Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Klare
    Klare ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sorry - habe ihm bereits eine PN geschickt (bezog sich auf einen Beitrag vom 26.02.)

  3. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Liegt dir das OLG-Urteil vor und ist dies rechtskräfitg?
    So, hatte die Gelegenheit mir das neue LG-Bonn-Urteil anzuschauen; es ist tatsächlich so, dass die Klage nur bzgl. des KfW-Darlehens Erfolg hatte, dessen Belehrung etwas anders formuliert war. Wegen des DSL-Bank-Darlehen wurde die Klage mit Verweis auf ständige Rechtsprechung des OLG Köln abgewiesen.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier der BGH Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15

    Er wurde mir freundlicherweise von Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus Trier, Rechtsanwaltskanzlei Lehnen&Sinnig, zur Verfügung gestellt.


    BGH, Beschluss 4.3.2016, SW GS 100% plus geleistete Zahlungen, XI ZR 39a....pdf


    Der Wert der Feststellung, ...., richtet sich nach der Hauptforderung, die die Klägerin gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bleibt außer Betracht (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 Rn. 6 ff.)

    Die Hauptforderung der Klägerin auf Rückzahlung der Zins- und Tilgungsleistungen beträgt unstreitig 38.902,12€.

    Neben diesem Wert hat die weitere Feststellung des Betrages, den die Klägerin der Beklagten noch schuldet, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert.

    Die Verurteilung zur Bewilligung der Löschung der Grundschuld hat einen Wert von 88.000€. Insoweit ist der Nennwert, nicht die Höhe der Valutierung maßgeblich. Ein geringerer Wert des belasteten Grundstückes (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24.Oktober 2007 - IV ZR 99/07, juris Rn. 6f.) ist nicht festgestellt.

    ...

    Vorinstanzen

    LG Berlin, 19.08.2013, 37 O 10/11
    KG Berlin, 22.12.2014, 24 U 169/13

  5. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    So, hatte die Gelegenheit mir das neue LG-Bonn-Urteil anzuschauen; es ist tatsächlich so, dass die Klage nur bzgl. des KfW-Darlehens Erfolg hatte, dessen Belehrung etwas anders formuliert war. Wegen des DSL-Bank-Darlehen wurde die Klage mit Verweis auf ständige Rechtsprechung des OLG Köln abgewiesen.
    Nach Beurteilung von RA Hahn hört sich das aber ganz anders an. Kannst du das Urteil hier einstellen oder mir als PN zuschicken?

    Das vorgenannte Urteil ist wie die zuvor ergangenen Urteile für alle Kunden der DSL Bank und auch anderer Banken wichtig, deren Kreditvertrag eine identische Widerrufsbelehrung enthält,“ meint der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte.

  6. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Leider nicht, ich konnte es auch nur kurz überfliegen. Es wird hoffentlich bald bei NRWE auftauchen.

    In der Zwischenzeit habe ich folgendes Urteil in NRWE einstellen lassen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/b..._20160203.html , betrifft - wie erwartet - die frühstens Belehrung der DSL Bank.

  7. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @illusive

    Zitat Zitat von okerke
    Aktenzeichen: 3 O 285/14Land*gericht Bonn, Urteil vom 10.07.2015
    Aktenzeichen: 17 O 154/15Land*gericht Bonn, Hinweis*beschluss vom 19.08.2015

    Beides Urteile zugunsten des Klägers ohne den Passus "frühestens".
    Deine These hatte ich ja bereits mit den o.a. Urteilen widerlegt.

  8. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    @illusive



    Deine These hatte ich ja bereits mit den o.a. Urteilen widerlegt.


    Ja du hast recht, aber bei diesen Fällen war wohl die Besonderheit, dass die Darlehensverträge - unstreitig - im Fernabsatz abgeschlossen wurden.

  9. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Hier der BGH Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15
    Er wurde mir freundlicherweise von Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus Trier, Rechtsanwaltskanzlei Lehnen&Sinnig, zur Verfügung gestellt.
    BGH, Beschluss 4.3.2016, SW GS 100% plus geleistete Zahlungen, XI ZR 39a....pdf
    Das gefällt mir. Eine Änderung des vom BGH höchstselbst festgesetzten Streitwertes erreichen, obwohl dies in der ZPO nicht vorgesehen ist.

    Ist Folgendes richtig?

    1. Gegenvorstellung = Im Gesetz nicht geregelter formloser Antrag, das Gericht möge seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigieren.

    2. Kann vom "Heim"-Anwalt des DN selbst erhoben werden, ohne Einschaltung des ansonsten vorgeschriebenen BGH-Anwalts. Genaugenommen kann der DN die Gegenvorstellung sogar ganz ohne Anwalt selbst erheben

    3. Ist fristgebunden: Notfrist 2 Wochen nach Kenntnis von der zu korrigierenden Festsetzung, in der Regel ab Zustellung (Bekanntgabe) der Entscheidung – auch an den Prozessbevollmächtigten.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @claus47


    Wovon sprichst Du?

  11. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Fernabsatz sollte auch die Regel bei der DSL sein.

  12. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der BGH hat seine eigene Streitwertfestsetzung vom 27.10.2015 auf die Gegenvorstellung des DN-Anwalts hin mit dem Beschluss vom 04.03.2016 korrigiert.

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    Das hat zwar nicht unmittelbar mit der uns interessierenden Frage zu tun, wie der Streitwert ermittelt wird. Ist mE aber auch für uns eine interessante Verfahrensweise, wenn es um den richtigen Streitwert geht.
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  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @okerke

    Wie kommen sie darauf? Die meisten Darlehen der DSL Bank zeichnen die DN über uns Vermittler, kennen sie den Status der Vermittler im Bezug auf das Fernabsatzgeschäft?

  14. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @okerke

    Wie kommen sie darauf? Die meisten Darlehen der DSL Bank zeichnen die DN über uns Vermittler, kennen sie den Status der Vermittler im Bezug auf das Fernabsatzgeschäft?
    in meinem Fall war es ohne Vermittler bzw. es kam kein persönlicher Kontakt zustande, daher meine Meinung zu den Geschäftspraktiken der DSL, muss ich dann wohl revidieren.

  15. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    in meinem Fall war es ohne Vermittler bzw. es kam kein persönlicher Kontakt zustande, daher meine Meinung zu den Geschäftspraktiken der DSL, muss ich dann wohl revidieren.

    Dann sind Sie aber mit Ihrem Fall "gut im Rennen", wenn es im Fernabsatz war...

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von claus47
    Der BGH hat seine eigene Streitwertfestsetzung vom 27.10.2015 auf die Gegenvorstellung des DN-Anwalts hin mit dem Beschluss vom 04.03.2016 korrigiert.

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    Das hat zwar nicht unmittelbar mit der uns interessierenden Frage zu tun, wie der Streitwert ermittelt wird. Ist mE aber auch für uns eine interessante Verfahrensweise, wenn es um den richtigen Streitwert geht.
    Aber das bedeutet doch, dass honorarbewusste Anwälte sich nicht mit der Hauptforderung als Streitwert begnügen werden und zusätzlich zur Hauptforderung den Nennwert der Grundschuld beanspruchen können.

    Wer - ohne RSV - kann da noch klagen?

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Hallo Mitstreiter und Leidensgenossen,

    Die 27. Kammer weist jetzt Klagen wieder ab wegen unzuläässiger Rechtsausübung!

    Siehe dazu das Urteil vom 4.3. 2016 zu dem Az. 2-27 O 287/15. Ich habe es hier vorliegen. Die Datei ist mit 5 MB aber zu groß zum Hochladen (wer hat da einen Tipp?).
    Die Entscheidungsgründe lesen sich wirklich gruselig.

    Das Landgericht Frankfurt stützt die Klagabweisung letztendlich darauf, dass der Ausüübung des Widerrufsrechts der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gem. §§ 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe (vergl. Seite 10 des Urteils).

    Damit verkennt das Landgericht Frankfurt die Sach- und Rechtslage und insbesondere auch die Rechtsprechung des BGH und sogar des OLG Frankfurt als Berufungsinstanz!

    Mit den eindeutigen Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 02.09.2015, Az. 23 U 24/15 und vom 26.08.2015, Az. 17 U 202/14 und der ebenfalls eindeutigen Rechtsprechung des BGH dazu, die allesamt richtigerweise den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verneint haben, setzt sich das Landgericht mit keinem Wort auseinander.

    Das Urteil ist auch umso erstaunlicher, als dass die selbe Kammer, in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 26.10.2015 (Az. 2-27 O 173/15) noch zu dem Ergebnis gekommen war, dass in derartigen Fällen kein Verstoß gegen Treue und Glauben und keine unzulässige Rechtsausübung vorliege.

    Erstaunlicherweise setzt sich das Landgericht Frankfurt in der jetzigen Entscheidung nicht einmal mit seinem eigenen vorangegangenen Urteil in einem vergleichbaren Fall auseinander.

    Angesichts dieser Umstände sprach ich oben von "Leidensgenossen"

    Wj
    An dieser Stelle nochmals danke für die Info. Gegen welche Bank war das?


    Zitat Zitat von illusive
    Leider nicht, ich konnte es auch nur kurz überfliegen. Es wird hoffentlich bald bei NRWE auftauchen.

    In der Zwischenzeit habe ich folgendes Urteil in NRWE einstellen lassen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/b..._20160203.html , betrifft - wie erwartet - die frühstens Belehrung der DSL Bank.
    Wie lässt man eine gerichtliche Entscheidung einstellen? Z.B. liegt mir das von "Widerruf jetzt" erwähnte Urteil vor, aber ich würde es gerne bei LaReDa (Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen) einstellen lassen. Vorher muss es ja aber noch anonymisiert werden etc. Schickt man dazu eine Email an den Admin der Seite des Datenbank oder wie läuft das ab? Und wie funktioniert das z.B. bei dejure?

  18. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @okerke

    Wie kommen sie darauf? Die meisten Darlehen der DSL Bank zeichnen die DN über uns Vermittler, kennen sie den Status der Vermittler im Bezug auf das Fernabsatzgeschäft?
    daher verzichte ich auf die Dienste von Vermittlern

  19. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    So, hatte die Gelegenheit mir das neue LG-Bonn-Urteil anzuschauen; es ist tatsächlich so, dass die Klage nur bzgl. des KfW-Darlehens Erfolg hatte, dessen Belehrung etwas anders formuliert war. Wegen des DSL-Bank-Darlehen wurde die Klage mit Verweis auf ständige Rechtsprechung des OLG Köln abgewiesen.
    ich kapier allerdings nicht, inwieweit die Belehrung bei dem KfW Darlehen angreifbarer sein soll als bei dem normalen. Ich hätte die des KfW-Darlehen sogar für eher besser eingestuft, denn die Formulierungen sind ja weitgehend deckungsgleich

  20. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    jetzt bräuchten wir nur noch mal eine klare Aussage zur Zulässigkeit der Feststellungklagen durch den BGH.

  21. Avatar von ducnici
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    + 2,5% vs 5% über Basis für Realkredite bei Instituten die nicht ausschliessliche Realkredite vergeben

    + Abrechnung periodisch nach Servais

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