ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Frage zum Widerrufsjoker.. ich habe hier noch eine ältere Baufinanzierung rumdümpeln (Beginn 2008) deren Widerruf falsch ist. Reicht es aus wenn ein Kreditnehmer widerruft oder müssen beide Kreditnehmer den widerruf aussprechen?
Zitat von noelmaxim
Es ist immer sinnvoller wenn beide den Widerruf aussprechen. Es gibt darüber schon einschlägige Gerichtsurteile und das Thema wurde in den Widerrufs Threads auch schon thematisiert. Schauen sie einfach mal in den Threads nach, bzw. stellen diese Frage dort noch einmal.
Nochmals vielen Dank. Mal sehen, ob wir von den dort referenzierten Entscheidungen noch welche in unseren Sammlungen einfügen sollten... Sind die alle schon bei test.de gelistet?
Besonderheit: der periodische Ansatz (bei Piekenbrock/Rodi dynamisch-konsensbezogender Ansatz) wurde hier vom VRiLG Dr. Dycke im erstinstanzlichen Urteil statt gegeben.
Das wird natürlich interessant, wie hier der 14. Zivilsenat diesen Ansatz bewerten wird.
OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12.04.2016 Az. 6 U 115/15 den streitwert nach den raten BIS ZUM WR festgelegt gemäß dem BGH-Beschluss vom 12.01.2016 Az. XI ZR 366/15
OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12.04.2016 Az. 6 U 115/15 den streitwert nach den raten BIS ZUM WR festgelegt gemäß dem BGH-Beschluss vom 12.01.2016 Az. XI ZR 366/15
wj
OLG Stuttgart wird sich auch von Winneke verabschieden.
Und nochmal Rechtsnews, leider keine guten, betrifft folgende Belehrung:
"der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem mir
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- die Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurde. ..."
Nun auch nach OLG Saarbrücken, 4 U 56/15, nicht zu beanstanden.
das ist allerdings weniger überraschend, oder. Das ist ja der Standard von Coba, Deuba und SEB und hat ja bislang nicht wirklich Erfolg gehabt (bei der Coba bei Kombidarlehen schon oder bei der SEB im Fernabsatz). Ich bin hier im Forum ja schon heftigst angegangen worden, da ich die auch für sehr schwer angreifbar gehalten habe.