ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Habe mal weiter gelesen und bin jetzt bei Dir. Anscheinend wird es tatsächlich behandelt wie ein Verbraucherdarlehen. Jetzt erklärt sich mir auch, warum Schwäbisch Hall mich ohne VFE aus dem Vertrag lassen will. Ist zwar ein BSV mit Vorausdarlehen, aber ebenfalls blanko.
Einzig verbleibendes Fragezeichen ist die Tatsache, dass beide Darlehen für eine Photovoltaikanlage aufgenommen wurden und damit gewerblichen Zwecken dienen. Andererseits stellen die Bedingungen immer nur auf Bestimmungen für Verbraucherdarlehen ab und in Sachen Bearbeitungsgebühr gibt es bereits Rechstsprechung, wonach es keinen Grund gibt, gewerbliche Darlehen anders zu beurteilen, als Verbraucherdarlehen.
Viel spannender wird die Frage, ob ich überhaupt neue Blankodarlehen in der Größenordnung zu aktuellen BauFi-Konditionen bekomme.
Habe mal weiter gelesen und bin jetzt bei Dir. Anscheinend wird es tatsächlich behandelt wie ein Verbraucherdarlehen.
Ob Verbraucherdarlehen oder nicht kann dir eigentlich wurscht sein, weil die Bank dir ja ausdrücklich ein vertragliches Recht zur Sondertilgung eingeräumt hat. Das geht der gesetzlichen Regelung vor und selbstverständlich kann auch ein gewerblich verwendetes Darlehen vorzeitig getilgt werden, wenn der Darlehensgeber dieses Recht einräumt. Lediglich auf § 500 BGB kann man sich dabei nicht berufen.
Zitat von mdachs
Viel spannender wird die Frage, ob ich überhaupt neue Blankodarlehen in der Größenordnung zu aktuellen BauFi-Konditionen bekomme.
Da bin ich ganz bei dir. Hab auch noch nichts über Umfinanzierungen bei diesen sog. Energiekrediten gelesen.
@kreis96, man kann nicht generell behaupten dass örtliche Banken immer bessere Konditionen haben als Internetbanken.
Es kommt wirklich immer speziell auf jeden einzelnen Fall darauf an.
Und Sinn macht nur eine Finanzierungskondition zu erhalten wenn man alle Unterlagen zur Bank eingereicht hat und nicht eine telefonische Voranfrage.
Bei einer telefonischen Voranfrage erhält man klar immer rosa Wolken Konditionen die oft nicht stimmen.
@Bankkaufmann: wieso, wer holt hier denn telefonische Voranfragen ein ? Ich nicht. Ich habe -noch einmal- 7 Angebote von Banken selber eingeholt mit allen für die Angebotserstellung üblichen Daten oder Unterlagen mit Preisbindungsfrist. Und was der der Vermittler gemacht: gar nichts mehr, nachdem er mir den vereinbarten Termin aus fadenscheinigen Gründen aufgrund eines Artikels in der FAZ zum Thema WRB Angst einjagen wollte. Sowie die spitzenmäßige Beratung eines Vermittlers. Dann hat er noch durch einen Flüchtigkeitsfehler sich verraten, mit welcher Bank er seine Geschäfte macht. Welche ist es: eine ortsansässige Sparkasse. Sein Verhalten ist doch klar: er hat ein Problem.
Widerrufsjoker: So läuft der Widerruf von Kreditverträgen in der Praxis
Mit dem Widerruf von Kreditverträgen können Immobilienkäufer aus teuren Krediten aussteigen, die sie in den Jahren 2002 bis 2011 abgeschlossen haben und die aktuell niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) dient als Anlaufstelle zur Information und zur Prüfung der Verträge. Gut vier Monate nach Gründung der IG Widerruf lässt sich ein erstes Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren.
Mittlerweile haben unsere Partneranwälte die Widerrufsbelehrungen von rund 1.000 Krediten geprüft, von denen rund 70 Prozent fehlerhaft sind. Betroffen sind so gut wie alle Banken, wobei sich einige besser schlagen als andere. Vergleichsweise wenige Fehler weisen beispielsweise die Kreditverträge der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ihrer Schwesterbank L-Bank auf. Die Schwaben haben hier also gute Arbeit geleistet. Am anderen Ende der Skala steht dagegen die ING Diba, einer der Marktführer im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung. Fast alle Verträge der Diba sind fehlerhaft. Allerdings gilt hier: Falsch ist nicht gleich falsch. Denn gerade die Verträge der Diba weisen stark unterschiedliche Fehlerqualitäten auf. Die Spanne reicht von krassen Fehlern, mit denen Sie vor jedem Gericht sehr aussichtsreiche Chancen hätten, bis hin zu kleineren Abweichungen, die durchaus diskutabel sind. Eine individuelle Prüfung ist daher nötig.
Die Diba gehört aber zu jenen Banken, die sich ihren Kunden gegenüber bei noch laufenden Finanzierungen kompromissbereit zeigen. In der Regel erhalten unsere Mandanten ein durchaus attraktives Angebot, den Vertrag entweder zu niedrigeren Konditionen fortzusetzen oder aber gleich zu verlängern.
Die Mehrheit der Mandanten einigt sich mit ihrer Bank auf neue Konditionen, wechselt also die Bank nicht. Anbei ein paar Beispiele, die unsere Partneranwälte mit diversen Kreditinstituten aushandeln konnten:
Ein Kredit mit Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 4,8 Prozent wurde umgeschuldet in neue 5 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 1,4 Prozent.
Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von 5,4 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 2,4 Prozent.
Ein Kredit mit Laufzeit bis 2022 und einem Zinssatz von 4,9 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,9 Prozent.
Ein Kredit mit Laufzeit bis 2019 und einem Zinssatz von knapp 5,5 Prozent stellt die Bank ohne Verlängerung der Laufzeit auf 3,3 Prozent um.
Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von gut fünf Prozent wurde vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet.
Wichtig ist: Diese Kompromissbereitschaft zeigen die Kreditinstitute erst, wenn ein gut begründeter Widerruf eines Fachanwalts vorliegt und dieser eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legt. Wird die Bank dagegen direkt vom Kunden angeschrieben, so erhält dieser nahezu immer ein Ablehnungsschreiben. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten, der über Erfahrungen mit dem Thema Widerruf verfügt.
Ein Ausstieg aus einem Kredit oder eine Anpassung auf deutlich günstigere Zinsen ist also mit vielen Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu machen. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, Forderungen aus bereits zurückliegenden Kreditjahren zu kompensieren, beispielsweise im Zuge einer vollständigen Rückabwicklung des Kredits. Dies ist außergerichtlich nur schwer möglich. Wer dies erreichen möchte, muss häufig klagen.
Auch bei der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung zeigen sich viele Banken nur bedingt kompromissbereit. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vollständige oder gar verzinste Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außergerichtlich kaum zu erreichen ist. Dennoch sind Vergleiche möglich, die rund 50-70 Prozent der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen beinhalten.
Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt. Die IG Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos an. Danach sehen Sie klarer. Je mehr Erfahrungen ein Anwalt mit den diversen Banken bereits sammeln konnte, desto besser kann er einschätzen, wie Ihre individuellen Chancen stehen.
Da spricht erstmal nichts dagegen, außer dass Sie Zeit verlieren. Wie ich geschrieben habe, fallen bei den meisten Einigungen die Ansprüche aus der Vergangenheit "unter den Tisch". Je mehr Zeit Sie also mit dem Versuch einiger gütlichen Einigung ohne Anwalt verlieren, desto geringer ist am Ende Ihr wirtschaftlicher Vorteil. Einfach deshalb, weil Sie länger die hohen Zinsen bezahlen.
Sie können aber nichts kaputt machen, wenn Sie erstmal selbst das Gespräch mit der Bank suchen. Es wird nur mit größter Wahrscheinlichkeit nichts bringen.
Aber falls der Kunde eine RSV hat muß er doch selbst tätig werden, damit im Falle einer Ablehnung des Widerrufes die RSV eintritt. Oder?
Die RSV will doch erst immer einen "Schaden" haben und dann wird geprüft, ob diese die Kosten übernimmt.
Das ist richtig. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, dann muss die Bank zunächst angeschrieben werden. Die Ablehnung ist dann der Schadensfall, den die RSV braucht.
Der sinnvolle Ablauf ist dann so:
1. Prüfung des Vertrags durch einen Anwalt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung
2. Anschreiben der Bank durch den Kunden (evtl. mit Unterstützung des Anwalts)
3. Rückmeldung durch die Bank (höchstwahrscheinlich Ablehnung)
4. Deckungsanfrage bei der RSV durch den Anwalt
5. Anwalt wird tätig
Ohne RSV kann man von Punkt 1 direkt zu Punkt 5 springen.
Habe mal weiter gelesen und bin jetzt bei Dir. Anscheinend wird es tatsächlich behandelt wie ein Verbraucherdarlehen. Jetzt erklärt sich mir auch, warum Schwäbisch Hall mich ohne VFE aus dem Vertrag lassen will. Ist zwar ein BSV mit Vorausdarlehen, aber ebenfalls blanko.
Einzig verbleibendes Fragezeichen ist die Tatsache, dass beide Darlehen für eine Photovoltaikanlage aufgenommen wurden und damit gewerblichen Zwecken dienen. Andererseits stellen die Bedingungen immer nur auf Bestimmungen für Verbraucherdarlehen ab und in Sachen Bearbeitungsgebühr gibt es bereits Rechstsprechung, wonach es keinen Grund gibt, gewerbliche Darlehen anders zu beurteilen, als Verbraucherdarlehen.
Viel spannender wird die Frage, ob ich überhaupt neue Blankodarlehen in der Größenordnung zu aktuellen BauFi-Konditionen bekomme.
Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall (Vorausdarlehen+BSV bei einer SPK für PV-anlage)...
Auch ich habe mich schlau gemacht, ob denn eine Finanzierung für die PV-Anlage nicht gewerblicher Natur ist und damit keine WRB verpflichtend ist...
"Die §§ 491 bis 511 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lassen oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag schließen, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis übersteigt 75 000 Euro."
Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall (Vorausdarlehen+BSV bei einer SPK für PV-anlage)...
Auch ich habe mich schlau gemacht, ob denn eine Finanzierung für die PV-Anlage nicht gewerblicher Natur ist und damit keine WRB verpflichtend ist...
...§512, "Anwendung auf Existenzgründer"
"Die §§ 491 bis 511 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lassen oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag schließen, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis übersteigt 75 000 Euro."
in § 512 BGB ist von der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit die Rede.
Weißt du, ob diese Regel auch noch für die spätere Umschuldung eines solchen Darlehens - wie von mdachs geplant - gültig ist? Dann liegt die Aufnahme der Tätigkeit ja schon ein paar Jahre zurück.
in § 512 BGB ist von der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit die Rede.
Weißt du, ob diese Regel auch noch für die spätere Umschuldung eines solchen Darlehens - wie von mdachs geplant - gültig ist? Dann liegt die Aufnahme der Tätigkeit ja schon ein paar Jahre zurück.
Für Anschluß-Kredite könnte die Bank wohl auf eine WRB verzichten....so deute ich das....
Damit sollte eigentlich klar sein, dass sowohl wahrscheinlich der Widerruf als aber auf jeden Fall die vorzeitige Ablösung zu überschaubarer 1%VFE möglich ist. Das hat mir heute auch mein Anwalt so bestätigt. Leider wird das in der Realität voraussichtlich an nicht vorhandenen Angeboten entsprechender Blankodarlehen zu aktuellen BauFi-Konditionen scheitern.
Sollte also jemand eine Bank mit lukrativen Angeboten für PV-Anschlussfinanzierung kennen, wäre ich für Hinweise sehr dankbar.
Die IG Widerruf arbeitet mit Finanzierungsspezialisten zusammen, die sich auf die Vermittlung von Anschlussfinanzierungen für Nutzer des Widerrufsjoker spezialisiert haben. Solange die persönliche Bonität stimmt, sollte eine Umschuldung möglich sein.
Sicher gibt es Banken, die Anschlussfinanzierungen nach Ziehen des Widerrufs-Jokers anbieten, ich habe das auch gerade über einen Vermittler auf den Weg gebracht.
Bei den zuletzt diskuierten Darlehen geht es allerdings nicht um eine Immobilienfinanzierung sondern um Kredite für Photovoltaikanlagen. Ich habe insgesamt drei Anlagen aus den Jahren 2006, 2009 und 2010. In der Zeit, als ich die letzten beiden Anlagen angeschafft habe, haben viele Banken hierfür spezielle Finanzierungen angeboten, die zwar dieselben Konditionen wie Immobiliendarlehen hatten, jedoch wurde zur Sicherung durch Abtretung der für 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung auf eine grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet.
Es handelt sich also um Blankodarlehen zu Hypotheken-Konditionen. Da sich der Markt für Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren durch drastische Senkung der Einspeisevergütung stark abgekühlt hat, gibt es diese Angebote leider nicht mehr. Attraktive Konditionen findet man derzeit nur noch bei der KfW und das auch nur für neue Anlagen.
Natürlich würde ich jetzt gerne auch für diese Darlehen einen günstigeren Zinssatz bekommen, finde dafür aber keine Bank, die das ohne Grundschuld macht. Das ist nicht nur aktuell unbefriedigend, sondern lässt auch nichts Gutes hoffen für die Verhandlungen nach Ablauf der Zinsbindungen nach 10 Jahren.
Kurz und gut - anders als bei den "echten" Immobiliendarlehen ist hier nicht das Problem, aus den Verträgen raus zu kommen, sondern eine neue Finanzierung zu finden. Wenn Eure Partner auch hierfür eine Lösung hätten, wäre ich sehr interessiert.
In meinem Fall hat die RSV eine durch den RA angefragte Deckungszusage erteilt, noch bevor überhaupt der Widerruf durch uns erklärt worden ist.
Meine RSV hat gerade geantwortet, dass ein Schaden erst nach abgelehntem Widerruf eingetreten ist. Wäre also zu dumm, wenn die Bank nach dem Widerruf sofort einlenkt...