Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    dann kann man nur sagen: Danke liebe Verbraucherzentrale, da habt ihr dem Verbraucherschutz einen absoluten Bärendienst erwiesen.

  3. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAWedekind
    ...
    " Juristische Argumentation arbeitet mit dem Florett, nicht mit der Haubitze. "
    ...
    DER ist gut


    T.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es ging nur darum ob gesetzeswegen die Notwendigkeit einer optischen Hervorhebung besteht und ob die Ankreuz-Option einen verwirrenden Charakter haben könnte...also dem Deutlichkeitsgebot widerspricht..

    Und das nach dem Stand der aktuellen Gesetzgebung ab heute für die Zukunft.

    Um den Inhalt selbst und der Gesetzlichkeitsfiktion nach Muster ging es gerade eben nicht soweit ich das heraus gehört habe. Ellenberger gab das etwas mit einem Schmunzeln an. Und der Vertreter der "Revisionsbeklagten" (ist das richtig?) Ra Dr. Hall fing schon kurz darüber an was zu sagen, biss sich kurz auf die Zunge und meinte nur, naja, das wäre ja heute nicht das Thema...


    Das OLG N hat ja mal kürzlich in einer Verhandlung mündlich dazu ebenso ausgeführt, dass man eine optische Hervorhebung nicht als gesetzliche Vorgabe sähe, aber wenn die Pflichtangaben falsch und dann eben noch in Abweichung vom Muster geändert worden sind, dann die WRB eben inhaltlich abweiche und die Beklagte (SSPK Nürnberg) sich eben nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen könne...

  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    vermulich hat Dr. Ellenberger gesehen, dass das gar nicht das Muster ist, unfassbar, dass das nicht gerügt war.

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das Urteil im link von Beitrag 120944 können wir ohne Zugang leider nicht öffnen...

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei einem Grundsatzurteil nimmt man das schmunzelnd hin und lässt die Veranstaltung ungenutzt dazu etwas auszuführen???

  8. Avatar von ducnici
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  9. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Banken sind die neuen Könige...

  10. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Eine Schlacht ist verloren - nicht der Krieg"

    Aber zurück zum Alltag.
    Mich würde mal die Meinung unserer Rechtsanwälte interessieren zu den Beiträgen
    11128, 11135, 11137, 11138, 11141, 11145, 11146,11167, 11170.

    Macht es Sinn, in dieser Art und Weise vorzugehen, um einem Gericht deutlich zu machen und den Nachweis zu erbringen, dass der „gezogene Nutzen“ der Banken höher ist als die 2,5 % über Basiszins, wenn man die 5 % über Basiszins lt. BGB 288 nicht durchbekommt ?
    Und, welche Zahlen aus den Jahresberichten der Banken sollte man anwenden ?

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    was noch interessant bleibt ist folgender Gedanke. Um den Vertrauensschutz wegen des Musters in Anspruch zu nehmen, muss die Widerrufsinformation hervorgehoben sein, denn das verlangt Art 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 für das Muster. Danach verlangt zwar das Gesetz keine Hervorhebung, aber ich kann mich nur auf Vertrauensschutz berufen, wenn ich das Muster in hervorgehobener Form darstellen. Das ist ja nun nicht erfolgt und dann muss ich in die Inhaltsprüfung einsteigen. Das hat der BGH offenbar nicht getan, da das nicht Gegenstand der Prüfung war und da gibt es ja noch Ansätze.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bleibt munter, heiter und am Ball, der Pott ist immer noch randvoll, gönnen wir den Banken diese Verschnaufpause. Es hat so manch ein Spiel schon 3:1 gestanden, trotz Fehlentscheidungen für die führende Mannschaft und zack stand es doch 3:3, Verlängerung. Da sind wir noch gar nicht, ein paar Minuten sind bis dahin noch, aber die Verlängerung wird kommen und in dieser setzt sich die Substanz durch. Die Verlängerung wird ein Desaster für die aufholende Mannschaft, wartet mal, erinnert euch an das Spiel mit den Bearbeitungsgebühren! Ich freue mich auf die Verlängerung, lecker wird das!!! Am Ende wird alles gut und ist es noch nicht gut, ist es noch nicht zu Ende.

  13. Avatar von Blader2006
    Blader2006 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  14. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch: Banken können theoretisch aber auch ohne Verwendung des Musters korrekt belehren. Dann erübrigt sich die Sache mit dem Vertrauensschutz. Wenn ich es richtig verstehe, wurde hier ja kein Muster verwendet, sondern die Bank hat eine eigene Belehrung gebastelt, die laut BGH Bestand hat?

  15. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DANKE für diesen konstruktiven Beitrag !!!



    Zitat Zitat von Blader2006

  16. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen, anbei eine allgemeine Mitteilung zum WR-Joker hier im Forum:

    Der Admin des Forums hat mich gefragt, ob ich für das Unterforum "Baufinanzierung" eine Moderatoren-Rolle übernehmen möchte. Die Hauptaufgabe bestehe darin, das Forum mit seinen Beiträgen zu unterstützen, den Mitgliedern Hilfestellung zu bieten, auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten, als gutes Vorbild voranzugehen und stets die Interessen der Community zu wahren. Ich hoffe, ich kann dem gerecht werden und werde die "Aufgabe" gerne übernehmen - wobei ich mich auf die Unterforen/Threads rund um den WR kümmern möchte.

    So hat uns der freundliche Admin nun unter dem Forum "Baufinanzierung" ein eigenes Unterforum "Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen" angelegt, und ich würde gerne alle Threads zum WR dorthin verschieben. Selbstverständlich können auch nicht grundpfandrechtlich abgesicherte DV dort diskutiert werden - also so wie bisher. Die Haupt-Threads könnten wir womöglich oben anpinnen, d.h. die bleiben immer oben (z.B. dieser hier/Erfahrungen, Widerrufsbelehrung unwirksam?, Klageschrift, Verwirkung, und noch ein paar weitere). Darunter kann jeder auch ganz neue Threads rund um den WR erstellen. Wir hoffen, damit die Möglichkeit offen zu halten, gebündelt auch neue Threads zum Thema weiterhin mit gutem Überblick unterbringen zu können, z.B. zum Thema der Anschlussfinanzierung nach einem WR (durch FW-Darlehen oder andere DV) etc.

    Ich hoffe, das ist in Eurem Sinne, bitte Euch um Hinweise (gerne auch per PN) und freue mich weiterhin auf dieses wirklich sehr nette Forum - nun, es sind die netten Menschen hier - und kompetent, was den Aufenthalt hier wirklich zu einem schönen "Zeitvertreib" macht - von dem großen Nutzen, den wir alle hieraus ziehen ganz abgesehen.

    Wenn ich etwas verschiebe, hinterlasse ich eine Notiz, so dass niemand sich wundert, wo was geblieben ist. Und ich werde selbstverständlich keine Beiträge ungefragt und grundlos löschen. Soweit ich es verstanden habe, sollten die Verschiebungen der bisherigen Threads (inkl. dieses hier) keine nachteiligen Auswirkungen haben. Falls jemand doch etwas bemerkt, bitte melden. Danke.


    So, zurück zum Thema...

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Blader2006
    Wetten, dass es zu diesem Termin nicht kommen wird?

    remember to 23.06.2015

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach dem heutigen Erfolg werden die Banken/Sparkassen hier eine Entscheidung bestimmt nicht leichtfertig riskieren. Nehme auch Wetten an...

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich frage mich öfters, wie es zu dem Urteil gegen die ING-DiBa mit "frühestens" und "Eingang bei der ING-DiBa AG" vor dem LG FFM kommen konnte (Hünlein RÄ). Diese WRB (2007/2008, auch später?) wurde doch sicherlich in zigtausenden von Fällen verwendet. Aber die Bank hatte da nichts unternommen - außer, dass nach dem Urteil der Text und der ziemlich deutliche Artikel der Kanzlei zu diesem Erfolg von der Webseite entfernt wurde und stattdessen eine Erklärung zum Thema Verschwiegenheit zu lesen war. Ob sich so etwas wiederholt?

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist zu erwarten. Es gibt kaum Vergleiche ohne diese Verschwiegenheitsklausel (ich bin einer der wenigen, die keine hatten). Aber mein RA hat geraten, sich trotzdem so zu verhalten, als hätten wir eine. Deshalb werden wir nach dem kommenden BGH- Verfahren auch nur wieder spekulieren können

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielleicht unterläuft der beklagten Bank beim BGH wieder einmal ein Fehler, auch wenn das unwahrscheinlich ist...


    Der Themenkomplex Angebot der Restvaluta (bzw des Saldos), des Annahmeverzuges und der Hilfswiderklage beschäftigt mich noch immer sehr:
    Zitat Zitat von Aikido
    Macht es denn nicht vielleicht Sinn vor Klageeinreichung noch mal ausdrücklich den Betrag X (nach unserer Berechnung) als Forderung der Bank anzuerkennen und zur Zahlung anzubieten?
    Dann dürfte doch zumindest dieser Betrag, bei einer Hilfswiderklage / Widerklage nicht als Streitpunkt / Streitwert zur Debatte stehen, oder?
    Zitat Zitat von Aikido
    Ich verstehe es trotzdem nicht, warum soll ich eine Klage oder Hilfswiderklage anerkennen, wenn ich den Anspruch schon längst anerkannt und nachweislich angeboten habe. Die Hilfswiderklage ist in meinen Augen mutwillig (für den Betrag den ich anerkannt habe), hierfür dürfte es meiner Meinung nach mangels Grund kein Rechtsschutzbedürfnis geben.
    Wenn ich eine Klage anerkenne, dann muss ich doch immer automatisch hierfür die Kosten tragen, oder nicht immer?
    Angesichtst der Diskussionen hier, werde ich es aber mit meinem RA noch mal besprechen vor Klageeinreichung die Berechnung der Bank vorab zu übersenden und den Betrag, den wir ausgerechnet haben, ausdrücklich anzuerkennen und zur Zahlung anzubieten.
    Zur Hilfswiderklage - so geschehen in meiner Klage:
    Wir erklären zunächst die Aufrechnung aller gegenseitigen Forderungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis. Die gegenseitigen Ansprüche sind jeweils zu saldieren. ... Zu Gunsten der Beklagten ergibt sich ein Saldo von 10.000 Euro. ... Wir bieten der Beklagten gem. § 295 BGB wiederholt ausdrücklich die Annahme des Restsaldos in Höhe von 10.000 Euro an.
    Eine Zug-um-Zug Einrede kommt in diesem speziellen Fall nicht in Betracht, weil keine GS gelöscht werden soll (aus hier nicht näher zu erläuternden Gründen).

    Meinungen dazu? Ist hier noch eine Gefahr einer HWK der Bank gegeben?

    PS: Sorry, es erscheinen in meinem Beitrag doppelte Leerzeichen zwischen einigen Wörtern, keine Ahnung, weshalb. Bei Gelegenheit korrigiere ich das der besseren Lesbarkeit halber noch.

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