DSL Bank, Geschäftsbericht der
Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 06.09.2006
Landgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2016 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 17 O 311/15
Klägervertreter:
LSS Leonhardt Spänle Schöler, Frankfurt
Besonderheit: Das Gericht stellt fest, dass der Vertrag durch den Widerruf der Kläger in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde. „Die Ausübung des Widerrufsrechts ist weder rechtsmissbräuchlich noch verwirkt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
[neu 15.02.2016]
Kreissparkasse Verden, Kreditvertrag vom 26.05.2009
Landgericht Verden, Urteil vom 24.07.2015
Aktenzeichen: 4 O 363/14 (nicht rechtskräftig)
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.01.2016
Aktenzeichen: 3 U 148/15
Klägervertreter:
Kanzlei Kaufmann, Achim
Besonderheit: Das Oberlandesgericht Celle will die Berufung der Sparkasse gegen die Verurteilung des Landgerichts durch Beschluss zurückweisen. Es hält die bei vielen Sparkassen übliche Fußnoten-Belehrung für fehlerhaft, weil Verbraucher nicht sicher erkennen können, ob die Frist wirklich nur zwei Wochen kurz ist. Außerdem hatte die Sparkasse als Adresse für den Widerruf eine mit besonderer Großkunden-Postleitzahl angegeben.
[neu 15.02.2016 Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts]