Aufgrund der Überlastung des OLG Brandenburg in Sachen DKB gab es doch dieses Musterverfahren mit dem bösen miesen Urteil aus Januar 2016 (wo der Annahmeverzug zwar beantragt , dann aber mit keinem Wort mehr erwähnt worden ist):
https://www.kanzlei-storch.de/sites/a...id_article=257
Der Richter am LG Potsdam hatte seinerzeit erklärt, dass dieses Musterverfahren dazu dienen sollte, DKB-Berufungen mit Verweis auf dieses Verfahren abzuweisen. Meiner Laienmeinung nach geht das nach hinten los, denn welcher Kläger will schon so eine Entscheidung. Als Muster hätten sie sich einen einfacheren Fall raussuchen sollen.
Außerdem wissen wir zB von "schauma", dass die DKB trotz des Musterurteils bis zum Verhandlungstag am OLG standhaft bleibt und bei ihr dann konkret wenige Tage vor Urteilsverkündung die Berufung zurückgenommen hat. Ich nehme also an, dass der Termin am 13.4. auf jeden Fall stattfinden wird - und je nachdem, was der Richter im Termin so erzählt, wird die DKB die Berufung vor Urteilsverkündung zurücknehmen oder eben das Urteil kassieren, wenn es für sie vorteilhafter als die LG-Entscheidung ist. Sicher wissen wir derzeit nur, dass das OLG Brandenburg mit 2,5% üBZ urteilt (was ich selber nicht so toll finde, ich warte auf einen Termin bei diesem OLG).
Bei den Komikern von der DKB ist doch immer alles offen.