ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ja Verwirkung unter anderem, mein Anwalt hatte so viele Punkte und for jeden gibt es eine passende Antwort! Ich bin echt gespannt nun muss noch geklärt ob wir wirklich anwesend sein müssen oder ob die anwaltliche Vertretung ausreicht!
Zum Thema Verwirkung ist eigentlich schon alles gesagt. Das Argument wurde - wenn überhaupt - nur in ganz außergewöhnlichen und wenigen Fällen von Gerichten in Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker als zulässig anerkannt.
Für neue Forumsteilnehmer folgender Tip: Mit fällt auf, dass viele Fragen hier wieder und wieder gestellt werden. Fragen sind natürlich Sinn und Zweck dieses Forums. Es wäre aber für alle leichter, wenn sich neue Teilnehmer zunächst erstmal FAQs (zu deutsch: häufige gestellte Fragen) zum Thema in einer Übersicht durchlesen würden. Es gibt dazu sehr gute Übersichten im Netz, die 80% der hier gestellten Fragen beantworten. Entweder google: "FAQ Widerrufsjoker" oder diese nützliche Übersicht anschauen: FAQ-Update: Widerrufs-Joker, Widerrufsbelehrung, etc.
wie heute über test.de erfahren und der Seite der klagenden Kanzlei einsehbar,
ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es wurde dagegen Berufung am OLG Nürnberg eingelegt!
"Soweit ersichtlich hat bislang nur das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer Entscheidung die Widerrufsbelehrung als wirksam angesehen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Unsere Kanzlei hat hiergegen vor dem OLG Nürnberg Berufung eingelegt."
"Rechtsanwältin_Rogoz schrieb am 01.12.2014 um 18:16 Uhr:
Widerruf eines Darlehensvertrages der Sparkasse
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 (Az.: 10 O 3952/14), zu dem die letzten Kommentare gepostet wurden, ist noch nicht rechtskräftig. Die Argumente beurteile ich als nicht stichhaltig. Unsere Kanzlei hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Mit einer Entscheidung dürfte frühestens im 1. Quartal 2015 gerechnet werden."
Gibt´s dazu Neuigkeiten ?
Denn genau wegen dieser Stelle meiner WDR von meiner Sparkasse sagt mein Anwalt aus Bremen das ich Widerrufen kann.
Gibt´s dazu Neuigkeiten ?
Denn genau wegen dieser Stelle meiner WDR von meiner Sparkasse sagt mein Anwalt aus Bremen das ich Widerrufen kann.
Gruß
Ich habe im Dezember mit der Anwältin telefoniert und sie meinte, dass eine Entscheidung am OLG Nürnberg im März zu erwarten ist...
meines Erachtens spielt aber das keine große Rolle, außer man hat ein Verfahren am LG Nürnberg anhängig...da diese WRB schon vom OLG München in 2013 und auch von anderen OLG und LG zugunsten der Darlehensnehmer abgeurteilt wurden!
Ich kämpfe gerade in der 2. Instanz beim OLG Nürnberg gegen die Argumentation der Verwirkung des Widerrufrechts. Dazu verweist mein Anwalt in den Schriftsätzen immer auf das BGH-Urteil IV ZR 76/11 vom 7.5.2014:
"Entgegen der Ansicht der Beklagten hat er sein Recht zum Widerruf nicht verwirkt. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). .....
Es fehlt hier jedenfalls am Umstandsmoment. Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte........."
Da ist die Meinung des BGH eindeutig, nur viele Landgerichte und Oberlandesgerichte weisen Klagen mit Hinweis auf Verwirkung (§ 242 BGB) ab. Der BGH wird es wohl in all diesen Fällen richten müssen.
Man braucht den ganz langen Atem: Klageerhebung beim Landgericht bis zum BGH - wenn´s gut läuft - drei Jahre..
welche Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen ?
Sie darf natürlich nicht "§1 KWG" ausschließen. (denn genau darum geht´s hier ja)
Weiß jemand ob diese RSV das ausschließt:
welche Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen ?
Sie darf natürlich nicht "§1 KWG" ausschließen. (denn genau darum geht´s hier ja)
Weiß jemand ob diese RSV das ausschließt:
Deurag - Vario 300/150 SB
Danke für eure Hilfe
dogfight76
§3, (1), d), aa) bis dd)
Steht alles drin...
mit Deinem §1 KWG kann ich auf die Schnelle nichts anfangen, etwas mehr Erläuterung wäre hilfreich damit nicht jeder sich mühsam auf Deinen Wissensstand bringen muss...
Danke,
aber ich möchte ja gerne wissen ob diese RSV generell KWG-Geschäfte ausschließt. Komme leider mit diesem "Versicherungs-Deutsch" nicht gut klar.
Eventuell kann ja jemand in die PDF schauen und sagen "ob" oder "ob nicht" abgedeckt.
Gruß
EDIT:
Da geht´s um Kreditwesengesetz
wenn das eine RSV in deren Verischerungsbedingungen ausschließt wird sie keine Kosten übernehmen in Bezug auf den "Widerrufsjoker" (laut meinem Anwalt)
Hallo zusammen
Ich habe mein Vertrag von der Sparkasse ( vom 05.09.2008 ) schon mehrmals prüfen lassen. Es wurden viele unterschiedliche Fehler entdeckt. Doch diese Aussage hat mir die Chance auf einen Widerruf genommen. Ich zitiere !!
Ihre Widerrufsbelehrung entspricht dem für eine Übergangsfrist bis 30.09.2008 noch verwendbaren seinerzeitigem Muster, abgedruckt im Bundesgesetzblatt 2004, Seite 3110.
Die Anlehnung an dieses Muster entfaltet für die Sparkasse eine Schutzwirkung zu ihren Gunsten, weshalb Sie, obwohl die Widerrufsbelehrung falsch ist, keinen Widerruf mehr erklären können.
Kennt sich da jemand aus ??? Hatte jemand schon so eine Aussage
Hallo zusammen
Ich habe mein Vertrag von der Sparkasse ( vom 05.09.2008 ) schon mehrmals prüfen lassen. Es wurden viele unterschiedliche Fehler entdeckt. Doch diese Aussage hat mir die Chance auf einen Widerruf genommen. Ich zitiere !!
Ihre Widerrufsbelehrung entspricht dem für eine Übergangsfrist bis 30.09.2008 noch verwendbaren seinerzeitigem Muster, abgedruckt im Bundesgesetzblatt 2004, Seite 3110.
Die Anlehnung an dieses Muster entfaltet für die Sparkasse eine Schutzwirkung zu ihren Gunsten, weshalb Sie, obwohl die Widerrufsbelehrung falsch ist, keinen Widerruf mehr erklären können.
Kennt sich da jemand aus ??? Hatte jemand schon so eine Aussage
Stell mal bitte Deine WRB hier rein, wie sollen wir sonst das beurteilen können?
Nein, Du verwirrst. Fast keine Angaben, nen link und der Rest der Forenteilnehmer soll sich davon ein Bild machen können...
Sag doch einfach, was los ist, was für eine Finanzierung es ist und fertig.
Geht es um eine Baufinanzierung, steht in der Passage, die ich Dir mitgeteilt habe, alles drin....
Du bist hier in der "Abteilung" Baufinanzierung....schon klar, oder?
Und ist der "Anwalt" zu faul, da mal selbst drüber zu schauen?
Manch mal fass ich es nicht...
Sorry, will niemanden verwirren ! Wenn ich davon Ahnung hätte bräuchte ich kein Forum aufsuchen
Es geht um Finanzierung einer Bestandsimmobilie (Baujahr 1999) die wir Anfang 2008 gekauft haben. Bank ist eine Sparkasse mit der bekannten WRB (Formulierung mit "frühestens")
Hoffe die Infos reichen zur Beurteilung der RSV
Sorry, will niemanden verwirren ! Wenn ich davon Ahnung hätte bräuchte ich kein Forum aufsuchen
Es geht um Finanzierung einer Bestandsimmobilie (Baujahr 1999) die wir Anfang 2008 gekauft haben. Bank ist eine Sparkasse mit der bekannten WRB (Formulierung mit "frühestens")
Hoffe die Infos reichen zur Beurteilung der RSV
Gruß
Wenn das Objekt selbstgenutzt und nicht vermietet wird, dann sollte das abgedeckt sein...
Dagegen steht nur das Urteil des LG Nürnberg, was aber gerade am OLG Nürnberg weiter verhandelt wird, Entscheidung wird für März erwartet...
Ja das OLG München hat auch das Urteil vom LG München geschluckt. Ich weis nicht was die Landgerichte damit bezwecken, wenn der BGH und etliche OLG anders entschieden haben.
Ich bin aus München. Schauen wir mal ob die SSKM noch eine Runde vor dem OLG wagt.