Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja ducnici, für die absolut renitenten Banken für die DKB oder DSL geb ich dir recht

    aber es gibt ja auch Leute, die ihre schon völlig (ohne VFE) abgewickelten Darlehen noch widerrufen, um isoliert nur an den Nutzungsersatz zu kommen. Klar kann man machen, aber das sind dann tatsächlich auch Fälle, die es bei den Instanzgerichten irgendwann kippen lassen

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und genauso stellt sich diese ganze Thematik auch dar! Es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß, in dieser bunten Thematik gibt es alle Farben, selbst Farben die man bis dato so noch gar nicht kannte/kreiert hatte.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann mich der Meinung von sebkoch nur anschließen, habe das ja oft genug auch - von Anfang an - so publiziert.

  5. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ja ducnici, für die absolut renitenten Banken für die DKB oder DSL geb ich dir recht

    aber es gibt ja auch Leute, die ihre schon völlig (ohne VFE) abgewickelten Darlehen noch widerrufen, um isoliert nur an den Nutzungsersatz zu kommen. Klar kann man machen, aber das sind dann tatsächlich auch Fälle, die es bei den Instanzgerichten irgendwann kippen lassen

    Thema hatten wir ja schon: "Motivation des Widerrufes".
    In 99% der Fälle sind es natürlich finanzielle Interessen, na und?

    Verschiedene Banken versuchen jetzt gut verzinste Anlageprodukte zu kündigen, weil sie es sich nicht mehr leisten können.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Thematik ist auch nicht weiter zielführend. Zielführend wäre es, einen Ansatz zu entwickeln, der die 5% üBZ untermauert.

  7. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, dass ich nochmal dazwischen frage, aber für den RAW-Thread habe ich noch 2 Fragen offen:
    Zitat Zitat von LGSaar
    Also der Rechner zur Zinsspanne von Ducnici wird in Kürze online sein. Ich bin fast fertig. Man muss nur noch die Daten von der Bank eintippen und klicken. Der Rest wie gewohnt automatisch. Es wird aber keine Methode sein sondern nur eine Berechnung zum Vortrag. Auch für Juristen einfach zu bedienen.
    Was genau meinst Du mit "Es wird aber keine Methode sein sondern nur eine Berechnung zum Vortrag"?

    Zitat Zitat von ducnici
    "Sekundäre Beweislast:
    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2015 – 16 U 61/13, juris Rn. 52-55: ...
    Tolles Urteil (16 U 61/13). Könntest Du den Volltext evtl. hochladen oder schicken? Vielen Dank!

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ja ducnici, für die absolut renitenten Banken für die DKB oder DSL geb ich dir recht

    aber es gibt ja auch Leute, die ihre schon völlig (ohne VFE) abgewickelten Darlehen noch widerrufen, um isoliert nur an den Nutzungsersatz zu kommen. Klar kann man machen, aber das sind dann tatsächlich auch Fälle, die es bei den Instanzgerichten irgendwann kippen lassen
    Das habe ich,ehrlich gesagt, nicht verstanden. Wer seine Hütte nicht gerade verkaufen musste, hat doch gar keine VFE zu zahlen.

    Die weit überwiegende Zahl der DN mit fehlerhafter WRB kann doch nur die RAW mit Nutzungsersatz geltend machen.

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Vielleicht sollte man einfach auch nur mal realistische Forderungen stellen. Hier wird doch momentan der letzte Cent in der Berechnung rausgequetscht. Dabei geht völlig in Vergessenheit, dass dieser ganze Widerrufsjoker rechtspolitisch doch ein mittlerer Witz ist. Bis 2002 war bei falscher Belehrung nach einem Jahr schlicht Schluss und die Änderung hat damals kaum jemand wahrgenommen.

    Schon beim Verzicht auf die VFE spart der normale Häuslebauer durch diese Gesetzesänderung und Rspr mehrere 10.000 Euro. Ich wundere mich manchmal schon, dass man wirklich jeden Euro herausholen muss.

    Das ist jetzt aber mal ne private Meinung. Ich bin jetzt erstmal ein paar Tage off.
    Prinzipiell ist das korrekt. Aber was ist, wenn ein Kunde einen RA mandatiert, den WR vor Gericht durchzusetzen, vom RA bestärkt wird, dass "sich das lohne", der aber nicht genug vorträgt, um wenigstens die 5% üBZ zu erreichen, und sich am Ende herausstellt, dass der Kunde bei all der Aufregung wenig bis nichts davon hatte - oder gar noch draufzahlte (ja, soll vorkommen). Diese ganze Diskussion hier bzgl. der RAW, Nutzungen und Gebrauchsvorteil führen doch einige hier (auch ich) aus dem Grund, dass wir mehr Infos an der Hand haben wollen, um nachher im Sachvortrag auch etwas Wesentliches dabei zu haben - statt nur einer (widerlegbaren) Vermutung von 5% üBZ. Ich will damit sagen, dass ich die Diskussion nicht so empfinde, es ginge hier um den letzten Cent und das Ausquetschen der Banken.

    Wer sich an einer intensiveren Diskussion bzgl. der Berechnung/Schätzung der Nutzungen der Bank beteiligen möchte (Hinweise auf Urteile, Publikationen, Präsentationen, Bank-Internas o.ä.) ist dazu im Thread zur RAW ab Beitrag #671 herzlich eingeladen.


    Zitat Zitat von Colonia
    Thema hatten wir ja schon: "Motivation des Widerrufes".
    In 99% der Fälle sind es natürlich finanzielle Interessen, na und?

    Verschiedene Banken versuchen jetzt gut verzinste Anlageprodukte zu kündigen, weil sie es sich nicht mehr leisten können.
    Und wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen hätte, wäre das mit 99%iger Wahrscheinlichkeit auch aus finanziellen (wirtschaftlichen) Interessen geschehen. Es ist also in 2facher Hinsicht vollkommen egal: 1. aus dem vorgenannten Grund, und 2. weil der WR keiner Motivationskontrolle unterliegt. Siehe auch diesen schon älteren, aber sehr schönen Beitrag:
    Zitat Zitat von derpicknicker
    Nochwas zur "Moralkeule" der Banken, also dem Rechtsmißbrauch, die auch bei mir gezogen wurde. Ich finde, mein Anwalt hat hierzu meiner Meinung nach schöne Worte gefunden. Hier ein paar Auszüge, dann soll auch erstmal gut sein:

    "Nach diesseitiger Auffassung ist es abwegig, wenn ein Kreditinstitut einem Verbraucher Rechtsmissbrauch vorwirft, der sich auf die Verletzung verbraucherschützender Vorschriften durch das Kreditinstitut beruft.

    Es ist auch nicht überzeugend, wenn dem Darlehensnehmer vorgeworfen wird, dass es sich bei der Ausübung des Widerrufsrechts um opportunistisches Verhalten handle. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein Verbraucher stets nur dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wird, wenn ihm dies wirtschaftlich vorteilhaft, also opportun, erscheint. Daher kann die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der Ausübung des Widerrufsrechts nicht als Argument gegen das Widerrufsrecht selbst herangezogen werden.

    Niemand würde ernsthaft den Standpunkt vertreten, dass ein innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Vertragsschluss erklärter Darlehenswiderruf wegen „Zweckwidrigkeit“ als unwirksam angesehen werden könnte. Solange keine zwei Wochen seit dem Vertragsschluss vergangen sind, wäre man sich allseits einig, dass es völlig gleichgültig ist, welche Beweggründe hinter der Ausübung des Widerrufsrechts stehen. Es gibt keinen Grund, den Fall anders zu beurteilen, wenn zwar seit Vertragsschluss längere Zeit vergangen ist, jedoch die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde."

    Zitat Zitat von Harley
    Das habe ich,ehrlich gesagt, nicht verstanden. Wer seine Hütte nicht gerade verkaufen musste, hat doch gar keine VFE zu zahlen.

    Die weit überwiegende Zahl der DN mit fehlerhafter WRB kann doch nur die RAW mit Nutzungsersatz geltend machen.
    Aber es gibt Kanzleien, die dann trotzdem eine "eingesparte VFE" bei der Streitwert-Berechnung berücksichtigen - bzw. bei der Summe, welche der Kunde durch einen WR "einsparen" würde, so z.B. der Rechner einer bei test.de (=> Chronik der Ereignisse => 12.02.2016) erwähnten Kanzlei. Wieso wird da bei sämtlichen Konstellationen eine VFE mit ausgegeben?


    Und wieder ein Fall, wo es nur um den Erlass der VFE ging (Quelle: test.de):
    Berliner Bank AG & Co. KG, Vertrag vom 10.03.2009
    Verbrauchervertreter: Rechtsanwalt Norbert Hache, Berlin
    Besonderheit: Die Bank entließ die Kreditnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag.
    [neu 18.02.2016]
    War das hier schon bekannt? (aaO)
    DSL Bank, Geschäftsbericht der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 06.09.2006
    Landgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 17 O 311/15
    Klägervertreter: LSS Leonhardt Spänle Schöler, Frankfurt
    Besonderheit: Das Gericht stellt fest, dass der Vertrag durch den Widerruf der Kläger in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde. „Die Ausübung des Widerrufsrechts ist weder rechtsmissbräuchlich noch verwirkt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
    [neu 15.02.2016]

    Kreissparkasse Verden, Kreditvertrag vom 26.05.2009
    Landgericht Verden, Urteil vom 24.07.2015
    Aktenzeichen: 4 O 363/14 (nicht rechtskräftig)
    Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.01.2016
    Aktenzeichen: 3 U 148/15
    Klägervertreter: Kanzlei Kaufmann, Achim
    Besonderheit: Das Oberlandesgericht Celle will die Berufung der Sparkasse gegen die Verurteilung des Landgerichts durch Beschluss zurückweisen. Es hält die bei vielen Sparkassen übliche Fußnoten-Belehrung für fehlerhaft, weil Verbraucher nicht sicher erkennen können, ob die Frist wirklich nur zwei Wochen kurz ist. Außerdem hatte die Sparkasse als Adresse für den Widerruf eine mit besonderer Großkunden-Postleitzahl angegeben.
    [neu 15.02.2016 Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts]

    Oh, nein! (Quelle: aaO => Chronik der Ereignisse)
    18.02.2016 Trotz scharfer Kritik von Verbraucherschützern hat der Bundestag heute beschlossen: Das Widerrufsrecht für zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossene Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt am Dienstag, 21. Juni 2016.
    Ausführlicher: Widerrufsrecht wird im Juni 2016 erlöschen

    Passend dazu: Persilschein für Banken – Wie die Regierung Verbraucher im Stich lässt

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Solche .....!!!

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Unglaublich, hätte ich als überzeugter Demokrat wirklich nicht erwartet.

    Wir sollten Anzeigen schalten und alle DN zum Widerruf aufrufen - notfalls mit Bonuszahlung .

    Das sind wirklich.......!

  12. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat eugh/18.02.2016 Trotz scharfer Kritik von Verbraucherschützern hat der Bundestag heute beschlossen: Das Widerrufsrecht für zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossene Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt am Dienstag, 21. Juni 2016.

    Die folgen doch nur ihren Geldgebern!!!

  13. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weiß jemand, wie die Gerichte in Potsdam und Berlin (LG und OLG) die Streitwerte in Widerrufklagen festsetzen?
    (gerne mit Gericht und Aktenzeichen)

    Wj

  14. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Weiß jemand, wie die Gerichte in Potsdam und Berlin (LG und OLG) die Streitwerte in Widerrufklagen festsetzen?
    (gerne mit Gericht und Aktenzeichen)

    Wj
    LG Potsdam bei mir mit ursprünglich aufgenommener Darlehenssumme...

    Bei Klageeinreichung haben wir den wirtschaftlichen Vorteil angegeben, so war der Gerichtskostenvorschuss Gottseidank bezahlbar.

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hatte nicht jemand hier kürzlich ein Urteil eines OLG (oder war's gar der BGH) erwähnt, wo die ursprüngliche Darlehenssumme wohl gut nachvollziehbar als Grundlage für den Streitwert herangezogen wurde? Ich habe es nicht gelesen und will hiermit auch nicht zum Ausdruck bringen, dass ich das schön finde. Aber es ist sicherlich trotzdem lesenswert.

  16. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG München 08.02.2016

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Soll keine Kritik sein, für sowas ist das Forum ja auch da, aber:

    Diese "Rumrechnerei" (Spitz auf Knopf) mit der Nutzungentschädigung ist in der Praxis mit eines der Gründe, warum die Gerichte keine große Lust auf Darlehenswiderrufsfälle haben.
    Dann sollen sie sich endlich auf eine einheitliche Rechtsprechung festlegen und sich dabei an den Vorgaben des BGH orientieren.

  18. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Vielleicht sollte man einfach auch nur mal realistische Forderungen stellen. Hier wird doch momentan der letzte Cent in der Berechnung rausgequetscht. Dabei geht völlig in Vergessenheit, dass dieser ganze Widerrufsjoker rechtspolitisch doch ein mittlerer Witz ist. Bis 2002 war bei falscher Belehrung nach einem Jahr schlicht Schluss und die Änderung hat damals kaum jemand wahrgenommen.

    Schon beim Verzicht auf die VFE spart der normale Häuslebauer durch diese Gesetzesänderung und Rspr mehrere 10.000 Euro. Ich wundere mich manchmal schon, dass man wirklich jeden Euro herausholen muss.

    Das ist jetzt aber mal ne private Meinung. Ich bin jetzt erstmal ein paar Tage off.
    ich will nicht den letzten Cent rausquetschen. Wir wollten die Restschuld beim Widerruf sofort ausgleichen, ohne Rückabwicklung. Das hatte sogar unser Anwalt in der Klageschrift beantragt. Das Gericht hielt das für nicht zulässig. Dann wurde die Klage umgestellt. Ist sogar im Urteil festgehalten. Wir wollten gar keine Rückabwicklung.

    Die Bank wollte es aber nicht. Die hielt am Vertrag fest. Dann drohte sie uns mit der Zwangsvollstreckung und der ganzen misst, was in der Zeitung stand.

    Die Bank hat ja darauf spekuliert, dass sie trotzt Widerrufs den Vertragszins bis zum Ende des Verfahrens sichern kann. Das ist ihr jetzt wahrscheinlich gelungen.

    Jetzt kommt eine weitere Klage auf die Rückerstattung und weitere Zwei Jahre. Das kann doch alles nicht sein. Da kann man doch durchaus die Nerven verlieren und ausrasten.

    Wenn ich nichts Vortrage dann werden die Richter und der Gegner mich in der mündlichen Verhandlung so wie in Brandenburg geschehen auseinander nehmen.
    Der Vortrag wird auch wahrscheinlich nichts nutzen. Die Richter hören ja gar nicht zu.

    Was soll man da machen? Ich kann nicht mehr zurück. Glauben Sie mir wenn ich in der Zeit die ich hier im Forum und mit dem programmieren des Rechners verbracht habe etwas gegen Geld gemacht hätte, hätte ich mehr verdient als es mir aus der Rückabwicklung zusteht.

    Die Bank kann dank freundlicher Unterstützung des Gerichts mit mir Katz und Maus spielen.

    Ich habe den Glauben in dem Rechtsstaat definitiv verloren.

    Es wird kein Recht gesprochen sondern (subjektive) Urteile. Das Geld regiert Deutschland. Damit muss man sich einfach abfinden.
    Die Bundesregierung ist auch eingeknickt.

    Meine Frage steht immer noch, was sind Nutzungen?

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also ich hab gestern ein Urteil der 10.Kammer des LG N-Fü bekommen.

    RiLG Dr. Regenfus, behandelte WRB die bekannte der DKB (bis auf den Fehler mit der Belehrung statt Erklärung)

    Ist leider zu groß um es hier hoch zu laden. Hab es mal Gudrun geschickt. Zu der hab ich dazu geschrieben, sie soll sich vorher hinsetzen und nichts trinken, sonst könnt angesichts einer runterklappenden Kinnlade was auf die Tastatur tropfen...


    Da wird kein Recht mehr gesprochen... da wird gebogen was nicht passt...das wird halt passend gemacht...



    Aber eins geb ich zum besten:
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Bildschirmfoto 2016-02-18 um 21.18.12.png 
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    hab es mal in meine dropbox geladen...

    https://www.dropbox.com/s/ycu5hxiktg...KB%20.pdf?dl=0



  20. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Arrgghhhh, und das ist nicht der einzige Absatz, wo man mit dem Kopfschütteln kaum hinterherkommt. So ein zickiges Urteil hat man selten zu Gesicht bekommen, es ist in Gänze schon der Formulierungen wegen ein übles Machwerk richterlicher Schriftstellerkunst.

  21. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Regt Euch doch nicht mehr über den Richter R. auf. Es ist nicht das erste und wird nicht das letzte Urteil dieser Art von ihm und anderen sein, die so denken. Wir können nur hoffen, dass in diesem und unseren Fällen die Mittel und Möglichkeiten für eine Berufung und Revision vorhanden sind.

    Und neben der Hoffnung müssen wir es auch selbst in die Hand nehmen und mit unseren RÄ offensive Wege suchen - und dazu gehört ganz klar, substantiiert zu den Nutzungen der Bank vorzutragen. Die sekundäre Beweislast nützt uns nämlich nichts, wenn sie auf dem Papier steht, aber das Gericht am Ende einfach 2.5% üBZ nimmt und fertig. Weitere Meldungen zu konkreten Berechnungen bitte im RAW Thread.

    Und was könnte man vortragen, damit die Gerichte nicht den Vertragszins auch über den WR hinaus der Bank zusprechen? Ideen hier?

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