ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
@maxke71: Bin auch bei der DSL Bank... leider zeigte meine Erfahrung, ich war auch mal so "freundlich" unterwegs wie Du und habe an das Gute in der Bank geglaubt... die interessieren sich 0,0 für nette Schreiben. Ich habs sogar über den Ombudsmann probiert und bekam ne Antwort, die alle Punkte abgeschmettert hat, obwohl WRB falsch... und zudem den Hinweis das das Ombudsmannverfahren die Bank eh nicht verpflichte... unserem Wunsch auf bessere marktübliche Zinsen wurde demnach nicht entsprochen.
Schlussendlich ist es jetzt beim Anwalt und wir warten ab ... Widerruf ist erklärt und mal sehen auf was das hinausläuft. Vertraue da ganz meinem Anwalt und seiner Erfahrung.
Verbraucherzentrale und Briefe wiegesagt, nett und mag bei anderen Banken funktionieren, bei der DSL kann man sich das sparen.
"Update 05.01.2015] Gute Nach*richten aus Berlin: Das Kammerge*richt hat die DKB Deutsche Kredit*bank AG verurteilt, einen im Juni 2008 geschlossenen Kredit*vertrag rück*abzuwickeln, nachdem die Kreditnehmerin ihn widerrufen hatte. Das berichtet Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum. Statt einer Rest*schuld von 83 000 Euro muss die Frau jetzt nur noch rund 71 000 Euro an die Bank zahlen. So ist die Rück*abwick*lung nach Ansicht des Kammer*gerichts vorzunehmen: Die Bank bekommt das Darlehen samt markt*üblicher Zinsen zurück. Maßgeblich sind die Sätze, wie sie die Bundes*bank*statistiken ausweisen, ein Sach*verständigen*gut*achten einzuholen, hielt das Kammerge*richt nicht für nötig. Die Kreditnehmerin bekommt alle Raten zurück. Außerdem muss die Bank alle Ratenzah*lungen ihrer Kundin mit einem Satz in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins*satz verzinsen."
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Kammergericht hat jedoch die Revision nicht zugelassen, so dass die Bank hier Nichtzulassungsbeschwerde einlegen müsste."
...Auch die Sondertilgungen legte das Gericht zu Ungunsten der Kläger aus, da sie ein weiteres Indiz seien, dass die Bank auf die Einhaltung des Vertrages vertrauen durfte.
Ich habe mir jetzt längere Zeit über die Logik dieses Gedankens ergebnislos den Kopf zerbrochen. Der Schuldner nutzt sein vertragliches Recht auf Sondertilgungen und dokumentiert damit, dass er sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht mehr ausüben wird?
Wer das versteht, möge mich bitte erhellen!
Das Urteil sieht mir nicht gerade nach einer Sternstunde der Rechtsfindung aus. Rein aus Interesse würde ich es gerne mal im Zusammenhang lesen. Gibt es einen Link dazu? Google konnte mir nicht helfen.
Ich habe mir jetzt längere Zeit über die Logik dieses Gedankens ergebnislos den Kopf zerbrochen. Der Schuldner nutzt sein vertragliches Recht auf Sondertilgungen und dokumentiert damit, dass er sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht mehr ausüben wird?
Wer das versteht, möge mich bitte erhellen!
Das Urteil sieht mir nicht gerade nach einer Sternstunde der Rechtsfindung aus. Rein aus Interesse würde ich es gerne mal im Zusammenhang lesen. Gibt es einen Link dazu? Google konnte mir nicht helfen.
Hallo Harley, da geht es mir wie Dir .
Aber vermutlich wurde dies negativ ausgelegt gerade weil sich der Kreditnehmer jedes Jahr damit befasst (=> Sondertilgung) hat und Ihm somit klar war, dass er hiermit Rechte aus seinem Darlehensvertrag ausübt. Anders kann ich es mir auch nicht erklären.
"Update 05.01.2015] Gute Nach*richten aus Berlin: Das Kammerge*richt hat die DKB Deutsche Kredit*bank AG verurteilt, einen im Juni 2008 geschlossenen Kredit*vertrag rück*abzuwickeln, nachdem die Kreditnehmerin ihn widerrufen hatte. Das berichtet Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum. Statt einer Rest*schuld von 83 000 Euro muss die Frau jetzt nur noch rund 71 000 Euro an die Bank zahlen. So ist die Rück*abwick*lung nach Ansicht des Kammer*gerichts vorzunehmen: Die Bank bekommt das Darlehen samt markt*üblicher Zinsen zurück. Maßgeblich sind die Sätze, wie sie die Bundes*bank*statistiken ausweisen, ein Sach*verständigen*gut*achten einzuholen, hielt das Kammerge*richt nicht für nötig. Die Kreditnehmerin bekommt alle Raten zurück. Außerdem muss die Bank alle Ratenzah*lungen ihrer Kundin mit einem Satz in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins*satz verzinsen."
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Kammergericht hat jedoch die Revision nicht zugelassen, so dass die Bank hier Nichtzulassungsbeschwerde einlegen müsste."
Anstatt 82K muss Sie 'nur' noch 71K zahlen?? Das scheint sich ja dann vollends gelohnt zu haben unter Berücksichtigung der Anwaltskosten und dem nervenaufreibenden Aufwand.
... oder hab ich da was falsch verstanden??
Klar, setzt ein positives Zeichen in Form eines Urteils, dass Rückabwicklung möglich ist wenn man sich durchsetzt.
Aber vermutlich wurde dies negativ ausgelegt gerade weil sich der Kreditnehmer jedes Jahr damit befasst (=> Sondertilgung) hat und Ihm somit klar war, dass er hiermit Rechte aus seinem Darlehensvertrag ausübt. Anders kann ich es mir auch nicht erklären.
Sehe ich genau so. Als Rechtsgelehrter musste ihm - im Gegensatz zu Ottonormalverbraucher - die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bekannt sein. Und mit den Sondertilgungen anerkennt er nur noch die Gültigkeit des Vertrags.
Anstatt 82K muss Sie 'nur' noch 71K zahlen?? Das scheint sich ja dann vollends gelohnt zu haben unter Berücksichtigung der Anwaltskosten und dem nervenaufreibenden Aufwand.
... oder hab ich da was falsch verstanden??
Klar, setzt ein positives Zeichen in Form eines Urteils, dass Rückabwicklung möglich ist wenn man sich durchsetzt.
Zusätzlich spart Sie restliche Zinsen der Vertragszeit (bis Juni 2018)
Wahrscheinlich nochmal so 5000€-8000€ (Vermutung)
Sehe ich genau so. Als Rechtsgelehrter musste ihm - im Gegensatz zu Ottonormalverbraucher - die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bekannt sein. Und mit den Sondertilgungen anerkennt er nur noch die Gültigkeit des Vertrags.
Ja, so kommt ein Körnchen Sinn in die Argumentation.
Allerdings könnte man dem Schuldner dann auch genauso gut noch vorhalten, die Zahlung der laufenden Raten dokumentiere seine Absicht trotz fehlerhafter WRB am Vertrag fest zu halten, weil er sich ja jederzeit durch den Widerruf von seiner Zahlungspflicht hätte befreien können.
Da scheint man nach der Devise gehandelt zu haben: "Was nicht passt wird passend gemacht..."
Habe zur allgemeinen Erbauung das Urteil des LG Bayreuth mal eingescannt und angehängt. Ich hoffe, dass es lesbar ist.
mdachs, hab' herzlichen Dank für deine Mühe.
Nicht ganz so viel Mühe hat sich das LG mit der WRB der Kläger gemacht. Dazu wird im Urteil nur festgestellt:
Zitat:
"Ergänzend bleibt noch anzumerken, dass die vorliegende WRB nach Sinn und Zweck unter den vorliegenden Gegebenheiten den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Der Text ist in sich auch für einen Laien verständlich. Die beiden Kläger haben den Empfang der WRB unter dem 12.01.2008 bestätigt. So kann auch im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen, ob der Beginn der 14 tägigen Widerrufsfrist nach Zugang der Vertragserklärung der Beklagten oder erst nach Zugang der Zustimmungserklärung der beiden Darlehensnehmer in Gang gesetzt geworden ist. Dies könnte unter Berücksichtigung von Treu und Glauben auch durch Auslegung festgestellt werden." Zitat Ende.
Das sollte doch jeder Verbraucher wohl noch hinkriegen. Frist wird unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ganz einfach ermittelt und schon kann man termingerecht den Widerruf abschicken.
Was der BGH wohl zu diesem ganz offensichtlich "glasklar" formulierten Beginn der Widerrufsfrist sagen würde?
Diese etwas "hemdsärmelige" Auslegung des LG Bayreuth steht für mich ganz klar im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung. Nach der Logik des LG Bayreuth wäre auch bei fehlerhafter WRB spätestens vier Wochen nach Vertragsunterschrift jedes Widerrufsrecht verwirkt, weil die Frist je nach "Auslegung" dann auf jeden Fall abgelaufen sein dürfte.
Dass die sich so offensichtlich gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung stellen...
Für mich ist das Urteil auf jeden Fall angreifbar. Leider geht daraus nicht hervor, ob dies das erstinstanzliche Urteil ist (wahrscheinlich, da LG und kein Hinweis auf Zulassung oder Nichtzulassung der Revision) und damit Berufung möglich. Genauso wenig weiß ich, ob es rechtskräftig ist. Da hier ja offensichtlich auch einige Rechtsgelehrte mitlesen - vielleicht kann das ja mal jemand in Erfahrung bringen!?
...im übrigen reibe ich mir gerade die Augen...
Habe morgen einen Termin mit einem Kreditvermittler und bereite die Unterlagen vor. Da lese ich doch in dem Vertrag der PSD Nord (die mir das Urteil geschickt haben und Widerruf zurückweisen) den in das Formular hineingeschriebenen Satz "Sondertilgungen für das Konto xxx sind über die gesamte Laufzeit in Höhe von max. (volle Kreditsumme) möglich."
Hat da einer einen Bock geschossen? Vielleicht gibt es hier noch andere PSD Nord-Kunden, die auch mal einen Blick in ihren Vertrag werfen können?
Da das Darlehen zudem nicht einmal grundpfandrechtlich gesichert ist, schaue ich mal, dass ich es mit einer neuen Finanzierung abgelöst become und den Widerruf dann mal richtig ausreize. Leider ist das nur ein kleinerer meiner Verträge...
...im übrigen reibe ich mir gerade die Augen...
Habe morgen einen Termin mit einem Kreditvermittler und bereite die Unterlagen vor. Da lese ich doch in dem Vertrag der PSD Nord (die mir das Urteil geschickt haben und Widerruf zurückweisen) den in das Formular hineingeschriebenen Satz "Sondertilgungen für das Konto xxx sind über die gesamte Laufzeit in Höhe von max. (volle Kreditsumme) möglich."
Hat da einer einen Bock geschossen? Vielleicht gibt es hier noch andere PSD Nord-Kunden, die auch mal einen Blick in ihren Vertrag werfen können?
Da das Darlehen zudem nicht einmal grundpfandrechtlich gesichert ist, schaue ich mal, dass ich es mit einer neuen Finanzierung abgelöst become und den Widerruf dann mal richtig ausreize. Leider ist das nur ein kleinerer meiner Verträge...
Bin kein PSD-Nord Kunde, aber vielleicht kann ich trotzdem helfen.
Wenn das Darlehen nicht grundpfandrechtlich besichert ist, dann beschreibt der Hinweis auf die Sondertilgungen lediglich die Rechtslage von der zu Lasten des Schuldners nicht abgewichen werden darf.
Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 BGB, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, dürfen vom Kreditnehmer jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden (§ 500 BGB).
0,5% - max. 1% der Restschuld darf die Bank dann allerdings als VFE berechnen. Das kann unter der Voraussetzung von § 502 Abs. 2 BGB aber auch ganz ausgeschlossen sein.
Anstatt 82K muss Sie 'nur' noch 71K zahlen?? Das scheint sich ja dann vollends gelohnt zu haben unter Berücksichtigung der Anwaltskosten und dem nervenaufreibenden Aufwand.
... oder hab ich da was falsch verstanden??
Klar, setzt ein positives Zeichen in Form eines Urteils, dass Rückabwicklung möglich ist wenn man sich durchsetzt.
hab es nur zitiert, aber wenn man seine Darlehensleistung verzinst bekommt, sollte sich das nicht unerheblich auswirken...
mich erfreut diese zwar noch nicht, aber fast, rechtskräftige Urteil...gehen wir doch demnächst gg die DKB gerichtlich vor....ggg
Diese etwas "hemdsärmelige" Auslegung des LG Bayreuth steht für mich ganz klar im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung. Nach der Logik des LG Bayreuth wäre auch bei fehlerhafter WRB spätestens vier Wochen nach Vertragsunterschrift jedes Widerrufsrecht verwirkt, weil die Frist je nach "Auslegung" dann auf jeden Fall abgelaufen sein dürfte.
Dass die sich so offensichtlich gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung stellen...
Für mich ist das Urteil auf jeden Fall angreifbar. Leider geht daraus nicht hervor, ob dies das erstinstanzliche Urteil ist (wahrscheinlich, da LG und kein Hinweis auf Zulassung oder Nichtzulassung der Revision) und damit Berufung möglich. Genauso wenig weiß ich, ob es rechtskräftig ist. Da hier ja offensichtlich auch einige Rechtsgelehrte mitlesen - vielleicht kann das ja mal jemand in Erfahrung bringen!?
Landgerichtsurteile kann und werde ich nicht mehr für voll nehmen...siehe auch das Urteil des LG Nürnberg bezüglich einer WRB der SPK zugunsten der SPK...wurde schon 2013 vom OLG München als unwirksam abgeurteilt (ohne Möglichkeit der Revision)....
Da kann man nur abwarten, wie ein OLG oder ggf. BGH urteilt...wenn man selbst Anwalt ist...sollte dies einem die Gerichtskosten wert sein..
Harley - klingt (fast) einleuchtend. Das Ganze steht aber in einem Vordruck für Immobiliendarlehen. "Sondertilgung" heißt für mich nicht "Kündigung" und in den weiteren Bedingungen ist nur vom Ersatz des Schadens bei vorzeitiger Kündigung die Rede, ohne auf die Berechnung bzw. die Vergleichsberechnung mit max. 1% der Darlehenssumme hinzuweisen (mal abgesehen davon, dass diese durchaus verschmerzbar wäre), wie ich es in einem aktuellen Verbraucherkredit gesehen habe.
Mal sehen, was der Finanzexperte morgen sagt, ggf. frage ich auch den Anwalt nochmal.