Umgedreht:
Wenn die Bank von Dir die Kosten für den Anwalt will, Du nicht zahlst, müsste sie die Kosten einklagen. Dabei könntest Du eine Hilfswiderklage stellen, dass (inzident) festgestellt wird, dass der DV durch den WR beendet und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde....und somit die Bank ihre Kosten selbst tragen müsste...
Streitwert: Kosten des Anwalts der Bank
Oder gäbe es da aus prof. Sicht Einwände? Frag mal Deinen Anwalt...
Alternativ, Dein Anwalt soll einen Dreizeiler schicken und die Rechnung ablehnen. Sonst könnte Schweigen als Zustimmung ausgelegt werden.
Hinweis darauf, dass Du an Deine bisherige Rechtsauffassung festhältst und Klage einreichen wirst. Wann ist ja erst mal (bis zur Verjährung) egal...
Die WRB ist doch angreifbar. Unterschiedliche Fristangaben, FG und dann "
der schriftliche
Vertragsantrag"
& was ist ein VERTRAGSantrag? Ein Antrag auf einen Vertrag?
Es müsste heissen "schriftliche Antrag des Verbrauchers"
=> §355 Abs.3 BGB aF
"Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden."
https://lexetius.com/BGB/355,3