ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich melde mich mal wieder.
Ich habe ein Umfinanzierungsangebot meiner Bank erhalten. 2,35% für 15 Jahre (altes Darlehen aus 2008 4,75 %). Gibt es jemand, der das nicht annehmen würde ? Hinweis: habe keine Deckungszusage meiner RSV.
Das hängt von der Laufzeit des alten Darlehens und deiner finanziellen Situation ab. Wenn es beispielsweise nur noch 5 Jahre laufen würde und du die Restschuld komplett tilgen könntest, käme dich das neue Angebot vermutlich sogar teurer!? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es hilfreich ist, nicht gleich das erste Angebot zu aktzeptieren, sondern in zwei oder drei Iterationen nachzuverhandeln. Ggf. muss der eigene Anwalt hier auch etwas angetrieben werden. Normalerweise wird mit dem Anwalt eine Pauschalzahlung bei Vergleichsangebot vereinbart. D.h. der Anwalt hat eigentlich kein Interesse, im Interesse seines Mandanten fleissiger als nötig zu sein
meine beiden Darlehensmodule laufen noch 14 bzw. 9 Jahre. Ich habe bereits ein zweites Angebot erhalten, das erste hatte einen schlechten Zins. Der Anwalt hat sicherlich das Interesse den Aufwand niedrig zu halten, weil ich eine Pauschalvergütung für die aussergerichtliche Tätigkeit vereinbart habe. Da gebe ich Dir schon Recht. Ich denke, ich werde das Angebot annehmen.
Hallo zusammen!
Nachdem ich nun längere Zeit die Diskussion verfolgt habe, möchte mich jetzt auch aktiv beteiligen.
Aufgrund mehrerer Immobilien und Photovoltaikanlagen habe ich insgesamt 7 Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010 zur Prüfung an meinen Anwalt gegeben. RSV-Anfrage läuft. Allein 4 Verträge habe ich bei der DIBA (2 davon KfW), diese machen auch den weitaus größten Teil der Darlehenssumme aus. Somit bin ich natürlich vor allem an den aktuellen Berichten von Kreis96 interessiert. Das sieht ja wie ein echter Paradigmenwechsel bei der DIBA aus, hat sie doch bisher Kunden maximal ohne bzw. mit reduzierter VFE aus den Verträgen entlassen. Ein Angebot zur Umfinanzierung zu den genannten Konditionen würde ich sehr begrüßen.
Alle Banken habe ich vorab angeschrieben. DIBA hat im ersten Schritt eine fehlerhafte WRB verneint. PSD Nord und Umweltbank haben noch nicht geantwortet. Schwäbisch Hall (Vorausdarlehen mit BSV) ist der Meinung, dass sie die Musterbelehrung 1:1 verwendet haben, bieten mir aber dennoch ohne Diskussion die sofortige Ablösung ohne VFE an.
Gibt es noch jemanden, der von der DIBA eine Umfinanzierung angeboten bekommen hat? Ein einfaches "JA" oder eine PM würde mir schon genügen
....Schwäbisch Hall (Vorausdarlehen mit BSV) ist der Meinung, dass sie die Musterbelehrung 1:1 verwendet haben, bieten mir aber dennoch ohne Diskussion die sofortige Ablösung ohne VFE an.....
Welche WRB von der Schwäbisch Hall hast Du und von wann ist der Vertrag?
Wir haben ebenfalls einen BSV mit TA-Darlehen von der SH... auch uns haben sie geschrieben, dass ihre WRB dem damals amtlichen gültigen Muster entsprich...
In unserer WRB halte ich folgende Punkte für fehlerhaft:
- nicht genügend optisch hervorgehoben
- andere Vertragsteile in gleicher Weise oder Wirkung drucktechnisch hervorgehoben wurden wie die WRB
- Passus für Fernabsatz fehlt => Vertrag kam per Email/Brief zustande
- "Die Frist beginnt nach Erhalt...." m.M. nach fehlerhaft, da die Frist erst am Tag nach dem man die Belehrung etc erhalten hat, beginnt, siehe §187 BGB
Interessant ist, dass Sie die Ablösung ohne VFE anbieten! Wurde der Widerruf von Dir schon erklärt?
Mein Anwalt hatte mich gebeten, alle Banken einmal freundlich anzuschreiben und ihnen mitzuteilen, dass ich die WRB für fehlerhaft halte. Bevor ich jedoch von meinem womöglich bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch mache, bitte ich um Mitteilung der Bedingungen für eine Ablösung.
Eigentlich nur für die RSV gedacht, weil die lt. Anwalt erst Deckung zusagen, wenn man bereits selbst tätig geworden ist. Daher war die Antwort von S-H schon überraschend.
Vertrag ist aus 04/2010. WRB wie folgt:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."
Könntest Du mir den Wortlaut Deines Schreibens an die SH mitteilen? Gerne per Pm.
Auf unsere habe ich nur eben das Schreiben einer Anwältin bekommen, dass sie sich an das Muster gehalten hätten und somit kein Widerruf möglich wäre...
Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Ansicht nach ist die Widerrufsbelehrung in o. g. Darlehensvertrag fehlerhaft.
Ich prüfe derzeit, ob ich von dem womöglich bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch mache und bitte Sie hierfür, mir die Bedingungen einer Ablösung des Darlehens mitzuteilen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Zunächst gab es dann eine Zwischennachricht, dass der Sachverhalt der Rechtsabteilung vorgelegt wird. Von dort kam dann die Antwort, dass ein Widerruf nicht möglich sei, da die Belehrung "vollständig dem Muster der Anlage 2 BGB-InfoV in der damals geltenden Fassung" entspreche. Gleichzeitig sei die Ablösung zum 31.12.2014 mit Ablösebetrag x (entspricht Darlehenssumme abzüglich bereits angespartem BSV-Guthaben) und unter Berücksichtigung eines "Kündigungsdiskonts in Höhe von 94,87 € (keine Idee, was das sein soll), der Abgeltungssteuer und der entsprechenden Einzüge bis Dezember 2014" möglich.
Wie sind unsere Chancen zu bewerten? Wir haben eine Rechtschutz, das Ganze läuft über einen Fachanwalt für Bankenrecht. Der weiß aber auch nicht so Recht weiter. Geht wohl Schlag auf Schlag mittlerweile.
In dem Fall war die Widerrufsbelehrung zwar nicht genau wie unsere, aber doch irgendwie vergleichbar. Und der Gerichtsstand Frankfurt wird sich daran halten in den meisten Fällen denke ich. Und damit schwinden unsere Chancen.
Aus der vorstehenden Quelle ergibt sich kein Hinweis zur Rechtskraft. Daraus, dass die Revision vom OLG nicht zugelassen wurde, ergibt sich noch keine Rechtskraft. Es besteht noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Hast du weitere Informationen dass diese Möglichkeit nicht genutzt wurde?
Auch die ING-DiBa äußert sich in ihrer Stellungsnahme nicht zur Rechtskraft des für sie günstigen Urteils. Es hätte nahegelegen, darauf hinzuweisen, falls das Urteil inzwischen Rechtskraft erlangt hat. Entweder hat die DiBa darüber auch keine Kenntnis oder es ist eben noch nicht rechtskräftig. Das Urteil wurde, wie von mir bereits gepostet, ja nicht von der DiBa, sondern von der DKB erstritten.
Zitat von Colonia
... Und der Gerichtsstand Frankfurt wird sich daran halten in den meisten Fällen denke ich. Und damit schwinden unsere Chancen.
Das trifft aber nur dann zu, wenn dein Wohnsitz auch im Bezirk des OLG Frankfurt liegt. Ansonsten muss die Klage nicht zwingend beim für die DiBa zuständigen LG Frankfurt, sondern kann auch beim für deinen Wohnsitz zuständigen LG erhoben werden.
Also Kopf hoch. Mit der RSV im Rücken kannst du doch entspannt klagen!
Kennt jemand Urteile, in denen die Widerrufsbelehrung der IngDiBa für unrechtmäßig erklärt wird und ein Widerruf juristisch Erfolg hatte? So weit i98ch hörte, ist die Bank massiv bemüht, solche Urteile zu verhindern und einigt sich lieber mit den Kunden......
Also im Moment habe ich auch das Gefühl, dass die meisten Banken folgende Strategie verfolgen:
1. Schritt: WRB erstmal für richtig erklären, geschätzte Erfolgswahrscheinlichkeit 50%
2. Schritt: Verweigerung einer Anschlussfinanzierung, geschätzte Erfolgswahrscheinlichkeit 50%
3. Schritt: bei erfolgtem Widerruf auf Verwirkung hinweisen, geschätzte Erfolgswahrscheinlichkeit 40%
4. Schritt: Klage abwarten, Sieb Funktion...die Banken wissen ja aufgrund der Offenlegung der Bonität wer Geld zum Klagen hat....bis auf das Risiko RSV....dafür notwendige Voraussetzung selbst genutzt+Finanzierung Altbau, geschätzte Erfolgswahrscheinlichkeit 60%
Habe nochmal freundlich bei Schwäbisch Hall nach einem Angebot mit aktuellen Zinskonditionen gefragt und gestern eine knappe Absage erhalten. Ich werde dann also die Ablösung ohne VFE in Anspruch nehmen und meinen ersten Vertrag umfinanzieren.
Auch wenn's hier nicht hingehört - habe am Montag nochmal mit meinem Anwalt gesprochen, da ich u. a. auch wg. Bearbeitungsgebühr mit der Umweltbank zu tun habe. Er meinte, dass wohl etliche Fälle in die Verjährung gehen, weil die Gerichte aufgrund der Masse die Mahnbescheide nicht rechtzeitig rausbekommen.
Ich wünsche allen Mitstreitern ein schönes Weihnachstfest!
ich möchte kurz ein Feedback geben. Ich habe es geschafft, mit der Ing-DIBA einen vernünftigen Vergleich abzuschließen. Über die Details wurde leider - wie so oft - Stillschweigen vereinbart. Ich kann aber sagen, dass ich mehrere tausend Euro sparen konnte.
Ich habe einen Rechtsanwalt engagiert (über dieses Forum hier gefunden), der das Ganze für mich auf Erfolgsbasis abgewickelt hat. Das war für mich beruhigend und, wie ihr seht, erfolgreich.
Ich kann nur sagen, dass sich eine gewisse Hartnäckigkeit lohnt. Man sollte aber schon mit Augenmaß an die Sache drangehen. Ich hätte notfalls zwar auch geklagt, bin aber auch froh, dass ich jetzt ein Ergebnis erreichen konnte. Ich habe zwar nicht 100% bekommen, das ist ja aber bei einer Einigung auch nicht zu erwarten.