ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich habe folgende Widerrufsbelehrung aus Mitte September 2004.
Wie man sieht, entspricht sie nicht dem damals gültigen Muster. Fraglich ist, ob mit dieser Belehrung dennoch wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Hat vielleicht jemand dieselbe Widerrufsbelehrung bereits untersucht?
@MasterGreg:
Schau mal in meine Posts. Ich habe eine ähnliche WRB wie Du. Deutsche Bank und Santander und SEB haben identische WRB bezüglich des Fristbeginns:
"Der Lauf der Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem mir/uns diese Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt und mir/uns eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde bzw. des Vertragsantrages ausgehändigt wurden."
Das OLG Celle und das LG Bonn haben zu exakt diesem Satz in 2014 erst entschieden, dass die WRB nicht angefochten werden kann.
Aber, es gibt Anwälte die das anders sehen. So habe ich zwei davon in meinem Post zitiert. Zudem hatte Ducnici in einem seiner Posts ein BGH Urteil dagegen gehalten.
Ich selbst bin aktuell etwas hin- und her gerissen. Schließlich müsste dem OLG Celle eigentlich die Rechtssprechung des BGH bekannt sein und trotzdem hat es genau gegenteilig entschieden.
Am besten wäre es, wenn der Kläger des OLG Celle Urteils in Revision ginge beim BGH. Das würden die Banken aber sicher verhindern und vorher auf einen außergerichtlichen Vergleich hinwirken.
Insofern schwierig und sicher nicht so leicht zu beurteilen wie die WRBs mit dem Wörtchen "frühestens" was mittlerweile sehr eindeutig ist.
Aber vielleicht kann jemand was beisteuern und vielleicht einen Tipp geben, welcher Anwalt genau bei dieser WRB schon Erfolge erzielen konnte.
...also mir fehlt ja bei der WRB, die in ähnlicher Form auch von der Commerzbank verwendet wurde (nur ohne der Ansprache mir/uns etc. und mit "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem...")
eindeutig der "Tag danach"... bezüglich § 187 BGB :
"§ 187
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."
Bezüglich einer Klage am BGH...auch ein Anerkenntnisurteil, in dem die Bank eine Klage anerkennt, ergeht dann ohne Begründung und damit wertlos für nachfolgende Kläger...
...also mir fehlt ja bei der WRB, die in ähnlicher Form auch von der Commerzbank verwendet wurde (nur ohne der Ansprache mir/uns etc. und mit "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem...")
eindeutig der "Tag danach"... bezüglich § 187 BGB :
.
OK, danke Ducnici ... bezüglich des Tages danach war ich ungenau.
Diesbezüglich unterscheidet sich dann doch die WRB von mastergreg zu der von Deutsche Bank bzw. SEB/Santander ...
Diese lauten exakt: "Fristlauf
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen TAG, nachdem mir
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages
zur Verfügung gestellt wurden."
Somit dann für MasterGreg:
- Anscheinend gute Karten, dass in Deiner WRB der "Tag danach" vergessen wurde (und auch vom Muster abweicht)
- Weniger gute Karten bzgl. der Wörtchen mein/uns. Denn hier unterscheiden sich frühere Urteile zugunsten der Verbraucher von den Urteilen des OLG Celle und der LG Bonn. Allerdings gibt es auch vom BGH ein Urteil zugunsten der Verbraucher, wo das Wort "mein" vorkommt. Da ging es aber schwerpunktmäßig nicht um "mein" etc. und zusätzlich lag eine Haustürsituation vor. Inwieweit also das BGH dem OLG Celle widersprechen würde ... weiß vermutlich noch nicht einmal ein Anwalt
Aber will niemand entmutigen. Vielleicht ist auch ein Indiz zu werten , wenn jemand bis zum OLG geht, dann aber nicht das BGH befragt ... das würde ich - als Laie - dann ggfs. schon als Einlenken der Bank interpretieren ... um das OLG Urteil stehen zu lassen, weil vermutlich nun mehr das Risiko scheuen ... als wenn der BGH ggfs. abschlägig urteilet
Laut seiner Aussage ist das so?!
Ich habe in dem Vertrag auch nur eine Widerrufserklärung.
So gestern nochmal alles durchforstet.. Ich habe doch eine Belehrung auf dem BSV..
Hänge ich mal mit an..
Ja ich suche mir dann mal ein Muster für einen Widerruf aus dem Netz und setze dies dann auf!
Ist eine Sparkasse.
Jetzt weiß ich nur nicht ob ich den BSV auf gleich mit Widerrufen kann.
Davon hängt ja auch die neue Summe ab die ich benötige..
Der BSV ist ja der Sparkasse als Sicherheit abgetreten. Sollte ich aus dem Sparkassenkredit rauskommen, benötigen diese ja auch die Sicherheit nicht mehr..
Ja richtig! Aber mich würde interessen wie das num mit dem verbundenen Gecshäft ist.. Bzw. ob bei Wegfall des Vorausdarlehens auch der BSV automatisch mit entfallen kann.
Brauche ja die Info für die Anschlussfinanzierung wieviel Geld benötigt bzw. "frei" ist.
Ja richtig! Aber mich würde interessen wie das num mit dem verbundenen Gecshäft ist.. Bzw. ob bei Wegfall des Vorausdarlehens auch der BSV automatisch mit entfallen kann.
Brauche ja die Info für die Anschlussfinanzierung wieviel Geld benötigt bzw. "frei" ist.
1. Verbundenes Geschäft = Finanziertes Geschäft. So ist es wohl zu verstehen, wird teilweise auch so in Mustertexten beschrieben
Liegt ein Finanziertes Geschäft vor? Der BSV wird ja separat angespart und nicht durch das Darlehen finanziert.
=> kein finanziertes/verbundenes Geschäft...
Das wäre z.B. eine Restschuldversicherung, die man mit über die Rate zahlt...
Oder bei einem Autokredit eben das Auto, wenn beides, Finanzierung und die damit finanzierte Sache aus einer Hand kommt...
2. Ggf. (wenn BSV nicht widerrufbar wäre) könnte man dann nur das Vorausdarlehen ablösen aber müsste den Bausparer noch weiter ansparen.
Dann mit der ablösenden Bank zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife eine Sondertilgung in Höhe des angesparten Guthabens vereinbaren. Falls der BSD-Zins höher ist der marktübliche, wovon aktuell auszugehen ist.
3. Ist aber egal, da "frühestens"! Der BSV ist widerrufbar!
"2. Ggf. (wenn BSV nicht widerrufbar wäre) könnte man dann nur das Vorausdarlehen ablösen aber müsste den Bausparer noch weiter ansparen."
Wenn BSV nicht widerrufbar wäre, kann ich den BSV dann nicht einfach innerhalb der Kündigungsfrist(3 Monate) kündigen?
Ok Danke mal für die Einschätzung..
Ich hätte den BSV ja garnicht abgeschlossen wenn die Bank das nicht gewollt hätte.. Damalige Aussage war auch , dass dies die einzige Möglichkeit wäre die Finanzierung zu realisieren..
Ist ja auch ein spezielles Concept der LBS/Sparkasse. Hoffe mal der Wegfall des einen,regelt auch das Andere! Aber mal abwarten.. Muss ich mal den Anwalt fragen falls Er mir noch kostenfrei antwortet )
BSV läuft ja auf die komplette Kreditsumme und würde nach 10 Jahren gesplittet werden..
Hier hat schonmal eine Userin dieses Concept gepostet.. Finde ich aber nicht mehr.
der Bausparvertrag muss für eine Auszahlung doch gar nicht widerrufen werden. Sollte die Bank/Bausparkasse den Widerruf des Vorausdarlehens akzeptieren, kann der Bausparvertrag einfach gekündigt oder mit Darlehensverzicht zugeteilt werden und von dem Vorausdarlehen zur Reduzierung der Anschlussfinanzierungshöhe in Abzug gebracht werden.
Viel interesanter finde ich immer die Aussagen und Empfehlungen, sichere dir die neue Finanzierung, widerrufe und nehm dir dann einen Anwalt sollte dem Widerruf nicht stattgegeben werden. Ja was mache ich denn dann mit dem neuen Darlehen? Glaubt hier jemand eine Bank die den Widerruf ablehnt nimmt das Geld bzw. den Treuhandauftrag dann an?
Derjenige der den Klageweg bestreiten muss, darf sich im Vorfeld niemals die Anschlussfinanzierung sichern, aber ohne diese auch niemals einen Widerruf aussprechen, zumindest dann nicht, wenn er sich nicht in große Gefahr bringen will, größeren Schaden anzurichten als der Nutzen hätte sein können.
Wer hier Sachverhalte, Fristen, Bearbeitungszeiten und u.a auch eine feste Zusage mit einer lockeren Aussage "machen wir" nicht beachtet, der kann sich in große Schwierigkeiten - wie ich es schon oft beschrieben habe - bringen.
Bei "Sichern einer Anschlussfinanzierung" gehe ich davon aus, dass man eine Bank sucht, die die Anschlussfinanzierung durchführen würde.
Also man mit der Bank die Rahmenbedingungen durchspricht, und die Bank die Zusage erteilt, dass sie nach den aktuellen Rahmenbedingungen die Anschlussfinanzierung zustimmen würde.
Wir haben dies in mehreren Fällen gemacht.
"Finanzierung sicherstellen" ist nicht das selbe wie eine "Finanzierung abschließen"!
Zudem kann man einen Vertrag auch an die Gegebenheiten anpassen. Also Abnahme, wenn Widerruf akzeptiert. oder Zusage bis.....
Das eine Bank die Konditionen nur für ca. 14 Tage aufrecht erhalten kann, dürfte klar sein...
Wer sagt dass eine Bank die Kondition nur 14 Tage aufrecht halten kann? Das handhabt jede Bank anders.
Eine Bank hält sich an das Angebot und der Zusage für eine gewisse Zeit gebunden, innerhlab dieser Zeit muss der Vertrag unterzeichnet werden, ist das geschehen hat man noch exakt 14 Tage Zeit von der Annahme Abstand zu nehmen, eben der Widerrufsfrist.
In der Thematik "Widerrufsjoker" kann nur - will man seine Existenz nicht gefährden - eine verbindliche Kreditzusage die Lösung sein, ein Zuruf wird klappen oder eine grundsätzliche Aussage kann nichts aber auch gar nichts wert sein. Ein Zuruf, Aussage oder Absichtserklärung mag in 100 Fällen 99 mal gut gehen, aber nur der eine wo es nicht gut geht reicht aus, diese Vorgehensweise nicht anzustreben oder als ausreichend zu bewerten.
Und eine verbindliche Kreditzusage gibt es nur mit Einreichung und Prüfung aller Unterlagen und dazu gehört in der Regel auch eine Ablösebestätigung mit Nennung der Restvaluta inkl. einer evtl. Vorfälligkeitsentschädigung der abzulösenden Bank. Nur welche Bank stellt diese aus, wenn die Zinsfestschreibung noch läuft und man sich auf null Ausstiegsdiskussion seitens der Bank einlässt, weil die Bank das gar nicht muss und null Veranlassung aufgrund eines gültigen Vertrages dazu sieht? Dabei gilt es ja auch wieder zu berücksichtigen, dass diese verbindliche Zusasge - so sie denn trotzdem erwirkt werden kann, weil ggf. sich die abzulösende Bank auf eine Ablösung mit Zahlung Vorfälligkeit einlässt - nur für einen Zeitraum von ma. 3 Wochen was wert ist, der Zeit der Annahmefrist und einer evt. erfoderlichen Widerrufsfrist, Widderufszeit.
Sieht die neue Bank das der Kunde noch in der Zinsfestschreibung ist, muss sie etwas in der Hand haben und sich sicher sein, dass die alte Bank das Geld aus dem Treuhandweg auch abnimmt und es weiß jeder, dass sie das nicht unbedingt muss (noch nicht mal gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) sollte nach §490 kein ausserordentliches Kündigungsrecht vorhanden sein.
Und woher will ich dieses Ablöseschreiben haben, wenn ich widerrufe und dieser nicht anenommen wird und man nun klagen will?
Was ist wenn der Widerruf angenommen wird, ich aber die Ablösung nicht sicher gestellt habe innerhalb von 30 Tagen?
Was aber wenn ich diese gesichert habe, aber dem Widerruf nicht stattgegeben habe?
Jede Bank ist derzeit von den Widerrufsjoker betroffen, meint ihr die tun dann mal eben so was raus, sagen was auf Halde zu oder lassen sich nichts bestätigen ablösen zu können, wo sie - sind die selber betroffen - sich ebenfalls nicht ablösen lassen und Geld aus dem Treuhandweg zurück weisen und nicht annehmen?
Die Prozedur ist doch bei allen Banken grundsätzlich die Gleiche, Geld will ich geben, aber genommen werden soll mir nichts! Natürlich sagen sich jetzt einige Banken wenn es mir wie allen schon genommen wird, will ich wenigstens frisches haben und mich dem Markt stellen, aber will man da mit den dann doch unterschiedlichen Feinheiten seine Existenz auf Spiel setzen, die auch bei 4 % Zinsen gegenüber möglichen 2 % gar nicht gefährdet war?
Man sollte da sehr bedacht ran gehen, ich habe das oft geschrieben und es gibt Zwischenlösungen, bei denen man immer noch hervorragend von dem Widerrufsjoker profitiert. Manchmal kann auch weniger mehr sein und dies auch noch ohne Risiko.
@Noelmaxim: Was wäre denn Ihrer Meinung nach die Zwischenlösung (auch auf die Gefahr hin, dass sie das schon mal in einem Ihrer Beiträge erwähnt haben)??
die Rückerstattung einer bereits gezahlten und/oder rückzufordernden Vorfälligkeitsentschädigung ist innerhalb einer Verjährfrist von 3 Jahren möglich. Sie beginnt am 31.12 des Jahres, in dem die Zahlung veranlasst wurde.
Jeder muss und sollte sich hinterfragen, wo er seinen Kompromiss zwischen ethisch und moralischen Werten (Vertrag ist Vertrag) und den Vorteilen einer gesamter Rückabwicklung einordnen will. Ich kann den verstehen der "sein Ding" mit Klage aus einer kompletten Rückabwicklung mit allen Konsequenzen und den daraus evtl. entstehenden Vorteilen durchzieht, aber auch denjenigen, dem es ausreicht, wenn er jetzt von den Vorteilen die aus den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen entstehen profitiert, sprich
- sofortige Korrektur des Zinssatzes und daraus resultierenden sofortigen Zinsgewinn gegenüber der alten Kondition
- Sicherung des Zinssatzes zu heutigen Marktbedingungen
- Zinsrisikooptimierung durch sofortige Umschuldung
Dies kann auf zwei "gesunden" Wegen funktionieren, einmal durch einen Kompromiß mit der derzeit finanzierenden Bank und einmal durch einen Vergleich zur Zustimmung der Ablösung gegen eine Vorfälligkeit und damit es einem Vergleich gerecht wird gegen Verringerung auf 20-30 % der tatsächlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung.
Für viele ist da manchmal weniger leimehr, wobei das weniger ohnehin schon sehr viel ist, bedenkt man die o.a. Vorteile die aus einer sofortigen Ablösung erwachsen können, erst Recht dann wenn man bedenkt wie viele Fehler gemacht werden können und auch gemacht werden, wo aus einem vermeintlich leicht zu erreichenden Vorteil die Existenz gefährdet werden kann. Hier gilt es auch zu beachten wer einen berät, sowohl der geschäftstüchtige Anwalt, als auch der umsatzabhängige Finanzberater, aber auch der selbstberatende mit seinem gefährlichen Halbwissen kann da etwas übersehen, nicht beachten oder einfach nur vergessen oder überlesen haben.
Wie gesagt, jeder wird für sich Recht haben, aber keiner soll glauben die Banken geben da mal so eben 3 stellige Miliardenbeträge aus den Büchern, Banken die mit den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestimmt niemanden hinters Licht führen wollten und sicher bei Zinsanstieg oder steigenden Zinsen das nicht auf den Kunden bzw. Bestandsverträgen hätten abwälzen wollen und sich nicht an den Vertrag gehalten hätten. Auch soll sich jeder mal fragen ob er tatsächlich die Widerrufsbelehrungen seinerzeit durchgelesen hat, sie anders besser verstanden hätte, so er sie denn gelesen hat oder gar überhaupt die Absicht hatte, einen Widerruf zu beabsichtigen. Denke schon eher, viele waren froh, einen verlässlichen Partner zu haben, der ihnen das Geld gibt was zum Traum fehlt und ihm damit - bei allen Gewinnabsichten - auch das Vertrauen geschenkt hat.
Bin beileibe kein Bankenlobbyist und kann und will jeden verstehen, der seinen Nutzen auf seine Art und Weise mit seinem gewünschten Umfang daraus zieht, aber nicht denjenigen, der dann jammert, weil der Schaden größer ist als der Nutzen, weil bei diesem komplexen Thema und diesen komplexen Vorgängen die Thematik und die Vorgehensweise nicht zu bis zu Ende bedacht wurde.
Banken sind aufgrund ihrer nicht böswillig gemachten Fehler bereit zu verhandeln, zu sprechen und Lösungen zu finden, aber das muss auf Augenhöhe geschehen, leider aber sind zu viele Verbraucher schlecht beraten, lesen nicht zwischen den Zeilen oder begeben sich in die Hände von nicht unabhängig beratenden Institutionen/Beratern und verlieren so den Blick für das Maß, mindestens aber für den gesunden Kompromiss, einem Kompromiss wozu die Banken bereit sind und der unterm Strich immer noch genügend Vorteile gegenüber der derzeitigen Situation des Vertrages mit sich bringt, erst Recht wenn man bedenkt was alles falsch gemacht werden kann und in welche Schwierigkeiten man sich ohne Not bei dieser Komplexität bringen kann. Aber auch in einen Aufwand, der hinterher nichts bringt, weil man das Ziel aus den Augen verloren hat, die Luft nach hinten raus dünner wird oder das Ende offen bleibt.
Jeder muss für sich die Risiken und Chancen abwägen, dies bezogen auf seine Menthalität, seiner ethisch und moralischen Einstellung und seinem Durchhaltevermögen, aber auch abgestimmt auf sein Portemonnaie und/oder seiner RSV.
In einer komfortablen Situation sind die Verbraucher alle mal und meine Einstellung ist sich diese durch einen gesunden Vergleich ohne großen Aufwand und null Risiko zu Nutze zu machen. Meine Erfahrung zeigt ganz klar dass sich mit den Banken verhandeln lässt, auch wenn man mal etwas nachhelfen muss bei den Banken
Tja in vielen Punkten geb ich Ihnen da recht! Mir reicht ebenfalls die Anpassung auf einen aktuellen Zins.. Leider geht meine Bank da nicht drauf ein und reagiert erst wenn tatsächlich ein Widerruf erklärt wird. Wie sie dies dann tut bleibt offen und ich kann mich nur auf Aussagen und Erfahrungen meines RA verlassen. Es wäre den Bänkern sicher kein Zacken aus der Krone gefallen mit mir einen Termin zu vereinbaren und mal über die Sache zu reden. Diese Bank hat seit ich bei Ihr Kunde bin weit über 120.000€ an mir verdient und diese Bank "leckt mir immer den xxx" wenn ich dort bin!! Aber jetzt bekomme ich nur so ein affiges Schreiben auf meine Anfrage zu einer Klärung! Ich wäre mit "ganz wenig" zufrieden gewesen. Einfach ein paar Krümel von dem Kuchen den ich bezahle zurück.. Aber nein.. nicht mal ein Gespräch war ich denen Wert!! Aus diesem Grund ist es mir auch egal wie das alles jetzt ausgeht.. Spätestens am Ende der Zinsbindungsfrist, werde ich alles was ich mit dieser Bank zu tun habe, kündigen.
vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten zu den Fragen von USER SAM.
Allerdings verstehe ich bei Einsetzen eines Widerrufsjoker nicht die Aussage "wird gegen Verringerung auf 20-30 % der tatsächlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung". Widerrufsjoker wäre doch Formal eine Rückabwicklung also Leistungsrückgabe gegen Leistungsrückgabe.
Warum dann überhaupt eine VFE / Vorfälligkeitsentschädigung?
Banken haben genug Geld, Anwälte dafür zu bezahlen um Verträge rechtssicher zu gestalten. Sparkassen haben dafür einen eigenen Sparkassenverlag.
Den Anwälten dürfte auch bekannt gewesen sein, dass es die Gesetzesfiktion gibt, also eine Schutzwirkung, falls man den Mustertext 1zu1 übernimmt.
Das hat man in 95% der Fälle nicht! Warum wohl? Weil man "schlauer" war und meinte, man müsse noch mehr reinpacken um auf jeden Fall seine Rechte abzusichern. Nicht die des Verbrauchers sondern die der Bank.
Zudem wurden in zig Fällen unnötige irreführende Passagen aufgenommen oder auch welche nur zugunsten der Bank geändert.
Weiterhin inhaltlicher Fehler, Verwechslungen von Begriffen und auch meistens keine eindeutige optische Hervorhebung.
In keinem Fall habe ich eine Abweichung vom Mustertext zugunsten des Verbrauchers erlebt.
Mir reicht ebenfalls die Anpassung auf einen aktuellen Zins.. Leider geht meine Bank da nicht drauf ein und reagiert erst wenn tatsächlich ein Widerruf erklärt wird. Wie sie dies dann tut bleibt offen und ich kann mich nur auf Aussagen und Erfahrungen meines RA verlassen.
Mir ging es genauso und selbst mein Widerruf wurde absolut kompromisslos abgeschmettert.
Zitat von Joker2014
Es wäre den Bänkern sicher kein Zacken aus der Krone gefallen mit mir einen Termin zu vereinbaren und mal über die Sache zu reden.
Das habe ich mir auch gesagt und habe nach dem abgelehnten Widerruf selbst einen Kompromissvorschlag gemacht, bei dem ich mich mit der Neufestlegung zum aktuellen Zins begnügt hätte. Gleichzeitig habe ich mit der Deckungszusage der RSV gewunken. Die Antwort bestand aus einem ablehnenden Satz.
Zitat von Joker2014
Diese Bank hat seit ich bei Ihr Kunde bin weit über 120.000€ an mir verdient ...
Die meinige hat in der nahezu 40jährigen Kundenbeziehung mit drei Neubauten sicherlich einiges mehr verdient als Deine, aber
Zitat von Joker2014
Aus diesem Grund ist es mir auch egal wie das alles jetzt ausgeht.. Spätestens am Ende der Zinsbindungsfrist, werde ich alles was ich mit dieser Bank zu tun habe, kündigen.
Sehe ich genauso. Auf jeden Fall wird es für die Bank um einiges teurer werden.
Vielen Dank Noelmaxim für Deine Ausführungen. Ich teile Deine Meinung - überwiegend. Ich möchte aber dem "Geschmäckle" entgegen treten, dass man mit den Banken Milde walten lassen sollte. Hier könnte man jetzt weit ausholen, ich möchte aber nur kurz antworten und einen Blog-Beitrag zitieren:
Dass die Rechtslage für Banken unvorteilhaft ist, ist jedem denken Menschen klar. Gleichzeitig gilt es aber zu bedenken, dass hinter der scharfen Sanktion des Nicht-Beginnens der Widerrufsfrist das gesetzgeberische Kalkül steht, dass Unternehmer einen starken Anreiz haben sollen, bei der Erteilung der Widerrufsbelehrung überaus genau zu sein. Letztendlich hatte der Gesetzgeber damit auch Erfolg, denn im Zeitraum ab 2010 findet man ganz überwiegend korrekte Widerrufsbelehrungen. Ich bin insofern der Meinung, dass Verbraucherrechte keine Gnadenrechte sind. Zudem: Eine Motivationskontrolle findet beim Widerrufsrecht nicht statt. Wie es für den Widerruf eines Kaufvertrags über ein Paar Schuhe von einem Online-Versandhändler völlig unerheblich ist, warum der Verbraucher am Vertrag nicht festhalten möchte, so ist es auch bei Darlehensverträgen völlig unerheblich, weswegen Verbrauchern einen Widerruf erklären.
"...Wenn eine Bank oder Bausparkasse den Verbraucher abweichend vom gesetzlichen Muster falsch über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt hat, besteht das Widerrufsrecht fort. Der Gesetzgeber hat gesehen, dass er damit dem falsch belehrten Verbraucher ein unverhofftes Geschenk macht. Aber er hat sich entschieden, die Bank erst dann aus der Inpflichtnahme zu entlassen, wenn sie den Verbraucher korrekt belehrt – was sie ja auch nachträglich jederzeit tun konnte (aber unterlassen hat, um keine schlafenden Hunde zu wecken). Der Gesetzgeber hat womöglich nicht die Zahl, wohl aber die Art dieser Fälle vorhergesehen und sie eindeutig zugunsten der Verbraucher geregelt. Und es war kein Ding der Unmöglichkeit, korrekt zu belehren: Es gibt durchaus Kreditinstitute, die schon seit 2002 völlig richtige Widerrufsbelehrungen erteilt haben und mit den Rechten der Verbraucher nicht fahrlässig umgegangen sind. Wenn Verbraucher nun die Banken nach vielen Jahren erst in die Verantwortung nehmen, haben sie sicherlich Glück gehabt, aber Glück hat auch, wer von der unbekannten Tante etwas erbt oder wer die Farbe seines neuen Autos nicht schön findet und es dann wegen eines Motorschadens noch zurückgeben kann. Glück ist per se kein Rechtsmissbrauch."