Zitat von
derpicknicker
Mann, hier ging ja die Post ab. Ich bin ja gerade in der Situation, dass ich letzten Freitag einen Vergleich angenommen habe und gerade eine neue Finanzierung klarmache. Es ist i.d.R. so, dass man Angebote erhält und die Bank die Zinskonditionen für ca. 1 Woche verbindlich erklärt, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle von ihr getroffenen Annahmen sich anhand der von mir zuzuschickenden Unterlagen bestätigen. Ich musste erst einen Berg von Unterlagen beibringen, und diese werden jetzt geprüft. Eine dieser Unterlagen ist die sogenannte Restschuldbestätigung der Bank. Diese habe ich automatisch durch den schriftlich festgehaltenen getroffenen Vergleich. Der Vergleich wird bei der neuen Bank vorgelegt. Das funktioniert i.d.R. auch, wenn Stillschweigen vereinbart wurde, da dürfte ein entsprechender Passus stehen.
Wie es ist, wenn man einen Prozess gewonnen hat, weiß ich leider (noch) nicht.
Kleiner Tip: sich eine Schufa-Auskunft besorgen. Wenn die ok ist, dürfte man i.d.R. die Konditionen auch erhalten. Und sich vorab ein Angebot einzuholen, ist insofern sinnvoll, dass man weiß, welche Unterlagen man benötigen wird. Wenn du die Wohnfläche berechnen, Gehaltsabrechnungen kopieren, Baubeschreibung erstellen, Fotos machen, Teilungserklärung suchen musst, gerätst du schnell in Stress.
Ein Forward-Darlehen ist insofern nachteilig, weil man nicht weiß, ob und wann man gewinnt. Wenn man 2 Jahre vor dem LG hängt und dann ein negatives Urteil bekommt und in Berufung muss, wird das knapp mit dem Forward....