ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
@Harley
also an die ING-Diba bin ich über den damaligen Vermittler Freie Hypo gekommen (seit 2007 Dr. Klein & Co. AG). Das betreffende Darlehen basiert auf meiner Anfrage bei ING in Frankfurt. Von dort habe ich die Antragsunterlagen erhalten. Über die ortsansässige NL ist meines Wissens keine Aktivität passiert.
P.S.: ING hat über seinen RA Göhmann beim LG Hannover beantragt, die Klage abzuweisen. Begründung soll wohl noch folgen.
Zitat von Harley
So einfach wird es wohl nicht zu begründen sein, dass auch Hannover als Gerichtsstand in Frage kommt.
Nach dem Wortlaut des § 21 ZPO muss das strittige Geschäft auch aus der Niederlassung heraus abgewickelt worden sein. Nach der Eigendarstellung der DiBa betreibt sie in Hannover ein Callcenter für Bankdienstleistungen. Kundenverkehr ist nicht möglich.
Es müsste daher m.E. in Hannover über die Kreditvergabe entschieden worden sein um den besonderen Gerichtsstand der Niederlassung nutzen zu können. Ohne nähere Kenntnis des Ablaufs der Entscheidungsprozesse bei der Diba lässt sich also kaum beurteilen wie weitreichend die Befugnisse der Niederlassung Hannover sind.
Nein, Rückgabe der Grundschuld ist im Klageantrag nicht explizit verlangt. Es gibt aber eine Grundschuld.
Sind mit der Grundschuld noch andere Darlehen oder andere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung abgesichert (Stichwort weite Sicherungszweckerklärung)?
Oder nur das streitgegenständliche Darlehen?
Wenn letzteres, warum hat der Anwalt das nicht aufgenommen? Hat er überhaupt die Rückabwicklung mit beantragt oder nur die Feststellung, dass der DV durch den WR beendet und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde?
Bräuchtest Du zum Ablösen der Restschuld vorab eine Herausgabe der Grundschuld?
Ich habe die gleiche WRB - 1 Instanz: LG Düdo - verloren (Sommer 2015) 2. Instanz OLG Düdo Hinweisbeschluss: die Kammer geht davon aus, dass wir wirksam widerrufen haben.
Jetzt haben beide Parteien zum Hinweisbeschluss Stellung genommen. Einen Verhandlungstermin gibt es z. Z. nicht.
das ist ja auch meine Volksbank WRB und Termin am 19.Mai an einem "kleinen Dorf-Amtsgericht"
Hoffe der Richter sieht es so wie ihr erfahrenen User es aus dem Brief/Ladung rausgelesen habt.
Dachte immer die WRB wäre "eindeutiger" Falsch !!
das ist ja auch meine Volksbank WRB und Termin am 19.Mai an einem "kleinen Dorf-Amtsgericht"
Hoffe der Richter sieht es so wie ihr erfahrenen User es aus dem Brief/Ladung rausgelesen habt.
Dachte immer die WRB wäre "eindeutiger" Falsch !!
So langsam steigt die Spannung/Nervösität
Gruß
Na na, keep cool. Im Falle eines Falles greift eben die RSV. Jura ist halt keine Naturwissenschaft, da darf jeder Richter seinem eigenen juristischen Sachverstand folgen. Für außenstehende Nichtjuristen wirkt das dann schon mal wie Lotto.
Aber keine Sorge, der Richter am LG Aurich ist kein "Dorfrichter Adam". Der kennt die aktuelle BGH-Rechtsprechung genau. Das zeigen die Hinweise in der Ladung. Da würde ich mir jetzt keine großen Sorgen machen.
das ist ja auch meine Volksbank WRB und Termin am 19.Mai an einem "kleinen Dorf-Amtsgericht"
Hoffe der Richter sieht es so wie ihr erfahrenen User es aus dem Brief/Ladung rausgelesen habt.
Dachte immer die WRB wäre "eindeutiger" Falsch !!
wenn die ARAG den bekannt berüchtigten Klageantrag (Feststellung, dass der WR wirksam war) vorgab... und das Gericht weist die Klage wegen Unzulässigkeit ab (§293 ZPO, kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden)...
kann dann noch mal Klage in der gleichen Sache eingereicht werden?
wenn die ARAG den bekannt berüchtigten Klageantrag (Feststellung, dass der WR wirksam war) vorgab... und das Gericht weist die Klage wegen Unzulässigkeit ab (§293 ZPO, kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden)...
kann dann noch mal Klage in der gleichen Sache eingereicht werden?
Ist das so? Ich habe bisher nur gesehen, dass Gerichte einen entsprechenden Hinweis gegeben haben, dass sie den Klageantrag für unzulässig ansehen. Die Umstellung auf "... in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat" ist ja dann problemlos möglich.
Weiß nur nicht, ob Richter zu dem Hinweis verpflichtet sind oder das ein freiwilliger "Service" ist.
Bleibt nun mit Spannung zu erwarten, wie die 10.Kammer in Zukunft urteilt oder weiterhin die Linie von Regenfus beibehält...
War wohl auf Dauer doch zu frustrierend nur Urteile für den Papierkorb zu verfassen.
Mir tun jetzt die Studenten leid. Die können ja keine Berufung einlegen.
War das hier bekannt? (hat nicht direkt mit dem WR zu tun, ist aber evtl wissenswert):
Zitat von Bankkaufmann
@Ilknur, es ist so dass viele Banken unterschiedliche Lebenshaltungskosten ansetzen.
Es wurde auch nun bekanntlich die Wohnimmobilienkreditrichtline umgesetzt.
Bedeutet, nun muss man auch prüfen ob das Darlehen mit Eintritt in die Rente zurückgezahlt werden kann wenn es noch aktuell ist.
Beispielsweise gibt es einen sogenannten Stresstest.
Hier wird von einem großen Bankpartner mit der Restschuld nach 10 Jahren gerechnet mit einem Zinsaufschlag von 2% und die Mieteinanhmen (war hier Renditeobjekt) mit 10% Abschlag.
Diese Rechnung muss beispielsweise auch passen damit es jetzt zu einer Kreditentscheidung kommt.
Sind mit der Grundschuld noch andere Darlehen oder andere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung abgesichert (Stichwort weite Sicherungszweckerklärung)?
Oder nur das streitgegenständliche Darlehen?
Wenn letzteres, warum hat der Anwalt das nicht aufgenommen? Hat er überhaupt die Rückabwicklung mit beantragt oder nur die Feststellung, dass der DV durch den WR beendet und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde?
Bräuchtest Du zum Ablösen der Restschuld vorab eine Herausgabe der Grundschuld?
Es gibt mehrere Darlehen, die mit gleicher Gesamtgrundschuld abgesichert wurden.
Ich dachte, durch den Klagepunkt "alle weitere Schäden" ist auch der Fall abgesichert, wo die Bank Probleme mit Grundschuldreduzierung (bezogen auf widerufenes Darlehen 1) macht und mich so an Umfinanzierung hindert...