ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Der Trick findet wohl vor allem in Großkanzleien statt, die die grundsätzliche Klageerwiderung auf Widerrufe für die jungen Kollegen im PC abgespeichert haben. Und das geht dann im Tagesgeschäft beim Kläger unter. Dass die Richter da mitspielen, erstaunt mich aber doch etwas.....
jaaaa, dieser Mist führte bei mir zu einer zweiten Verhandlung nach weiteren 9 Monaten!!!!!! Wenn das in der Klageerwiderung drin steht, gleich Nachweis ans Gericht, dass die RA-kosten tatsächlich beglichen worden sind.
Sorry, aber die Zahlung der VFE in Raten über Jahre hinweg gibt es in der Praxis nicht. Die VFE ist immer zusammen mit der Restschuld fällig. Ohne Zahlung der VFE erfolgt auch keine Freigabe der Grundschuld. Das Grundstück wäre nicht verkäuflich und auch nicht neu beleihbar.
Das ist bei Freunden von uns der Fall. Sie haben ihr Haus verkauft und zwar ohne egliche Grundschuldprobleme.
Die VFE wird fleißig in Raten bezahlt....
Das ist bei Freunden von uns der Fall. Sie haben ihr Haus verkauft und zwar ohne egliche Grundschuldprobleme.
Die VFE wird fleißig in Raten bezahlt....
OK und der Verkaufserlös war ausreichend um Restschuld + VFE zu bezahlen? Warum sollte sich die abzulösende Bank auf Ratenzahlungen einlassen und ihr Grundpfandrecht aus der Hand geben, solange sie noch Forderungen an den Schuldner hat? Ratenzahlungen kommen m.E. erst dann in betracht, wenn der DN überschuldet ist, d.h. der (realisierbare) Verkaufpreis gleicht nicht mal die Restschuld + VFE aus und der Schuldner verfügt über keine weiteren Vermögenswerte mehr.
Ich persönlich kenne es so, dass die bisherige Bank dem Notar die Löschungsbewilligung bzw. Abtretungserklärung mit der Auflage übersendet davon nur dann Gebrauch zu machen, wenn sichergestellt ist, dass aus dem Verkaufpreis die Restschuld + die VFE zuvor an die abzulösende Bank gezahlt worden sind. Natürlich funktioniert das nur, wenn der Verkaufpreis höher als die Forderung ist.
jaaaa, dieser Mist führte bei mir zu einer zweiten Verhandlung nach weiteren 9 Monaten!!!!!! Wenn das in der Klageerwiderung drin steht, gleich Nachweis ans Gericht, dass die RA-kosten tatsächlich beglichen worden sind.
Wäre so eine Klage überhaupt möglich oder fehlt da das Rechtsschutzbedürfnis, weil man ja auch einfach ins blaue den Widerruf erklären könnte und die Bank erst einmal ablehnen müsste? Hätte man ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn man der Bank zunächst nur schreibt, man sei der Meinung, dass man noch ein Widerrufsrecht habe und die Bank das in einer Antwort verneint? Hintergrund: man konnte bei einer gewonnenen Klage 'in Ruhe' den Widerruf erklären. Auch die neuste Bankentaktik, den DN zuerst zu verklagen, wäre nicht möglich, weil er ja tatsächlich noch gar nicht widerrufen hat.
Harley, meinst du ernsthaft eine Bank stellt sich z.B. im Scheidungsfall gegen die Löschung der Grundschuld? Wo sollte das dann hinführen? Dass z.B. der Mann die Raten für den Kredit nicht mehr zahlen kann, weil er im Haus bleiben muss? Wo soll das hinführen? Es muss dir doch einleuchten, dass sich die Bank dem nicht entgegenstellt und sich auf Ratenzahlung ohne Sicherheit einlässt, alles andere könnte - das weiß ich die Bank und denkt so auch - ja wirtschaftlich einen großen Schaden nehmen.
Im Thread zur Rückabwicklung gab es gerade eine Reihe sehr lesenswerter Beiträge - siehe ab #1006.
Vielleicht verlange (bitte) ich (um) zu viel, aber könntest Du Dich bitte einmal umhören, was Deine Kontakte dazu meinen? Ist das alles so "wasserdicht" oder gibt es evtl noch ein paar Punkte, wo flankierende Argumente ratsam sind? Ganz herzlichen Dank!
Danke, aber was hat der Trick damit zu tun, dass es dann nochmal 9 Monate gedauert hat?
Außerdem denke ich, dass die Bank ohnehin in fast allen Fällen von Anfang an weiß, ob eine RSV im Spiel ist oder nicht.
So, habe nach 2,5 Monaten immernoch keine Deckungszusage seitens RSV. Mein Anwalt hat denen erst einmal ein gesalzenes Schreiben geschickt. Gleichzeitig habe ich nun von der Versicherung eine Kündigung zum Ende des Jahres bekommen, obwohl noch keine Deckungszusage. Einziger Schadensfall in 10 Jahren war vor 2 Jahren. Hat jemand Tipps für den Fall, was Suche einer neuen Versicherung angeht? Daran, dass die Versicherung auch ordentlich kündigen kann dachte ich irgendwie nicht.
So, habe nach 2,5 Monaten immernoch keine Deckungszusage seitens RSV. Mein Anwalt hat denen erst einmal ein gesalzenes Schreiben geschickt. Gleichzeitig habe ich nun von der Versicherung eine Kündigung zum Ende des Jahres bekommen, obwohl noch keine Deckungszusage. Einziger Schadensfall in 10 Jahren war vor 2 Jahren. Hat jemand Tipps für den Fall, was Suche einer neuen Versicherung angeht? Daran, dass die Versicherung auch ordentlich kündigen kann dachte ich irgendwie nicht.
M.E. entkommt die RSV durch die Kündigung nicht ihrer Verpflichtung aus dem aktuellen Versicherungsfall auch wenn sich der Rechtsstreit über das Jahresende hinaus hinziehen sollte. Die Kündigung wirkt lediglich für ab dem 1.1.2017 eintretende neue Versicherungsfälle.
Für deinen aktuellen Fall kannst du auch keinen Versicherungsschutz bei einer anderen RSV mehr bekommen, da nur vor dem WR bereits bestehende RSV überhaupt eintrittspflichtig seien könnten. Da der Zeitpunkt des WRs aber in der Vergangenheit liegt, ist die Deckung nicht möglich.
Geht es lediglich um Rechtsschutz ab dem 1.1.2017 musst du diverse RSV anfragen und dabei den aktuellen Vorschaden wahrheitsgemäß anzeigen. Es liegt dann im Ermessen des jeweiligen Versicherers ob er den Antrag dennoch akzeptiert. Versuch macht klug.
M.E. entkommt die RSV durch die Kündigung nicht ihrer Verpflichtung aus dem aktuellen Versicherungsfall auch wenn sich der Rechtsstreit über das Jahresende hinaus hinziehen sollte. Die Kündigung wirkt lediglich für ab dem 1.1.2017 eintretende neue Versicherungsfälle.
Für deinen aktuellen Fall kannst du auch keinen Versicherungsschutz bei einer anderen RSV bekommen, da nur vor dem WR bereits bestehende RSV überhaupt eintrittspflichtig seien könnten. Da der Zeitpunkt des WRs aber in der Vergangenheit liegt, ist die Deckung nicht möglich.
Aber was ist, wenn ich die RSV für die 2. Instanz benötige? Sicherheitshalber jetzt eine weitere RSV abzuschließen macht aus den oben angegebenen Punkten wohl kein Sinn, oder?
Ich befürchte nämlich auch aus der RSV zu fliegen. Habe nämlich nur wegen dem WR letztes Jahr eine abgeschlossen.
Danke, aber was hat der Trick damit zu tun, dass es dann nochmal 9 Monate gedauert hat?
Außerdem denke ich, dass die Bank ohnehin in fast allen Fällen von Anfang an weiß, ob eine RSV im Spiel ist oder nicht.
Der Trick hat nicht unbedingt damit zu tun, dass die rausfinden wollen, ob eine RSV im Boot ist. Wenn die Bezahlung des Rechtanwaltes (mit Nichtwissen o.ä.) bestritten wird und der Klägeranwalt keine Nachweise bringt (weil er es vielleicht übersieht/vergisst), müsste die Beklagte für diese Kosten später nicht aufkommen. Sollte der Kläger wirklich nicht gezahlt haben, weil er zB mit seinem Anwalt gut befreundet ist, wäre es Prozessbetrug, diese Kosten mit der Klage zu fordern, weil sie ja noch nicht entstanden sind. Auch daran denkt der Beklagtenvertreter. Dieser Satz, die Zahlung mit Nichtwissen zu bestreiten, kann später für verschiedene Dinge nützlich sein.
Wir hatten in der ersten streitigen Verhandlung angeboten, dass ich sofort nachweise, dass ich die Kosten beglichen habe (Kontoauszug hatte ich dabei) - das hat der DKB-Anwalt aber abgelehnt. Er hätte dem Schriftsatznachlass zustimmen müssen, hat er aber nicht. Der wollte dann seinerseits noch einen Schriftsatznachlass, um sich nochmal äußern zu können (was er nicht getan hat). Und der Richter meinte dann noch, es sei nicht klar, ob meine Anwaltskosten tatsächlich Verzugsschaden sind, weil ich nicht deutlich genug widerrufen hätte und den Anwalt zu früh eingeschaltet hätte. Darüber wurde 9 Monate später im zweiten Termin verhandelt, da tat es dem Richter bisschen leid, weil er die ganzen Nachweise von mir alle schon zum ersten Termin vorliegen hatte und hätte urteilen können. Insgesamt dumm gelaufen.
"Geht es lediglich um Rechtsschutz ab dem 1.1.2017 musst du diverse RSV anfragen und dabei den aktuellen Vorschaden wahrheitsgemäß anzeigen. Es liegt dann im Ermessen des jeweiligen Versicherers ob er den Antrag dennoch akzeptiert. Versuch macht klug."
Genau darum geht es mir. Wobei noch ist es ja kein Vorschaden, da die RSV den ja nicht akzeptiert, oder sehe ich das falsch?
Aber was ist, wenn ich die RSV für die 2. Instanz benötige? Sicherheitshalber jetzt eine weitere RSV abzuschließen macht aus den oben angegebenen Punkten wohl kein Sinn, oder?
Ich befürchte nämlich auch aus der RSV zu fliegen. Habe nämlich nur wegen dem WR letztes Jahr eine abgeschlossen.
Was ich jetzt schreibe entspringt meinem Bauchgefühl, nicht etwaiger Sachkenntnis.
Wenn der DG unterliegt und in die Berufung geht, sollte auch für die 2. Instanz Deckungsschutz gewährt werden müssen. Andernfalls dürfte es wie schon bei der 1. Instanz von der positiven Einschätzung der Erfolgsaussichten durch deinen RA abhängen, ob der RSV weiter einzustehen hat.
Ebenso die BGH-Entscheidung iS optische Hervorhebung; wie zu erwarten, enthielt die Belehrung die "falsche" Pflichtangabe, was aber leider nicht streitgegenständlich war.
Aber was ist, wenn ich die RSV für die 2. Instanz benötige? Sicherheitshalber jetzt eine weitere RSV abzuschließen macht aus den oben angegebenen Punkten wohl kein Sinn, oder?
Ich befürchte nämlich auch aus der RSV zu fliegen. Habe nämlich nur wegen dem WR letztes Jahr eine abgeschlossen.
Die 2.Instanz ist kein neuer Schadensfall. Das schadensfallauslösende Ereignis war die Verweigerung der Anerkennung des erklärten Widerrufes durch die Bank.
Strittig ist aber, wenn z.B. erst mit einer normalen Feststellungsklage nur festgestellt wird, dass der WR wirksam war oder das DV durch den WR in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde, also ohne Bedingungen der RAW...
und dann nach positiv ergangenen und rechtswirksamwerdenden Urteil (WR war wirksam) der Streit bezüglich der Rückabwicklung beginnt und ggf. man hier wieder eine Klage einreichen müsste...
ob dies als neuer Schadensfall oder als Folge des ersten Schadensfall zu bewerten wäre...
Auch klar, der Fall ist hypothetisch, meist wird sich vor den Gerichten verglichen.
Versuche auf alle Fälle, die Versicherung zu überreden, dass Du den Vertrag kündigst. Meist machen die Unternehmen das. Mit einer Kündigung durch die RSV landest Du auf einer schwarzen Liste und bekommst in absehbarer Zeit keine neue Versicherung.
@ram: das gilt dann wohl auch für mich. Den tip hatte ich bereits mal gelesen, schien mir nur zu unrealistisch. Die haben ja nichts davon oder?
Macht das überhaupt Sinn, wenn ich noch nicht mal eine deckungszusage habe?
Hatte das ja auch schon vor der Anfrage überlegt, aber dann doch verworfen.