Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Gericht geht in der Tat von der unterschriebenen Belehrung - sprich der Ausfertigung für die SPK - aus; diese wurde von der Beklagten im Prozess vorgelegt. Aber wie du schon richtig sagst, ducnici, das Urteil ist so oder so nicht überzeugend.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Das Gericht geht in der Tat von der unterschriebenen Belehrung - sprich der Ausfertigung für die SPK - aus; diese wurde von der Beklagten im Prozess vorgelegt. Aber wie du schon richtig sagst, ducnici, das Urteil ist so oder so nicht überzeugend.
    Ham die wat geraucht? Oh mein Gott!

    Wie will denn der Verbraucher erkennen, dass der Fußnoten-Hinweis sich an den Verbraucher richte, wenn die Ausfertigung im Besitz der Sparkasse ist???

    Oder soll der Verbraucher, neben seiner all den anderen Passagen sich bei der Unterschriftsleistung auf der WRB für die SPK sich merken, ah...da stand ja was von Sachbearbeiter????


    Maßgebend ist doch die WRB, die dem Verbraucher ausgehändigt wurde!

  4. Avatar von timbo1848
    timbo1848 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe nun mehr als 1 Monat nicht mehr mit gelesen. Die Liebe Zeit.

    Möchte euch aber trotzdem auf dem laufenden halten. Bei mir geht's drunter und drüber. Beim ersten Termin hieß es, dass ich gewonnen habe. Die Bank hatte trotzdem nochmal die Möglichkeit ihr Angebot nachzubessern. Hat sie unmerklich. Daraufhin von uns ein Vorschlag, welcher nicht einmal beantwortet wurde. Der war so bei der Hälfte der Kosten bei einer Rückabwicklung. Hmmmh. Nun ja.

    Der anberaumte Verkündungstermin wurde dreimal verschoben. Nun endlich die Entscheidung.

    Widerruf wirksam
    Keine Verwirkung
    Rückabwicklung
    2,5 ÜBZ

    Wermutstropfen: Ein Gutachter muss feststellen, wieviel jeder dem anderen schuldet. Und wer muss zahlen. Ich natürlich. Ich hoffe, dass die RSV übernimmt.

  5. Avatar von timbo1848
    timbo1848 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ach so. Realistisch gehe ich davon aus, dass wir nun zum OLG müssen.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von timbo1848
    Ach so. Realistisch gehe ich davon aus, dass wir nun zum OLG müssen.
    Welche WRB, Bank und welches LG war das noch mal?

    Wenn das Gericht das Fm-Gutachten beantragt, muss die RSV die Kosten hierfür übernehmen! ;-)


    Locker bleiben, zum OLG rocken... und einfach mal abwarten...

  7. Avatar von timbo1848
    timbo1848 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bhw
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  8. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kurze Info zu WRB der Ing Diba mit "frühestens" Belehrungen. In bisher 7 Fällen erfolgte in den letzten 4 Wochen kein Widerstand mehr. Vielmehr Angebot, den Kunden zu erhalten und die Zinsen zu reduzieren. Erstes Angebot lag bei 1,6 % bei 10 Jahren. Jetzt nachverhandelt. In 2 Fällen 1,2 % bei 10 Jahren erreicht. Geht doch!

  9. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @derpicknicker
    die WRB aus 2010 habe ich auch. Klageentwurf eingereicht beim Landgericht Hannover. RA der ING (Göhmann) versucht per Rüge die örtliche Zuständigkeit nach Frankfurt zu verlagern. Läuft noch. Erfahrungen und Ergebnisse vor Gericht liegen noch nicht vor.

    Frage an der picknicker: im Hinweisbeschluss steht, dass es um einen Verbrauchdarlehensvertrag aus Februar 2011 geht. Stimmt das Datum der WRB ?

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Schlechte Nachrichten für alle, die zwei unterschiedliche WRB von der IngDiba haben (vertraglich und aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt). Das OLG Hamm hat keine Probleme damit. Es hat einen entsprechenden Hinweisbeschluß erlassen, den ich unten angehängt habe. Und dieser Hinweisbeschluss trifft genau auf meine WRB und meinen Gerichtsstand zu

    Die entsprechenden WRB habe ich auch beigefügt (ich gehe jedenfalls davon aus, dass sie es sein müssten). Das LG Münster habe ich gebeten, das entsprechende Urteil in die Datenbank einzupflegen. Ist bisher aber noch nicht passiert. Da ich zusätzlich noch ein KfW-Darlehensvertrag habe, bei dem die WRB definitiv falsch ist, habe ich noch die Möglichkeit, mich vor dem LG Dortmund zu vergleichen. Beim OLG Hamm würde ich also definitiv verlieren. Und mit der WRB zum BGH zu gehen, ist für mich viel zu risikoreich. Vor allem gibt mir denken, dass, selbst wenn ich obsiege, es nicht sichergestellt ist, dass ich die gezahlten Zinsen wieder zurückbekomme (also Gläubigerverzug angenommen wird). Dann lieber jetzt einen Vergleich schließen.

    Gibt es eventuell Erfahrungen von denen, die die gleiche Konstellation haben?

    Anhang 2536Anhang 2537

  10. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tom120368
    Kurze Info zu WRB der Ing Diba mit "frühestens" Belehrungen. In bisher 7 Fällen erfolgte in den letzten 4 Wochen kein Widerstand mehr. Vielmehr Angebot, den Kunden zu erhalten und die Zinsen zu reduzieren. Erstes Angebot lag bei 1,6 % bei 10 Jahren. Jetzt nachverhandelt. In 2 Fällen 1,2 % bei 10 Jahren erreicht. Geht doch!

    Welche frühestens Belehrung genau?

    Danke.

  11. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tom120368
    Kurze Info zu WRB der Ing Diba mit "frühestens" Belehrungen. In bisher 7 Fällen erfolgte in den letzten 4 Wochen kein Widerstand mehr. Vielmehr Angebot, den Kunden zu erhalten und die Zinsen zu reduzieren. Erstes Angebot lag bei 1,6 % bei 10 Jahren. Jetzt nachverhandelt. In 2 Fällen 1,2 % bei 10 Jahren erreicht. Geht doch!
    Ist es diese WRB?
    Widerrufsbelehrung
    ___________________
    Widerrufsrecht
    Ich kann/Wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax 069 / 27 222 66289, E-Mail: baufi-service@ing-diba.de.
    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann ich/Können wir die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss ich/müssen wir der ING-DiBa AG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass ich/wir die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss/müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss ich/müssen wir innerhalb von 30 Tagen nach Absendung meiner/unserer Widerrufserklärung erfüllen.
    Ende der Widerrufsbelehrung
    ___________________

  12. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin zusammen,

    wer noch skrupel mit einem Widerruf hat und auf Vertragstreue pocht, sollte sich den Beitrag von gestern in der ZDF-Mediathek anschauen. Der Titel heißt "Der Bankraub" als Film und später noch einmal als Dokumentation. Es geht um die Finanzkrise 2008. Die Gier der Banken, Lehman Brothers (wurden mir damals auch angeboten), wie die Banken die Politik über den Tisch gezogen haben ("Systemrelevant") und das sich rein gar nichts geändert hat.
    Ein Amerikaner meinte nur in der Doku "die Banken und die Politik liegen in einem Bett - einfach ekelhaft". Das zu dem Thema "Aufhebung des ewigen Widerrufsrecht"
    Ich hoffe, dass schon alleine aus dem Grund noch viel mehr Kreditnehmer in den letzten Wochen widerrufen werden.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Geldsparer1

    Gesehen und abgekotzt!

  14. Avatar von TomWinter
    TomWinter ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier der Link dazu:

    Der Bankraub - Die Dokumentation


    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Moin zusammen,

    wer noch skrupel mit einem Widerruf hat und auf Vertragstreue pocht, sollte sich den Beitrag von gestern in der ZDF-Mediathek anschauen. Der Titel heißt "Der Bankraub" als Film und später noch einmal als Dokumentation. Es geht um die Finanzkrise 2008. Die Gier der Banken, Lehman Brothers (wurden mir damals auch angeboten), wie die Banken die Politik über den Tisch gezogen haben ("Systemrelevant") und das sich rein gar nichts geändert hat.
    Ein Amerikaner meinte nur in der Doku "die Banken und die Politik liegen in einem Bett - einfach ekelhaft". Das zu dem Thema "Aufhebung des ewigen Widerrufsrecht"
    Ich hoffe, dass schon alleine aus dem Grund noch viel mehr Kreditnehmer in den letzten Wochen widerrufen werden.

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe ich schon gestern abend gesehen - danach meine Prozessordner noch sorgfältiger sortiert..

    Wenn man den Film gesehen hat und in die Schriftsätze blickt - es ist schon ziemlich dreist, wenn Banken in WRB-Verfahren mit Treuwidrigkeit des Kunden argumentieren. ......

  16. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier mal bessere Nachrichten vom LG Köln, lesenswert zur Berechnung und Annahmeverzug https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/k..._20160426.html

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Laut Info einer Kanzlei gibt es nur wenige [EDIT: "wenige" ist meine Wortwahl] Angriffspunkte bzgl. einer WRB der ING-DiBa aus 2012 zu einem Ratenkredit (Autokredit mit Sonderkonditionen), weil der Text der WRB dem damals gültigen Mustertext entnommen worden sei, aber:


    1. Die WRB könne (ggf.) dem Deutlichkeitsgebot nicht entsprechen, weil sie vom restlichen Text nicht deutlich genug abgesetzt sei (u.a. die Anschrift, an welche der Widerruf zu richten sei, aber auch im Übrigen);
    2. Die WRB enthalte eine Fußnote, welche gemäß Mustertext gar nicht vorgesehen sei:
      Die ING-DiBa wird bei der Geltendmachung des Widerrufsrechtes innerhalb von 14 Tagen den vereinbarten Sollzins nicht berechnen.


    Ich habe die beiden Seiten im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam?" (Beitrag #1398) eingestellt, wo sie ja auch hingehören. Falls jemand dieselbe WRB hat und mehr dazu weiß, kann sie/er gerne dort antworten. Danke.


    Aber hier habe ich 2 allgemeinere Fragen, und zwar zu der Fußnote, welche sich in dem Block "Widerrufsinformation" ganz am Ende von "Widerrufsfolgen" befindet:

    1. Gibt es obergerichtliche Entscheidungen oder gar welche vom BGH, nach denen eine solche Fußnote als Abweichung vom Mustertext eingeschätzt wird?
    2. Wenn nur diese Abweichung vom Mustertext vom Gericht bestätigt würde, würde dies für einen wirksamen Widerruf ausreichen? Oder müsste es auch am Deutlichkeitsgebot oder noch etwas anderem mangeln?


    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen hier zu den beiden vorgenannten, allgemeineren Fragen bzw. im anderen Thread speziell zu dieser WRB.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Test.de:
    09.05.2016 Es bleibt für die SKG-Bank beim gerichtlichen Verbot, sich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu berufen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat sich gegen die DKB-Tochter durchgesetzt und bittet jetzt Kunden der Bank und Rechtsanwälte um Unterstützung. Die Details zum Fall: Klagerecht für Verbraucherschützer.
    Leider fehlt dort ein Link. EDIT: Es ist wohl diese Meldung bei test.de.


    Sparkasse Hanau, Vertrag vom Januar 2008
    Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 25.04.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 23 U 98/15
    Klägervertreter: Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt
    Besonderheit: Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt seine zuletzt verbraucherfreundliche Linie, nur 19. Senat des Gerichts weist Klagen oft noch wegen Verwirkung oder Rechtsmissbrauch ab. Das Landgericht Hanau hat Kreditwiderrufsklagen die Sparkasse Hanau bislang regelmäßig abgewiesen. Das dürfte sich jetzt ändern. Detaillierter Bericht auf der Homepage der Kläger-Anwälte.
    [neu 06.05.2016]


    Sparkasse Mittelmosel, Verträge aus August 2008 und März 2010
    Landgericht Trier, Urteil vom 03.05.2016, (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 4 O 278/15
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Kunz und Kollegen, Saarbrücken
    Besonderheit: Das Landgericht Trier verurteilte die Sparkasse zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von insgesamt 19 903,95 Euro. Die 2008 erteilte Widerrufsbelehrung enthielt eine Hochziffer mit der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“; die 2010 erteilte Belehrung enthielt eine Hochziffer mit Fußnote „Nicht für Fernabsatzverträge“. Das Landgericht entschied, dass die Hochzifferzusätze geeignet seien, den Verbraucher zu verwirren. Zudem könne sich die Sparkasse nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, da die Zusätze nicht in der seinerzeit jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung enthalten waren. Das Widerrufsrecht sei auch weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Eine 2015 geschlossene Aufhebungsvereinbarungen stehe dem Widerruf nicht entgegen, da die Beklagte ansonsten bei Verwendung derartiger Klauseln das aufgrund nicht ordnungsgemäßer Belehrungen immer noch bestehende Widerrufsrecht unterlaufen könnte. Laut Landgericht Trier hat die Bank zusätzlich zu der Vorfälligkeitsentschädigung Nutzungen in Höhe von 5 Punkten über Basiszinssatz ab Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung herauszugeben.
    [neu 09.05.2016]


    Sparda-Bank Südwest eG, Vertrag Januar 2011
    Landgerichts Saarbrücken, Urteil vom 06.05.2016
    Aktenzeichen: 1 O 247/15
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Kunz und Kollegen, Saarbrücken
    Besonderheit: Das Landgericht Saarbrücken hielt Widerrufsinformation im Vertragsformular hinsichtlich des Fristbeginns für nicht ordnungsgemäß, weil die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB nicht vollständig genannt worden seien. Die Beklagte habe lediglich die „Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit“ im Klammerzusatz aufgeführt. Welche weiteren Angaben der Darlehensnehmer noch enthalten müsse, sei weder dort noch und auch sonst nicht beschrieben. Das Gericht hebt ausdrücklich hervor, dass es nicht verkenne, dass der Klammerzusatz nicht die fehlerhafte „Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde“ benenne. Einem durchschnittlichen Verbraucher sei es jedoch bei der hier vorliegenden Belehrung nicht zuzumuten, den Gesetzestext zur Ermittlung des Fristbeginns selbst heranzuziehen, da es in der Regel zur Bestimmung des Fristanlaufs einer Lektüre des § 492 BGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung und darüber hinaus der §§ 247 §§ 6–13 EGBGB mit dem damaligen Stand bedürfe. Der Verweis auf einen längeren Normkomplex sei Verbrauchern nicht ohne Weiteres zugänglich und verständlich. Die Beklagte könne sich unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH vom 23.02.2016 (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15) nicht auf eine Gesetzlichkeitsfiktion berufen, obwohl der von ihr verwandte Wortlaut der Musterwiderrufsinformation entspreche, da es an der für eine Berufung auf die Gesetzlichkeitsfiktion erforderlichen Hervorhebung fehle.
    [neu 10.05.2016]

  19. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn die Rechtssprechung sich weiter so entwickelt, dürften sämtliche Widerrufsinformationen fehlerhaft sein. Dann geht es nur noch um den Vertrauensschutz bei Verwendung des Musters. Wenn dann die Hervorhebung aufgrund z.B. fehlender Umrandung nicht gegeben ist, ist es vorbei mit der Gesetzlichkeitsfiktion. Das ist auch völlig korrekt im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung zu den Sparkassen-Urteilen und dem Gesetzestext, weil bei Verwendung des Musters eben nach wie vor eine hervorgehobene und deutlich gestaltete Form notwendig ist.

  20. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von lelo44
    Wenn die Rechtssprechung sich weiter so entwickelt, dürften sämtliche Widerrufsinformationen fehlerhaft sein.
    Woraus zieht du diese Erkenntnis, es gibt doch leider weiterhin viele Gerichte die bankenfreundlich urteilen?

  21. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also besonders viele Entscheidungen zu den Widerrufsinformationen ab 06/2010 sind mir nicht bekannt, aber mag sein, dass ich die einfach ausblende und nur die erfolgreichen sehe. Die Betonung liegt auch auf "sich weiter so entwickelt". Hinzu kommt, dass besonders im Jahr 2011 und später die Widerrufsinformationen meist 1:1 dem Muster entsprachen, weil es da längst das BGH-Urteil zur Gesetzlichkeitsfiktion gab (Nachtrag: und das Muster ins EGBGB wanderte=> "Gesetz" wurde) und dies auch nicht unbemerkt an den Banken vorbei ging.

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