Zitat von
ducnici
Sorry und bitte nicht persönlich nehmen...das Thema Streitwert wurde hier bis zum Erbrechen diskutiert und nicht wenige haben Ihre Erfahrungen dazu geschrieben. Zu sagen, der Thread wäre zu umfangreich, man also keine Zeit investieren will aber von anderen erwartet, alles auf dem Silbertablett serviert zu bekommen ist für mich etwas...komisch... denn ich sitze hier auch und investiere nicht wenig Zeit und versuche dem Forum zurück zu geben, was es mir gegeben hat. Dann kann ich doch erwarten, dass jemand sich den Thread mal durchliest.
Zu Deinen Fragen in kürze:
"Mein Anwalt widerruft unser laufendes Immo-Darlehn mit WB aus dem Jahr 2004. Trotz mehrfacher Korrespondenz mit Erläuterungen und Beschwerde bei BAFIN schaltet Sparkasse auf stur."
=> Normal, sollte Dein Anwalt eigentlich wissen. Unserer hat die Banken einmal angeschrieben, fertig. Danach wird die Klage vorbereitet. Ich habe dazu vor einiger Zeit auch eine Einschätzung (Stufenplan mit % Wahrscheinlichkeiten)
hier eingestellt, welche Vorgehensweise Banken beschreiten um ihr Risiko einer Rückabwicklung zu minimieren. mal danach suchen.
So nebenbei bemerkt, IHR wollt was von der Bank. Dass die nicht Hurra schreit und versucht im Sinne der Bank zu handeln, dürfte klar sein!
Die Vorgehensweise ist ein Aussieben...die, die unten rausfallen, haben entweder das Geld oder eine RSV im Hintergrund um klagen zu können. Mit denen wird man sich arrangieren oder auch ggf. ein Anerkenntnis-Urteil akzeptieren. Dem Rest zeigt man die lange Nase...
"Bevor ich meinen Anwalt frage und beauftrage, was meint ihr, sollen wir klagen?"
Wieso meinst Du, sollen wir Dir dazu einen Rat geben können? Wir kennen weder die WRB, noch den Umfang (Darlehenshöhe), noch weitere Details...
So nebenbei bemerkt, dass sollte doch eigentlich Dein Anwalt beurteilen können!
"Auf was wird eigentlich geklagt, auf Feststellung der Unwirksamkeit wegen Widerruf?"
Wenn dann auf Feststellung, dass die WRB falsch ist und damit ein Widerruf gültig ist.
Oder sofort auf komplette Rückabwicklung. Oder auf Erlass der VFE.
Auch das sollte Dein Anwalt Dir sagen können.
"Was kostet das ungefähr, gibts da einen Streitwert?"
Auch das sollte Dir der Anwalt sagen können. Streitwert variiert. Meistens wird die ursprüngliche Darlehenshöhe angenommen, da es ja grundsätzlich darum geht, ob der Vertrag nach erfolgten Widerruf noch Bestand hat oder nicht.
Wenn man vorher das Darlehen sonderkündigen konnte, z.B. wegen Verkauf, und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat und diese zurück haben möchte, dann stellt die Höhe der VFE den Streitwert dar...
Dein Anwalt sollte all diese Fragen rechtssicher im Rahmen einer Erstberatung für max. 190Euro +USt beantworten können. Das Geld ist gut investiert.
Ein Darlehen aus 2004 ist eh in 2014 nach 10 Jahren vom Darlehensnehmer kündbar. Also frag ich mich, was Du möchtest? Ein Entlassen aus dem aktuellen Darlehensvertrag kommt ja damit nicht in Frage und steht in keinen Verhältnis zum Aufwand. Also käme nur eine komplette Rückabwicklung in Frage. Das kostet. Nicht nur Zeit sondern vor allem viel Geld.
Ich persönlich würde kündigen und zu aktuellen neuen Konditionen abschliessen und meine Nerven nicht mit einem Klageverfahren belasten.
Viele der hier anwesenden Foristen haben aber Darlehen, die noch ne gewisse Zeit laufen. Also andere Voraussetzungen als Grund für einen Widerruf.
Alternativ kannst Du das Darlehen normal kündigen (ohne Widerruf bessere Chancen auf eine gute Anschlussfinanzierung) und mit dem neuen Darlehen genügend zusätzlich Geld aufnehmen um ein Klageverfahren bis zum OLG durch führen zu können (falls keine RSV im Hintergrund eintritt)
Meine Antworten stellen nur meine persönliche, laienhafte Einschätzung dar und Bedarfen einer rechtlichen Überprüfung!
PS: so, jetzt hab ich für Dich mal ne halbe Stunde meiner Lebenszeit geopfert...