Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    So hab ich das auch rausgelesen.

    Schade, dass keiner in den Urteilen mal auf diesen letzten Satz hinweist, dass Verpflichtungen 30 Tage nach Absenden der Widerrufsbelehrung zu erfüllen sind (das ist ein gravierender Fehler, es muss Widerrufserklärung heißen). Denn dies trägt erstrecht zur Verwirrung der Verbraucher bei und ist definitiv eine auch wirklich inhaltliche Abweichung vom Muster.

    Den Hinweis hatte ducnici vor einiger Zeit schonmal gepostet.
    Den Fehler habe ich hier im Forum auch nur als Tip mitgeteilt bekommen...

  3. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So bei uns wird es nun auch spannend, nach 14 Monaten hin und her steht nun unser Termin gegen die DKB, Mitte März ist Güteverhandlung vorm Landgericht Postdam.

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    So bei uns wird es nun auch spannend, nach 14 Monaten hin und her steht nun unser Termin gegen die DKB, Mitte März ist Güteverhandlung vorm Landgericht Postdam.
    Argumentiert die DKB dann immer noch mit Verwirkung?


    Gute Abhandlung dazu

    Zum Widerruf von Immobiliendarlehen (sog. "Widerufsjoker") – Das antworten die Banken: - WAGNER HALBE Rechtsanwälte BLOG

  5. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    So bei uns wird es nun auch spannend, nach 14 Monaten hin und her steht nun unser Termin gegen die DKB, Mitte März ist Güteverhandlung vorm Landgericht Postdam.
    Ging ja dann doch noch bisschen schneller als gedacht. Wann hattet ihr Klage eingereicht?

    Meine Verhandlung ist auch im März, ich hab im Juni Klage eingereicht (und auch SOFORT den Gerichtskostenvorschuss bezahlt).

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Die argumentieren selbst in der Klageerwiderung mit Verwirkung.
    Die Textbausteine aus der von dir verlinkten Seite kenne ich alle

  7. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja Verwirkung unter anderem, mein Anwalt hatte so viele Punkte und for jeden gibt es eine passende Antwort! Ich bin echt gespannt nun muss noch geklärt ob wir wirklich anwesend sein müssen oder ob die anwaltliche Vertretung ausreicht!

  8. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Die argumentieren selbst in der Klageerwiderung mit Verwirkung.
    Die Textbausteine aus der von dir verlinkten Seite kenne ich alle
    Ich glaube die kopieren das in die Klageerwiderung!

  9. Avatar von Jana71
    Jana71 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Pajak
    Weiß jemand vielleicht, wie die Widerrufsbelehrung dort ausgeschaut hat?
    ich hätte eine vom Januar 2008 da, aber ob die identisch sind?
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  


  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, ist auch die gleich wie wir haben aus 2007...

  11. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Jana71
    ich hätte eine vom Januar 2008 da, aber ob die identisch sind?
    Dieselbe habe ich auch (mit einer anderen Niederlassung), mein Vertrag ist von Mai 2008.

    Hier sieht man auch schön den letzten Satz in den Widerrufsfolgen, sieht aus, als käme der öfter vor

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Dieselbe habe ich auch (mit einer anderen Niederlassung), mein Vertrag ist von Mai 2008.

    Hier sieht man auch schön den letzten Satz in den Widerrufsfolgen, sieht aus, als käme der öfter vor
    Du meinst "..nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung..."

    statt "Widerrufserklärung" laut Mustertext...


    Eigentlich kann man nicht oft genug darauf hinweisen!

  13. Avatar von IG Widerruf
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    Standard Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Widerrufsjoker: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Mit dem Widerruf von Krediten können Immobilienbesitzer in vielen Fällen aus langjährigen Zinsbindungen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung nutzen. Die damit verbundene Ersparnis von vielen Tausend Euro gibt es aber nicht umsonst. Wie die Erfahrungen vieler Nutzer der IG Widerruf (www.widerruf.info) zeigen, ist so gut wie immer ein Anwalt nötig, um die Bank zum Einlenken zu bewegen. Das kostet Geld. Praktisch ist es daher, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die die Kosten übernimmt.

    Folgende Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein, damit die Versicherung auch wirklich einspringt: Die Immobilie, die Sie finanziert haben, darf kein Neubau sein. Dies betrifft auch Häuser oder Wohnungen, die Sie von einem Bauträger erworben haben. Es muss sich also beim Kauf um eine sogenannte Bestandsimmobilie handeln. Leider lehnen viele Versicherung eine Deckungszusage auch dann ab, wenn Sie beispielsweise eine Wohnung im Jahr 1998 als Neubau erworben haben und die Finanzierung im Jahr 2008 umgeschuldet haben. Dann können Sie den Vertrag von 2008 nicht mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung widerrufen, da das ursprüngliche Darlehen zur Finanzierung eines Neubaus diente und das spätere Darlehen ebenfalls darauf beruht.

    Zweites Ausschlusskriterium ist eine Vermietung. Die Immobilie muss also von Ihnen genutzt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen überprüfen dies anhand ihrer Meldeadresse. Stimmt diese nicht mehr mit der Adresse der finanzierten Immobilie überein, hagelt es Nachfragen.

    Um die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten zu bewegen, braucht man einen sogenannten Schadensfall. Ganz wichtig: Dieser Schadensfall ist nicht der Abschluss des Kredits. Es ist vielmehr die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kredits zu akzeptieren. Dies bedeutet in der Praxis folgendes: Sie müssen als Kreditkunde die Bank zunächst einmal auffordern, Ihr Recht auf einen Widerruf des Kredit anzuerkennen. Dies können Sie beispielsweise mit dem Musterschreiben der IG Widerruf tun, das Sie unter https://goo.gl/eepQFP finden. Die Bank wird diesen Wunsch in nahezu 100 Prozent der Fälle ablehnen. Und damit tritt genau das ein, was als Voraussetzung zur Deckungszusage fehlt: Nämlich der Schadensfall für die Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie unser Musterschreiben verwenden, sprechen Sie übrigens rein formal den Widerruf nicht aus. Sie haben also kein Risiko, dass die Bank Sie auf Basis dieses Schreibens zur Rückzahlung der Kreditsumme auffordert (was sie in der Praxis ohnehin nicht tun würde). Sie verlangen von der Bank lediglich, ihr Widerrufsrecht zu bestätigen.

    Aus dieser Vorgehensweise ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bereits beim Kauf des Hauses oder dem Abschluss des Kredits bestanden haben muss. Möglich ist sogar folgender Trick: Sie können eine Rechtsschutzversicherung auch jetzt noch abschließen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen. In diesem Fall müssen Sie entweder einen Tarif ohne Wartezeit wählen oder die Wartezeit (in der Regel drei Monate) verstreichen lassen. Dann nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Bank anzuschreiben. Wenn die Bank geantwortet hat, können Sie sich an die IG Widerruf wenden. Unsere Anwälte werden dann die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. Sie haben dann kein Kostenrisiko.

    Falls es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau oder um ein vermietetes Objekt handelt, dann ist ein erfolgreicher Widerruf ebenfalls möglich. Allerdings müssen Sie dann die Kosten für Anwalt oder evtl. Gericht selbst aufbringen. Unsere Partneranwälte verlangen in der Regel eine Pauschale in Höhe von rund 1.000 Euro für den außergerichtlichen Bereich. Kommt es zu einer Einigung mit der Bank, wird eine zusätzliche Einigungsgebühr fällig, die von Ihrer Ersparnis abhängt. Das Kostenrisiko, das Sie eingehen, ist also auch hier durchaus überschaubar.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    ....
    Um die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten zu bewegen, braucht man einen sogenannten Schadensfall. Ganz wichtig: Dieser Schadensfall ist nicht der Abschluss des Kredits. Es ist vielmehr die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kredits zu akzeptieren. Dies bedeutet in der Praxis folgendes: Sie müssen als Kreditkunde die Bank zunächst einmal auffordern, Ihr Recht auf einen Widerruf des Kredit anzuerkennen. ....Die Bank wird diesen Wunsch in nahezu 100 Prozent der Fälle ablehnen. Und damit tritt genau das ein, was als Voraussetzung zur Deckungszusage fehlt: Nämlich der Schadensfall für die Rechtsschutzversicherung....

    Danke!

    Würden Sie folgendes Ablehnungsschreiben als Eintritt des Schadensfalls einstufen?

    "Ihr Schreiben vom xx.xx.2014 wurde von der Fachabteilung an die Rechtsabteilung weitergeleitet.
    Nach Sichtung der Unterlagen stellen wir fest, dass die in Ihrem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung dem damals geltenden Muster entspricht. Die Widerrufsfrist ist abgelaufen mit der Folge, dass heute kein Widerruf mehr erklärt werden kann. Der Darlehensvertrag ist daher vertragsgemäß weiterzuführen."

  15. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von ducnici
    Danke!

    Würden Sie folgendes Ablehnungsschreiben als Eintritt des Schadensfalls einstufen?

    "Ihr Schreiben vom xx.xx.2014 wurde von der Fachabteilung an die Rechtsabteilung weitergeleitet.
    Nach Sichtung der Unterlagen stellen wir fest, dass die in Ihrem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung dem damals geltenden Muster entspricht. Die Widerrufsfrist ist abgelaufen mit der Folge, dass heute kein Widerruf mehr erklärt werden kann. Der Darlehensvertrag ist daher vertragsgemäß weiterzuführen."

    Also für mich das Schreiben recht eindeutig. Aber es kommt nicht darauf an, wie ich es einstufe, sondern was die Versicherung daraus macht. Leider machen wir derzeit die Erfahrung, dass viele RSV versuchen, sich mit teils abstrusen Argumenten vor der Deckungszusage zu drücken.

    Einerseits ist das nachvollziehbar, weil derzeit viele Deckungsanfragen zu einem Thema hereinkommen, das die Versicherer sicher nicht in ihren Kalkulationen hatten. Andererseits müssen sie sich aber auch an ihre Zusagen halten. Unsere Anwälte kämpfen jedenfalls dafür, dass sie eine Deckungszusage bekommen, wo immer das die Versicherungsbedingungen hergeben. Auch wenn es nicht immer im ersten Versuch klappt.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von ducnici
    Danke!

    Würden Sie folgendes Ablehnungsschreiben als Eintritt des Schadensfalls einstufen?

    ...Die Widerrufsfrist ist abgelaufen mit der Folge, dass heute kein Widerruf mehr erklärt werden kann. Der Darlehensvertrag ist daher vertragsgemäß weiterzuführen."
    Bin nicht IG Widerruf, aber deutlicher kann man wohl kaum ausdrücken, dass man die Widerrufserklärung zurück weist.

    Damit ist der Schadenfall eingetreten. Natürlich nur, soweit keine anderen Ausschlussgründe (Neubau etc.) bestehen.

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von Harley
    Bin nicht IG Widerruf, aber deutlicher kann man wohl kaum ausdrücken, dass man die Widerrufserklärung zurück weist.

    Damit ist der Schadenfall eingetreten. Natürlich nur, soweit keine anderen Ausschlussgründe (Neubau etc.) bestehen.
    Sehe ich genauso. Selbstgenutzter Altbau ohne genehmigungspflichtige Umbauten....

    Wie würdet Ihr dieses Schreiben bewerten?


    "Ihre Reklamation über die Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung in Zusammenhang mit Ihrem Darlehen xxx, vom xx.xx.xx habe ich geprüft.

    Die Sparkasse hat hierbei die extra dafür vorgesehen Verträge vom Sparkassenverlag verwendet. Aus unserer Sicht tragen diese den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen Rechnung.

    Leider kann ich nicht beurteilen, ob die Widerrufsbelehrung in sich Mängel beinhaltet. Ich habe Ihr Anliegen daher zur weiteren Klärung an den Sparkassenverband weiter geleitet."

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Falls es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau oder um ein vermietetes Objekt handelt, dann ist ein erfolgreicher Widerruf ebenfalls möglich. Allerdings müssen Sie dann die Kosten für Anwalt oder evtl. Gericht selbst aufbringen.
    Oder Sie haben eine Uralt-Rechtsschutzversicherung, die noch nicht den Rechtsschutz für die Finanzierung von Neubauten und/oder vermieteten Objekten ausschließt.
    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Kommt es zu einer Einigung mit der Bank, wird eine zusätzliche Einigungsgebühr fällig, die von Ihrer Ersparnis abhängt.
    Wie hoch ist diese Einigungsgebühr, wenn man unterstellt, dass die Zinsen auf dem Markt unverändert bleibend und man unter dieser Voraussetzung keinen Gewinn erzielt?

    Siehe nachfolgendes Beispiel:

    Restschuld: 250.000 €
    Zinsbindung: 10 L.
    gebundener Zins: 3,4 %
    Restlaufzeit: 4 J.
    Marktzins f. 10 J. fest: 1,4 %
    Vergleichsangebot: 2,2 % bei 10 J. fest

    Angebotsannahme: (250.000x2,2%x10J.) = 55.000 €
    Angebotsablehnung: (250.000x3,4%x4J.)+(250.000x1,4%x6J.)= 55.000 €

    Bei der Annahme dieses Angebots würde sich der Darlehnsnehmer vorab den Zins von 2,2 % sichern.

    Aus Gründen der Vereinfachung habe ich die Auswirkungen der Tilgung weggelassen.

  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von ducnici
    Sehe ich genauso. Selbstgenutzter Altbau ohne genehmigungspflichtige Umbauten....

    Wie würdet Ihr dieses Schreiben bewerten?

    ...Leider kann ich nicht beurteilen, ob die Widerrufsbelehrung in sich Mängel beinhaltet. Ich habe Ihr Anliegen daher zur weiteren Klärung an den Sparkassenverband weiter geleitet."
    Würde ich nur für glaubwürdig halten, wenn dein Widerruf der erste wäre, den deine Sparkasse erhält. Eigentlich kaum vorstellbar... oder ist es ein Miniinstitut in einer sehr ländlichen Gegend?

    Für viel wahrscheinlicher halte ich allerdings, dass man hier Zeit schinden will, mit welcher Absicht auch immer.

  20. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wie hoch ist diese Einigungsgebühr, wenn man unterstellt, dass die Zinsen auf dem Markt unverändert bleibend und man unter dieser Voraussetzung keinen Gewinn erzielt?
    Ehrlich gesagt, bin ich überfragt, wie unsere Anwälte einen solchen Fall abrechnen würden. Ich bin mir aber sicher, dass sie deutlich bessere Vergleiche herausholen würden (wenn auch nicht bei jeder Bank), siehe dazu die Beispiele hier.

    Grundsätzlich lässt sich die Einigungsgebühr hier ganz gut berechnen. Streitwert ist wie gesagt der wirtschaftliche Vorteil, der in einem außergerichtlichen Vergleich erzielt wird. Als Beispiel: Bei einer Ersparnis von 10.000 Euro fällt eine Einigungsgebühr von 1.000 Euro an.

  21. Avatar von Jana71
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    Standard AW: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Krediten?

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Möglich ist sogar folgender Trick: Sie können eine Rechtsschutzversicherung auch jetzt noch abschließen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen. In diesem Fall müssen Sie entweder einen Tarif ohne Wartezeit wählen oder die Wartezeit (in der Regel drei Monate) verstreichen lassen. Dann nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Bank anzuschreiben. Wenn die Bank geantwortet hat, können Sie sich an die IG Widerruf wenden. Unsere Anwälte werden dann die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. Sie haben dann kein Kostenrisiko.
    ist das beim Vertragsrecht (Privat) drin? Suche nämlich gerade mal danach.

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