Schlechte Nachrichten für alle, die zwei unterschiedliche WRB von der IngDiba haben (vertraglich und aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt). Das OLG Hamm hat keine Probleme damit. Es hat einen entsprechenden Hinweisbeschluß erlassen, den ich unten angehängt habe. Und dieser Hinweisbeschluss trifft genau auf meine WRB und meinen Gerichtsstand zu
Die entsprechenden WRB habe ich auch beigefügt (ich gehe jedenfalls davon aus, dass sie es sein müssten). Das LG Münster habe ich gebeten, das entsprechende Urteil in die Datenbank einzupflegen. Ist bisher aber noch nicht passiert. Da ich zusätzlich noch ein KfW-Darlehensvertrag habe, bei dem die WRB definitiv falsch ist, habe ich noch die Möglichkeit, mich vor dem LG Dortmund zu vergleichen. Beim OLG Hamm würde ich also definitiv verlieren. Und mit der WRB zum BGH zu gehen, ist für mich viel zu risikoreich. Vor allem gibt mir denken, dass, selbst wenn ich obsiege, es nicht sichergestellt ist, dass ich die gezahlten Zinsen wieder zurückbekomme (also Gläubigerverzug angenommen wird). Dann lieber jetzt einen Vergleich schließen.
Gibt es eventuell Erfahrungen von denen, die die gleiche Konstellation haben?
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