Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von timbo1848
    Termin vor dem LG Dortmund war heute erfolgreich!
    Wäre interessant zu wissen, ob die RAW-Leistungen nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses abgerechnet wurden.

  3. Avatar von timbo1848
    timbo1848 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wäre interessant zu wissen, ob die RAW-Leistungen nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses abgerechnet wurden.
    Du meinst dann 5% über BZ?

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von timbo1848
    Du meinst dann 5% über BZ?
    Nein, Du gehst ja selbst von 2,5 % aus. Mich interessiert viel mehr, ob Dein NWE der mit diesen 2,5 % oder besser 5,0 % über Basis errechnet wird, aus allen bis zum Widerruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen errechnet wurde und der NWE der Bank jeweils nur aus der Restvaluta.

  5. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Hallo Mitstreiter und Leidensgenossen,

    Die 27. Kammer weist jetzt Klagen wieder ab wegen unzuläässiger Rechtsausübung!

    Siehe dazu das Urteil vom 4.3. 2016 zu dem Az. 2-27 O 287/15. Ich habe es hier vorliegen. Die Datei ist mit 5 MB aber zu groß zum Hochladen (wer hat da einen Tipp?).
    Die Entscheidungsgründe lesen sich wirklich gruselig.

    Das Landgericht Frankfurt stützt die Klagabweisung letztendlich darauf, dass der Ausüübung des Widerrufsrechts der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gem. §§ 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe (vergl. Seite 10 des Urteils).

    Damit verkennt das Landgericht Frankfurt die Sach- und Rechtslage und insbesondere auch die Rechtsprechung des BGH und sogar des OLG Frankfurt als Berufungsinstanz!

    Mit den eindeutigen Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 02.09.2015, Az. 23 U 24/15 und vom 26.08.2015, Az. 17 U 202/14 und der ebenfalls eindeutigen Rechtsprechung des BGH dazu, die allesamt richtigerweise den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verneint haben, setzt sich das Landgericht mit keinem Wort auseinander.

    Das Urteil ist auch umso erstaunlicher, als dass die selbe Kammer, in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 26.10.2015 (Az. 2-27 O 173/15) noch zu dem Ergebnis gekommen war, dass in derartigen Fällen kein Verstoß gegen Treue und Glauben und keine unzulässige Rechtsausübung vorliege.

    Erstaunlicherweise setzt sich das Landgericht Frankfurt in der jetzigen Entscheidung nicht einmal mit seinem eigenen vorangegangenen Urteil in einem vergleichbaren Fall auseinander.

    Angesichts dieser Umstände sprach ich oben von "Leidensgenossen"

    Wj
    Zitat Zitat von eugh
    Woher hast Du die Info? Was steht denn auf Seite 10 des Urteils? Ohne den Inhalt zu kennen, braucht man sich eh nicht aufregen.


    Dazu fällt mir dies hier ein: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.09.2015 - 23 U 24/15:Schöner kann man nicht argumentieren, oder?
    Und schaut mal in diese Entscheidung rein: OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 17 U 16/15:
    Leitsatz:

    1.

    Die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV besteht nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur dann, wenn ein Formular verwendet wird, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a. F. sowohl inhaltlich als auch in den äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH v. 10.02.2015, Az: II ZR 163/14, Juris Rdnr. 8; BGH v. 18.03.2014 m. w. N.)
    2.

    Der Senat neigt zu der Annahme, dass durch die Anbringung einer Fußnote, deren Text "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" sich zudem außerhalb der Umrandung befindet, gerade keine inhaltliche Bearbeitung des Textes stattfinden sollte, sodass diese einem Vertrauensschutz im Zweifel noch nicht entgegensteht. Soweit Ziffer 9 der Gestaltungshinweise der Anlage 2 zu § 14 BGB-lnfoV vorsieht, dass für das Vorliegen eines finanzierten Geschäftes mehrere Alternativen der Belehrung zur Verfügung stehen, weicht eine Bank im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung durch die von ihr bearbeiteten Gestaltungshinweise unter Verlust des Vertrauensschutzes des § 14 BGB-lnfoV inhaltlich von der vorgesehenen Gestaltung ab, wenn sie ohne das Vorliegen eines finanzierten Geschäftes bei mehreren dafür zur Verfügung stehenden Alternativen der Belehrung diese ungeachtet des Inhalts der vorgegebenen Gestaltungshinweise verwendet.
    3.

    Die Erklärung eines Widerrufs zwei Monate nach Rückführung des Darlehens und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich. Indem ein Verbraucher das Widerrufsrecht ohne besondere Begründung ausüben kann, liegt auch dann kein Rechtsmissbrauch vor, wenn der Verbraucher - wie hier - für sich keinen Übereilungsschutz in Anspruch zu nehmen gedenkt, sondern aus dem Widerruf einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen will.

  6. Avatar von abcd123
    abcd123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    hat jemand zufällig den Beschluß 21.12.2015 OLG Köln 13 U 163/15?
    Danke.

  7. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Leider nicht. Worum geht es? PS: Willkommen im Forum!

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Noch mal die Frage: Ist denn der 21. Juni jetzt definitiv der letzte Termin zum Widerruf? Und tritt das tolle Gesetz wirklich in neun Tagen in Kraft?

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, keine Ahnung. Aber weil mir so furchtbar langweilig ist (nix los hier), muss ich etwas schreiben.
    "Mario Draghi liebäugelt mit dem nächsten Tabu-Bruch"

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja eugh, das wundert mich auch ein wenig, überhaupt nichts los hier

  11. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    24 Stunden kein einziger Eintrag. Das hat es schon lange nicht mehr gegeben.

    aber heute beschäftigen wir uns mit den Landtagswahlen. Es wird ziemlich Braun (Blau) in Deutschland.

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich will die Blauen-Braunen mal ein wenig picksen um den Maßnahmen der EZB oder des BGH einen roten Anstrich zu verpassen.

    Überlegungen wie das Helikoptergeld rechtfertigen den Widerrufs-Joker. Durch diesen wird Geld an solche Verbraucher zurückgegeben, die aufgrund ihrer Immobilienschulden Konsumverzicht üben müssen. Bei den Schuldnern kann man am ehesten davon ausgehen, dass ein Großteil der zurückfließenden Gelder in den Konsum geht. Vielleicht ist dies auch der Grund, weshalb sich der BGH den Kreditnehmern gegenüber so verbraucherfreundlich verhält.

    Natürlich ist es für die Sparer bitter, dass sie für ihren Sparfleiß nicht belohnt werden. Aber sehen wir es doch einmal von der anderen Seite. Siebzig Jahre Frieden haben einen nie dagewesenen Wohlstand geschaffen. Dieser Wohlstand wurde auch dadurch genährt, dass viele der Reichen ohne jegliches Risiko ihr Geld auf die Bank trugen und einen fetten Zins kassierten. Aufgrund der laschen Steuergesetze mussten sie in der Vergangenheit wenig oder keine Kapitalertragssteuern zahlen. Die Unternehmer und Bauherrn haben in der Regel mit viel Risiko investiert und jede Menge Steuern bezahlt. War das gerecht?

    Natürlich ist es auch ungerecht, wenn die Sparer nun allein die Zeche bezahlen sollen. Vor allem denjenigen gegenüber, die immer volle Pulle geprasst haben und nun auch noch belohnt werden sollen. Leider ist es so, dass man es nicht allen gerecht machen kann, es wird immer Kriegsgewinnler geben.

    Aber wenn die zunehmende Zahl der Vermögenden - vor allem ältere Menschen, aber auch Erben - nicht in der Lage sind, ihr Geld sinnvoll einzusetzen und weiterhin auf risokolose Gewinne auf Kosten derer, die die Wirtschaft durch ihr Investment am Leben erhalten, hofft, dann muss leider der Staat regulierend eingreifen. Unsere Wirtschaft lebt vom Konsum und dem dazu notwendigen Invest.

    Wir Widerrufer haben als erste eine Rückzahlung verdient, zumal wir nur den Teil zurückwollen, den wir offensichtlich zuviel bezahlt haben.

  13. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meine persönliche Meinung:
    Daran sind die führenden Politiker selber Schuld !!

    gruß

  14. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    24 Stunden kein einziger Eintrag. Das hat es schon lange nicht mehr gegeben.

    aber heute beschäftigen wir uns mit den Landtagswahlen. Es wird ziemlich Braun (Blau) in Deutschland.

    Mein Gerichtstermin ist erst Übermorgen .

  15. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Trabbi
    Mein Gerichtstermin ist erst Übermorgen .
    Bitte um Info wie´s gelaufen ist.

  16. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist gegen die DSL Bank, die werden wenn die verlieren eh zum OLG gehen.Die sind stur wie hulle.

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer hat folgendes Urteil:

    LG Regensburg 25.02.2015- 3 O 1908/14 (1)"


    Beklagte ist die
    DKB und heute Nachmittag um 1400 ist Verhandlung am OLG Nürnberg

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sparkasse Amberg beim OLG Nürnberg vor einer Woche eingeknickt



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  19. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    24 Stunden kein einziger Eintrag. Das hat es schon lange nicht mehr gegeben.

    aber heute beschäftigen wir uns mit den Landtagswahlen. Es wird ziemlich Braun (Blau) in Deutschland.

    Es war aber auch schönes Wetter! Da hängt man nicht vor dem PC - vor allem nicht, wenn man Kinder hat.

  20. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von timbo1848
    So.
    Termin vor dem LG Dortmund war heute erfolgreich!
    Laut RA in voller Linie. Allerdings muss ich noch auf ein "Angebot" für die endgültige Berechnung der RA warten.
    Mal sehen.
    Es wird allerdings wohl auf 2,5% üBZ hinauslaufen.
    Aber für mich völlig in Ordnung.

    Schönes Wochenende Euch allen!
    Hallo Timbo,

    erstmal herzlichen Glückwunsch! Ich bin auch vor dem LG Dortmund. Mein Termin ist Ende April (mündliche Verhandlung, persönliches Erscheinen angeordnet). Darf ich fragen, bei welcher Kammer Du gelandet bist? Ich bin bei der 12. Kammer, und von denen habe ich noch kein einziges Urteil gesehen. Die bisherigen Urteile kommen immer von der 3. Kammer.

    Die von den anderen Foorumsteilnehmern gestellten Fragen interessieren mich auch, und vor allem: habt ihr Annahmeverzug angenommen und wie ist das LG damit umgegangen?

  21. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wer hat folgendes Urteil:

    LG Regensburg 25.02.2015- 3 O 1908/14 (1)"


    Beklagte ist die
    DKB und heute Nachmittag um 1400 ist Verhandlung am OLG Nürnberg
    Sorry, leider nein.


    Dafür noch diese Info von test.de von heute:

    Sparda-Bank Hamburg eG, Kreditvertrag vom 17.06.2009
    Landgericht Hamburg, Vergleich v. 27.01.2016
    Aktenzeichen: 308 O 129/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Albert Krölls
    Besonderheit: Der als Präsenzgeschäft abgeschlossene Darlehensvertrag enthielt sowohl die Klausel „Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen – ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und – die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden“ als auch einen doppelten Fristenlauf „innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)“ mit Fußnotenerläuterung.
    [neu 14.03.2016]

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Hallo Timbo,

    erstmal herzlichen Glückwunsch! Ich bin auch vor dem LG Dortmund. Mein Termin ist Ende April (mündliche Verhandlung, persönliches Erscheinen angeordnet). Darf ich fragen, bei welcher Kammer Du gelandet bist? Ich bin bei der 12. Kammer, und von denen habe ich noch kein einziges Urteil gesehen. Die bisherigen Urteile kommen immer von der 3. Kammer.

    Die von den anderen Foorumsteilnehmern gestellten Fragen interessieren mich auch, und vor allem: habt ihr Annahmeverzug angenommen und wie ist das LG damit umgegangen?
    Das mit dem Annahmeverzug ist auch für mich interessant. Einige Entscheidungen dazu habe ich ja bereits in unserer Sammlung abgelegt - siehe Beitrag #7. Es fällt auf (wie sollte es hierbei anders sein?), dass es auch dazu bei den Gerichten unterschiedliche Auffassungen gibt, mit einer großen Bandbreite von (sinngemäß) "es reicht der abgelehnte Widerruf, um der Beklagten Annahmeverzug nachzuweisen", über "der klagende Kunde muss keinen konkreten Betrag X anbieten, sondern nur die Restvaluta", über "der klagende Kunde muss einen konkreten Betrag X anbieten", hin zu "der Kunde hat keinerlei konkretes Angebot gemacht, so dass kein Annahmeverzug eintrat" (o.ä.).


    In 2 Tagen ist folgender interessanter Termin beim BGH:
    Verhandlungstermin am 16. März 2016, 11.00 Uhr - VIII ZR 146/15 (Zur Frage des Widerrufsrechts in einem Fernabsatzvertrag)

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