Heute läuft die von der Richterin gesetzten Frist zum Vergleich ab. Gestern hat die Bank mir ein Angebot gemacht. Da ich bisher nicht zu Stillschweigen verpflichtet wurde: Beendigung des Vertrages ohne VFE und Rückzahlung von 50 % der seit Widerruf gezahlten Zinsen. Ich habe mich entschieden, dass Angebot anzunehmen. Damit verzichte ich auf etwa 70 % meiner Forderung. Die Inhalte waren folgende:
- Herausgabe der Nutzungen in Höhe von 5 % üBZ
- Im Gegenzug Zugeständnis des Vertragszinses bis zum Widerruf
- Ab Widerruf Herausgabe sämtlicher Zahlungen ohne Gegenleistung
- Aufrechnung ab Mitte 2015 nach Erklärung der Bank
Jetzt wird die eine Hälfte der Forumsteilnehmer vermutlich sagen: hätte ich auch gemacht, und die andere Hälfte fragt sich, warum macht der das? Deshalb kurz meine Entscheidungsgründe:
Gründe, den Vergleich abzulehnen:
- Die beiden WRB sind geeignet, den Widerruf notfalls bis zum BGH durchzuboxen
- RSV vorhanden, kein Kostenrisiko
- Die Chancen, meinen Widerruf vorm OLG Frankfurt durchzubekommen schätze ich auf 70 % ein
- Ich hätte gern ein Urteil bekommen und hätte auch gerne weitergeklagt
Gründe, den Vergleich anzunehmen:
- Mein ursprünglich gesetztes Ziel, den Vertrag ohne VFE zu beenden wurde übertroffen
- Es handelt sich um ein kleines Darlehen, daher ist der Verzicht überschaubar
- Auch wenn ich gewinnen würde, besteht das Risiko, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, so dass ich im Extremfall weniger bekommen würde
- In der momentanen Zinsniedrigphase sind die Zinsen augenblicklich noch einmal deutlich gesunken
- Nach zwei Jahren Widerrufsthematik möchte ich endlich mal ein vorzeigbares Ergebnis haben!
Jetzt muss ich natürlich Gas geben, um eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Ich werde berichten, ob das alles glattgeht.
Und ich habe ja noch zwei weitere Eisen im Feuer. Die RSV hat mir die Zusage für die Berufung vor dem KG Berlin gegeben. Und das Urteil aus Dortmund steht ja auch noch aus.