Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo ducnici,

    ich bin da völlig entspannt, von Aufregung keine Spur.

    Fakt ist, die Bank hat an den Widerrufsbelehrungen "rumgedoktert", aber wo entstand dadurch ein Schaden oder tatsächlicher Nachteil für den Kunden? Wer hatte denn beabichtigt zu widerrufen und bei welcher Bank wurde ein notwendiger Widerruf innerhalb der 14 Tage aufgrund der willkürlichen Änderungen abgelehnt??

    Ihrem Bericht entnehme ich eine Freude dass es jetzt auch mal den Banken an den Kragen geht....jetzt kommt eben der Bumerangeffekt.... Das ist soweit auch völlig ok, aber jeder soll sich darüber im Klaren sein was auf ihn zukommt und jeden Schritt genauestens bedenken, ein Selbstläufer ist das alles beileibe nicht, so einfach darf sich das niemand machen, kann der Bumerang dann schnell wieder in die andere Richtung drehen.

    Ich habe doch klar gesagt, ich verstehe auch den, der das "Ding durchzieht", gebe aber zu Bedenken, dass hier einige Fallstricke warten und die Widerrufsprozedur bei dem Gang bis zur Klage mit gesamter Rückabwicklung einen sofortigen Nutzen nicht möglich macht und ob der tatsächliche Nutzen am Ende des Klageweges im Verhältnis zu den Risiken und Kosten steht kann ich nicht absehen.

    Auch aus den Threads aus diesem Forum sind Ergebnisse lediglich auf dem Bereich des Vergleichs und der Einigung mit den Banken zu verzeichnen, entsprechend muss sich jeder irgendwo einordnen und wiederfinden und entsprechend handeln und agieren.

  3. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    habe heute ein Ablehnungsschreiben von der Diba erhalten.
    Standardschreiben ohne Kugelschreiberunterschrift.
    Werde jetzt antwaltlich Rückabwicklung durchfechten.
    Lt. Rückberechnung stehen mir 15.000 Euro zu.
    Diba vermerkt OLG Frankfurt am Main: Urteil am 07.07.2014 23U172/13 und Beschluss vom 04.08.2014 23 U 255/13 wegen marginalen Fehler in der Anredeform (hatte ich gar nicht erwähnt).
    Erteile heute noch Kanzlei Mandat (eine der von Finanztest erwähnten) und dann schauen wir einmal...
    Gruß
    Stefan

  4. Avatar von MasterGreg
    MasterGreg ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo Sam,

    die Rückerstattung einer bereits gezahlten und/oder rückzufordernden Vorfälligkeitsentschädigung ist innerhalb einer Verjährfrist von 3 Jahren möglich. Sie beginnt am 31.12 des Jahres, in dem die Zahlung veranlasst wurde.

    J...
    Hallo noelmaxim,
    woraus ergibt sich das ?

  5. Avatar von Dragonrider
    Dragonrider ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MasterGreg
    Hallo noelmaxim,
    woraus ergibt sich das ?
    Das wüsste ich auch gerne - meiner Meinung nach ist das schlicht falsch. Eben weil bei falscher Belehrung keine Frist zu laufen beginnt, kann auch eine gezahlte VFE noch nach vielen Jahren zurückgefordert werden. Das das funktioniert, dürften viele Leser in diesem Forum bestätigen können.

  6. Avatar von Dragonrider
    Dragonrider ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ein paar Anmerkungen zum Beitrag von Noelmaxim:

    1. Der Gesetzgeber sieht nun einmal keine Motivationskontrolle vor. Widerrufen kann, wer falsch belehrt wurde.

    2. Aus einer Vielzahl von Beiträgen hier geht hervor, dass Banken auf Schreiben, Faxe und Anrufe von Verbrauchern schlicht nicht reagieren und vielfach - obschon in Kenntnis der klaren Rechtslage - falsche Behauptungen im Hinblick auf die vermeintliche Richtigkeit der verwendeten Belehrungen aufstellen. Dies tuen sie deshalb, weil Sie wissen, dass ihre Kunden im Regelfall nicht rechtschutzversichert sind oder die Rechtschutzversicherung erst bei einem tatsächlich erklärten Widerruf greift. Banken machen sich hier ihre strukturelle Überlegenheit zu nutze. Dies ist kalkulierter Rechtsbruch. Erst auf Schreiben von Anwälten (deren Einschaltung wiederum viele Verbraucher abschreckt) reagieren sie. Vor diesem Hintergrund ist die Schadenfreude mancher Verbraucher durchaus verständlich.

    3. Welche Fallstricken meinen Sie? Für anwaltlich gut beratene Verbraucher warten mM keine Fallstrick.

    4. Es gibt bei weitem nicht nur Vergleiche mit Banken, sondern eine Vielzahl ober- und untergerichtlicher Urteile zugunsten widerrufender Verbraucher. Nur weil es diese Urteile gibt, sind Banken ja zu Vergleichen bereit.

  7. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Na, da hab ich aber jetzt was angestossen ... aber ich sehe hier konstruktive Diskussionen .

    Es scheint egal zu sein was man tut. Die Banken verprellen sogar Ihre langjährigen Kunden und ziehen Sie vor das Gericht.

    In einem anderen Forum habe ich zur "Opferrolle" der Banken folgendes geschrieben:

    "Jede Bank würde Ihr angetanes Unrecht bis zum letzten Atemzug einklagen und das mit dem Geld anderer Leute. Die Bankenbranche muss sich gefallen lassen, ob es Ihr passt oder nicht, dass mit dem Finger auf sie gezeigt wird und für viele Untaten und Betrügereien (Libor Skandal, etc.) verantwortlich ist.

    Gerne möchte ich erleben, dass der gesamte Bankenverband Fehler zugibt und man versucht außergerichtlich Einigungen herbeizuführen. Dieses Signal gib es aber nicht, leider. Stattdessen werden die (langjährigen) Kunden verprellt, belogen und mit unserem Geld vor Gericht gezerrt, um Sie gefügig zu machen und einzuschüchtern.

    Es ist jedermans gutes Recht auf sein Recht zu pochen und auch durchzusetzen. Was glaubt Ihr was passiert wenn Ihr eure Darlehensraten aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zahlen könnt?? Das die Bank klein beigibt und Euch mit Samthandschuhen anfässt. Nein, um an 'Ihr' Geld zu kommen wird sie alles erdenkliche tun bis zur eurer Privatinsolvenz."

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber kann man das Nichtzurückführen einer Schuld und deren logische Konsequenz daraus vergleichen mit einer abgeänderten Widerrufsbelehrung, die wäre sie richtig gewesen für den Verbraucher eh nur 14 Tage ihre Gültigkeit besessen hätte, bzw. deren Nutzen dem Verbraucher eh nur 14 Tage etwas genutzt hätte, zumal ein Widerruf für fast jeden Verbraucher gar nicht in Betracht kam oder Sinn gemacht hätte? Haben Banken schon mal so massiv in Bestandsverträge eingegriffen, vorrausgesetzt man hat sich bezüglich der Bedienung und Vertragsmodalitäten redlich oder schadlos gehalten ? Hätten Banken (oder haben die das jemals getan) bei steigenden Zinsen auch einen Joker gezogen? Hat man uns Verbraucher mit den willkürlichen Änderungen wirklich so geschadet?

    Haben wir das was wir gezeichnet haben nicht exakt so haben wollen und waren teils froh, dass man uns das Vertrauen - wenn gleich natürlich eine Gewinnabsicht dahinter steckt und das nicht selbstlos geschehen ist - geschenkt hat? Warum haben wir das eigentlich seinerzeit so gezeichnet? Vor allem Banken haben doch keine Einlagen ausgegeben, sondern sich für uns selber refinanziert?

    Mir tun doch die Banken beileibe nicht leid und es soll doch auch der Weg so gegangen werden, so man ihn gehen möchte und sich der Konsequenzen und Vorgehensweisen bewusst ist, aber leid tun mir diejenigen, die da blind rein gehen und wohlmöglich von den nächsten Geschäftetreibern beraten und betreut werden und nicht ganzheitlich aufgeklärt werden? Reicht ein Jurist aus, um die Tragweite individuell aufzeigen zu können? Trägt dieser die Risiken die entstehen können und steht für den Schaden gearde, entsteht einer? Was nützt ein Urteil und ein erfolgreicher Widerruf, wenn das Geld zur Ablösung - aus welchen Gründen auch immer und da gibt es genügend - nicht bereit steht? Auch weil Banken uns jetzt aus der Not heraus für dumm verkaufen, ja es tun müssen, wollen sie keinen Schaden nehmen? Meint ihr nicht, die holen sich das woanders nicht wieder oder ergeben sich kampflos? Warum leiht die Bank uns Geld, welche Absicht steckt dahinter?

    Juristisch gesehen wird es wohl keine Zweifel an dem Ausgang der meisten Klagen geben, aber allen Klagen? Vor allem wann ist die Klärung erfolgt, wie sieht diese aus und was muss ich erbringen, um die Zeit zu überstehen und dem Ende in Ruhe entgegen sehen zu können? Kann und sollte man das wirklich allen zumuten?

    Ist der gesunde Kompromiss mit den Banken aufgrund dem BGH Urteil und unzähligen anderen OLG und LG Urteilen die die Banken zu überhaupt erst veranlassen mit sich reden zu lassen nicht auch ein "kleiner Segen Gottes" wo es tatsächlich mal was von den Banken ohne großes dafürtun - so man es denn geschickt und auf Augenhöhe anstellt - zurück gibt?

    Ich möchte wenn überhaupt aufgrund der Komplexität nur sensibilisieren, weder mahnen, noch anprangern oder gar den Bankenlobbyisten mimen.

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Haben die Banken ihr Geld nicht einfach so durch Spekulationen verzockt? Wollten sie es nicht so?

    Warum musste dann der Steuerzahler dafür einspringen?

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @klinoklas

    der Widerrufsjoker wird ja nur als unterstützendes Argument verwendet, ein tatsächlicher Widerruf findet ja nicht statt, bzw. in diesem Stadium noch nicht. Das betrifft ja Verträge, die noch laufen, aus denen man mit dem WJ raus möchte und derzeit wird man das in aller Regel nur können, wenn man einen Vergleich schließt und dann akzeptiert man die verringerte Vorfälligkeitsentschädigung ja auch.
    Akzeptiert man keinerlei Vorfälligkeitsentschädigung bleibt ja derzeit nur der Klageweg, da die Banken mit allen Mitteln und den verschiedensten Methoden und Begründungen die vorzeitige Ablösung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhindern, boykotieren oder ablehnen.

    Kenne aber auch kein Grundsatzurteil welches besagt, dass Banken die Kunden bei oder mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sofort ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlassen müssen oder dazu gezwungen werden. Ersteinmal lassen die
    richterlich entscheiden, ob die WB auch wirklich fehlerhaft ist, das ist deren gutes Recht und wer den längsten Atem hat gewinnt, das macht die Sache ja so schwierig und kompliziert. Konnte keiner erwarten dass die Banken sich kampflos ergeben, auch wenn es das BGH Urteil gibt, was ja bei weitem nicht jeden einzelnen Fall abdeckt oder einschließt und dahinter verstecken bzw. berufen sich die Banken. Sollen doch die Gerichte entscheiden und solange die das nicht individuell auf jeden einzelnen Fall tun, gibt es vorläufig einen gültigen Vertrag und der muss erfüllt werden. Nicht schön für den Verbraucher, aber das Recht und die Mittel der Banken. Mit einer Feststellungsklage könnte man vielleicht etwas bewirken, mindestens Zeit einsparen, zu was das dann führt entzieht sich meiner Kenntnis.

    Hat man diesen seinerzeit nicht eingesetzt und der Vertrag ist aus den unterschiedlichsten Gründen die sich hinter dem ausserordenlichen Kündigungrecht §490 verbergen vorzeitig abgelöst worden, wo ja der Schaden der Bank zu entschädigen war, der ihr durch diese entstanden ist, dann kann man diese Entschädigung mit dem Widerrufsjoker zurück fordern oder es zumindest mit dem Klageweg (dieser wird unausweichlich sein) anstoßen.

    Und hier gilt grundsätzlich erst einmal eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, wo man sie gezahlt hat.

    Geht man den Klageweg und das Darlehen muss aufgrund eines positiven Urteils rück abgewickelt werden, ergibt sich aus meiner Sicht eine völlig neue Situation und auch möglicherweise andere Verjährungsfristen.

    Rückabwicklung des Vertrages wegen einer fehlerhaften WB um die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bekommen und grundsätzliche Rückforderung der Vorfälligkeitseitsentschädigung muss ja nicht das gleiche sein, auch müssen sich die Gründe für die Rückforderung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nicht zwingend auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beziehen.

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @klinoklas

    der Widerrufsjoker wird ja nur als unterstützendes Argument verwendet, ein tatsächlicher Widerruf findet ja nicht statt, bzw. in diesem Stadium noch nicht. Das betrifft ja Verträge, die noch laufen, aus denen man mit dem WJ raus möchte und derzeit wird man das in aller Regel nur können, wenn man einen Vergleich schließt und dann akzeptiert man die verringerte Vorfälligkeitsentschädigung ja auch.
    Akzeptiert man keinerlei Vorfälligkeitsentschädigung bleibt ja derzeit nur der Klageweg, da die Banken mit allen Mitteln und den verschiedensten Methoden und Begründungen die vorzeitige Ablösung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhindern, boykotieren oder ablehnen.

    Kenne aber auch kein Grundsatzurteil welches besagt, dass Banken die Kunden bei oder mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sofort ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlassen müssen oder dazu gezwungen werden. Ersteinmal lassen die
    richterlich entscheiden, ob die WB auch wirklich fehlerhaft ist, das ist deren gutes Recht und wer den längsten Atem hat gewinnt, das macht die Sache ja so schwierig und kompliziert. Konnte keiner erwarten dass die Banken sich kampflos ergeben, auch wenn es das BGH Urteil gibt, was ja bei weitem nicht jeden einzelnen Fall abdeckt oder einschließt und dahinter verstecken bzw. berufen sich die Banken. Sollen doch die Gerichte entscheiden und solange die das nicht individuell auf jeden einzelnen Fall tun, gibt es vorläufig einen gültigen Vertrag und der muss erfüllt werden. Nicht schön für den Verbraucher, aber das Recht und die Mittel der Banken. Mit einer Feststellungsklage könnte man vielleicht etwas bewirken, mindestens Zeit einsparen, zu was das dann führt entzieht sich meiner Kenntnis.

    Hat man diesen seinerzeit nicht eingesetzt und der Vertrag ist aus den unterschiedlichsten Gründen die sich hinter dem ausserordenlichen Kündigungrecht §490 verbergen vorzeitig abgelöst worden, wo ja der Schaden der Bank zu entschädigen war, der ihr durch diese entstanden ist, dann kann man diese Entschädigung mit dem Widerrufsjoker zurück fordern oder es zumindest mit dem Klageweg (dieser wird unausweichlich sein) anstoßen.

    Und hier gilt grundsätzlich erst einmal eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, wo man sie gezahlt hat.

    Geht man den Klageweg und das Darlehen muss aufgrund eines positiven Urteils rück abgewickelt werden, ergibt sich aus meiner Sicht eine völlig neue Situation und auch möglicherweise andere Verjährungsfristen.

    Rückabwicklung des Vertrages wegen einer fehlerhaften WB um die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bekommen und grundsätzliche Rückforderung der Vorfälligkeitseitsentschädigung muss ja nicht das gleiche sein, auch müssen sich die Gründe für die Rückforderung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nicht auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beziehen.
    Nach meinem Wissensstand nicht richtig!

    Bei falsch erteilter WRB gilt das ewige Widerrufsrecht. Verjährung gibts da nicht, nur Verwirkung und dafür gibts hohe Hürden. Zeit- und Umstandsmoment.

    Verjährung gibt es nur bei erteilten Widerruf. Ich habe also den Widerruf ausgesprochen und habe dann die restliche Zeit bis Jahresende, in dem der Widerruf ausgesprochen wurde + 3 Jahre Zeit, Klage einzureichen.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Haben die Banken ihr Geld nicht einfach so durch Spekulationen verzockt? Wollten sie es nicht so?

    Warum musste dann der Steuerzahler dafür einspringen?
    Das ist doch eine ganz andere Problematik und Diskussion und die Zerwürfnisse, Fehlentscheidungen und Fehlinvestitionen der Banken werden doch nicht besser oder korrigiert, wenn jetzt alle Darlehensverträge rück abgewickelt werden, zumal würde letzteres eintreffen, was meinst du, wer diesen Schaden dann auffangen und bezahlen muss/darf?

    Vielleicht aber stützt sich darauf die Motivation vieler, den bösen Banken jetzt mal eins auszuwischen. Schnell kann aber mein kurzes Glück im Bezug auf den WJ ganzheitlich auch wieder mein Unglück sein, denn da kommt dann der Bumerang tatsächlich volkswirtschaftlich gesehen schnell wieder zurück geflogen.

    Dann wären die gesunden Vergaben der Hypothekenkredite seitens der Banken ganz schnell im Nachhinein die nächste Fehlinvestition der Banken gewesen.

    Wie gesagt, es soll ja jeder seinen Nutzen aus dem WJ ziehen, aber eben auch überdenken wie dieser aussehen soll und was dafür erforderlich ist und welche Risiken zu bedenken sind bzw. dem Ganzen gegebnüber stehen.

  13. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum Thema Verwirkung ein paar Urteile:
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  14. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    bei mir läuft das Darlehen erst seit 9 Jahren, also Verwirkung keinesfalls.

    Und wenn ich dieses Schreiben von den Banken sehe:

    Standardschreiben, obwohl Sie wussten das ich Dipl.-Kfm. bin:unfassbar

    Ihr Pech: Ich hatte Schwerpunkt Finanzwissenschaft.

    Das Widerrufsrecht war übrigens so was mit Fehlern behaftet:

    Verbraucherzentrale nannte 3 (bei dem Kollegen hier aus dem Forum (ich hatte exakt den gleichen Wortlaut) und Diba hatte noch einen weiteren eingeräumt.

    Diba nannte meinen Widerruf: Beanstandung und Reklamation / ich nannte es Widerruf.
    Die bekommen Post von der Kanzlei, zumal mir eine Alternativfinanzierung vorliegt.

    Einzig was mich noch interessieren würde: zwei Frankfurter Urteile: siehe mein Post von vorhin: Ist da etwas rechtskräftig?

  15. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Hallo,

    bei mir läuft das Darlehen erst seit 9 Jahren, also Verwirkung keinesfalls.

    Und wenn ich dieses Schreiben von den Banken sehe:

    Standardschreiben, obwohl Sie wussten das ich Dipl.-Kfm. bin:unfassbar

    Ihr Pech: Ich hatte Schwerpunkt Finanzwissenschaft.

    Das Widerrufsrecht war übrigens so was mit Fehlern behaftet:

    Verbraucherzentrale nannte 3 (bei dem Kollegen hier aus dem Forum (ich hatte exakt den gleichen Wortlaut) und Diba hatte noch einen weiteren eingeräumt.

    Diba nannte meinen Widerruf: Beanstandung und Reklamation / ich nannte es Widerruf.
    Die bekommen Post von der Kanzlei, zumal mir eine Alternativfinanzierung vorliegt.

    Einzig was mich noch interessieren würde: zwei Frankfurter Urteile: siehe mein Post von vorhin: Ist da etwas rechtskräftig?

    Hallo,

    welche Widerrufsbelehrung der DiBa hast du? Vielleicht folgende?


    https://www.handelsblatt.com/download...iBa%20Bank.pdf

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Klinoklas



    Das Urteil vom OLG Frankfurt hat der DiBa-Anwalt Dr. Heinlein erwirkt, deshalb liegt es jeder Widerrufsablehnung bei.....

  17. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Zusammen,

    ich melde mich mal wieder.
    Ich habe ein Umfinanzierungsangebot meiner Bank erhalten. 2,35% für 15 Jahre (altes Darlehen aus 2008 4,75 %). Gibt es jemand, der das nicht annehmen würde ? Hinweis: habe keine Deckungszusage meiner RSV.

  18. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    ja die gleiche wie bei mir 2005...
    Gruß
    Stefan
    [quote=Colonia;93397]Hallo,

    welche Widerrufsbelehrung der DiBa hast du? Vielleicht folgende?

  19. Avatar von Joker2014
    Joker2014 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ Kreis..

    Welche Bank?
    Hast Du Widerruf erklärt oder nur "angedroht"

  20. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @Klinoklas

    Das Urteil vom OLG Frankfurt hat der DiBa-Anwalt Dr. Heinlein erwirkt, deshalb liegt es jeder Widerrufsablehnung bei.....
    Hallo RAM,

    hast du vielleicht eine Quelle dazu? Laut Angabe aus dem Blog von "schneideranwälte" handelt es sich um eine Entscheidung zu Gunsten einer WRB der DKB, nicht der DiBa.

    https://www.schneideranwaelte.de/imm...belehrung-dkb/

  21. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Hallo Zusammen,

    ich melde mich mal wieder.
    Ich habe ein Umfinanzierungsangebot meiner Bank erhalten. 2,35% für 15 Jahre (altes Darlehen aus 2008 4,75 %). Gibt es jemand, der das nicht annehmen würde ? Hinweis: habe keine Deckungszusage meiner RSV.
    Glückwunsch!
    Da würde ich auch nicht mehr zögern. Das sind ja nur noch 0,05% über der bestmöglichen Neufinanzierungskondition der ING-DiBa für Darlehen zwischen 100-200 T€.

    Ich hampele noch immer mit meinem DiBa Darlehen herum. Über eine RSV verfüge ich ebenfalls nicht. Deshalb ist die gerichtliche Geltendmachung eines Widerrufs für mich völlig ausgeschlossen.
    Du hattest mal vor einiger Zeit gepostet, dass dein Anwalt bisher alle seine Widerrufsfälle außergerichtlich zu einem guten Ende gebracht hat. Den Mann würde ich gerne kennen lernen. Könntest du mir eine Kontaktaufnahme ermöglichen? Gerne auch als PN.

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