ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
kann mir bitte einer erzählen, aus welchem Grund es am OLG München seit 2013 kein weitere Urteil bezüglich der WRB der Sparkassen gibt? Allein die Kanzlei die in München die SSKM vertritt dürfte über 2000 Mandate bezüglich WR haben.
kann mir bitte einer erzählen, aus welchem Grund es am OLG München seit 2013 kein weitere Urteil bezüglich der WRB der Sparkassen gibt? Allein die Kanzlei die in München die SSKM vertritt dürfte über 2000 Mandate bezüglich WR haben.
Du meinst kein weiteres veröffentlichtes Urteil...
Was hinter den verschlossenen Türen passiert, weiß ja keiner. Wenn da keiner ein Az. zur Hand hat und nachfragt, und das ganze weiter verfolgt, verliert sich irgendwann die Spur.
oder, es wird sich verglichen...
Was mich wundert... die LBS-Bayern tritt bisher gar nicht in Erscheinung. Deren WRB aus 2009 von deren Darlehensverträgen ist ja auch so was von falsch...
@Eughen, danke für die Urteile des BGH bzgl. der Kosten...
Immer gerne - bin ja auch "drübergestolpert", nachdem ich in einer anderen Sache auf Deinen Beitrag stieß zum OLG Schleswig - und kam dann u.a. auf diese BGH- und OLG-Urteile.
Aber gibt es da nicht vorher noch einen für uns relevanten Termin, der (noch) nicht in der BGH-Terminliste erscheint?
Z.B.:
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015, 6 U 174/14 -
NZB vor dem BGH (XI ZR 482/15), Frist für Rechtsmittelbegründung endet am 22.02.2016
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015, 14 U 2439/14 -
Sparkasse hat Revision beim BGH eingelegt: XI ZR 564/15 - Begründungsfrist bis 14.04.2016
Einige grundsätzliche Fragen zur Beweislast bzgl. der vermuteten Nutzungen der Bank:
Wo ist konkret geregelt, ob der Kunde oder die Bank bzw. wer zuerst hierzu vortragen muss?
Ist das eine generelle Regelung in der ZPO und gilt sie für alle Zivilrechtssachen gleichermaßen?
Gibt es gerichtlich bestätigte (oder zumindest theoretische) Konstellationen, wo sich die Beweislast umkehrt, und zwar so, dass die Bank zuerst substanziiert vortragen muss?
Gibt es gar gerichtliche Entscheidungen, welche prinzipiell bejahen, dass die Beweislast bzgl. der Nutzungen der Bank auf deren Seite liegt, wenn ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und sie in den Mustertext eingegriffen hat?
Schau mal hier. Unser unermündlicher Helfer eugh hat das Forum super organisiert. Man kann jetzt relativ schnell die wichtige Dinge finden ...
... und sich an Ort und Stelle gleich bei eugh bedanken. Tolles Archiv!
Technische Frage: Wie werden Ergänzungsvorschläge dort eingepflegt? Können/sollen Vorschläge als normale Beiträge - dort oder hier - gepostet werden oder gehen sie als PN an Dich, eugh?
Danke nochmals. Am besten sind Vorschläge/Hinweise als Beitrag (nicht per PN). Hier im Thread ergeben sich Hinweise ja meist aus einem Kontext/ einer Frage/ eines Kommentars. Denselben Beitrag dann nochmal komplett dort rüberzukopieren ist a) wenig effizient und b) die Übersicht ginge verloren.
Daher folgender Vorschlag (wir können es auch anders machen - Ideen?):
Wer also eine Info in seinem Beitrag hat, die auch dort Erwähnung finden soll, schreibt bitte diese Info (und nur diese, also z.B. nur eine Entscheidung mit Gericht, Datum, Az. und kurz, um was es dabei ging) dort als Beitrag rein. Wenn ein paar Beiträge zusammengekommen sind, sortiere ich sie dann in die entsprechenden Kategorien ein. Das macht für jeden etwas mehr Arbeit, aber ich kann das nicht alles alleine machen. Danke.
Gäbe es eine Datenbank oder eine andere Möglichkeit zum kollaborativen Arbeiten, wäre es einfacher. Aber ich bin schon wirklich sehr froh, dass wir dieses Forum hier als Plattform zum Info-Austausch und -Sammeln haben.
Übrigens: Man kann sich kostenlos bei dejure anmelden und dort Entscheidungen vormerken und sich automatisch über Neues dazu informieren lassen - gratis.
Zum Thema Sicherheiten/Grundschuld gibt es dort (#6) zwei neue interessante Beiträge von Aikido und noelmaxim (danke). Es sind auch die hier aktiv schreibenden Rechtsanwälte (oder auch Rechtspfleger) angesprochen. Die Diskussion zu diesem Thema bitte aber nicht hier, sondern auch dort weiterführen... Danke.
Zum Thema Streitwert-Bestimmung habe ich die mir hierzu bekannten Entscheidungen dort (#9) aufgelistet.
Dabei fiel mir auf, dass der Beschluss des BGH vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 (bisher unveröffentlicht, Link zum Hinweis bei test.de vom 01.03.2016) zum Streitwert doch eigentlich gar nicht neu ist. Denn siehe BGH, Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14:
Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin bemisst sich der Gesamtstreitwert in den Fällen der Rückabwicklung von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Kapitalbeteiligungen nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages, da die Klägerin wirtschaftlich betrachtet begehrt, so gestellt zu werden, als hätte sie das Geschäft nicht getätigt (Senatsbeschluss vom 29. September 2009 – XI ZR 498/07, juris, mwN).
Damit ist auch der Beschluss des OLG München vom 08.02.2016 - 5 W 187/16 - überholt, nach dem sich der Streitwert nach der vollen Darlehensvaluta bemessen sollte. Allerdings habe ich jetzt nicht überprüft, ob die Darlehen ähnlich waren oder dort eine andere Konstellation vorlag. Schaut bitte gerne selbst mal nach...
Zum Erstaunen hat das LG Köln in meinem Fall ca. 6 Monate nach Klageeinreichung und Klageerwiderung seitens der Bank und Einreichen der Replik festgestellt dass es örtlich nicht zuständig sei und verweist auf das LG Bonn. Mich überrascht wirklich nichts mehr...
Mein Anwalt möchte nun keinen unmittelbaren Verweisungsantrag an das LG Bonn stellen sondern lediglich hilfsweise die Verweisung beantragen. Dieser Hilfsantrag muss wohl gestellt werden, da anderenfalls die Abweisung der Klage als unzulässig ohne Verweisung möglich ist. Hintergrund sind die in der Vergangenheit abgewiesenen WR-Klagen beim LG Bonn mit zum Teil identisch lautenden WR. Ausserdem scheint das LG Bonn keinen Nutzungsersatz zuzusprechen.
Wie ist hierzu eure Meinung, gibt es verbraucherfreundliche Urteile vom LG Bonn und wie sieht´s mit dem NWE aus?
Desweiteren hatte ich in Erinnerung, dass der Standort des Gerichts zB auch der Wohnsitz sein kann, solange kein Antrag auf Grundschuldlöschung gestellt wird. Die DSL Bank hat übrigens auch eine Filiale in Köln.
Das mit dem hilfsweisen Verweisungsantrag halte ich für richtig; und alles andere ist eine Frage der konkreten WR-Belehrung; sollte es eine DSL-Bank-Belehrung sein, wird es am LG Bonn (aber genauso am LG Köln) sehr schwierig, sofern es nicht die "frühestens"- oder die Variante mit der "falschen" Pflichtangaben in der Klammer (Aufsichtsbehörde..) ist.
Apropos DSL-Bank:
Das LG Wuppertal hielt eine recht häufig verwendete DSL-Bank-Belehrung (ohne frühestens) für fehlerhaft;die Veurteilung wurde jetzt leider - wie befürchtet - durch das OLG Düsseldorf aufgehoben (Urt. v. 29.01.2016, I-22 U 126/15).
Danke, gerade habe ich eine neue Liste mit Entscheidungen zum Gerichtsstand erstellt (#10).
Zitat von sebkoch
LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016, 7 O 185/15
Kein ausschließlicher Gerichtsstand nach § 24 ZPO bei schuldrechtlichen Ansprüchen aus Rückgewährschuldverhältnis.
Leitsatz
Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche , sofern der Streit die Frage betrifft, ob der grund ,auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist , z.b. wegen anfechtung ( RGZ 25, 384 ). das ist nicht der fall , wenn der Sreit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen Qualifikation der dinglichen Belastung nicht berührt wird ( BGH Urt. v. 26.06.1970-VZR 168/67. Für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld aus einem Rückgewährschuldverhältnis giltt § 24 ZPO nicht. das gilt auch , wenn der Rückgewähranspruch in Form eines Anspruchs auf abgabe Löschungsbewilligung erhoben wird.
Besonderheiten : entgegen LG FFM Beschl. v. 21.4.2015 -2-05 O 335/14
Das mit dem hilfsweisen Verweisungsantrag halte ich für richtig; und alles andere ist eine Frage der konkreten WR-Belehrung; sollte es eine DSL-Bank-Belehrung sein, wird es am LG Bonn (aber genauso am LG Köln) sehr schwierig, sofern es nicht die "frühestens"- oder die Variante mit der "falschen" Pflichtangaben in der Klammer (Aufsichtsbehörde..) ist.
Apropos DSL-Bank:
Das LG Wuppertal hielt eine recht häufig verwendete DSL-Bank-Belehrung (ohne frühestens) für fehlerhaft (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/w...0150703.html); die Veurteilung wurde jetzt leider - wie befürchtet - durch das OLG Düsseldorf aufgehoben (Urt. v. 29.01.2016, I-22 U 126/15).
Das mit dem hilfsweisen Verweisungsantrag halte ich für richtig; und alles andere ist eine Frage der konkreten WR-Belehrung; sollte es eine DSL-Bank-Belehrung sein, wird es am LG Bonn (aber genauso am LG Köln) sehr schwierig, sofern es nicht die "frühestens"- oder die Variante mit der "falschen" Pflichtangaben in der Klammer (Aufsichtsbehörde..) ist.
Woher hast du die Erkenntnisse, liegen dir Urteile vor?
Woher hast du die Erkenntnisse, liegen dir Urteile vor?
Habe jetzt den Link zum LG Wuppertal Urteil oben korrigiert; eine ganze Reihe DSL-Bank Urteile kannst du hier nachlesen: https://www.ditges.de/infothek/urteile/
Dort sind natürlich nur die klageabweisenden Urteile gesammelt, da die Sammlung von einer der Kanzleien erstellt wurde, die die DSL-Bank vertritt.
Habe jetzt den Link zum LG Wuppertal Urteil oben korrigiert; eine ganze Reihe DSL-Bank Urteile kannst du hier nachlesen: https://www.ditges.de/infothek/urteile/
Dort sind natürlich nur die klageabweisenden Urteile gesammelt, da die Sammlung von einer der Kanzleien erstellt wurde, die die DSL-Bank vertritt.
ja die Seite kenne ich, aber bei test.de sind auch mittlerweile eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen aufgeführt. Liegen dir die WRB vor, auf der Seite von ditges sind die M.E. nicht mit aufgeführt?
Die WRB lässt sich meistens aus den Urteilen, die Ditges gesammelt hat, herauslesen. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens betreffen alle "positiven" DSL-Bank-Urteile, die von test.de zitiert werden, entweder deren "frühestens"-Belehrung oder die "falschen" Pflichtangaben in der Klammer.
Die WRB lässt sich meistens aus den Urteilen, die Ditges gesammelt hat, herauslesen. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens betreffen alle "positiven" DSL-Bank-Urteile, die von test.de zitiert werden, entweder deren "frühestens"-Belehrung oder die "falschen" Pflichtangaben in der Klammer.
Bin ein wenig überrascht über die Aussage, inwieweit sind die Urteile rechtskräftig?
Bei Ditges werden auch Urteile mit der WRB "frühestens" mit Klageabweisung aufgeführt. Diese sollten doch in nächster Instanz kassiert werden. Das ist für mich eher eine Werbeplattform des RA.
Klar ist seine Zusammenstellung natürlich einseitig; ich hoffe, dass jemand meine obige Aussage widerlegen kann, aber das ist nunmal m. E. der Stand der Dinge derzeit.
Mein Anwalt möchte nun keinen unmittelbaren Verweisungsantrag an das LG Bonn stellen sondern lediglich hilfsweise die Verweisung beantragen. Dieser Hilfsantrag muss wohl gestellt werden, da anderenfalls die Abweisung der Klage als unzulässig ohne Verweisung möglich ist. Hintergrund sind die in der Vergangenheit abgewiesenen WR-Klagen beim LG Bonn mit zum Teil identisch lautenden WR. Ausserdem scheint das LG Bonn keinen Nutzungsersatz zuzusprechen.
Wie ist hierzu eure Meinung, gibt es verbraucherfreundliche Urteile vom LG Bonn und wie sieht´s mit dem NWE aus?
Desweiteren hatte ich in Erinnerung, dass der Standort des Gerichts zB auch der Wohnsitz sein kann, solange kein Antrag auf Grundschuldlöschung gestellt wird. Die DSL Bank hat übrigens auch eine Filiale in Köln.
Ich habe zur Zahlung von NWE in Bonn einen Anwalt befragt, der dort häufiger Verfahren hat. Der sagte, dass es sehr auf die Kammer und den Richter ankomme. Man könne nicht sagen, dass es grundsätzlich so sei.. Dafür sei aber die Verurteilung der "frühestens"-Belehrungen eine Bank. Besser werden kann es allerdings am OLG Köln.
Excel-Liste machen, Urteile aufführen und in den Geschäftstellen der jeweiligen Kammern oder Zivilsenate anrufen und nachfragen, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Wenn nein, gleich Az. von der nächsten Instanz geben lassen und dort anrufen....