Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Mein Anwalt sagt, in der OLG-Verhandlung ist möglicherweise irgendwas fürs Urteil besprochen worden, was die Bank keinesfalls als Urteil gesprochen sehen wollte. Kann ich mir schwer vorstellen, es geht ja nur um die VFE und 5% üBZ (wo das OLG jetzt 2,5% üBZ draus gemacht hätte, was ja vorteilhaft für die Bank wäre).
    Wahrscheinlich wurdet ihr nicht nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses vom 22.09.2015 rückabgewickelt.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn die das Urteil des LG anerkennen und die Berufung zurückziehen, ist es kein Vergleich, wo ein Stillschweigen vereinbart werden kann.

    Insofern irritiert mich das nun etwas. Man hat ja vom Forum profitiert und könnte was zurück geben. Weiß da nicht, wo das Problem liegt. Wenn doch, dann könnte man das kurz erläutern.


    Meiner Meinung kommt die DKB nicht mehr weiter. Der Drops ist gelutscht. Die fischen jetzt nur noch die ab, die sich mit Vergleich abspeisen lassen um dann noch ggf. über die Kostenquotelung Kosten zu sparen...

    Gestern selbst erlebt. Aber da musste die DKB 3/4 der Kosten tragen. 1/4 gespart. Pragmatisch gedacht.

  4. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wahrscheinlich wurdet ihr nicht nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses vom 22.09.2015 rückabgewickelt.
    Schauma hat keine Rückabwicklung, nur Rückforderung der VFE plus Zins hierfür.

  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wahrscheinlich wurdet ihr nicht nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses vom 22.09.2015 rückabgewickelt.

    Soweit ich das in Erinnerung habe, ging es nur um die VFE, nicht noch zusätzlich um eine RAW.

    Bei einer VFE stellt sich doch die Frage ob 2,5 oder 5% übZ doch gar nicht...

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wenn die das Urteil des LG anerkennen und die Berufung zurückziehen, ist es kein Vergleich, wo ein Stillschweigen vereinbart werden kann. .
    So ist es.

    Zitat Zitat von ducnici
    Meiner Meinung kommt die DKB nicht mehr weiter. Der Drops ist gelutscht. Die fischen jetzt nur noch die ab, die sich mit Vergleich abspeisen lassen um dann noch ggf. über die Kostenquotelung Kosten zu sparen...
    Dass die nicht mehr weiter kommen, wissen sie und legen trotzdem Berufung ein (wie jetzt bei mir). Oder unterbreiten inakzeptable Vergleichsvorschläge wie bei einem Bekannten, der vor dem LG Recht bekommen wird. Was ich nicht verstehe... die paar Kröten VFE, die Schauma haben wollte, sind für die Bank Peanuts, locker dasselbe haben die jetzt an Kosten an der Backe und ziehen vor Urteilsverkündung zurück. HÄH?

  7. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Soweit ich das in Erinnerung habe, ging es nur um die VFE, nicht noch zusätzlich um eine RAW.

    Bei einer VFE stellt sich doch die Frage ob 2,5 oder 5% übZ doch gar nicht...
    OLG Brandenburg sagte in der Verhandlung wohl, dass es für die gezahlte VFE ne NWE von 2,5% üBZ geben wird.

  8. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    mensch das ist ja unser Verfahren!!!
    Wenn man das zurückverfolgt, landet man bei Gansel pp:

    LG Potsdam, Urt. v. 25.03.2015, Az.: 8 O 255/14 (n.Rkr.)

    Ist es das?

  9. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Würde passen.

  10. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ist das Urteil des LG Potsdam v. 25.03.2015, Az.: 8 O 255/14, zu finden:

    https://www.money-advice.net/view.php?id=48812

  11. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja das ist es. Also es gibt keinerlei Stillschweigen...es wurden auch nur die Punkte besprochen die ich nach der Verhandlung benannt habe, warum die DKB jetzt eingelenkt hat keine Ahnung. Also es gibt auch nicht mehr Geld als gefordert, außer natürlich die 5 % und nicht wie angedacht vom OLG die 2,5 %.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Egal, ob es dieses Verfahren war, aber in diesem hier ging es nur um die VFE zzgl. Verzugszinsen: LG Potsdam, 25.03.2015 - 8 O 255/14:
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.386,05 €nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 19.6.2014 zu zahlen.
    2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 230,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 11.10.2014 zu zahlen.
    3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
    Von diesem Urteil des LG abgesehen:
    Wie ein (anderes) Gericht (OLG?) allerdings auf die Idee kommen könnte, auf Verlangen nach einem Verzugszins auf eine zurückverlangte VFE diesen mit nur 2,5% üBZ anzusetzen, ist mir Rätselheft.

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist aber auch die absolut einleuchtende Entscheidung zum NWE von 5 Prozent....Und nicht 2,5.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Fälle sind seit dem BGH Beschluss heiß für die Banken. Gerade die mit Ablösung anno sonst wann.

    Denn, man könnte ja nach dem BGH Beschluss vom 12.01.2016 auf die Idee kommen, alle von DN gezahlten Leistungen, also auch eine komplette Rückführung des Darlehens bis heute mit NWE zu verzinsen.

    Da sind solche Streitkosten ein Klacks dagegen!

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Die Fälle sind seit dem BGH Beschluss heiß für die Banken. Gerade die mit Ablösung anno sonst wann.

    Denn, man könnte ja nach dem BGH Beschluss vom 12.01.2016 auf die Idee kommen, alle von DN gezahlten Leistungen, also auch eine komplette Rückführung des Darlehens bis heute mit NWE zu verzinsen.

    Da sind solche Streitkosten ein Klacks dagegen!
    Moment, Du meinst wirklich, dass man bei einem bereits vor dem WR zurückgezahlten Darlehen mit dem BGH-Beschluss vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15) begründet völlig anders rückabwickeln könnte?

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Moment, Du meinst wirklich, dass man bei einem bereits vor dem WR zurückgezahlten Darlehen mit dem BGH-Beschluss vom 12.01.2016 begründet völlig anders rückabwickeln könnte?
    Ja!

    Es spielt sogar der Zeitpunkt des WR keine Rolle. Sondern wann Rechtsmittel respektive Klage eingereicht wurde. Alle bis dahin vom DN erbrachten Leistungen. Auch Rückführung der Darlehensvaluta (=Tilgung)


    Wir haben ein Darlehen, ca. 50.000Euro vor nem knappen Jahr getilgt bzw. abgelöst (wie ist ja egal), WR davor, Klage wird demnächst eingereicht...+ Zinsleistungen.... mal 5% üBZ darauf da nicht grundpfandrechtlich abgesichert.... mach mal was über 200Euro pro Monat an Nutzungen aus....


    Man könnte natürlich jetzt auch Drecksau sein und bis kurz vor der Verjährung warten, vielleicht noch ein Ombudsverfahren einschalten um 6 Monate zu gewinnen... um dann kurz vor Verjährung eine Leistungsklage einzureichen...

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Interessant. Ich dachte, das gelte nur für noch laufende Verträge... Dass es auch für bereits abgelöste DV gilt, entnimmst Du dem Beschluss vom 12.01.2016 oder bereits dem Beschluss vom 22.09.2015 (XI ZR 116/15)?

    Wie bedienst Du dann den Rechner von LGSaar, den ich so verstanden habe, dass er nur bis zum WR rechne und man den Rest irgendwie selbst herausbekommen müsse?

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    12.01.2016

    Randnummer 13

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    12.01.2016

    Randnummer 13
    Ah:
    (1) Der Wertberechnung ist zugrunde zu legen, dass sämtliche auf der Grundlage des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB erbrachten Leistungen des Darlehensnehmers nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB zu erstatten sind. Das gilt auch, soweit der Darlehensnehmer die vertragliche Hauptleistungspflicht zur Rückzahlung der empfangenen Darlehensvaluta nach § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB (MünchKommBGB/K.P. Berger, 7. Aufl., § 488 Rn. 42; Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 488 Rn. 8) erfüllt hat. Entgegen einer vor allem in jüngster Zeit in der Literatur vertretenen Meinung (Müller/Fuchs, WM 2015, 1094, 1095 f., 1099; ähnlich Piekenbrock/Rodi, WM 2015, 1085, 1086 f. mit Fn. 33 zu § 3 ZPO; Schnauder, NJW 2015, 2689, 2690, 2692) statuiert § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB keinen gesetzlichen Anspruch, der aus einem mit der Kündigung bzw. dem Laufzeitende entstehenden Abwicklungsverhältnis resultierte (Staudinger/Freitag, BGB, Neubearb. 2015, § 488 Rn. 165) und damit außerhalb des Rückgewährschuldverhältnisses stünde.
    Da geht es um die Grundlage für die Wertberechnung (Beschwer, nehme ich an).

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da musste ich meinem RA direkt eine mail schicken mit der Bitte um Neuberechnung...

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich verstehe das aber auch im Sinne von Nutzungswertersatz, also auch nach Ablösung Zinsen bis zum Widerruf. Das lässt sich ziemlich gut rechnen

    Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?

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