ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
wie lange hat der ganz Akt denn bei Dir und der IngDiba gedauert bis Ihr euch geeinigt habt ?
Ich hab auch ein Darlehen von Ende 2006 das ich gerne widerufen möchte, zögere aber noch.
unter Abwägung von Chancen und Risiken habe ich auch ein Vergleichsangebot angenommen von der ING-Diba, auch wenn klar ist, dass unter Berücksichtigung der rechtlichen Seite noch mehr drin wäre. Die Bank wird aber einen Fehler in der WRB nicht zugeben, ob außerhalb oder innerhalb eines Klageverfahrens. Unter Berücksichtigung der vorherigen Beiträge denke ich, allzu verkehrt liegt ich nicht, mich nicht auf ein Klageverfahren einzulassen.
Mit zwei Anschreiben habe ich viel Geld gespart, unglaublich, dass das geht.
Ich bedanke mich bei den Teilnehmern dieses Forums, da ich hier die entscheidenden Tipps für die Strategie, die Auswahl des Fachanwaltes und den Mut so vorzugehen, wie ich es gemacht habe.
Ich wünsche allen noch in Verhandlungen liegenden Teilnehmern oder welche die es werden wollen eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
wegen der vielen privaten Nachrichten zur Frage, welchen Anwalt ich gefunden habe hier im Forum, antworte ich hier kurz öffentlich, weil ich die Anfragen nicht alle beantworten kann/will. Ich weiß nicht, ob mein Rechtsanwalt hier öffentlich genannt werden möchte. Daher nur den Tipp, den ich hier aus dem Forum habe: Ich habe einfach eine Mail an info@erfolgshonorar.org geschickt. Dort hat man mir einen Anwalt genannt, der auf Erfolgsbasis abrechnet. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen ja weiter.
Zum Jahreswechsel erreichen uns zahlreichen Anfragen von Nutzern der IG Widerruf (www.widerruf.info), die wissen wollen, ob ihre Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder der Widerruf eines Darlehens von der Verjährung bedroht sei. Die klare Antwort dazu lautet: Nein...
Auch ich habe mit der ING DIBA einen Vergleich geschlossen, welcher mir viele Tsd. EUR Ersparnis gebracht hat. Aufgrund der Stillschweigeklausel kann ich hier leider keine Einzelheiten preisgeben.
Ich muss dazu sagen, dass ich selber aus dem Bankgewerbe komme und daher mit der Materie gut vertraut war, um - ohne Fachanwalt - auf Augenhöhe mit meiner Bank zu verhandeln.
Ich kann nur jedem viel Erfolg wünschen und sagen, dass - wenn man sich im Vorfeld entsprechend mit der Materie beschäftigt - aus meiner Sicht nicht zwingend ein Fachanwalt notwendig ist.
Es ist sehr ermutigend, hier immer wieder auch einmal von Erfolgen mit (oder vielmehr gegen) der DIBA zu lesen. Ich möchte nochmal alle Erfolgreichen ermutigen, sich vielleicht in ähnlicher Weise wie finanzmensch hier kurz zu äußern, ohne dadurch das vereinbarte Stillschweigen zu verletzen. Es wäre sehr hilfreich, dadurch ggf. ein besseres "Gefühl" für die Situation zu bekommen.
Ich wünsche allen noch schöne verbleibende Feiertage.
Ohne Nennung der Widerrufsbelehrung finde ich das nicht zielführend.
Es gibt Widerrufsbelehrungen, mit denen würde ich bis in die letzte Instanz gehen, da weiß man, dass man Recht bekommt. In anderen Fällen ist das wiederum nicht so klar.
@Colonia, man sollte aber auch unterscheiden zwischen Menschen die eine Rechtschutzversicherung haben und diejenigen die keine haben.
Nicht jeder hat Luft bis in die letzte Instanz zu gehen.
Die bereits erfolgreichen Forumsposter reden immer wieder davon, bereits einen Vergleich mit der Bank abgeschlossen zu haben.
Mich würde dabei interessieren, ob damit eine günstigere Anschlussfinanzierung gemeint ist, und/oder eine "geringere" Vorfälligkeitsentschädigung. Die Diba hat z.B. angekündigt (N-TV.de) das sie künftig gar keine Anschlussfinanzierungen anbieten möchte sofern die Widerrufsjoker gezogen wurde.
Denn Widerrufsjoker wird ja lt. diesem Forum nicht gezogen, sondern der Widerruf nur angedroht, um einen Vergleich mit der alten Bank zu schließen. Ziel: Besserer Zinssatz
Deshalb verstehe ich diese Aussage der Diba nicht, da kaum Widerrufe erklärt werden.
we we we n-tv.de/ratgeber/Wenn-der-Anschlusskredit-verweigert-wird-article13440926.html
Bei der Interhyp habe ich wg. evtl. anfallender Anschlussfinanzierung angefragt, und dort hat mir mein Berater gesagt, das es nicht sehr viele Banken gibt, die beim Widerrufsjoker die Anschlussfinanzierung übernehmen wollen. Die Banken wollen damit verhindern das dieser Joker überhaupt gezogen wird.
hier ein Hinweis: Eigentümer des Internetanbieters Interhyp ist...ING-Diba ! Die Aussage von Vermittlern kannst Du vergessen. Die sind gebrieft von Banken, beim Thema Widerruf die Füße still zu halten, d.h. da laufen Absprachen. Ich habe 7 Banken selber aufgesucht, fast alles günstigere Angebote als über Vermittler.
Man hört unterschiedliches. Ein Vermittler sagte mir, die BHW habe kein Problem mit einer Anschlussfinanzierung nach Widerruf (Widerruf bei einer anderen Bank). Die Deutsche Bank lehnt das dagegen völlig ab.
@kreis96, man kann nicht generell behaupten dass örtliche Banken immer bessere Konditionen haben als Internetbanken.
Es kommt wirklich immer speziell auf jeden einzelnen Fall darauf an.
Und Sinn macht nur eine Finanzierungskondition zu erhalten wenn man alle Unterlagen zur Bank eingereicht hat und nicht eine telefonische Voranfrage.
Bei einer telefonischen Voranfrage erhält man klar immer rosa Wolken Konditionen die oft nicht stimmen.
die Anforderungen welche für eine Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag gelten sind ja hinlänglich bekannt und sorgten auch dafür, daß wir im Herbst 2014 mit unserer Bank einen Vergleich schließen konnten und nun bei einem anderen Institut zu deutlich günstiger Konditionen eine Finanzierung abschlossen.
Nun habe ich trotzdem noch eine Frage:
Weiß denn jemand ob die gleichen Anforderungen auch für Widerrufsbelehrungen in Bausparverträgen gelten?