Widerruf Darlehensvertrag-Nr. XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir widerrufen das oben bezeichnete Darlehen. Dazu sind wir trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie uns nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Die Formulierung „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat.(BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12 Rn. 10 m.w.N.,juris). Sie können sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen, da Sie den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. (BGH, Urteil vom 18. März 2014-II ZR 109/13-, juris, Leitsatz und Rn 15 bis 19).
Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie uns und wir Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir habe Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulden Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für uns günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben uns unsere Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie uns bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung unserer Raten an Sie erwirtschaftet haben. Unsere Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzungen werden wir Zug um Zug erfüllen.
Die Erfüllung unseres Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und unserer Rückgewähransprüche erwarten wir bis zum 20.11.2015.
Sollten Sie uns bis dahin nicht korrekt informiert haben, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um unsere Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.
Weitere Zahlungen von uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen