den einzelnen Kammern eines LG oder Senaten eines OLG. Man kann sich darüber wundern oder eher noch ärgern, aber es ist wie gesagt kein Selbstläufer, selbst wenn die WRB eindeutig vom Mustertext abweicht und auch fehlerhaft ist. Es kann der Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben vorgebracht werden, von Rechtsmissbrauch oder auch Verwirkung. Das haben wir alle schon gelesen und gehört. Auch wenn es der BGH am Ende ganz klar im Sinne des Verbrauchers sieht, musst Du erst einmal dorthin kommen.

    Der Saarländer sagt dazu Kappes un Grumbeere durjnanner .

    Das hat doch mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht mehr zu tun. Die meisten Richter sind abhängig und zwar von den Banken. Die Entscheidungen des BGH werden ignoriert während Aufsätze von Schnauder und Co aufgeputscht werden.
    Das ist alles Bankenlobby. Der BGH wird es irgendwann richten, aber was wird aus diesen vielen Fehlentscheidungen werden, die nicht zum BGH kommen. Das hat doch mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu tun.

    Manche Richter beschneiden mit ihren Entscheidungen dem Verbraucher die Rechte, die der BGH und der Gesetzgeber ihnen zugesprochen hat. Das schlimme man kann nichts machen. Der DN trägt viel vor, bezieht sich auf mehrere BGH Entscheidungen, dann kommt die Bank bestreitet alles und erwähnt den Schnauder und Co. Und das Gericht folgt einfach der Bank.

    Nachtrag: Es ist zum kotzen.

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke, es ist wirklich schade, dass stimmt. Ich denke zwar weniger, dass Banken unmittelbar Einfluss nehmen können, aber das mag meinem unerschütterlichen Optimismus oder auch meiner Naivität geschuldet sein.

    Aber Spaß beiseite: Es gibt doch auch in allen anderen Rechtsgebieten etliche ungerechte Entscheidungen. Ich habe selbst schon verstanden, dass es da keinen Sinn macht, sich darüber aufzuregen. Man braucht eine Vision, Geduld und auch die Mittel bis zum Ende. Das ist zwar keine Garantie, hilft aber.

    Ein RA hat inzwischen Beschwerde beim BVerfGE eingelegt, weil ein OLG die Revision nicht zugelassen hatte - siehe Chronik bei test.de:
    08.04.2016 Kaum zu glauben, aber wahr: Obwohl eine ganze Reihe von Kredit*widerrufs*fällen, bei denen es jeweils auch darum geht, ob das Widerrufs*recht verwirkt ist, beim Bundes*gerichts*hof liegen, weist das Ober*landes*gericht Bremen eine Kredit*widerrufs*klage wegen Verwirkung ab und lässt nicht einmal die Revision zu. Argument von Einzel*richter Dr. Albert Schnelle: Es handele sich um einen Einzel*fall. Gut sechs Jahre nach Vertrags*schluss und mehrere Monate nach Ablösung des Kredits sei das Widerrufs*recht verwirkt. In diesbezüglich exakt gleich gelagerten anderen Einzel*fällen haben diverse andere Ober*landes*gerichte und sogar das als bankenfreundlich bekannte OLG in Frank*furt exakt entgegen*gesetzt entschieden. test.de hält die Nicht*zulassung der Revision für grob rechts*widrig. Rechtsanwalt Arne Schültge sieht das genau so. Er hat bereits Verfassungs*beschwerde einge*reicht. Das Bundes*verfassungs*gericht hat wieder*holt Zivil*gerichts*urteile ohne Zulassung von Rechts*mitteln als verfassungs*widrig aufgehoben.
    Kennt jemand den Stand dazu? Jemand hier aus dem Forum kennt mE RA Schültge.

  4. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Danke, es ist wirklich schade, dass stimmt. Ich denke zwar weniger, dass Banken unmittelbar Einfluss nehmen können, aber das mag meinem unerschütterlichen Optimismus oder auch meiner Naivität geschuldet sein.

    Aber Spaß beiseite: Es gibt doch auch in allen anderen Rechtsgebieten etliche ungerechte Entscheidungen. Ich habe selbst schon verstanden, dass es da keinen Sinn macht, sich darüber aufzuregen. Man braucht eine Vision, Geduld und auch die Mittel bis zum Ende. Das ist zwar keine Garantie, hilft aber.

    Ein RA hat inzwischen Beschwerde beim BVerfGE eingelegt, weil ein OLG die Revision nicht zugelassen hatte - siehe Chronik bei test.de:Kennt jemand den Stand dazu? Jemand hier aus dem Forum kennt mE RA Schültge.
    Guten Morgen,

    ich meine mich zu erinnern: dogfight.

    Dieses Urteil ist am OLG Bremen gefällt worden. Für mich ist Bremen so was, wie ein blinder Fleck auf der Landkarte der Gerichtsstände. Wer mehr weiß, wie in Bremen geurteilt wird, den bitte ich um Beiträge.

    Einen entspannten Pfingstmontag wünscht der

    Gaertner

  5. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der RA A.Schültge ist mein Anwalt bei der Verhandlung diese Woche gegen die Volksbank!

    Gruss

  6. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76
    Viel Erfolg. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

    Gaertner

  7. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da könnt ihr euch drauf verlassen !! Selbst wenn ein tolles Vergleichsangbot (was ich nicht glaube) auf den Tisch kommt wird das vor Unterschrift hier besprochen !! ...........schweigen kann ich dann später

    Gruß

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Da könnt ihr euch drauf verlassen !! Selbst wenn ein tolles Vergleichsangbot (was ich nicht glaube) auf den Tisch kommt wird das vor Unterschrift hier besprochen !! ...........schweigen kann ich dann später

    Gruß
    Wenn, immer nur widerruflich abschliessen! Müsst Ihr aber sowieso wegen der RSV... ;-)

  9. Avatar von Donneroel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ducnici
    AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen
    Zitat von Noni
    was heißt verbraucherfreundlich




    Urteile zu Gunsten der DN und zu Lasten der DG
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    AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen
    Zitat von Noni
    was heißt verbraucherfreundlich




    Urteile zu Gunsten der DN und zu Lasten der DG

    Das würde ich so nicht unbedingt unterschreiben.
    Die Kammer am LG Hannover beabsichtigt meinen Fall nach dem Fall des OLG Düsseldorf vom 21.01.2016 für verwirkt abzulehnen.
    Ich finde die Argumentation nicht wirklich schlüssig. Zumal wir im Vorfelde (2009) versucht haben uns mit der Bank zu einigen. Somit kann die finanzierende Bank nicht davon ausgehen, das wir den Widerruf nicht mehr erklären.
    Finanzierende Bank ist die BHW, Vertrag aus 2005.

    Gruß
    Donneroel

  10. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wenn, immer nur widerruflich abschliessen! Müsst Ihr aber sowieso wegen der RSV... ;-)
    Das habe ich schriftlich von meinem RA, Vergleich nur widerruflich ! Hoffe E-Mail dazu von Herrn Schültge reicht zur Not als Beweis ?

    Gruß

  11. Avatar von Noni
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen,
    frage, hast Du schon Zeit gehabt die Widerrufsbelehrung der WWK an zusehen und was ist deine Meinung. Weicht sie vom organal ab?

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Noni
    Guten Morgen,
    frage, hast Du schon Zeit gehabt die Widerrufsbelehrung der WWK an zusehen und was ist deine Meinung. Weicht sie vom organal ab?
    Hast Du die schon hochgeladen und hier gepostet?

  13. Avatar von Noni
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe es versucht geht nicht

  14. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    natürlich geht das:
    Als jpg auf deinem PC speichern und dann unter "Anhänge verwalten" hier hochladen!

    Gruß

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Noni
    Habe es versucht geht nicht
    Wenn Du auf "Antwort" gehst, dann unten rechts "erweitert" clicken, dann öffnet sich ein erweitertes "Bedienfeld"...

    dort die "Büroklammer" auswählen... Datei hochladen, einfügen.

    Darf natürlich nicht zu groß sein...

  16. Avatar von Noni
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dank für die Ifo, hoffe, dass es nun geklappt hat.
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  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Noni

    - Genaue Vertragsabschlüsse wann?

    - Abschluss nach Fernabsatz oder Präsenzgeschäft oder durch Vermittler?

    - Lag ein "Finanziertes Geschäft" vor? Also habt Ihr das Haus von der WWK oder einem ihrer Vermittler verkauft bekommen? (was ich mal nicht annehme)

  18. Avatar von Noni
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Am 29.07.2008

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Noni

    1. WRB grundsätzlich falsch wegen "...frühestens...", BGH Urteil aus 2009 existiert hierzu

    2. Kann sich die Bank auf die Schutzwirkung des Mustertextes berufen? Diese Gesetzlichkeitsfiktion wird i.d.R. nur bejaht, wenn die Bank den Mustertext keiner inhaltlichen Überarbeitung als auch in der Gestaltung unterzogen hat.


    • 1. Änderung: Überschrift "Widerrufsrechtsbelehrung" statt wie im Muster vorgesehen "Widerrufsbelehrung"
    • 2. Änderung: Überschrift ausserhalb der eingerahmten WRB
    • 3. Änderung: Weglassen des letzten Satzes bei den Widerrufsfolgen "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. "
    • 4. Änderung: Die Passage ab dem 4. Satz bei den "Finanzierten Geschäften", die wie folgt beginnt "Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert,....." und mit "..., können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten." wurde komplett weggelassen. Dies sieht das Muster aber nicht vor!


    Damit wurde die WRB einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen, gerade die weggelassene Passage bei den finanzierten Geschäften zeigt dies deutlich.

    Somit kann sich die Bank nicht auf die Schutzwirkung berufen und die WRB selbst ist wegen "...frühestens..." fehlerhaft!


    Update:

    Vertragsschluss 29.07.2008 würde bedeuten, dass hier ein anderer Mustertext ab dem 31.03.2008 massgeblich war. Der hatte z.B. nicht mehr "...frühestens..." im Fristbeginn drin.

    Der Unternehmer konnte aber die vorherige Musterbelehrung mit einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 verwenden, aber nur, wenn er sich daran gehalten hat.

    Damit gilt das vorher geschriebene.

    Wäre der Vertrag nach dem 01.10.2008, also nach der Übergangsfrist zustande gekommen, wäre eine Schutzwirkung generell nicht mehr möglich.




  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich! würde so vorgehen:


    Rechtsanwalt beauftragen, eine Leistungsklage einzureichen. Rückforderung der gezahlten VFE plus Vorteil aus der Rückabwicklung

    Für die Rückabwicklung würde ich nur einen Nutzungswertersatz in Höhe von 2,5% über Basiszins (wird mind. von den Gerichten zugesprochen, das ist die unterste Range) für die von Dir gezahlten Raten einschliesslich Endtilgung bis zum Widerruf auf Basis des BGH Beschlusses vom 12.01.2016 XI ZR 366/15 ansetzen.

    Du bist in der komfortablen Situation, dass die WRB grundsätzlich falsch ist und die Bank sich nicht auf die Schutzwirkung des Mustertextes aufgrund ihrer inhaltlichen Veränderungen berufen kann. Der WR ist also wirksam. Damit wurden mit Widerruf die Darlehensverträge beendet und in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt.

    Damit ist auch klar, der Bank steht überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung zu und sie muss Dir noch Nutzungen aus den von Dir erhaltenen Raten zahlen (2,5% über Basiszins), bis Widerruf, erstatten. Danach ggf. mit 5% über Basiszins.

    Die erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung muss sie ab (ihren) Erhalt mit 5% über Basiszins verzinsen.


    Wenn Du keine schwer durchsetzbaren Forderungen (marktüblicher Zins, periodischer Ansatz, Abzug einer Gewinnspanne), wie wir hier sie diskutieren (weil oft eine RSV das Risiko abdeckt) stellst,
    geht Dein Klagerisiko gegen Null. Du hast auch kein Problem mit einer Nachfinanzierung und einer herauszugebenden Grundschuld.

    Du forderst einfach nur Geld zurück, dass Dir aufgrund des Widerrufes zusteht.

    Eine sehr komfortable Situation.

    Da Dein Streitwert auch über 20.000Euro geht, dürfte der Bank auch klar sein, dass Du ggf. auch bis zum BGH gehen kannst.

    ;-)


    Daher würde ich meinem Anwalt schreiben, genug verhandelt, jetzt wird Klage eingereicht.

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